Einzelbild herunterladen
 

chlüchterner Zeitung

ll

c®i ie.

.gyteiv vierteljährl. 15. Mk, einzelne Monate ä.Mk.» O Boten frei Haus od. durch d. Post (einschl. Bestellgeld) ; »!»-eiaenvreis je in in einspaltig W-Mk Reklamen 2.50 Mk. X Watt nach Tarif. Postscheckkonto : Frankfurt a. M. 11402,$ Hinkkonto: Dresdner Bank Schluchten,, Fernsprecher Nr. 65.;

,.»">..................................................

Kreisblatt

; Erscheint 3mal wöchenil. Drahtanschr.: Kreisblatt Schlüchtern. ; Druck u. Berlag Fa. C. Hohineisler, Schlüchtcrn. Verantwort!. ;Schriftleit. H.-C. Hohmeister, Schlüchtern. Geschäftsstelle Drei- -brüderstr. 9. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörung ob. ; Stromsperre erlischt jebi Verpflichtung aus Schadenersatz.

:....................................................................

Amtliches Organ für Stadt und Kreis Schlüchtern

». 261

o. a

in I 68

|5um hundertjährigen Bestehen des Areises Schlüchtern

Bon Rektor ®. Maldfeld zu Steinau r i ll. Die Verhältnisse im Kreise zur Kury sstschen jf Zeit öis zum Jahre 1866.

tu

! (Fortsetzung.)

2 Die Keeisverwaltuug.

Lurch die Verordnung vom 29. Juni 1821, die Du Dung der bisherigen Staatsverwaltung betr., war, wie "2 i|j j<re!ts gesehen haben *), die Provinzial- und Keisei«- itilung im Kurstaatr Hessen angeordnet worden. Die Bil- mg und Abgrenzung der P ov'vzen und Kre'se selbst tfrigie dann durch die Verordnung vom 30. August dess. schres.

ä mi

47 Da die Kreise, wie § 2 der angefühste-a Verordnung win 29. 6. 1821 besagte, nurzum Behufe der Verwal- ung b?S Innern" eingerichtet werden sollte», so brach man imi ihre Einrichtung mit der seitherigen Prax's, wonach im Aemtern die gleichzeitige Handhabung der Justiz und jerwaltung oblag. § 3 der erwähnten Verordnung be iimmte nämlich ausdrücklich, daßmehrere Aemter aus mschiedenen Fächern in der R gel einem Diener nicht über­ragen werden" sollten. Insbesondere sollte niemand künftig _! leben dem Richteramte noch irgend ein administratives ober

Ik.

inanzielles Amt übernehme«. Ebenso setzte § 112 her Set» affun-Surkunde vom 5. Januar 1831 fest, daß Rechtspflege mb Landesverwaltung fernerhin auf immer zu trennen seien. Das gleiche wird in § 86 der Verfassungsurkunde vom 13. April 1852 und in § 92 der vom 30. Mai 1860 gesagt.

DieMschäfte der Verwaltung des Innern in j-dem e sollten durch dasKreisamt" besorgt werden, an m Spitze nach § 87 der Verordnung vom 29. 6. 1821 inÜrelsrat" trat, der der P-mvinzialregierung und dem erium des Innern untergeordnet war. Ihm wurden du £ffctit,mit dem TitelKreissekretär", der ihn nötigen- falls vertreten konnte, ein oder zwei Schreiber und ein »KreiSbereiter" beigegeben. Seine Dienstobliegenheiten legte ^ jener Verordnung in 16 Abschnitten genau fest. So

1. eine statistische ^Beschreibung^seineS Kreises zu Der« fassen und jedes Jahr die 'stattgehabten Veränderungen sowie die erforderlichen Ergänzungen oder Berichtigungen dieser.Beschreibung a» die Regierung einzusende»;

2- die bestehende» Hoheits- und Landesgrenz-Gerechtsame zu wahren und beten Beeinträchtigunglunvrrwstlt der Re- gierung einzuberichten,

die zur öffentlichenWekanntmachung geeigneten Vor­schriften aus allen Zweigen der Staatsverwaltung den Untertanen durch die Stadt- und Gemeindevorstände ver­kündigen zu lassen,

bei der Aufnahme und Entlassung von Untertanen die lrforderltchen Geschäfte durch !Erstattung tabellarischer Be-

i) Berzl. die betr. Abhandlungen in Nr. 185, 236, 239 unb 242!

Dienstag, 13 Dezember 1921 WMSBMgm ......1................... ""!i HlWfWPW

richte, Abnahme des Untertaneneides oder Ausfertigung d s E -tlaffungSscheincS und sonst zu versehen;

3. die Sicherheits- und OrdnungSpolizei wthrzunehmen, öffentlichen Ruhestörungen unb Unordnungen vorzubeugen und zu steuern, auf die Verbreitung verbotener oder politisch schädlicher Zeit- und anderer Schriften ein wachsames Auge zu h iben, Landstreicher und frembe ober muiw'llige Bettler in seinem Kreise nicht zu dulden, die Reisepässe anszuftrtigeu unb zu visieren, gegen Diebs und Räuberbanden nachd ück- liche Maßregeln zu ergreifen und sich überhaupt der Aus- mittelung und Anhaltuug der zu verfolgenden Uebeltäter angelegen sein zu lassen sowie gegen Brand- und Wasser­schaden und Urrglücksfälle jeder Art Vkranstaltungen zu kreffs«;

4. die Quellen der Armut zu erforschen unb diesen nach Kräften en^ege«zuw!rkev, denjenigen Arms» aber, welche öffentliche U nterstützung wirklich bedürfen, die Aufnahme in die dazu vorhandene« Anstalten ober die nötige Beihilfe der betreff nden Gemeinde zu verschaffen,

auch die Leih mstalteu, Krankm- unb Begräbniskassen, Soark .ffen und andere teils zur Verhütung der Armut, teils zur Unterstützung in Fällen des Bedürfnisses bestimmte Eiurtchtungen zu begünstige«, gegen verbotene Spiele und nicht erlaubte Lotterien eiuzuschreitm;

5. die guten Sitten zu fördern und damit diese nicht durch anstößige Schauspiele, unsittliche Schriften und Lieder litten, eine angemessene Aufsicht über die öffentlichen Be­lustigungen, Vorstellungen, Blätter, Schriften, Leihbibliotheken und Buchläden zu führen;

6. auf die gemeinen Lebensbedürfniff", deren Beschaffen­heit, Maß, Gewicht und Preis, Vorräte und öff ntlichen Verkauf sowie auf das Mühleuwesen dir nötige Achtsamkeit zu richten;

7. darauf zu sehen, daß die Straßenpol zri überall ge­hörig verwaltet würde, unb die Besserung der Landwege sich angelegen sein zu lassen;

8. die Gesundheitspolizei bei austeckenden Kraakheiten und S-uchen^ durch Rettung- ^-.rrnstaltungerk für SH-irtts^. durch Verhütung der Kurfuscherei und des unbefugtes Han­dels mit Arzneien und Giften, durch Sorge für zweckmäßige Errichtung der Totenhöfe, der Abdeckereien «. dgl. m. auszuüben;

9. im Schul- und Erziehungswesen durch Mitwirkung bei Anstellung tüchtiger und geprüfter Lehre» und deren angemessenen Bezahlung, durch zweckmäßig ««geordnete SchulvMtationm usw. zur Vervollkommnung beizutragen;

10, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe zu beschütze« unb auf jede statthafte Weise zu befördern;

11. das Landfolgedienstwese» zu besorgen nnb zu leiten;

12. für Bestellung der Magistratspersonen, der OrtS- vorstävde und Rechnungsführer Sorge zu tragen, deren Er­nennung oder Bestätigung vorznnchme« und die Gemeinde- yrrwaktung sowie den Gemeindehaushalt zu überwachen;

13. bte milden Stiftungen und gemetnvützigen Anstalten zu beaufsichtigen;

14. die Militär-Ausnahme-, Einquartierung- und Ver- pflegungs-, Marsch-, Vorspannund dergl. Angelegenheiten zu besorgen;

73. Jahrgang

15 . die besonderen Verhältnisse der Israelitin im Auge zu behalten, damit die desfalstgen Anordnungen nicht über­schritten oder umgangen würden, nnb endlich

16 .faHe übrigen vorkommenden Geschäfte bet allgemeinen Landesverwaltung nach dem Maße feiner Kompetenz unb den ergangenen Bestimmungen durch Berichtserstattung ober eigene Verfügung zu besorgen.

Ferner sollte er nach § 17 bet Verordnung vom 12. Januar 1822 stets an den monatlichen Sitzungen einer jeden Polizeikommtsston auch außer feinem Wohnorte teil* nehmen unb vor derselben zu einer dazu besonders zv be­stimmenden und bekannt zu machenden Zeit alle Beschwerden und G<suche aus dem betrcff.nden Amtsbezirk, die ihm dessen Emwohner daselbst zu übergeben wünschte», annehmen und durchsehen, damit er die etwa nötigen Erkundigungen ein« ziehen könne. Auch war er befugt, sehen im Amtsbezirke angestellten öffentlichen Diener, selbst wenn er nicht Mit­glied der Polizeikommission war, zur Sitzung einzuladen.

Man steht, es war ein weiter Pflichtenkreis, in den man den Kreisrat hineingestellt hatte. Seine Ausfüllung erforderte tüchtige Männer, zumal uicht nur der Geschäftsbereich durch die Zuteilung der Remter Salmünster, Romsthal und Hero^z - Sannerz zum Kreise Schlüchtern infolge der Auf- lösung des Kreises Salmünster im Jahre 1830 wuchs, son­dern auch die Anforderungen im Laufe ber^genben Jahre sich immerfort mehrten.

So hatte der Kreisrat seit 1832 auch die Darlehusge- suche an die Landeskreditkasse aufzunehmen und weiterzuletten, die Kap'talwünschendeu von dem Bescheide der Kasse in Kenntnis zu setzen und für letztere die nötigen Sicherheiten zu beschaffen sowie später die etwaigen Kündigungen ent« gegenznnehmeu. Seit 1833 lag ihm ferner die Prüfung, Richtigstellung und Abändervvg der Steuerrolle« ob. Ebenso wurde er durch das Gesetz vom 31. 10. dess. Jahres Vor­sitzender der Kommission, welche die Aushebung der für das Heer nötigen P^rde zu besorgen hatte. Nach § 15 bei Gesitzes vom 28. 8 1834 mußte er weiter auf Wunsch der Äetrtligien die Mutig der zur Luv ch-mus et.s e Stku»* stückSverkoppelung nötigen Maßnahmen übernehme». Nach den R'krutterungSgesktzeu vom 25. 10. 1834 und 29. 4. 1848 sowie bet dazu gehörige» Verordnung vom 5. 10. 1848 hatte er auch die Aushebung vorzubereiten, an ihnen teilzunehmen und gegen die Nichterscheinenden einzuschretteu. Die Verordnung vom 24. 2. 1836 wies ihm die Aufnahme neuer" Untertanen zu, u. dgl. m.

T.otzdem gehörte« die Kreisräte nach bet Rangordnung vom 10. 8. 1821 nur in die 6. Klasse der Staatsdiener und die Kreissekretäre in die letzte, 8. Klasse. Erst die Rangordnungen vom 26. 11. 1834, 20. 4. 1854 unb 1. 8. 1860 versetzten jene in die 5. Klaffe, während diese in der 8. Klasse verblieben. Außerdem standen die KreiSräte unter gewissen Ausnahmebestimmungen. Nach § 16 des StaatSdienstgesetz'S vom 8. 3. 1831 dursten sie sowie ihre Ehefrauen und die unter ihrer .'väterlichen Gewalt stehenden Kinder außer einem Haus und einem Garten in ihrem Amtsbezirke kein anderes Grundeigentum erwerben. Gleich­falls war es ihnen untersagt, von den Bewohnern ihrer

Der Liebe ewiges Licht.

Roman von Erich Friese».

9 (Nachdruck verboten.)

Umso wohltuender berührte es ihren verletzten Stolz, als am folgenden Tage, während ihres gewohn­ten Morgenspazierganges im Park, ein junger Mann «H ihr mit allen Zeichen tiefster Ehrerbietung näherte und sich ihr in aller Form vorstellte: Marquis Reqi- slald de Lavalliäre. Er sei untröstlich, daßMademoi­selle gestern so rasch wieder den Rückzug antrat": er wünsche nichts sehnlicher, alsMademoiselle hie und da einmal wiederzusehen und vielleicht ein wenig mit chr zu plaudern". Dabei hatte seine Stimme einen wich weichen, einschmeichelnden Klang, der begleitende Blick der funkelnden schwarzen Augen war derarr feurig beredt und das Lächeln des vollen, von einem kleinen schwarzen Schnurrbart beschatteten Mundes so sieghaft bezwingend was Wunder, daß das Herz­chen des jungen, kaum den Kinderschuhen entwachse­nen Geschöpfes, das außer dem alten Vater und der Die­nerschaft des Schlosses kaum je ein männliches Wesen zu Gesicht bekam, rascher zu pochen begann! Und daß tiefe Blutwellen ihr Hals und Wangen färbten, als sie, fast stotternd vor Befangenheit, eine gewiß recht kindische Antwort gab--

Aber der Blick dieser schwarzen Augen verfolgte sie bis in ihre Träume. Sie versuchte, ihnen zu ent- Hieven, indem sie das Haus kaum mehr verließ und nur, um ab und zu einmal Luft zu schöpfen, durch ihren geheimen Schlupfwinkel nach dem Gewächshause des Vaters kroch--

1- Marquis aber, in dessen flottem Leben bk 'in4'!^ Unschuld und Harmlosigkeit deS liebreizen- ieu Wesens eine anaenebme Abwechslung bot,

i^ 1; f, t^H mm '" ' u ^ik "

eigenartigsten Liebesidyllen, die je ein unerfahrene»

Mädchenher- in Aufruhr brachten-- Unter wirrem Baumgeäst, dessen riesig!

Fieber heilen, neben blutrote» Blütenöolden und

;e Blätter

pechschwarzen Beerentrauben, die allerhand magische Kräfte besitzen sollen; über seltsam geformten Wur­zelknollen und allerhand exotischem, den Boden ent­lang kriechendem giftgrünen Gerank und Gefaser er­probte der in solchen Dingen nur zu erfahrene Fran­zose seine Künste an dem weltfremden Mädchen-- Und Ebba traute seinen Liebesschwüren. Sie wurde seine Braut. Und bald darnach seine Gattin Ach, wie oft in späteren Zeiten sagte sich das be­dauernswerte Opfer skrupelloser Männerfalschheit, daß es tausendmal besser für sie gewesen wäre, wenn jener Unwürdige ihr aus einer jener todbringenden Pflanzen einen Trank gebraut hätte, als daß' er sie mit honigsüßen Worten umgarnte!

Ueberhaupt schien zu jener Zeit durch die alters­grauen Mauern von Schloß Askö ein warmer Früh­lingshauch zu ziehen, der die Herzen seiner bis dahin in herber Abgeschlossenheit lebenden Bewohner der Liebe öffnete. Nicht nur Ebba Wybrarids' jungfräu­liches Herz, das von wahrhafter Liebe noch keine ; Ahnung hatte, war damals in Fesseln geschlagen, i Auch über Tante Ginas verwelkte Wangen zog plötz- ; rjch wieder etwas wie ein Hauch von Jugendfrische; - denn der Lehrer des nahen Städtchens hatte an ihrem

Z rübrigen Wesen nnö ihrem Fleiß Gefallen gefunden und begehrte sie zum Weihe. Daß die stolze Karin,

von Helgelano sich in Eyolf von Solvea, ihres Bru­ders Intimus von der Unrversitüt her, verguckt hatte, konnte jedermann sehe»; denn die funkelnden Mäd- chenaugen redeten eine gar deutliche Sprache. Und man munkelte ftogar, der Schloßherr selbst, dessen

Herz bis dahin man mag es in unserer modernen

süße« Fieber, so manLiebe" nennt, noch unberührt geblieben war, sei plötzlich in heftiger Leidenschaft zu einer jungen Försterstochter entbrannt--

Ebba hatte gar keine Zeit, über all dies nachzu- denken. Ihrer Verlobung folgte gar bald die Hoch­zeit: die kleine dumme Motte hatte sich an der ersten Flamme, die ihren Weg kreuzte, die Flügel versengt und taumelte blindlings hinein in ihr Unglück--

Das war vor mehr denn acht Jahren. Als harm­lose, hoffnungsfreudige junge Frau hatte Ebba da­mals an der Seite ihres glänzenden Gemahls Schloss Askö verlassen. Als wissendes, vom Sturm des Le­bens arg hin und her gerütteltes, aber nicht zu Boden geworfenes, sondern nur gefestigtes Weib kehrte sie heute zurück.

Frei von den unwürdigen Fesseln! Frei!!

Allerdings ob es ihr je gelingen wird, die Er­innerung an die unglückselige Vergangenheit zu bannen? Sie wie ein ekles Gewürm, das vergebens versucht hatte, ihre Reinheit zu beschmutzen, gänzlich abzuschütteln?

Mit allen Fasern ihres Herzens verlangt es sie danach.

Und seltsam in dieser Stunde der Selbsteinkehr gedenkt sie mit einer Art von Neugier Gunnar Helge­lands. Ob wohl die Liebe ihm glücklicher gelächelt haben mag, als ihr? Oder ob auch ihm Hymen anstatt Rosen- nur Dornenketten flocht?

Ein Windstoß verlöscht ihre Kerze. Nur noch die matten Strahlen des heraufziehenden Mondes be­leuchten ungewiß die einzelnen Gegenstände in ihrem Zimmer.

Weiter beugt Ebba sich hinaus zum Fenster. Ihre Augen suchen die Hauptfront des Schlosses, die in tiefer Dunkelheit daliegt.