Anzeiger für küe amtlichen Lekonntmachm»gen im Kreise Schlächtern.
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SchMchterver LreisSlatt
Uettestk AettMK im Kreise; gegräNdst im Jahre 1849,
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M 90.
Dietttag, den 3. August 1920.
73. Jahrgang
Aus Stadt und Kreis.
Schlüchtern, den 2. August 1920.
—* Am vergangenen Sonntag fand zum ersten Male wieder nach dem Weltkriege die Prämierung der Viehzucht und landwirtschaftlichen Erzeugnisse unserer Bürger von Seiten der Weitzel'schen Stiftung auf dem Acisbrunnen statt. Nachstehend find die Viehzüchter und Landwirte aufgeführt, denen in Anerkennung ihres guten Vieh- bezw. Feldstandes Prämien zuerkannt wurden.
Für Kühe:
1. Preis:
Kling, Ludwig,
20 Mark,
2. „
Hildebrand, Georg,
18 „
3. „
Devhardt, Philipp,
15 „
4. „
Beck, Heinrich,
1^ „
5. „
Urbach, Carl,
10 „
für Rinder:
1. Preis:
Batst, Adam,
20 Mark,
2. ,
Walther, Karl,
18 „
» ,,
Eckhardt, Friedrich,
10 „
4. „
Hildebrand, Heinrich,
12 „
5. „
Gärtner, Martin,
10 „
für Ziegen:
1. Preis:
Morgenstern, F,
12 Mark,
2. „
Gärtner, Heinrich,
10 „
3. „
Neidhardt, Wilhelm,
8 „
4. „
Förster, W.,
7 „
5- „
Härter, E.,
6 „
Alt, Jean,
5 „
„
Freund, Jean,
4 „
für Schweine:
1. Preis:
Freund, Ludwig,
12 Mark,
2. „
Denhardt, Jean,
8 „
& „
Baist, Philipp,
5 „
für Korn:
1. Preis:
Rosenberger, I ,
15 Mark,
21 ,,
Weitzel, Fr.,
12 „
3. „
Hasenstein, H.,
10 „
4. „
Gold, Heinrich,
8 „
5. „
Schuüheis. Heinrich,
& „
für Weizen:
1. Preis:
Glock, Heinrich,
15 Mark
2. „
Klein, Fr.,
12 „
3. „
Schmidt, Adolf,
10 „
4. „
Lins, Ludwig,
8 „
5. „
Kohlhepp, Heinrich,
5 „
für Gerste:
1. Preis:
Jökel, L.,
12 Mark,
2« „
Schmidt, Nikolaus,
10 „
3- „
Orth, Johannes,
8 „
4.
Hildebrand, Joh.,
5 „
für Hafer:
1. Preis:
Krieger, Adam,
12 Mk.
2- „
Batst, Justine,
10 „
3- „
Eckhardt, Jean,
8 „
4. „
Bey, Ww.,
5 „
5. „
Heinbuch, L.,
5 „
für Erbien:
1. Preis:
Basermann N.
7 Mk.
Pauli, Fr„
6 „
3. „
Weitzel, Joh,
5 „
für Sämchen:
1. Preis:
Ebert,
8 Mk.
Schlingloff, W.,
7 „
3. „
Dörr, Hch.,
5 „
für Flachs:
1. Preis:
Schickedanz, I,
8 Mk.
2 „
Bolendcr, Ph. 1.,
7 „
für Köhl:"
1- Preis:
Dickert, Conr.,
8 Mk.
Bolender, Ph. 11.,
7 ,
für Kartoffeln:
1- Preis:
Orth, Ludwig,
7 Mk.
2.
Linkersdörfer, Georg,
6 „
3.
Rudolf, Friedrich.
5 „
4
Heil, Heinrich,
5 „
-* Die EinkauWelle für Stricklumpen, Lumpen, Alteisen und Knochen befindet stch nicht, wie in einem Inserat der vorigen Nummer zu lesen wai, Kirchstr. 21 sondern Kirchstraße 28.
—* Berichtigung. In unserer Nummer 88 vom ^9. Juli muß eS in der Bekanntmachung Nr. 39 E. Et. vom 21. Juli d. MtS. (dritte Seite, dritte Spalte) '” Zeile 10 statt „Ausentwertung" „Ausantwortung" heißen.
—* Aufhebung der Portovergürchigungen. Das seit dem 1. Juli in Kraft getretene Gesetz bett. Aufhebung der Gebührenfreiheiten und Vergünstigungen ist anscheinend in weiten Kreisen der Bevölkerung in Bezug auf seine Tragweite noch nicht bekannt genug. Nach den Wahrnehmungen der Postanstalten kommen noch zahlreiche Sendungen an Heeresangehörige mit dem Vermerk: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers" vor, die zur Freimachung zurückgegeben werden müssen, weil auch die Portovergünstigung, die mit diesem Vermerk begründet wurde, jetzt weggefallen ist.
—* Wie im vorigen Jahre, so ergeht auch in diesem Jahre wieder an die Landbevölkerung eine herzliche Bitte. Niemand von allen Einfich.igen wird sich der betrübenden Erkenntnis erschließe» können, daß von der schweren Lebensmittelnot, die in den letzten Jahren über unser Vaterland hereingebrochen ist, aufs allerhärteste die großstädtische Bevölkerung betroffen wird. Und unter denen, die an Hunger, Elend und Entbehrungen mit ihren schwachen und widerstandslosen Körpern leiden müssen, steht voran die große Zahl der Kinder, vor allem der schulpflichtigen Kinder, die durch die anhaltende Unterernährung und Aufenthalt in dumpfen, schlechten Wohnungen als Lebensschwache heranwcchsen und die Keime zu frühem Siechtum in sich tragen. Durch die mangelhafte und einseitige Ernährung haben sich in erschreckendem Umfange Tuberkulose und Rachitis unter der einst so blühenden Jugend Deutschlands ausgebreitet. Zur Abwendung dieser verderblichen Folgen muß weitöstgehende Aufklärung erfolgen. Namhafte Professoren der medizinischen Wissenschaft, erfahrene Kenner des großstädischen Bevölkerungswesens haben einmütig bekannt: Rettung ous diesen traurige-', ja teilweise trostlosen Zuständen ist nur vom Lande zu erwarten. Der Aufenthalt in der frischen Luft, Bewegung in der fonwendurch- wärmten Natur, Ernährung von den mancherlei Erzeug- Nissen, die der ländliche Betrieb seinen Mitgliedern zu- führen kann, kurz, das Landleben ist dazu berufen, den körperlich heruntergekommenen Kindern der Großstadt durch einen, wennauch nur einige Wochen währenden Ferienaufenthalt, Gesundheit u. Widerstandskraft zurückzugeben. Ueber die Landwirtschaft geht der Wiederaufbau Deutsche lands. So möge auch sie und im weiteren Sinne die ländliche Bevölkerung überhaupt, dazu mitzuhelfen, daß wir diejenigen zu kräftigen, gesunden und frohen Menschen machen, die unserem Vaterlande dereinst eine heftete Zukunft vermitteln sollen. Es heißt soziale Gerechtigkeit üben, wenn wir von der Jugend Deutschlands den armen, schlecht ernährten Kindern der Großstadt unsere besondere Sorgfalt zuwenden. Und darum ergeht an die Landbevölkerung die Bitte: Helft den bedürftigen Stadtkindern! Nehmt sie auf in Euer Heim für einige Wochen des Sommers und laßt sie der Wohltaten des Landlebens teilhaftig werden. Wer für den Sommer ein Stadtkind bei sich aufnchmen will, möge seine Bereitschaft dem Gesundheitsamt Hagen, Elberfelderstraße 36, bald mitteilen. Das Weitere wird dann von hier erfolgen.
—* Haftpflicht des Hoteliers. Ein Kaufmann war mit einem Bekannten in einem Hotel in Hamburg abgesticgen und hatte dem Pförtne^ einen Gepäckschein übergeben mit der Weisung, das aus vier Stücken bestehende Gepäck vom Hauptbahnhof ins Hotel bringest zu lassen. Der Pförtner beauftragte hiermit einen Pagen und verließ um 7 Uhr seinen Dienst, ohne sich weiter um diese Angelegenheit zu kümmern. Dem Pagen kam der Schein abhanden, und fremde Personen holten daraufhin das Gepäck ab. Die Geschädigten erhoben gegen den Hotelbesitzer Klage auf Schadener satz. Das Oberland esgericht Hamburg verurteilte aus folgenden Gründen: Die Klage ist gerechtfertigt durch § 78 BGB. (Haftung des Gastwirts für ungebrachte Sachen). Eingebracht wurde der Gepäckschein dadurch, daß er den: Pförtner zur Neberführung des Gepäcks vom Hauptbahnhof zum Hotel übergeben wurde. Der Pförtner gehört fraglos im Sinne des Abs. 2 des § 701 zu den Personen, die nach den Umständen des Falles als zur Entgegennahme der Effekten des Gastes bestellt angesehen werden durften. Daß in der Jetztzeit gut erhaltene Bekleidungsstücke einen hohen Wert haben und für Beschaffung .neuer Stücke Preise um ein Vielfaches übersteigert, ist allbekannt. Der Gast begeht deshalb keine Fahrlässigkeit, wenn er in einem Falle, wie lem vorliegenden, eine besondere Belehrung des Pförtners über die Werte des Inhalts seiner Koffer unterläßt. i
* (Aus dem Regierungsamtsblatt). Dem Förster o. R. Lenser in Schwarzenfels, Oberförsterei Oberzell, früher in Sullenschin, Bezirk Danzig, wurde vom 1. Juli d. Js ab die Forstschreiberstelle der Oberförsterei Densberg übertragen.
—* Beraubung eines schlafenden Eisenbahn-' i- senden. Am 30. Juni d. Js. ist ein in Malsfeld in Pz 626 in 4. Klaffe zugestiegener Reisender nach kurzer Zeit einzeschlafen. In Caffel war er, nachdem alle Reisenden den Zug verlassen hatten, noch nicht wach. Während zwei Schaffner sich bemühten, ihn munter zu machen, kam eine fremde Person hinzu, die den Reisenden bei einem Vornamen anrief und sich den Schaffner gegenüber erbot, sich des Reisenden, der sein Freund sei, anzunchmen und ihn aus dem Zuge zu bringen. Nach 4— 5 Stunden wurde der Reisende in dem bereits zur Reinigung abgestellten Zug wach und vermißte seinen Koffer u. seine Brieftasche mit 3400 Mk. barem Gelde. Die Gegenstände waren ihm von seinem an- geblichen Freunde gestohlen worden, während er in tiefem Schlaf lag. Der Umstand, daß er trotz mehrfacher Bemühungen nicht munter zu machen war, läßt darauf schließen, daß er betäubt worden ist, um die Beraubung ungestört ausführen zu können. — Das Amtsblatt der Eisenbahndirektion Caffel nimmt den Fall zur Veranlaffuvg, die Schaffner anzuweisen, schlafende Reisende nicht eher zu verlassen, bis sie munter sind u. ihr Eigentum bewachen können. Der vorstehend bekanntgegebene Fall soll auch in den Unterrichtsstunden besprochen werden.
&t Zur Zahlung des Reichsnotopfers find Wertpapiere anzunehmen befugt auch die Zollkaffe d-s Haupt- zollamtes Hanau und die Sparkasse zu Bad Orb. Anträge zur Entrichtung des Reichsnotopfers durch Schuldbuchforderungen sind an die Reichsschuldenverwastung in Berlin zu richten und Vordrucke dazu bei den Finanzämtern erhältlich.
Hk. Merkblatt für die Anmeldung deutscher Auslandsforderungen kann von der Geschäftsstelle Han<"' der Vereinigten Handelskammern Frankfurt—Har. unentgeltlich bezogen werden.
Hk. Decken für Etsenbahnseudungen. Wagenta düngen mit Heu, Stroh, Holzwolle rc. dürfen z. Zt. nur dann zur Beförderung ohne Wagendecken angenommen werden, wenn der Versender ffen Mangel im Fraftbrief anerkennt. Bei dem großen Mangel an bahneigenen Decken sind die Verkehrstreibenden jedoch auf das Mieten von Privatdecken angewiesen. Hierfür kommen in Frage z. B. die Firma: Gebr. Caffel, Georg von Olzhausen, Sundhausen und Strupp zu Frankfurt, welche jeder Nachfrage zu genügen vermögen.
Aus Provinz und WachöargeLiet.
§ Mieden. Einen guten Fung machte bet hiesige Landjäger Herr Müller. Derselbe wurde mit seinem Polizeihunde nach Rothemann berufen, um dorr wegen der vielen Kartoffeldiebstähle die Diebe aufzuspüren. Richtig führte die Spur zu einem Diebe nach Eichen- zell, bei dem sich auch ein großes Lager frischer Kartoffeln vorfand, welche sämtlich gestohlen waren. Bei einer Haussuchung entdeckte der glückliche Landjäger auch' ein großes Lager von gestohlener Wolle, die aus dem großen Wolldiebflahle in Welckers herrührte. — Im allgemeinen klagen die Landwirte, daß viele Kartoffeln jetzt schon vor der vollen Entwicklung gestohlen werden. Die rücksichtslosen gemeinen Diebe schädigen durch ihr lichtscheues Treiben nicht nur den Eigentümer sondern die Allgemeinheit, das Volk. Möchten die Diebe ihrer wohlverdienten Strafe nicht entgegen.
§ Fulda. Vor der hiefiaen Strafkammer hatten sich die Arbeiter Adalbert Hack und Aloys Schmitt aus Fliehen wegen der bekannten Exzesse in der letzten Sylvesternacht, wo in Flieden das Kruzifix zerschossen, die Turmuhr beschädigt und der Pfarrer Winter daselbst ernstlich bedroht wurde, zu verantworten. Beide Angeklagte wurden wegen Schändung heiliger Kirchen- einrichtungen zu je 6 Monaten Gefängnis verureilt.
§ Caffel. Die israelitische Lehrerkonferenz Hessens beschloß auf ihrer letzten kürzlich hier abgehaltenen% Jubiläumtzversammlung, die nächstjährige Tagung in Fulda zu Veranstaltern Der Termin soll durch den Ausschuß später bestimmt werden. Die Leitung der Lehrerkonferenz hatte anstelle des Lehrers G. Oppen- Heim-Treysa, der den Vorsitz niederlegte, Lehrer A- Neuhars-Fritzlar übernommen. In den Ausschuß ist für Lehrer Rosenstein-Rotenbmg Lehrer Levi-Birstein bei Wiesbaden gewählt worden.