chlüchterner Zeitung
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Kreisblatt
; Erscheint 3mal wöchenil. Drahtanschr.: Kreisblatt Schlüchtern. ; Druck u. Berlag Fa. C. Hohineisler, Schlüchtcrn. Verantwort!. ;Schriftleit. H.-C. Hohmeister, Schlüchtern. Geschäftsstelle Drei- -brüderstr. 9. — Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörung ob. ; Stromsperre erlischt jebi Verpflichtung aus Schadenersatz.
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Amtliches Organ für Stadt und Kreis Schlüchtern
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in I 68
|5um hundertjährigen Bestehen des Areises Schlüchtern
Bon Rektor ®. Maldfeld zu Steinau r i ll. Die Verhältnisse im Kreise zur Kury sstschen jf Zeit öis zum Jahre 1866.
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! (Fortsetzung.)
2 Die Keeisverwaltuug.
Lurch die Verordnung vom 29. Juni 1821, die Du Dung der bisherigen Staatsverwaltung betr., war, wie "2 i|j j<re!ts gesehen haben *), die Provinzial- und Keisei«- itilung im Kurstaatr Hessen angeordnet worden. Die Bil- mg und Abgrenzung der P ov'vzen und Kre'se selbst tfrigie dann durch die Verordnung vom 30. August dess. schres.
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47 Da die Kreise, wie § 2 der angefühste-a Verordnung — win 29. 6. 1821 besagte, nur „zum Behufe der Verwal- ung b?S Innern" eingerichtet werden sollte», so brach man imi ihre Einrichtung mit der seitherigen Prax's, wonach im Aemtern die gleichzeitige Handhabung der Justiz und jerwaltung oblag. § 3 der erwähnten Verordnung be iimmte nämlich ausdrücklich, daß „mehrere Aemter aus mschiedenen Fächern in der R gel einem Diener nicht überragen werden" sollten. Insbesondere sollte niemand künftig _! leben dem Richteramte noch irgend ein administratives ober
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inanzielles Amt übernehme«. Ebenso setzte § 112 her Set» affun-Surkunde vom 5. Januar 1831 fest, daß Rechtspflege mb Landesverwaltung fernerhin auf immer zu trennen seien. Das gleiche wird in § 86 der Verfassungsurkunde vom 13. April 1852 und in § 92 der vom 30. Mai 1860 gesagt.
DieMschäfte der Verwaltung des Innern in j-dem e sollten durch das „Kreisamt" besorgt werden, an m Spitze nach § 87 der Verordnung vom 29. 6. 1821 in „Ürelsrat" trat, der der P-mvinzialregierung und dem erium des Innern untergeordnet war. Ihm wurden du £ffctit,mit dem Titel „Kreissekretär", der ihn nötigen- falls vertreten konnte, ein oder zwei Schreiber und ein »KreiSbereiter" beigegeben. Seine Dienstobliegenheiten legte ^ jener Verordnung in 16 Abschnitten genau fest. So
1. eine statistische ^Beschreibung^seineS Kreises zu Der« fassen und jedes Jahr die 'stattgehabten Veränderungen sowie die erforderlichen Ergänzungen oder Berichtigungen dieser.Beschreibung a» die Regierung einzusende»;
2- die bestehende» Hoheits- und Landesgrenz-Gerechtsame zu wahren und beten Beeinträchtigunglunvrrwstlt der Re- gierung einzuberichten,
die zur öffentlichenWekanntmachung geeigneten Vorschriften aus allen Zweigen der Staatsverwaltung den Untertanen durch die Stadt- und Gemeindevorstände verkündigen zu lassen,
bei der Aufnahme und Entlassung von Untertanen die lrforderltchen Geschäfte durch !Erstattung tabellarischer Be-
i) Berzl. die betr. Abhandlungen in Nr. 185, 236, 239 unb 242!
Dienstag, 13 Dezember 1921 WMSBMgm ......1................... ""!i HlWfWPW
richte, Abnahme des Untertaneneides oder Ausfertigung d s E -tlaffungSscheincS und sonst zu versehen;
3. die Sicherheits- und OrdnungSpolizei wthrzunehmen, öffentlichen Ruhestörungen unb Unordnungen vorzubeugen und zu steuern, auf die Verbreitung verbotener oder politisch schädlicher Zeit- und anderer Schriften ein wachsames Auge zu h iben, Landstreicher und frembe ober muiw'llige Bettler in seinem Kreise nicht zu dulden, die Reisepässe anszuftrtigeu unb zu visieren, gegen Diebs und Räuberbanden nachd ück- liche Maßregeln zu ergreifen und sich überhaupt der Aus- mittelung und Anhaltuug der zu verfolgenden Uebeltäter angelegen sein zu lassen sowie gegen Brand- und Wasserschaden und Urrglücksfälle jeder Art Vkranstaltungen zu kreffs«;
4. die Quellen der Armut zu erforschen unb diesen nach Kräften en^ege«zuw!rkev, denjenigen Arms» aber, welche öffentliche U nterstützung wirklich bedürfen, die Aufnahme in die dazu vorhandene« Anstalten ober die nötige Beihilfe der betreff nden Gemeinde zu verschaffen,
auch die Leih mstalteu, Krankm- unb Begräbniskassen, Soark .ffen und andere teils zur Verhütung der Armut, teils zur Unterstützung in Fällen des Bedürfnisses bestimmte Eiurtchtungen zu begünstige«, gegen verbotene Spiele und nicht erlaubte Lotterien eiuzuschreitm;
5. die guten Sitten zu fördern und damit diese nicht durch anstößige Schauspiele, unsittliche Schriften und Lieder litten, eine angemessene Aufsicht über die öffentlichen Belustigungen, Vorstellungen, Blätter, Schriften, Leihbibliotheken und Buchläden zu führen;
6. auf die gemeinen Lebensbedürfniff", deren Beschaffenheit, Maß, Gewicht und Preis, Vorräte und öff ntlichen Verkauf sowie auf das Mühleuwesen dir nötige Achtsamkeit zu richten;
7. darauf zu sehen, daß die Straßenpol zri überall gehörig verwaltet würde, unb die Besserung der Landwege sich angelegen sein zu lassen;
8. die Gesundheitspolizei bei austeckenden Kraakheiten und S-uchen^ durch Rettung- ^-.rrnstaltungerk für SH-irtts^. durch Verhütung der Kurfuscherei und des unbefugtes Handels mit Arzneien und Giften, durch Sorge für zweckmäßige Errichtung der Totenhöfe, der Abdeckereien «. dgl. m. auszuüben;
9. im Schul- und Erziehungswesen durch Mitwirkung bei Anstellung tüchtiger und geprüfter Lehre» und deren angemessenen Bezahlung, durch zweckmäßig ««geordnete SchulvMtationm usw. zur Vervollkommnung beizutragen;
10, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe zu beschütze« unb auf jede statthafte Weise zu befördern;
11. das Landfolgedienstwese» zu besorgen nnb zu leiten;
12. für Bestellung der Magistratspersonen, der OrtS- vorstävde und Rechnungsführer Sorge zu tragen, deren Ernennung oder Bestätigung vorznnchme« und die Gemeinde- yrrwaktung sowie den Gemeindehaushalt zu überwachen;
13. bte milden Stiftungen und gemetnvützigen Anstalten zu beaufsichtigen;
14. die Militär-Ausnahme-, Einquartierung- und Ver- pflegungs-, Marsch-, Vorspannund dergl. Angelegenheiten zu besorgen;
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15 . die besonderen Verhältnisse der Israelitin im Auge zu behalten, damit die desfalstgen Anordnungen nicht überschritten oder umgangen würden, nnb endlich
16 .faHe übrigen vorkommenden Geschäfte bet allgemeinen Landesverwaltung nach dem Maße feiner Kompetenz unb den ergangenen Bestimmungen durch Berichtserstattung ober eigene Verfügung zu besorgen.
Ferner sollte er nach § 17 bet Verordnung vom 12. Januar 1822 stets an den monatlichen Sitzungen einer jeden Polizeikommtsston auch außer feinem Wohnorte teil* nehmen unb vor derselben zu einer dazu besonders zv bestimmenden und bekannt zu machenden Zeit alle Beschwerden und G<suche aus dem betrcff.nden Amtsbezirk, die ihm dessen Emwohner daselbst zu übergeben wünschte», annehmen und durchsehen, damit er die etwa nötigen Erkundigungen ein« ziehen könne. Auch war er befugt, sehen im Amtsbezirke angestellten öffentlichen Diener, selbst wenn er nicht Mitglied der Polizeikommission war, zur Sitzung einzuladen.
Man steht, es war ein weiter Pflichtenkreis, in den man den Kreisrat hineingestellt hatte. Seine Ausfüllung erforderte tüchtige Männer, zumal uicht nur der Geschäftsbereich durch die Zuteilung der Remter Salmünster, Romsthal und Hero^z - Sannerz zum Kreise Schlüchtern infolge der Auf- lösung des Kreises Salmünster im Jahre 1830 wuchs, sondern auch die Anforderungen im Laufe ber^genben Jahre sich immerfort mehrten.
So hatte der Kreisrat seit 1832 auch die Darlehusge- suche an die Landeskreditkasse aufzunehmen und weiterzuletten, die Kap'talwünschendeu von dem Bescheide der Kasse in Kenntnis zu setzen und für letztere die nötigen Sicherheiten zu beschaffen sowie später die etwaigen Kündigungen ent« gegenznnehmeu. Seit 1833 lag ihm ferner die Prüfung, Richtigstellung und Abändervvg der Steuerrolle« ob. Ebenso wurde er durch das Gesetz vom 31. 10. dess. Jahres Vorsitzender der Kommission, welche die Aushebung der für das Heer nötigen P^rde zu besorgen hatte. Nach § 15 bei Gesitzes vom 28. 8 1834 mußte er weiter auf Wunsch der Äetrtligien die Mutig der zur Luv ch-mus et.s e Stku»* stückSverkoppelung nötigen Maßnahmen übernehme». Nach den R'krutterungSgesktzeu vom 25. 10. 1834 und 29. 4. 1848 sowie bet dazu gehörige» Verordnung vom 5. 10. 1848 hatte er auch die Aushebung vorzubereiten, an ihnen teilzunehmen und gegen die Nichterscheinenden einzuschretteu. Die Verordnung vom 24. 2. 1836 wies ihm die Aufnahme neuer" Untertanen zu, u. dgl. m.
T.otzdem gehörte« die Kreisräte nach bet Rangordnung vom 10. 8. 1821 nur in die 6. Klasse der Staatsdiener und die Kreissekretäre in die letzte, 8. Klasse. Erst die Rangordnungen vom 26. 11. 1834, 20. 4. 1854 unb 1. 8. 1860 versetzten jene in die 5. Klaffe, während diese in der 8. Klasse verblieben. Außerdem standen die KreiSräte unter gewissen Ausnahmebestimmungen. Nach § 16 des StaatSdienstgesetz'S vom 8. 3. 1831 dursten sie sowie ihre Ehefrauen und die unter ihrer .'väterlichen Gewalt stehenden Kinder außer einem Haus und einem Garten in ihrem Amtsbezirke kein anderes Grundeigentum erwerben. Gleichfalls war es ihnen untersagt, von den Bewohnern ihrer
Der Liebe ewiges Licht.
Roman von Erich Friese».
9 (Nachdruck verboten.)
Umso wohltuender berührte es ihren verletzten Stolz, als am folgenden Tage, während ihres gewohnten Morgenspazierganges im Park, ein junger Mann «H ihr mit allen Zeichen tiefster Ehrerbietung näherte und sich ihr in aller Form vorstellte: Marquis Reqi- slald de Lavalliäre. Er sei untröstlich, daß „Mademoiselle gestern so rasch wieder den Rückzug antrat": er wünsche nichts sehnlicher, als „Mademoiselle hie und da einmal wiederzusehen und vielleicht ein wenig mit chr zu plaudern". Dabei hatte seine Stimme einen wich weichen, einschmeichelnden Klang, der begleitende Blick der funkelnden schwarzen Augen war derarr feurig beredt und das Lächeln des vollen, von einem kleinen schwarzen Schnurrbart beschatteten Mundes so sieghaft bezwingend — was Wunder, daß das Herzchen des jungen, kaum den Kinderschuhen entwachsenen Geschöpfes, das außer dem alten Vater und der Dienerschaft des Schlosses kaum je ein männliches Wesen zu Gesicht bekam, rascher zu pochen begann! Und daß tiefe Blutwellen ihr Hals und Wangen färbten, als sie, fast stotternd vor Befangenheit, eine gewiß recht kindische Antwort gab--
Aber der Blick dieser schwarzen Augen verfolgte sie bis in ihre Träume. Sie versuchte, ihnen zu ent- Hieven, indem sie das Haus kaum mehr verließ und nur, um ab und zu einmal Luft zu schöpfen, durch ihren geheimen Schlupfwinkel nach dem Gewächshause des Vaters kroch--
1- Marquis aber, in dessen flottem Leben bk 'in4'!^ Unschuld und Harmlosigkeit deS liebreizen- ieu Wesens eine anaenebme Abwechslung bot,
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eigenartigsten Liebesidyllen, die je ein unerfahrene»
Mädchenher- in Aufruhr brachten-- Unter wirrem Baumgeäst, dessen riesig!
Fieber heilen, neben blutrote» Blütenöolden und
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pechschwarzen Beerentrauben, die allerhand magische Kräfte besitzen sollen; über seltsam geformten Wurzelknollen und allerhand exotischem, den Boden entlang kriechendem giftgrünen Gerank und Gefaser erprobte der in solchen Dingen nur zu erfahrene Franzose seine Künste an dem weltfremden Mädchen-- Und Ebba traute seinen Liebesschwüren. Sie wurde seine Braut. Und bald darnach seine Gattin — Ach, wie oft in späteren Zeiten sagte sich das bedauernswerte Opfer skrupelloser Männerfalschheit, daß es tausendmal besser für sie gewesen wäre, wenn jener Unwürdige ihr aus einer jener todbringenden Pflanzen einen Trank gebraut hätte, als daß' er sie mit honigsüßen Worten umgarnte!
Ueberhaupt schien zu jener Zeit durch die altersgrauen Mauern von Schloß Askö ein warmer Frühlingshauch zu ziehen, der die Herzen seiner bis dahin in herber Abgeschlossenheit lebenden Bewohner der Liebe öffnete. Nicht nur Ebba Wybrarids' jungfräuliches Herz, das von wahrhafter Liebe noch keine ; Ahnung hatte, war damals in Fesseln geschlagen, i Auch über Tante Ginas verwelkte Wangen zog plötz- ; rjch wieder etwas wie ein Hauch von Jugendfrische; - denn der Lehrer des nahen Städtchens hatte an ihrem
Z rübrigen Wesen nnö ihrem Fleiß Gefallen gefunden und begehrte sie zum Weihe. Daß die stolze Karin,
von Helgelano sich in Eyolf von Solvea, ihres Bruders Intimus von der Unrversitüt her, verguckt hatte, konnte jedermann sehe»; denn die funkelnden Mäd- chenaugen redeten eine gar deutliche Sprache. Und man munkelte ftogar, der Schloßherr selbst, dessen
Herz bis dahin — man mag es in unserer modernen
süße« Fieber, so man „Liebe" nennt, noch unberührt geblieben war, sei plötzlich in heftiger Leidenschaft zu einer jungen Försterstochter entbrannt--
Ebba hatte gar keine Zeit, über all dies nachzu- denken. Ihrer Verlobung folgte gar bald die Hochzeit: die kleine dumme Motte hatte sich an der ersten Flamme, die ihren Weg kreuzte, die Flügel versengt und taumelte blindlings hinein in ihr Unglück--
Das war vor mehr denn acht Jahren. Als harmlose, hoffnungsfreudige junge Frau hatte Ebba damals an der Seite ihres glänzenden Gemahls Schloss Askö verlassen. Als wissendes, vom Sturm des Lebens arg hin und her gerütteltes, aber nicht zu Boden geworfenes, sondern nur gefestigtes Weib kehrte sie heute zurück.
Frei von den unwürdigen Fesseln! Frei!!
Allerdings — ob es ihr je gelingen wird, die Erinnerung an die unglückselige Vergangenheit zu bannen? Sie wie ein ekles Gewürm, das vergebens versucht hatte, ihre Reinheit zu beschmutzen, gänzlich abzuschütteln?
Mit allen Fasern ihres Herzens verlangt es sie danach.
Und seltsam — in dieser Stunde der Selbsteinkehr gedenkt sie mit einer Art von Neugier Gunnar Helgelands. Ob wohl die Liebe ihm glücklicher gelächelt haben mag, als ihr? Oder ob auch ihm Hymen anstatt Rosen- nur Dornenketten flocht?
Ein Windstoß verlöscht ihre Kerze. Nur noch die matten Strahlen des heraufziehenden Mondes beleuchten ungewiß die einzelnen Gegenstände in ihrem Zimmer.
Weiter beugt Ebba sich hinaus zum Fenster. Ihre Augen suchen die Hauptfront des Schlosses, die in tiefer Dunkelheit daliegt.