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Ät. 17 (1. Blatt) Samstag, den 7. Februar 1925 77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 574. Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden lade ich auf Dienstag, den 10. Februar 1925 vormittags 9 Uhr zu einer Besprechung ein. (Areistagssaal). Vollzähliges Erscheinen sämtlicher Herren Bürgermeister wird erwartet.

Tagesordnung,

1 .) Notstandskredite und Bestellungen für Frühjahrs- ffaatgut (Kartoffel, Gerste, Hafer etc.

2 .) Steuerangelegenheiten. 3.) Kreisviehversicherung.

Schlüchtern, den 6. Februar 1925.

Der Landrat des Kreises Schlüchtern.

J.-Nr. 1194. Da in der Stadt Brückenau und in den Gemeinden Eckarts, Rupboden und Weißenbach die Maul- und Klauenseuche festgestellt und damit die Gefahr der Ein- schleppung der Seuche in den Kreis Schlüchtern näher ge­rückt ist, halte ich es für dringend notwendig, daß der Gesundheitszustand der in Betracht kommenden Vieharten dauernd beobachtet und jeder Scuchenverdacht sofort der Ortspolizeibehörde gemeldet wird.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich auch den Vieh­handel streng zu überwachen.

Schlüchtern, den 6. Februar 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

I-Nr. in;. In der Gemeinde Nie derzeit ist die Schafräude wieder erloschen.

Schlüchtern, den 4. Februar 1925.

Der Landrat.

Kreisansschutz.

J.-Nr. 506 K. A. Bei der am 31. Januar d. Jahres stattgefundenen Körung sind die Jungbullen der nachstehend aufgeführten Besitzer angekört worden:

a) Simmentbaler Reinzucht.

J. Schüßler, Marjoß mit 72

H. Ulrich, Schwarzenfels 77

J. Zirkel, Jüntersbach 70

K. Fuß, Schwarzenfels 70

Stadt Schlüchtern 70

H. Föller, Weichersbach 77

H. Hildebrand, Schlüchtern 71

Gemeinde Hütten 73

H. Maienschein, Schwarzenfels 76^

b) Simmenthaler Kreuzung.

J. Kraus, Sterbfritz mit 76^

I. Kreß, Hütten " 716

H. Gerlach, Elm 74

Ulrich Kreß, Elm 76

Ad. Müller, Elm 73

L. Gläser, Herolz , 70

Punkten

Punkten

. c) Frankenbullen. Gemeinde Ulmbach, mit 73 Punkten

Gemeinde Ulmbach, 70

Schlüchtern, den 3. Februar 1925.

Der Landrat des Kreises Schlüchtern.

Braun lehnt ab!

Berlin, 5. Februar.

Die Verhandlungen des vom neuen preußischen Landtag gewählten Ministerpräsidenten Braun zur Bildung einer Re gierung sind gescheitert. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt darüber mit:

Ministerpräsident Braun hat heute nachmittag dem Präsi­denten des preußischen Landtages folgendes Schreiben zugehen lassen: Aus Ihre Mitteilung vom 30. Januar über meine Wahl zum Ministerpräsidenten teile ich Ihnen ergebenst mit, daß ich die Wahl nicht annehme.

Entscheidend für diesen Entschluß Brauns war der heute srneut gefaßte Beschluß der Deutschen Volkspartei, feinem Kabinett Braun beizutreten. Der vom Zentrum vorge- Hlagene Kandidat für den Ministerpräsidenten-Posten, der sandeKhauptmaun der Rheinprovinz, H 0 r i 0 n , hat gebeten, von seiner Kandidatur Abstand zu nehmen. Die auf 2 Uhr "ngesetzte Landtagssitzung ist daraufhin verschoben worden.

Dienstag Wahl des preußischen Ministerpräsidenten.

.. Der Pleitesten rat des Preußischen Landtages beschloß in keiner heutigen Sitzung, daß die Wahl des Mmisterpräsidenteu Dienstag, den 10. Februar, auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt werden soll. Daran soll sich die Wahl des landdagspräsidenten anschließen.

Auswertung offeutlicher Anleihen.

Das entscheidende Stadium.

Wie aus Berlin gemeldet wird, ist nunmehr die Frage her Aufwertung der öffentlichen Anleihen in ihr entschei­dendes Stadium getreten.

Dem Aufwertungsausschuß des Reichstages ist nämlich von fachkundiger Seite stattstisches Material über die noch im Umlauf befindlichen öffentlichen Anleihen vorgelegt worden, das von den amtlichen, vom Reichsfinanzministerium ausgearbeiteten Zahlen wesentlich abweicht. Zur endgültigen

Regelung der Aufwertung und zur Feststellung der Auf- Wertttugsquote und Zeit des Inkrafttretens des Zinsen­dienstes werden genaue Erhebungen über die noch im Umlauf befindlichen öffentlichen Anleihen bei den Gläubigern not­wendig sein. Unter Anlehnung an einen großen SPezial- Verband ist eine Treuhandstelle für di<Anme!oung der öffent­lichen Anleihen, eingetragener Verein, gegründet worden, die die Anmeldung des Besitzers entgegennehmen und die Regi­strierung und fachmännische Verwaltung des angemeldeten Materials besorgen will.

Zur schleunigen Durchführung dieser Aufgaben werden alle Anleihebesitzer aufgefordert, ihr Guthaben in öffentlichen Anleihen bei der Treuhandstelle für die Anmeldung der öffentlichen Anleihen Berlin-Charlottenburg, Berlinerstr. 100, anzumelden.

Zur Auswertung von Vermögensanlagen.

Der Auswertungsausschuß des Reichstags beriet den Ge­setzentwurf, der die einstweilige Aussetzung der Rechtsstreitig- keiten über die Aufwertung von Vermögensanlagen auf An­trag einer Partei zulassen will. Dieser Gesetzvorschlag wich aber von dem Beschluß der letzten Ausschußsitzung insofern ab, als er ausspricht, daß dem Antrag auf Aussetzung nicht statt- zugeben ist, wenn der Gegner der Aussetzung widerspricht und zu bewraen ist, daß ihm durch die Aussetzung ein erheblicher Nachteil entstellen würde. Gegen Diese Bestimmung erstatten sich die Vertreter verschiendener Parteien. Schließlich wurde ein Antrag des Abg. Wunderlich (Deutsche Volkspartei) an­genommen, der die Mußvorschrift in eine Kannvorschrift um- wandelt und das Antragsrecht zur Aussetzung der Verhand­lung lediglich dem Gläubiger einräumt.

Die erste deuWe Jahresleistung

Frankreichs Anteil.

Wie aus Paris berichtet wird und wie insbesondere der Tcurps" wissen will, ist soeben die Verteilung der ersten deutschen Jahresleistung in Höhe von 1 Milliarde Goldmark auf Grund des Pariser Finanzabkommens endgültig festgesetzt worden. Frankreich sollte nach den Bestimmungen des Ab­kommens mit 342 838 702 Goldmark an der Jahresleistung beteiligt werden. Tatsächlich erhielt Frankreich 342 838 702 Goldmark Besatzungskosten, 110 Mill. Goldmark rückständige Besatzungskosten, 8 550 000 Goldmark Rückzahlung der Belgien geliehenen Kriegsanleihe, ferner 16 503 259 Goldmark und 5166 237 Goldmark Restitutionen, insgesamt 483 058198 Goldmark. Frankreich wird also, wie derTemps" hervor- hebt, rund eine halbe Milliarde oder 2 200 Mill. Franken von der ersten deutschen Jahresleistung erhalten.

Die Kosten des Dawes-Planes.

Das Gehalt des Generalagenten.

Die Pariser Blätter bringen interessante Angaben über die Ausgaben der durch den Dawes-Plan neu geschaffenen Organisationen.

Bei der ReparationSkommission habe man die Ausgaben herabgesetzt. Gewisse Dienststellen seien völlig verschwunden/ andere verkleinert worden. Die Bezüge d e r D e l c g i c r * t e n seien herabgesetzt worden. Sie würden in Zukunft nur noch monatlich 3000 Franken Anwesenheitsgelder erhalten, so oaß im ganzen von 1925 ab die Reparationskommission nur 3 800 000 Goldmark Verausgabe. Von diesen Ein­schränkungen habe die Ausgabe 754 Millionen Goldmark be­tragen. Die erzielten Ersparnisse von 3 700 000 Goldmark würden durch die neu geschaffenen Organismen in Deutschland verbraucht. So erhalte der Generalagent für die Reparationszahlungen, Parker Gilbert, zum Kurse von 4,4 Franken für die Goldmark gerechnet, 950 000 Papier­franken im Jahre, der Bankkommissar Brujus 418 000 Franken, der Kommissar für die zu Reparationszwecken be­stimmten Ausgaben, Mac Fadvear, 352 000 Franken und der Kommissar für das Eisenbahnwesen Levevrc nngckäbL 440 000 Franken.

^ Deutsch - österreichische Wirlschaftsverhandlungen. Wie in gutunterrichteten Berliner diplomatischen Kreisen ver­sichert wird, werden die zwischen Deutschland und Oesterreich aufgenommenen Wirtschaftsverhandlungen weitergeführt. Zu diesem Zweck Wirb bereits in kurzer Zeit ein Vertreter des österreichischen Finanzministeriums nach Berlin kommen.

Eänderkonfcrm über die Steuerreform.

(Von unserem Berliner Mitarbeiter)

Am Mittwoch hat im Reichsfinanzminffwristm' unter dem Vorsttz des Finanzministers von Schlieben die angekün- orgte Konferenz mit den Vertretern der Länder begonnen

«plante neue Steuerreform besprochen werden Der Konferenz ist eine Besprechung vorausgegangen die die Landervertreter gestern unter sich in Dresden abge-'

N 5slben^ und in der sie sich über ihre gemeinsamen Wuniche. insoefondere hinsichtlich des Finanzausgleichs ge>

Wie wir zuverlässig erfahren, hat das Reichs- kablnett die Plane des Reichsfinanzministers noch nicht end- gültig angenommen. Es hat aber bereits am letzten Frei­tag eine Kabinettssitzung stattgefunden, die sich mit der Steuerreform und allen damit zusammenhängenden Fragen allerdings noch nicht abschließend beschäftigt hat. Der Reichsfinanzminister hat die Vertreter der Länder setzt nach Berlin zuiammenberufen, um ihre Wünsche kennen zu ler- ^en Es ist damit zu rechnen, daß der Finanzminister als- bald nach Abichluß diewr Konferenz einen Kabinettsbeschluß über lerne Steuerreform herbeiführen wird, worauf die ent- WretWben Gesetzentwürfe unverzüglich dem Reichsrat und dem Reichstag zugehen werden.

Schon der Vorgänger des fetzigen Finanzmimsters, Dr. ^uther, trug sich seit Mitte vorigen Jahres mit dem Ge­danken. die Steuergesetzgebung einer gründlichen Revision zu unterziehen. Die Klagen aus allen Kreisen der Wirt- Ichaft, des Handels und der Konsumenten über die noch aus bet Inflationszeit stammende übermäßige Belastung gaben dazu dringende Veranlassung. Das fetzige Steuersystem war in der Tat nicht mehr länger haltbar. Schon im letzten Ab- fchnitt des vergangenen Jahres entschloß sich das Kabinett Marx auf den Vorschlag des Finanzministers hin, gewisse Steuererleichterungen, insbesondere hinsichtlich der Umsatz­steuer und Einkommensteuer einfreien zu lassen. An eine Steuerreform im wahrsten Sinne des Wortes konnte die Reichsregierung aber solange nicht herangehen, als nicht völlige Sicherheit über unsere Wirtschafts- und Währungs- Verhältnisfe bestand. Jetzt, da menschlichem Ermessen nach Rückschläge nicht mehr zu erwarten sind, ist der Augenblick gekommen, da Die iyr Versprechen einlölen muß. Der Stand der Reichsfinanzen ist derartig, daß auch der Reichsfinanzminister vom rein fiskalischen Standpunkt aus setzt an diese Probleme herangehen kann. Verfügt doch das Reich, wie aus dem Reichshaushaltsentwurf, der augen­blicklich den Reichstag so intensiv beschäftigt, hervorgeht. über Mehreinnahmen in-Höhe von ungefähr 1200 Millionen Mark und beträgt doch das Mehraufkommen aus Zöllen und Steuern monatlich rund 1 0 Millionen Mark mehr, als nach dem Haushaltsvoranschlag für 1924 angenommen wor­den ist.

In erster Linie beschäftigt sich natürlich die zurzeit in Berlin tagende Länderkonferenz mit der Frage des Fi­nanzausgleichs. Die Lösung dieser Frage ist beson­ders dringend, da der fetzige Finanzausgleich mit den Län­dern am 1. April d. J. abläuft. Der Kern der fetzigen Regelung liegt darin, daß auf Grund der dritten Steuer- Notverordnung die Länder von der Einkommensteuer und Körverschaftr-steuer nicht weniger als 90 % und von der Umsatzsteuer 20 % erhalten. Diese ziemlich beträchtlichen Ausschüttungen an die Länder und Gemeinden sind von vielen Seiten bekämpft worden mit der Begründung, daß der Sparsamkeitssinn der Länder und Gemeinden dadurch nicht gerade geweckt würde. Die Regierung beabsichtig: nunmehr, das System der Beteiligung der Länder und Ge­meinden an m gemeinsamen Steuern einer Neuregelung zu unterziehen. Wie dies im einzelnen aussehen wird, läßt sich zurzeit noch nicht sagen: der Finanzminister hat in seiner Begrüßungsrede, die er beim Empfang der Ländervertreter gehalten hat, einige Andeutungen darüber gemacht. Es handelt sich fed ch lediglich um die persönliche Ansicht Dr. von Schliebens. Augenblicklich sind die Länder und Ge­meinden überwiegend an der Einkommen- und Körperschafts' steuer das Reich dagegen überwiegend an der Umsatzsteuer, beteiligt. Nach den Absichten des Finanzministers soll die .Verteilung in Zukunft mehr nach horizontalen Gesichts­punkten vorgenommen werden, und zwar so, daß das Reich an der Einkommen - und Körperschaftssteuer mit 33V^ % , an der Umsatzsteuer mit 70 %, die Länder und Gemeinden an der Ernkom- wen- und Körperschaftssteuer mit 6 6-/, an der Umsatzsteuer mit 3YA beteiligt wer­den Durch die vorgeschlagene Verteilung würbe ohne Zweifel das Risiko im Falle eines Nachlassens der Steuer- eingänge zwischen den drei Stenergläubigern mehr auS- geglichen werden, als es augenblicklich der Fall ot. Eine der wichtigsten Neuerungen, die zugleich auch von eminent politischer Bedeutung ist, ist die Einräumung eines Zmchlag- rechtes an die Länder und Gemeinden, eines Zuichlages, dessen Höchstgrenze vom Reichstag noch bestimmt werden 10U. Es handelt sich iebodi bei all diesen Fragen vorläufig nur um Vorschläge des- Finanzministers. Es muß abgewartet werden, ob die Ländervertreter,Herrn von schlieben ihre Sanktion zu seinen Plänen erteilen.

Der Gesetzentwurf über die Aufwertung.

Berlin, 5. Febr. Im Aufwertungsausschuß des Reichs­tages erklärte ein Vertreter deS Reichsfinanzministeriums, daß die Regierung in spätestens drei Wochen den, Reicksrat einen Gesetzentwurf vorlegen Werbe, der eine endgültige Lösnno der Auflverülngsftc^e bringen solle.