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chlüchlerner Zeitung

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Amtlicher Anzelger für oen Krers und die Stadt Schlüchlern

Starke griechische Truppen haben sich am Ufi Maritza «»gesammelt. Es wird ein Handstreich be­fürchtet.

Die Bereinigten Staate« haben 6^ Millioner Dollar zur Modernisierung 23 alter Kreuzer bewilligt Senator BoraH hat die Regierung der Vereinigten Staaten heftig arrgegriffen, weil sie nichts zur Verhinde­rung der Ruhrbesetzung getan habe.

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Der Brückenkopf von Koblenz soll am 1. Februar durch französische Truppen besetzt werden.

Der gesamte Generalstab der ersten Division det Rebellenarmee in Irland ist gefangen genommen pwröen.

Bier französische Unterseeboote werden sofort net in Dienst gestellt.

Borberen»gen für einen Waffenstillstand im Nemelgebiet sind eingeleitet.

Der Minister für Volkswohlfahrt hat den Oberpräsi knien 1192 Millionen Mark zur Unterstützung notlei

Eine englische Kommission im Ruhrgehiet,

Das Richrgebiet wird zur Zeit von einer englischen Kommission im Auftrag der englischen Regierung be­reist, die von einem englischen Offizier des Brücken­kopfes Köln geführt wird und sich über die tatsächlich^ Lage im Ruhrgebiet unterrichten soll.

Wochenschau.

Der zähe Kampf zwischen frmrzösiicher Etdrosselunz ititi) deutscher Abwehr gebt weiter. Zu den wirtschast- liweu Dtepreffalten, den Besetzungen von Staatsgrubell und Staatsforsten haben sich Massenverhastungen pro­minenter Persönlichkeiten gesellt, die zum Teil schon voul Kriegsgericht abgeurteilt worden sind. Die ersten Kriegst öerlchtsverharldlungen Habeu gezeigt, wie unsicher Krank- reich doch für- diese Uebcrariffe das Recht zu beugen vermag. Die garrze Ruhrbesetzung ist ein großes politi­sches und moralisches Verbrechen.

Die Besetzung des Rührgebiets schlägt selbstversttind« lich Dem deutschen Wirtschaftsleben schwere Wunden, not

Sterbeziffer steigt von Tag zu Tag. Die wachsende Koh­le lmot erzeugt schwere Erkältunaskraukheiteu. Der still« Niord gegen Kinder, Frauen und Greise wird also von Feindes Seite systematisch woitergeführt. Immer mehr und mehr tritt es zutage, daß es Poinearee gar nicht an der deutschen Erfüllung liegt, sondern daß er Deutsch- lintö Wirtschaftlich vernichten und politisch zerreißen will.

Ruhrgebiet mit Westfalen will er zu einer Art aat machen und außerdern will er den Norden «am Süden trennen. Daß er dabei der

MsÄ« Volk ist noch von feinem Deutschenhaß und Ra- chegefühlen so beherrscht, daß es erst aufwachen wird, wenn es seifest vor dem Abgrund steht, der aber dann auch ein Abgrund für ganz Europa fein wird.

Die Folge dieser französischen Wahnsinnspolitik ist, daß Amerika beginnt, sich fetzt völlig von den europäi­schen Wirren zurückzuziehen. Am 25. Januar werden feine Truppen den Rhein verlassen, bezeichnenderweise zum Schmerze der Bevölkerung, die, wenn sie einmal Won unfrei sein soll, lieber unter amerikanischer Vor- Mundschaft als unter französischer Wutherrschaft stehen wiL ' Die amerikanischen Soldaten, keine liebenswürdi­gen,"sondern oft sehr rauhe Burschen, haben dennoch nie­mals das germanische Gemüt verleugnen können. Mit Kindern waren sie gut und gegen Frauen anständig und erregten bei ihnen sogar solche berechtigten Sympathien, daß manches deutsche Mädchen mit dem abziehenden Soldaten als angetraute Ehefrau mit nach dein Westen ziehen wird. Und auch gegen Männer, so derb sie auch oft waren, versuchten sie nach Menschenmogilchtelt gk- recht zu sein. Derbheiten, selbst wenn sie Ungerech^g- hiten sind, verzeiht der Deutsche eher, als welsche Houu- tücke und gallischen Hohn. . ..

Die Amerikaner werden sich, nne gesagt, vorlaung ganz von europäischer Politik zurückhalten. Der Wa­shingtoner Senat, vor allem Lodge. Hat den größten ^erl des amerikanischen Volkes überzeugt, daß letzt noch feu ueswegs der .Festpunkt gekommen ist, in die europäischen Wirren einzugreifen. Und darum räumen sie mit Freu­digkeit den Äihein und danken im Stillen Gott, daß sie sich nW mit in die orientalischen Angelegenheiten ge­mischt und Konstantttwpel mitbosetzt haben. Sie wenden sich jetzt mehr ihren eigenen inneren Ange!ogc»Heiten zu, namentlich den bevorstehenden Wahlen. die sie ei­nige Zeit lang so beschäftigen werden daß sie überhaupt keine Fett haben werden, sich um Europa zu flimmern. Leider' kommt dadurch auch die Stimme Hughes zum Schtveigen, der durchaus nicht abgeneigt war, mit inter­venierend gegen die französische Kamstrophenpvlctrk ein* °^^Umso'merklicher beginnt sich in England eine Wand­lung zu vollziehen, wenn auch nicht direkt mvftrzlellon Kreiselt, so doch im Volke »elber und auch m der Diplo- matte hinter den Kulissen. Bezeichnend ist, daß die Ruhrkrise wr englischen Kabinett schwere Sorgen bet* porruft, sodaß man am PrUrzip derabwartende« Po- hitr bereits irre geworden ist. Das geht daraus her­vor, dab Bouar Law die engMchen Justtzbehürdenauf- aefondert hat, ihr Urteil darüber abzugeben, ob nutzt die unabhöitgige MtiE Frankreichs im RuNrgebiete einen

Samstag, 27 Januar 1923

Die französische Haß- und GewEpoUt«^ rrcked noch

Bs Opfer von Deutschland fordern und ihm noch schwere politische und wirtschaftliche Wunde t, aber sie wird allmählich an zweierlei scheitern: tot oer deutschen Ennmütigkeit und zähen Widerstands- L-aft und an der allumblich dämmernden Einsicht der an­deren Bölker, mögen sie nun noch Bundesgenchsen der ^Mtijrfim.trfiMi-t^bafe beißen. S- W.

Das kriegsgerichlsurlelt.

Das französische Kriegsgericht in Mainz Hat sein Urteil gefällt. Die Hauptschuldfrage, die den Angeklag­ten Verstoß gegen das internationale Recht und Zu- piderhartdlung gegen die Bestimmungen des Friedens- kertvrges vorwarf, ist verueiru wordem Lediglich we- len Vergehens gegen einen Requisitionsbesehl sind die Eagten Zechenvertreten bestraft worden. Sie haben eine Geldstrafe in doppelter Höhe der arrgefor- Kohlenmenge erhalten. Ueber die Höhe der Geld^ 'träfe gegen Fritz Thyssen lauten die vorliegenden Mel- tungen verschieden. Während er nach der einen Lesart zu 5100 Franken verurteilt worden sein soll, soll er ^ach einer anderen Meldung 500 000 Franken Geldstrafe -rhalten haben. Dagegen sind Finanzamispräsident Dr. ^chlutius und Geheimrat Raiffeisen, der Präsident der Zergwerksdirektion in Recklinghausen mit je einem Fahr Gefängnis bestraft worden. Beiden wurde aber Strafaufschub zugebilliat. Die Urteile selbst beweisen, ruf wie schwachen Rechtsstützen sich der Prozeß ausge- saitt hat. Die Anklagerede des Militärstaatsanwalts Ladin war nur eine Verlegenheitsrede im Aufträge der Pariser Mcuhthabcr. An ©eitbtcEltdbfeu ließ er es jedoch, ms muß anerkannt werden, nicht fehlen, um den Pro­zeß nicht zu einem Rechtsskandal für Frankreich aus-

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lassen.

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Der Urteilsspruch.

^Das Urteil des Mainzer Kriegsgerichts gegen die deutsche« Zechenbesitzer lautet gegen Thyssen anf 5100 Franken Geldstrafe, Kosten 15 632 Franke«, Olfe 224 066 Franken, Tengetmann 6020 Franken, Spindler 47 752 Kranken, Westerhoefe« 8540 Franken Geldstrafe. Das Urteil des Kriegsgerichts gegen die Zechenleiter ist, was tat Wallach-Essen, Dr. Nemnann-Mainz und Leelere- Laüoo. Ste.. LMdieriLL.all« auf F^ -Fprechnng. sowohl den Freisprnch als anch die Bernrteilnng ve- irifft, einstimmig gefaßt worden. Besonders wichtig ist He Zubilligung mildernder Umstände, die mit Mehrheit erfolgt ist.

In der Kriegsgerichtsverhandlung gegen Geheim­rat Raiffeifc«, den Präsidenten der Bergwerksdirektion in ReckUnghansen, lautete das Urteil auf ei» Jahr Ge- jängnis und Strafa«fsch«b. Raiffeisen wurde sofort in Freiheit gesetzt.

Der Düsseldorfer Fma«zamtsprästde«t Dr. Schln- i«s ist vom Mainzer Kriegsgericht z« einem Jahr Ge- ängnis vernrtettt worden. Doch wurde d»e Boll- treckung der Strafe ausgefetzt «nd Dr. Sckl«ti«s ent- affe«. Die Verhandln«« gegen den Kölner Landes- inanzamtspräfidettten Mähung von Lanzenan ist «och nicht anberaumt.

Z« dem Urteil gegen die Bergwerksbesitzer «nd Dr« kektoren wird ans Essen gemeldet, daß diese sofort nach Perkündignng des Urteils Revision eingelegt haben. Die Strafe ist übrigens in der Höhe des doppelten Be­lages der angeforderle« Kohlenmengen festgesetzt worden.

Wie weiter gemeldet wird, sind sämtliche abgeur- keilten Angeklagten freigelassen »nd jnvelnd von der Vienge mit dem De«tschla«dlre- vnd der Wacht am Rhein enlpfangen wordem was die Franzosen oets zebens zu verhindern sich bemühten.

*

Bei dem Verhör gaben die Angeklagten eine SÄil- rerung der bekannten Lorgauge. Alle betonten ihre nn, mtwegte Entschlossenheit, von niemandem Weitungen nitgegeuzunehnren und zu befolgen, die den Jnieresien ihres Vaterlandes zurviderlaufen. Wir werden der -eut- l^en Regiervng die Treue wahre». Wir handeln nie and nimmermehr gegen die Interessen unseres Vater­landes. Nichts in der Welt kann uns neranlaffen, gegen stufet Land zu handeln. Das sind die Worte, die immer wieder ertönten und die rrotz der starrenden Bawnett« im Zuschauerraum mit Beifall begrüßt wurden.

Aus der Zeugeuvernehmung ist als wichtig hervor- mhebeu, daß verschiedene Zeugen befragt wurden, ob Ä »Weisungen bestanden hätten, die Kohlenlieserungen in Frankreich und Belgien gegen die zu gesicherte Be­zahlung wieder aufzuuehmerl und ob sonstige Lieferun- gen eingestellt worden seien, als das Verbot des Reichs- tohlenkomnnffars erging. Die Sengen bestätigen dies ' Direktor Dr. Spät«« nun den Thyssemverken ließ tzch des längeren über die Rechtslage aus. Er sei von Seinem Direktor Fritz Thyssen sitr Erstattung eines jurt- liischen Gutachtens aufgefor-dert worden, das auch seiner- -eits der Jngenieurkommission unterbreitet worden sei. Ich habe, sagte Dr. Späing mit lauter Stimnie, sofort I darauf aufmerffam gemacht, daß es sehr fdtmer für einen Juristen sei, ein solches Gutachten zu erstatten, weil es bisher «och nicht vorgekommen ist, daß ein Peer mitten im Friede« in ein anderes Land ei»gebrache» ist (Der Vorsitzende greift hier ein und verbietet dem Zeugen weitere derartige Ausführungen)

Darauf nehnr Militärstaatsanwalt Badi» das Wort g- seiner Anklagerede. Er vertritt die Ansicht, daß dhi efeming des Ruhrgebietes durch die Franzosen durch hen Versailler Vertrag gerechtfertigt werde. Darüber hinaus entspreche die Besetzung auch den Bestimmungen her Haager Konverttion. Ein besetztes Land stehe untei der vollen Autorität der okkupierenden Armee. Die ilngeflagten hätten sich dadurch schuldig gemacht, daß sie einem ausdrücklich gegebenen Befehl keine Kvlge ge­leistet hätten. Darüber hirwus hätten sie gegen ei»< der» internationalere.Recht unterstebende ^erofiidumui

75. Jahrgang

Deutschlands verstoßen, denn -sie seien zwar Privatleute, Pe von ihnen bewerksiMigrön Kohlenlieserungen für Peparatiorrszwecke hätten aber nicht auf privaten Han- t-elsabmachungerl beruht, sondern sie hatten dabei ich öffentlichen Dienst gestanden. Die Aufrechterhaltung dieses öffentlichen Dienstes in vollem Umfänge habe abel General Degontte in seiner Proklamation bei der Be-

letzung des Gebietes besonders gefordert, wenn auch wirst die deutschen Gesetze weiter Gültigkeit haben soll­en. Zngeben müsse man, daß die deutsche Regierung kn Angeklagten tatsächlich den Befehl segeben habe, keine Kohlenlieserungen an Frankreich und Belgien zu »rächen. Deutschland habe zwar kein Recht, solche Be­fehle zu erteilen, da es dadurch gegen von ihm über- Kommene völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße, ind He moralische Verantwortung für die Toten der An- gefragten falle letzten Endes auf die deutsche Regier««r jurück. Das könne als mttdervder Umstand berücksich­tigt werde«. Zusammenkasssnö erklärte der Militär- kiaatsanwalt, daß sich die Zlugeklaaten gegen Artikel 63 m>ö 267 des französischen Militärstrafgesetzbuches, Ar­tikel 42 und 43 der Haager Konvention von: 18. Oktober B)07, gegen § 2 und 9 der Verordnung des Generals Degoutte vom 11. Januar 1923 und gegen Artikel 4« !>es französischen Strafgesetzbuches vergangen hätten er machte darauf aufmerksam, daß die Möglichkeit vor- tege, die Angeklagten zu einer Geldstrafe zu nerurtei- en, eine Strafe, die auf der eilten Seite dem Recht (! kr französischen Regierung auf Beftraftmg und an' er anderen Seite der besonSWW Lage der Angeklagte, futsprechen mürbe

' Lage der Änaeklagtei

Rechtsanwakt GMnm-Tfsen nfleTTtt Mrer Bertei- Kignngsrede nach, daß die Artikel 63 und 267 des fran­zösischen Militärstrafgesetzbuches, wie ausdrücklich im Gesetz stehe, nur auf feindlichem Gebiet anwendbar seien. Einen Feind gebe es aber nur i« Kröegszeiteu« was im vorliegenden Falle niemand behaupten könn«. Auch Artikel 42 und 43 der Haager Konvention seien nicht anwendbar, da eine Okkupation im Sinne der Kon-, vention nicht bestehe. Außerdem habe Pvinearee i« swei Noten erklärt, daß die Besetzung keineswegs de» Charakter einer militärischen Okkupation haben soll. General Degouttes Verordnung vom 11. Januar sei als stiebt erlassen zu betrachten, weil >-« an die SouoeräniiÄ

st

der wär«. Außerdem bestimmt die Berordnurrg auS- müeflisb, daß die deutschen Gesetze in Kraft bleiben und Lusuahm m nur für die amtlichen deutschen Behörden bestehen. Hier aber handele es sich um Private, die über Sie Kohlen kein Berfüg^rngsrechl hätten, da die Kohlen- oerteilung rationiert sei und jede Zuwiderhandlung gegen die Regierungsverordnungen schwer bestraft wird. Wenn tatsächlich, was er bestreite, absichtliche Verfeh-, fangen Deutschlands bestünden, so könne die Verant­wortung dafür nur auf den Staat fallen, niemand könne dafür Pressionen auf die Untertanen ausüben. Die An­geklagten hätten getan was alle anderen Industriellen im Ruhrgebiet auch getan haben. Man habe sie ansge- wählt, weil sie einer Kommission »»gehörten, die gerade aeue Vereinbarungen vorbereitete, um im Interesse der beiden Länder eine freundschaftliche Lösung der Repa- rationsfrage zu finden. Die Angeklagte» würden nie­mals Verräter werden; sie wurden bei ihrer ablehnen­den Haltung verharren. Mad) Dr Grimm sprachen noch die Verteidiger Justizrat Friedemann aus Essen, Justiz-

Darauf wurde kurz nach 5 Uhr eine Pause anbe- raumt, nach der das Urteil verkündet wurde.

Das Urteil der Berliner Presse.

DerBerliner Lokal-Anzeiger" betont: Inder Tät­liche, daß das neue Mainzer Kriegsgericht keine Gefäng­nisstrafe gegen die Zechenleuer verhängt hat, wird kein Mensch den Ausdruck französischer Gerechtigkeit sehen, sondern einzig und allein die Angst vor der eignen Cou- tage. In dem Prozeß gegen den Präsidenten Dr. Schlu- Ün$ sind die Franzosen den Weg der Brutalität weiter- iiegangen, als sie es den Industriellen gegenüber gewagt laben. Die Brutalität der Franzosen ist bereits ein Zeichen völliger Ratlosigkeit.

ImTag" heißt es: Das ganze Urteil beweist zu­nächst einmal, daß die Franzosen nicht den Mut haben, die äußersten sumfcguenseii aus ihren Handlungen zu Heben. Selbst im Falle Schlutins wurde Aussetzung der Strafe beschlossen, weil man offenbar weitere Amtsnie­derlegungen und Streiks befürchtet.

DasBerliner Tageblatt" erklärt: Das Urteil ist irnter klarer Verletzung aller Regeln , des Völkerrechts auf Befehl der Pariser Machthaber ergangen.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" bemerkt vom htriftifeben Standpunkt ins: Wir wollen nun abwar- fen, wie dieses Urteil voll st reckt werden wird. In Deutschland wird die Vollstreckung in iUtubilieu immer noch durch deutsche Gerichte bewirkt. Duß diese nicht zu Helfershelfern der Franzosen werden, liegt auf der Hand. Jedenfalls werden sich die Franzosen in aller .Rechtsform" vor der ganzen Welt blamieren. . DerBerliner Börieuknricr" erklärt ironisch: F»s Französische Militärgericht ist mit einer Geldstrafe da- vongekommen. In der Tat ist dies Ergebnis das ge- ttndesto, daß den Offizieren in ihrer peinlrchen Lage werden konnte. Sie waren inrmorbin in Gefahr, von Drem Rechtsgefühl zu einem Freispruch verurteilt zu werden. Die Folgen für sie und die Poineareeicho Re^, zierung wären tragt ich gewesen. Die Gefchicklichken bei Anklägers wendet sie gerade noch ab.

Poinearee in Verlegenhett.

-x Die franMirS« Regierurra hat die Beschwerde der putsche» Regierung über die Verordnung der Rhein- sanbfommiffimi und deren Erlasse, durch die sie sich in den Dienst der Ruhrakttyn gestellt hat, »rtt folLenü^r