Schlüchterner Kreisblatt - Schlüchterner Tageblatt
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Domerstag, 8 S ptember 1921
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73. Jahrg.
Aus der Heimat.
Bssamssichtl. WiitEKg. Am 9 9. (Freitag): Heiter, trocken, Nacht kühl, TsZ Wann.
—* (Wenn die Schwalhen hsimWärt? ziehen.) Nach herrscht sommerliche Witterung, und doch künden schon manche Anzeichen in der State an, daß der Herbst leise seinen Einzug hält. Schon rüsten sich die Vögel zu ihrer aroßm Südlandsreise, voran die Schwalben. Der Volks- mund sagt: „Zu Maria Geburt (8. Ssptbr.) ziehen die Schwalben furt (fort)." In diesem Jahre, wo die Natur in ihrer Entwicklung srühsr ist als sonst, sehen wir a»ch diesen zutraulichen Hausvogel vor dem genannten Zeitpunkte zum AbschiLduehmen sich fertig machen. In großen Scharen fitzen die Schwalben schon auf d-n Telegraphendrähten, auf den Bekrönungen hoher Schornsteine und sonstiger luftiger Stützpunkte und halten iLre Versammlungen ab, gleichfalls als wollte« sie Über ihr Reiseprogramm beratschlagen. Dann tritt ein Zsg nach dem anderen die Fahrt nach dem fernen Süden an, und bald haben ste uns alle bis auf einige Nachzügler verlassen. Mögen sie im Frühling, wenn sie wiederkommen, bessere Verhältnisse schauen, als gegenwärtig, wo sie uns verlosten!
—* (Portopflichtige Dienstsache.) Im Publikum ist man erstürmt und z. T. entrüstet, daß man bei Zuschriften von tBehörde« usw., die mit ^r Bezeichnung „Portopflichtige. Dienstsache" versehen sind, nicht das einfache -Briefporto, also 69 Pfg, sondern 90 Pfg. zu zahlen hat. Man glaubt I meistens an einen Irrtum der Post. ErkundigAWe« an s zuständiger Stelle haben indes ergeben, daß nach einer V;r
- fügung des ReichspostministeriAMs seit der Einführung d.s Frankierungszwanges auch für die mit der Bezeichnung ; „Portopflichtige Dibustsache" versehene« BriefsaHen nben i dem gewöhnlichm Porto ein „Zuschlag" von der Hälfte i desselben zu erheben ist. Warum der Empfänger amtlicher s Schriftstücke, die er in den weitaus meisten Fällen nicht terbcteo, einen Zuschlag zum Porto zu zahlen hat, gehört f auch zu den „Postgeheimnissen".
I —* (Beschleunigung der Durchführung des Reichsver- | sorgungsgesetzes!) Um den berechLiateu Klagen der Kriegs. I d^chädtzteu über zu lL»gfm»<S Fo». ^»-ueu der Lurch» kführnng des R-ichsversoranngsgeßtzes abzuhelfen, hat das (ReichsarbritSministerium sich entschlossen, die Umanerkennung | der Beschädigten nicht mehr von den Haupiversorgnngsämtcrn, ^sondern von den Versorgungsämteru vornehmen zu fassen. | Während bisher die VersorgungSämter nur bei der Borbe- t^sung der erstmaligen N-uf-ßstellung der nach früheren I Miistäwkrso-gungSges-tzen berechneten Beschädigtrmenten mit« I wissen konnten, die Feststellung selber aber den Hauptver- | wrgungsämtern Vorbehalte» war, soll diese Arbeit in Zukunft » grundsätzlich von den VersorgungSämtern selbständig ausge« | führt werden. Das bisher geübte Verfahren war notwendig | gewesen, weil in Anbetracht der grundlegenden Neuerungen | Reichsversorgungsgesetzes eine einigermaßen einheitliche I Durchführung bei der Handhabung des Gesetzes durch über I VersorgungSämter nicht gewährleistet erschien. Nachdem I aber die Kenntnis des Gesetzes im Laufe eines Jahres Allge- | Mflugut aller Versorgungsbehörden geworden ist, erscheint die I ^forderliche Einheirlichkeit in ausreichendem Maße gewähr» l»istet, auch wenn die Versorgungsämter selbständig die I ^utscheidurrgen auf Grund des Reichsversorgungsgesetzes zu I haben. Das bisher geübte Verfahren hatte den | daß bei den HaupiversorgungsäMtern zahlreiche von | den Versorgungsämtern vorbereitete Versorgungsakten ein- IMgen, die das Hauptoelsorgungsamt mit seinen ArbsitS- | ^uen nicht erledigen konnte, d. h. die Arbeit der Haupt- I versorgungsämter kannte mit der der «achgeordueten I ^"sorgungsbehörden nicht Schritt halten. Auch mußten bei | früheren Verfahren stets mehrere Dienststellen an dem i suchen Versorguntzssaile nach einander arbeiten. Durch den j »ortfall der Tätigkeit des HauptversorgunzSamtes wird also I zweifellos eine große Beschleunigung iu der Durchführung I *ec Beschadigtenversorgung nach dem ReichSve storgnngszesetz »erreicht werden/ Die bei den HaupLvexsorgimasämtrrn frei» I werdenden Arbeitskräfte sollen einerseits der Beschleunigung Umanerkennung der H nterblisdeneu, Me nach wie vor. den Hauptversorgangsämtern erfolgt, zugute kommen, I andererseits sollen str zum Tril den B-rsorgungSämter« zur IBerfügung gestellt werden. Die vom oieichtacheitsminin; Imrium erlassene Verordnung wird im Laufe der nächst n I Konnte in der Wftse dutchgeführt werden, daß bis zum 1. l Januar 1922 tm allgemeinen alle Versorzfungsämter mit I der sllbstäadizeu Bearbeitung, beauftragt werden. Bis dahin I die Versorgungsämter, die noch nicht selbständig rnt- I chrtden, doch die Vorbereitung weiter als bisher durchsührev, I f°dgß die Akten nur noch einer UeLerprüfung durch das I HaaptversorguugSamt bedürfen. Für den Bereich der Haupt« I ^forgungSämter Berlin und Stuttgart, bei denen die I ^hästrüffe besonders geartet sind, ist der Zeitpunkt für di I Durchführung dieser Reg-lung nicht bindeno. In Berlin l and bereits sämtliche Verso >jUügSämter mit der selbständigen I Abarbeitung beauftragt worden, während im Bereich des I «auptpersorgungSamtes Seuttgart zunächst nur die tu Statt I Lart selbst befindlichen VersorguugSämter dazu ausersehen I a»d. Der Fortgang der Umanerknnnung wird seitens des I AeichsarbeitSmintsttttums überwacht werden, um da, wo zu
langsam gearbeitet wird, Abhilfe schaffen zu sönnest. Wenn alle an der Versorgung beteiteiligtek Stellen verständnisvoll Hand in Hand arbeiten, ist von der Neuerung eine wesentliche Beschleunigung mit Sicherheit z« erwarten.
—* (Warnung vor dem Gmuff? der Tolikirsche.) In unseren Wäldern finden wir gegenwärtig die reifen Beeren der Tollkirsche (Atrova belladonna ) Dieselben sind glänzend schwarz und enthältst einen pnrpurrotrn Saft. Alle Teile der Pflanze find stark giftig, vorzüglich Wurzel und Früchte. Die Beeren haben mit reift« Kirschen große Aehnlichkeit und find daher eine Gefahr für den Menschen, besonders für Kinder, die durch den verlockenden Anblick der Beeren leicht zum Gruuffs Verleitet werden. Go rundeten die Tageszeitungen in den letzten Wochen verschiedene Unglücksfälle, so aus Schönewald bei Heidelberg, wo zwei vier-und sechsjährige Kinder trotz ärztlicher Pflege nach dem Gsnuffe von Tollkirschen unter schweren Äergiftungserscheinunge«' starben. Zehn Beeren sollen hinreichen, einem Erwachsenen den Tod zu geben, zwei bis drei einem Kinde. Das kräftige Gegenmittel bei einer Vergiftung durch den Genuß der Tollkirsche besteht in Brecharzneien und Pflanzensäuren, wie Zitronen, Essig und dergl.
—* (Die Einreise ins besttzte Gebiet.) Die inteMiierte Rheinlandskommisslon hat durch eine neue Verordnung vom L September die bisherige Bestimmung, wonach Angehörige anderer als an der Besetzung tsiluehmender Nationen uns deutsche Staatsangehörige, die avs einem anserm Lande als aus Deuffchland stemmen, zur Einreise inS besetzt; Gebiet ekes von ihren heimischen Behörden ausgestellten Paffes bedürfe», dahin ergänzt, daß der von der heimischen Behörde ausgestellte Paß den Erfordernissen der deutschen Paßgesstze zu evtsprechen hat.
Hanem. Die Schuhmacher-Zwang-innung in Hanau Hatte in öff ntlicher Ankündigung einen dreißigprozentigen Aufschlag ver jetzigen Preise ihren Mt:gliedern empfohlen. Daraufhin hat der Magistrat (Preisprüfungsstelle) die Januag um Uebersendung einer Preisberechnung und um Rechtfertigung des Aufschlages ersucht. Die Innung antwortete, daß die Preisprüfungsstelle ficherlich im Interesse der Allgemeinheit berechtigt sei, eine Preisgestal.ung zu überwachen, jedoch audererftits es Verwunderung errege, daß gerade das Anftnuen um Rechrft-rtigunn. an den selbständigen Schuhmacher gestellt würde. Die Jaaung wirst die Frage auf, ob die PreisprüfungEellr auch M den Landwirte« um Rechtfertigung der Erhöhung der Preise für Butter, Milch, Kartoffeln und andere Produkte ersucht habe, ob die Preis« prüfungsftelle fich um Rechdfertigur-g der Erhöhung des Blotpreises, der Lede-peeise, derKolontalwaren bemüht habe.
* Frankfurt a. M. (Die Märchenhaften Honorare der D--:ekiricen.) JamüteN der Usberfüllung fast aller Berufe stehen die Direktricen nach einer Meldung dks „Confeciionär" in einer gewissen manopolartigen Stellung, und es ist keine Seltenheit, daß große Firmen ihren Dtr-ktricm Jahresgs» Hälter von 150—200 000 Mark zahlen. Da sehr viele tüchtige Kräfte sich im Laufe der Jahre selbständig gemacht haben, fehle es, so meint das Fachblatt, an genügendem Nachwuchs. Hier öffnet sich also er« neues Betätigungsfeld bei der Berafswahl.
* Caflel. Ein ungewöhnlich dreister Einbruchsdiebstahl wurde bei einem Geschäftsmanne in der Kautstraße verübt. Stern Anscheine nach haben zwei Gauner gemeinschaftlich gearbeitet. Während einer den G-schäftsman« in ein Gespräch verwickelte, indem er mit ihm geichäftlich verhandelte, K;^ der zweite in die hinter dem Laden befindl.che Smvr ein, «brach in wenigen Augeuiück mit einem ein Zmti- m-ter breiten Stemmeisen das Vertiko und stahl daraus zwei Einhundertmarkscheiue, 16 Fünfzigmattscheme uns aa- uähernd 1000 Mark in Zwanzig-, Zehn und Fünjmarftcheinen, ferner eine goldene Herrmuhrkttte, einen gordenen EZeriug, mehrere kleinere Schmucksachen und eine schwarze Damen- hL ivtasche. Der auschetnen» gewerbsmäßige Eiud-recher Hütte so schnell gearbeitet, daß er binnen jünf bis acht -Minuten diese Beme machte und danach durch das Fenster auch wieder verschwunden war. _ .............
Neuscher Melertag.
91m Samstag begann in Dresden der 16. DundeStac ,des Bundes Deutscher Mietervereine unter großer Beteili- sgung aus dem ganzen Reiche. Der Vorsitzende Hr. Herrmaru begrüßte die Vertreter der Reichs- und Landesregierungen, -die Abgeordneten, die Vertreter Hollands, Oberschlepens flBravo!) und Deutschböhmens. Auch den abgetretenen Gebieten galt sein Gruß. Nach der Wahl des Büros begrüßte «ein Vertreter des Neichsarbeitsministers die Versammlung und wies auf die Wichtigkeit der Beratungen hin. Das geplante Mieterschuhgesetz werde demnächst dem Reichstag ur- igehen. Es Werbe den Grundsatz aussprechen, daß eine Beendigung des MieHerhältnisses nur aus einem wichtigen Grunde erfolgen dürfe. (Beifall.) Auch die Regelung des Verfahrens vor den Mieteinigungsämtern soll auf Grund der gemachten Erfahrungen neu erfolgen. Oberbürgermeister Blüher sprach die Hoffnung aus, daß die Tagung zu einer Lösung der schwierigen Wohnungsfrage führen werde. ^n Der Gemeindeverwaltung spüre man die Wohnungssorgen am allermeisten. )Er erhoffe von der Versammlung auch Belebtung. Vor allem aber seien praktische Vorstb" ? nötig, aber solche, die bald verwirklicht werden Hinten. Reichstagsabgeordneter Silberschmidi bezeichnete die bisherige
Regelung als gänzlich verfehlt. Er forderte für die Mieter bin MietentscheidungZ,recht und betonte, daß die Wohnftage eine Volksfrage geworden sei.
Der Vorsitzende Herrmann erstattete einen Bericht über die Zeit vom Herbst 1919 bis jetzt. In diese Zeit falle das eigentliche Erwachen der deutschen Mieterschast. Aus 50 Vereinen feien 1300 geworden aus 30 600 Mitgliedern eine Millionen-Organisation. Das Anwachsen liege begründet in den katastrophalen Wohnungsverhältnissen in Deutschland überhaupt und in bet Kampfstellung, in die die Mieterschaft hineingezwungen worden fei. Sie fordere ein Mitbestimmungsrecht Die Sache der Mietervereine sei nicht die einer bestimmten Volksklaffe ober Partei, sondern eine des ganzen Volkes. Das Wobnungselend fei so schlimm geworden, weil ^rs bisherige Süsi-m auf dem falschen und trügerischen Grunde volksfeindlicher Spekulationen aufgebaut worden sei. Mit dem eigenen Entwurf zum Reichsmietengesetz wolle der ^lund Deutscher Mietervereine nur die dringend nötige Ruhe wieder herstellen. Die Regierung scheine die Tiefe der Bewegung zu verkennen. Weite Kreise befinden stch in furchtbarer Sage. Zu ihrem Schutz muß eine Umbildung der Mieteinigungsämter vorgenommen werden. Unerträglich sei ts, daß von ihnen noch heute Kündigungen ohne zwingende Gründe genehmigt werden. Schars wandte sich der. Redner «»gen das Verlangen nach Aufhebung der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen. Helfen könne nur Bauen! Damit würde ouch die Arbeitslosenfrage mitgelöst werden. Das Wort „zu ‘spät" habe stch in Deutschland schon mehrmals bitter gerächt. -».Deshalb, Volksregierung denke aus Volk!" (Leb. Beifall.>
Stadtrat Hofmann-Leipzia sprach über die Gemeinwirt- ischaft im Wohnungswesen. Das Wohnungswesen vor dem Kriege krankte hauptsächlich an der großen Siedlungsdickstig- kit, bet Wohnungsüberfüllung, einem wiederkehrenden Woh- dungsmangel der Tendenz zu Mietzinssteigerung und sozialen Härten bei bet Vermietung und Kündigung der Wob^ jüungen. Nach dem Kriege steigerte sich der Wohnungsmangel Zur Not, weil die Wohnungsherstellung infolge Unrentabili- »äs eingestellt wurde. Der im deutschen Wirtschaftsleben seit (älter Zeit bewährte Genoffenschaftsgedanke, und zwar eine durch öffentliches Recht festgefügte Mietergenossenschast, wird. In rechter Weise aufgebaut und mit den rechten Aufgaber ^ traut, uns aus der Wohnungsnot herausreißen. Nach den Entwurf zu einem Reichswohn-Genoffenschaftsgefetz, den bei Dortragende beim Reichsarbeitsministerium eingereicht hat. festen die Bewohner der Miethäuser des gewerbsmästpa-n Dausbesitzes, je höchstens 3000 Wohnungen, zu einer Wohw Senostenschast zusamme-^ttM^vrrden. Das- Aussuch^« der Mietwohnungen erfolgt mit der gleichen Freiberi wie bi$ ■ Der. Die Wohngenoffen haben keinen Anteil.zu erwerben sondern nur ihren Mietzins pünktlich zu zahlen. Die Wohn, tzenosienschaften übernehmen die gesamte Bewirtschaftung Des ihnen unterstehen gewerbsmäßigen Miethausbesttze; Übres Bezirks. Der Wobngenoffe kann nur wegen eines von Jbm begangenen Vertragsbruches aus der Wohnung ^entfern! swerden^ Der Mietfins 'wirb unter Aufsicht des Mieteraus- tchusses vom Vorstand auf Grund der reinen wirklichen Sach- 4offen nach geseklicher Vorschrift festgesetzt. Die Vollver. 'sammlung, der Mieterausfchnß. der Aufsichtsrat und bei Vorstand'sind die Organe der Wohngenoffenfchaftew. die zum Wobnverband, zu Landesverbänden und einem Reichsverbanr zufammenaefastt werden können. Die Genoffens-Daften di?- neu auch der Bodenentfchuldung und der Vodenweri.eiiknng. Die Befreiung des Wobubodens von der Spekulation ferber Flaebbau und Eigenbesitz.
Recbtsanwalt Grost-Dresden lvrach über Set^m^en. und Mieterschubaesetz. Er forderte die Festhaltung des ,vr e- denswertes der Grundstücke für die Verzinsung Des Kawta's. Dreiteilung der Miete in Kapitalzins Betriebs- und llnt r. baltunaslvffen. FestbalLng der ZusKage st,r Betrieb und Unrerbaftuna als ZweReträge. dw der Ma"d"na un Ab. »r^uva entzogen sind, ferner gesetzliche Festlegung des . . beb"mmuna8recbte§ der Mieter und gesetzliche Aner,.,.nung der Mietervertretuna als Organ in bet Verwaltn'-.- be» Grundstückes. Dom MietersSutzgesetz verlcmgte er. hab b . Man, eines Mietverhältniffes nur Miaffm.snn so« ein mutiger Grund in der Person des Mieters "der Dn^ Mieters gegeben ist, ober dann, wenn dem M^r ander' entsprechende Räunie zur VerfügunggeffeM und ^^'^' zugskoffen erstattet werden. Sie Wtetetnigun^ beibebaOet ieboef) eine Berufungsinstanz -
Mischer-Frankfurt a. M. sprach über getnetnHntn schafMche Wolmunasvolitik. Die ®^ungW' ^"J^ bei dem freien Ermessen der Behörden s-n statt dieser Behörden eine f«Ho» haben bie die gesamten Aufgaben beS und SichlunasweienS übernimmt. Das Boden- «b ^
,„ muß beseitigt werden. Wir fordern, daß die as- und Pachtämter ausgebaut werden zu ' von denen alle Streitigkeiten geschlichtet «er^w werden wir aus dem Wohnungs^evd langsam heran»
«ün*- Sonntag wurde die Tagung fortgesetzt mtt Vor- j-äaen Dr -Ing Martin Wagners-Berliw über Rrchtlimeri für die Mittelbeschafsüng zum WohnunMau und Dr Her- pels-Kiel über das gleiche Thema. Dr. Wagner schlagt vor, zur Deckung der unvermeidlichen IMx'rteucruttg ber tosten die Erfaffuna der Goldmarktwerte der Nichtstaatlicheu Wälder und der Abbruchswerte gewerblicher und rndm.rwll r Anlagen, V-rwutuna der Ein- und Wisstchrabgaben für ^ Hoffe Heranziehung der DevositenSeffande der Großbankeu für langfristige, g-ringverzinSl'che Wörtern f^.rfe«^nr Hebung der im Wohnungswesen h'Sher nicht ^tig geweOne. ländlichen Gemeinden usw. Dr. Herbe« Witz o-eld durch lln., gäbe staatlicher Baugeldsckeme auf bringen, wofür dem <-taa die erste und einzige Hypothek auf das zu errichtende Ge» bäude zustehen soll. j ;