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SchlüchlernerMtung

Anzeiger für die anittichen Bekanntmachungen im Breite Schlüchtern.

BezugSpreis frei HauS, vorauSzahlbar viertel^. 3,50 Mk., (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStagS. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. H.-C. Hohmeister, Schlüchtern. Fern- nrf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge­schäftsverkehr mit' der Firma Schlüchtcrn.

LchKchterser SreiMatt

AelLeste Zettuug im Kreise; gegründet im Jahre 1849.

Slnzeigen: kl. Zeile oder deren Raum 60 Pfg., Reklamezeile 2, Mk. Bei Betriebs­störungen kein Schadenersatz oder Minder- gebühr einschließlich BezugS. Keine Gewähr für Platz, Aufnahme-Zeit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bet gerichtlichen Zwischenkosten. Zählkarte Frankfurt a. Main Nummer 11402.

M 64.

Donnerstag, den 3. Inni 1920.

72. Jahrgang

Aus Stadt und Kreis.

Schlächtern, den 2. Juni 1920.

* Altengronau. Das verzaugenen Sonntag in Altengronau ausgetragene Wettspiel zwischen der ersten Mannschaft Vollmerz und der ersten Mannschaft Altengronau endete unentschieden mit 0:0. Vollmerz mußte mit 5 und Altengronau mit 2 Mann Ersatz antreten.

* Soben. Das Sanatorium Stolzenberg ist in den Besitz des Frankfurter Musterschulrealgpmnafiums übergegangen, dem es als Landheim dient. Alle vier Wochen siedelt eine Klasse der Anstalt in das Heim über, hat hier Unterricht, treibt Landarbeit und sucht Erholung. Eltern und Angehörige der Schüler können milüberstedel«.

Aus Provinz und WachöargebieL.

§ Gelnhausen 31. Mai. Zu den Neichstagswahlen sprach gestern Nachmittag im Saale zur Hoffnung die Vertreterin der Kummumsttechen Partei Frau Rubin- Berlin.

§ Hulda, 31. Mai. Ein Schlägerei in der Rosen- g-sse, m deren Verlauf der Hauptheld durch eine zerklirrende Fensterscheibe am Auge verwundet wurde, spielte sich gestern früh 9 Uhr zwischen Einheimischen und zUgezogenen Ostjuden ab. Die Kampfhähne wurden durch Polizeibeamte getrennt, und um jedem weiteren Unfug vorzubiLgen, auf die Polizeiwache verhracht.

Amtliche Bekanntmachungen des KreiseS Echiüchtes«.

AeichsLagswahl 1920.

J»°Nr. 7094. Die Wahldrucksachen (Wahlnieder­schrift, Stimm- und Gegenliste und Wahlscheine) für die Reichstagswahl sind heute an die Herren Bürger­meister abgesandt worden. Sofern die Drucksachen am 4. Juni d. Js. noch nicht bei den Herren Bürgermeistern eingetroffen sein sollten, so sind noch im Laufe dieses Tages durch einen Eilboten Ersatzstücke hier abholen zu lasten.

Die zweite Ausfertigung der vorschriftsmäßig abge­schlossenen und bescheinigten Wählerliste ist nunmehr alsbald dem Wahlvorsteher zur Benutzung bei der Wahl zu übergeben, wohingegen die erste Ausfertigung (Hauptstück) ron dem Herrn Bürgermeister sorgfältig aufzubewahren ist.

Der Wahlvorsteher hat unter Berücksichtigung der verschiedenen Parteien drei bis sechs Wähler seines Wahlbezirkes als Beisitzer und Schriftführer zu berufen und lädt die Mitglieder des Wahlvorftandes spätestens am dritten Tage vor dem Wahltag ein, bet Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorftandes im Wahlraum zu erscheinen. Erscheint nicht die genügende Anzahl, so ernennt der Wahlrorsteher aus den anwesenden Wählern die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Wahlvorftandes. Im übrigen sind die Vorschriften in den §§ 44 ff. der Wahlordnung genau zu beachten.

Je ein Abdruck der Reichsgesetzblätter Nr. 87 und 93 von 1920 und der Schlüchterner Zeitung sind im Wahlraum aus zulegen.

Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher den Schriftführer und die Beisitzer durch Handschlag an Eides Statt verpflichtet und so den Wahlvorstand bildet.

Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mitglieder des Wahlvorftandes gegenwärtig sein. Der Wahlvorsteher und der Schriftführer dürfen fidj während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig ent­fernen^ verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum/ so ist mit seiner Vertretung der Stellver­treter des Wahlvorstehers oder ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes zu beauftragen. Die Wahlhand- lung beginnt um 8 Uhr vormittags. Stach 6 Uhr nachmittags dürfen nur noch die Wähler zur Stimm­abgabe zugelaffen werden, die zu diesem Zeitpunkte im Wahllokal schon anwesend waren.

Die Herr n Wahlvorsteher werden ersucht, nach Feststellung des WahlergebniffeS folgende Schriftstücke:

1. die Wahlniederschrift (Wahlverhandlung)

2. die vom.Wahlvorstand unterschriebene Stimmliste,

3. die vom Wahlvorstand unterschriebene Gegenliste,

4. Hle nummerierten Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahlvorstand Beschluß gefaßt hat,

5. die nummerierten Umschläge, wegen deren Be­

schaff.nheit Stimmzettel für ungültig erklärt worden sind,

6. eine beglaubigte Abschrift von der Bekannt? machung der Wahl gemäß § 41 der Wahlordnung, sobald wie möaltch, spätestens am Montag, den 7. Juni d. Js bis 10 Uhr vormittags ourch einen zuverlässigen Suboten (also nicht durch die Post) im Kreishause abgeben zu lassen.

Für den rechtzeitigen Eingang der vorstehend auf­geführten Schriftstücke mache ich die Herren Bürger­meister (Wahlvorsteher) persönlich verantwortlich.

Die bet der Wahl benutzte Wählerliste, alle Stimm­zettel, Stimmzettel Umschläge und Wahlscheine, die nicht der Wahlniederschrift beizufügen find, sind von den Herren Bürgermeistern sorgfältig aufzubewahren.

Schlüchtern, den 31. Mai 1920.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Bekanntmachung.

Zur Feststellung des Erg^niffes der Reichstagswahl am 6. Juni 1920 gemäß § 31 des Reichswahlgesetzes rom 27. April 1920 und § 65 der Reichswahlordnung vom 1. Mai 1920 wird eine öffentliche Sitzung des Verbandswahlausschustes auf

Montag, den 14 Juni 1930, nachmittags 3 Uhr im Sitzungssaals der Zentralstelle für die Landes­statistik in Darmstadt, Bleichstraße 1, I. Stock anbe räumt.

Darmstadt, den 26. Mai 1920.

Der Verbandswahlleiter des XL Wahikreisv-rb " ^ Hessen. Lorbacher.

Reichsminister des Innern hat durch Bekanntmach­ung vom 26. Mai (Reichsgesetzblatt Nr. 115) füt die Wahlen zum Reichstag folgendes bestimmt: Ohne Ein­tragung in eine Wählerliste oder Wahlkartei find auf Antrag mit einem Wahlschein zu versehen:

1. ehemalige Soldaten der Wehrmacht, die wegen Ruhen des Wahlrechts in die Wählerliste oder Wahl kartei nicht eingetragen, oder deren Namen dort mit dem Vermerkruht" versehen worden find, wenn der Grund für das Ruhen des Wahlrechts nachträglich weggefallen ist;

2. Ausländsdeutsche und ehemalige Angehörige der Abtretungsgebiete, die nach Ablauf der Frist zur Aus­legung der Wählerlisten und Wahlkarteien ihren Wohn­ort in das Inland verlegt haben;

3. Kriegsteilnehmer und. im Ausland zurückgehaltene Reichsangehörige, die nach Ablauf der Frist zur Aus­legung der Wählerlisten und Wahlkarteten in das Inland zurückgekehrt sind;

4. ehemalige Angehörige Elsaß-Lothringens, die nachträglich die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Lande erworben haben.

Der Wahlschein ist nach dem folgenden Vordruck auszustellen.

Zuständig zur Ausstellung ist die Gemeindebehörde des Wohnorts. § 85 der. Reichswahlordnung gilt sinngemäß. Sind die Voraussetzungen eines gewöhn­lichen Aufenthalts in der Person des Antragstellers nicht erfüllt, so ist die Gemeindebehörde zuständig, in deren Bezirk sich der Antragsteller zur Zeit der Aus­stellung des Antrags oder am Wahltag aufhält.

Die Ausstellung des Wahlscheins kann bis zur Uebersenduag des zweiten Stücks bet Wählerliste oder WahIkartei an den Wahlvorsteher (§ 13 Abs. 1 der Reichswahlordnung) beantragt werden.

Der Vordruck lautet:

Wahlschein zur Reichstagswahl am 6. Juni 1920.

Der nachstehend benannte Reichsangehörige:

Zuname: ............................................-...................................................

Vorname:.......................-.......................................................

geboren am:........................................................................................

Stand oder Gewerbe: ..............-...................................

wohnhaft in:..................-........................................................................

Straße und Hausnummer: ....................X...... ......_......:....... kann unter Abgabe dieses Wahlscheins in einem be­liebigen Wahlbezirk ohne Eintragung in die Wähler­liste oder Wahlkartei seine Stimme abgeben.

................................., den .....................................1920.

(Ort)

Der .......... -

(Dienstsiegel) ...........................................

__________________________________(Unterschrift)__________________

I. Nr. 7108. Nach § 5 der Reichswahlordnung

vom 1. Mai 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 713) ist ein Wähler, der in der Wählerliste eingetragen ist, auf Antrag mit einem Wahlschein zu versehen, wenn er in Ausübung des Beruis am Wahltage außerhalb seines Wohnortes sich aufhält. Zu den Wählern dieser Art gehören unzweifelhaft auch die im Besitze eine Wander­gewerbescheines befindlichen Gewerbetreibenden. Sie können daher von der Gemeindebehörde ihres Wohn­ortes fich einen Wahlschein ausstellen lassen, wenn sie dort in die Wählerliste eingetragen sind, am Wahltage aber auf Reisen sich befinden.

Schlüchtern, den 31. Mai 1920.

Der Landrat. J. A.: Schultheis.

Wekanntmachnng.

Für die Wahlen zum Deutschen Reichstag werden im 21. Wahlkreise nachstehende Kreiswahlvorschläge zugelaffen:

I. Wahlvorschlag Schwarz.

1. Schwarz, Jean Albert, Mittelschullehrer, Franks, a. M.

2. Herbert, Karl, Landwirt, Zerkenbach, Kreis Fulda.

3, Höner, Mathias, Gewerkschaftssekretär, Altenttrchen (Westerwald).

4. Jungblut, Paul, Fabrikdirektor, Bad Homburg v.d.H.

5. Ritter, Emil, Redakteur, M. Gladbach.

6. Schmitz, Wilhelm, Landgertchttrat,,Wiesbaden.

7. Schreiber, Anton, Winzer, Kiedrich (Rheingau).

8. Brehler, Bruno, Landwirt, Großenbach, Kr. Hünfeld.

9. Windeck, Wtthelmine, Hausfrau, Montabaur.

10. Müller, Wilhelm, Postvcrwalter, Camp (Rhein).

11. Stahl, Peter, Gwerkichaftssetmär, Fulda.

12. Wieser, Heinrich, Bürodirektor, Wetzlar.

13. Schladt, Jakob, Schretnerm., St. Goarshausen.

14. Böhm, Jgnaz, Großhändler, Höchst, Kr. Gelnhausen.

15. Zimmermann, Karl, Bergmann, Höhn-Urdorf (Westerwald).

16. Schreiber, Friedrich, Eisenbahnsekretär, Wiesbaden

17. Hunold, geb. Karhariner, Elisabeth, Hausfrau, Fulda

18. Gerken, Orkar, Lokomotivführer, Weilburg.

19. Schleß, Edmund, Ingenieur, Caffel.

II Wahlvorschlag Schücking.

1. Schücking, Walter, Proftssor, Marburg.

2. Trieschmann, Cornelius, Landwirt, Oberellenbach, Kreis Rotenburg a. F.

3. Preuß, Hugo, Reichsminister a. D., Berlin W.

4. Schuitz, Anna, Beamtin, Frankfurt a. M.

5. Phitippi, Fritz, Pfarrer, Wiesbaden.

6. Dr. Friedrich, With. Oderlyzeumsdirektor, Caffel.

7. Geßner, Armin, Angestellter, Frankfurt a. M.

8. Kaufhold, Friedrich, Postsikreiär, Hanau.

9. Wickel, Werner, Lehrer, Heftrich im Taunus.

10. Köche, Elebeth, Lehrerin, Caffel.

11. Kappel, Otto, Bürgerm., Hachenburg (Westerwald).

12. Dr. Hufnagel, Otto, Oberlehrer, Arolsen.

13. Waßmann, Grete, Haustochter, Eschwege.

14. Krug, Karl, Fabrikdirektor, Frankfurt a. M.

15. Löw-Naumann, Liese, Ehefrau des Pfarrers, Sim- mersbach (Dillkrets).

16. Nau,-Joh. Hrch., Ldw., Bellershaufen, Kr. Marburg.

17. Privat, Eduard, LeSerfabrikant, Friedrichsdorf im Taunus.

18. Münch, Alma, Stadtverordnete, Dicz a. Lahn.

19. Ruht, Georg, Oberingenieur, Biebrich a. Rhein.

20. Heiff, Albert, Justizrat, Frankfurt a. M.

III. Wahlvorschlag Zetkin.

1. Zetkin, Klara, Schriftstellerin, Wilhelmshöhe-Sillen- duch bei Stuttgart.

2. Dr. Levi, Paul, RechtSanwalt, Frankfurt a. M.

3. Schnellbacher, Friedrich, Parteisekretär, Hanau a. M.

4. Dr. Wagner, Georg, Arzt, Hanau a. M.

5. Stiemer, Feli-, Buchbuchhändler, Frankfurt a. M.

6. Stähle, Robert, Kupferschmied, Hanau a. M.

7. Heßberger, Heinrich, Landwirt, Bad Orb.

8. Rudolph, Heinrich, Maurer, Homberg (Bez. Caffel).

9. Thon, Wilhelm, Buchbinder, Fechenheim a. M.

10. Röder, Friedr., Zimmermann, Langenselbold (Kreis Hanau).

11. Konrad, Hugo, Gewerkschaftsb.amt.,Gr.-Anheima.M.

12. Diez, Karl, Parteisek., Wachenbuchen (Kr. Hanau).

13. Georg, Ernst, Maurer, Udenhain (Kr. Gelnhausen).

14. Rcnnert, Gustav, Werkmeister, Rückingen b. Hanau.

15. Heng, Alfred, Dreher, Frankfurt a. M.

16. Beckenbach, Gg. Schlosser, Dörntgheim (Kr. Hanau).

17. Rehbein, Heinrich, Goldarbttter, Hanau a. M.

18. Prompe, August, Fabrikarbeiter, Gelnhausen.