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SchlWemev Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Allyemeiuee amtlicher Anzeiger für Sm Kreis Ächlüchtem

druck und Verlag: g.Steinfeld Söhne * Gesthäftsst: Bahnhofste. 6 * Jernspr-.Vr.i^g * Poststhelkk:P«rtksuvta.M.rr2yo

Nr. 33

Dienstag, den 17. März 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachnngen.

Landratsamt.

Reichsprästdentenwahl am 29. März 1925.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, spätestens am 18. d. Mts. ortsüblich bekannt zu machen, daß das Stimmverzeichnis für die Reichspräsidentenwahl in der Zeit vom 20. bis einschl. 23. d. Mts. im Geschäftszimmer des Gemeinde-(Guts-) Vorstehers öffentlich ausgelegt wird und daß Einsprüche gegen das Stimmverzeichnis bis zum Ab­lauf der Auslegungsfrist bei der Gemeindebehörde anzubrin- gen sind.

In die Stimmverzeichnisse sind alle ortsanwesenden Per­sonen männlichen und weiblichen Geschlechts aufzunehmen, die am Wahltage (den 25. März) Reichsangehörige und 20 Jahre alt sind.

Bis zum 20. d. Mts. ersuche ich mir bestimmt anzuzeigen, wieviel Personen in das Stimmverzeichnis eingetragen worden sind.

Wegen der Stimmzettelumschläge ergeht noch besondere Verfügung; ich ersuche jedoch die Herren Bürgermeister die noch in ihrem Besitz befindlichen Umschläge von der Reichs- tagswahl am 7. Dezember v. Js., soweit sie noch verwend­bar sind, für die Reichspräsidentenwahl bereit zu halten.

Schlüchtern, den 13. März 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 1226. Die Herren Ortspolizeiverwalter, die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 9. v. Mts. Nr. 1226 Kreisamtsblatt Nr. 20/25, betr. Einreihung der am 1. Januar d. Js. dienstpflichtig gewordenen Personen in die Pflichtfeuerwehr, noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Erledigung erinnert.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

~ »m^.^Nr. 2150. In Der Zerr vom 301 März bis zum 9T April d. Js. findet in den Räumen der Philippsuniversität zu Marburg ein Ferienkursus überEinführung in die Volks­und Staatökunde" statt.

Das Programm zu dem Kursus kann während den Vor­mittagsstunden hier eingesehen werden.

Schlüchtern, den 12. März 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 2225. In der Gemeinde Margretenhaun, Kreis Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Schlüchtern, den 13. März 1925.

Der Landrat.

Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der be­teiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitritts- zwanges erklärt hat, ordne ich mit Genehmigung der beteilig­ten Landeszentralbehörden hiermit an, daß zum 1. April 1925 eine Zwangsinnung für das Buchbinderhandwerk in dem Be­zirk der Handwerkskammer Cassel mit Ausschluß des Stadt- und Landkreises Cassel mit dem Sitze in Hersfeld und dem NamenZwangsinnung für das Buchbinderhandwerk für den Handwerkskammerbezirk Cassel mit Ausschluß des Stadt- und des Landkreises Cassel" errichtet werde.

Von dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbe­treibende des vorbezeichneten Bezirks, welche das Buchbinder­handwerk betreiben, gleichviel, ob sie Gesellen und Lehrliirgc beschäftigen oder nicht, dieser Innung an. (A VII. 197 a.)

Cassel am 23. 2. 1925. ' Der Reg.-Präsident.

J.-Nr. 1926. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

Schlüchtern, den 12. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

Bf. d. FM. zugl. i. N. d. M. d. J. v. 9. 7. 1923, betr. Geschäftliche Behandlung der P o st s c n d u n g c n in Staatsdicnstangclcgcnheitcn (I. A. 2. 2322; M. d. J. I e 221/23).

I.

Das Preußische Staatsministerium hat am 11. 6. 1923 beschlossen, den § 1 der Bestimmungen v. 7. 2. 1894 über b>e geschäftliche Behandlung der Postsendungen in Staatö- bienstangelegenhcitm anderweit wie folgt zu fassen: ^Postsendungen im Verkehr mit Behörden b e s Reichs, des Staates und der L ä n der und "U t Gemeinden oder K o m m unalverbände n.

1. Alle Postsendungen von Staatsbehörden an Behörden Reichs, des Staates imb der Länder oder an Geincinden Kommunalverbände sind freizumachen.

2. Gehen Postsendungen von Behörden des Reichs, des Staates und der Länder oder von Geincinden imb Kommunal­

verbänden ein, die ungenügend oder überhaupt nicht freige­macht oder mit der BezeichnungPortopflichtige Dienstsache" versehen sind, so sind sie zwar anzunehmen, das ausgelegte Porto ist aber durch die Post wieder einzuziehen (§ 50 VI PO). II. pp.

J.-Nr. 1135 K. A. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich auf die Bestimmungen des vor­stehenden Erlasses besonders aufmerksam, da wiederholt Ver­stöße hier beobachtet worden sind.

Schlüchtern, den 11. März 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 1274 K. A. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich auf die gemäß § 3 der Kreishunde- steuerordnung und den hierzu ergangenen Ausführungsbe- stimmungen, abgedruckt in der Schlüchterner Ztg. Nr. 93 von 1921, in diesem Monat zu erfolgende Nachveranlagung zur Kreishundesteuer aufmerksam.

Schlüchtern, den 12. März 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 1278 K. A. Die Herren Bürgermeister und Ge­meinderechner mache ich darauf aufmerksam, daß die Ver­lagsbuchdruckerei H. Otto in Magdeburg, Große Klosterstr. 18 ein neues Formular zur Hebeliste für die Grundvermö­gens- und Hauszinssteuer vorrätig hält. Dieses Formular ent­spricht in jeder Hinsicht allen Anforderungen der Jetztzeit und kann zur Anschaffung und Einführung vom neuen Rechnungs­jahr ab nur empfohlen werden.

Schlüchtern, den 13. März 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Steinau.

Die Stimmliste für die Reichspräsidentenwahl liegt in der Zeit vom 20. bis einschl. 23. d. Mts. im Rathaus Dicustzimmer des Stadtsekretärs während der Dienst­stunden öffentlich aus.

Jeder Wahlberechtigte, der die Stimmliste für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis zum Ablauf der Aus- legungsfrisi bet 'dem Magistrat schriftlich anzeigen oder zur Niederschrift geben.

Steinau, den 14. März 1925.

Der Magistrat: Kisseberth.

fsuMafen zur ffekfispräsiVenfenirakl

Der ReichsSlock für jarres.

Der Wahlaufruf zur Rcichspräsidcnteuwahl.

, 3"r bevorstehenden Reichspräsidentenwahl haben ,rch die Parteren und Verbände unter dem Vorsitz des Reichsministcrs a. D. v. Loebell zu einem Reichsblock zusammengeschlossen, um den Wahlkampf für die Kan­didatur des Oberbürgermeisters von Duisburg Dr. Jarres einheitlich durchzuführen. In einem Aufruf an das deutsche Volk weist der Reichsblock zunächst dar­auf hin, daß sich das deutsche Volk zum erstenmal einen Reichspräsidenten für sieben Jahre selbst wühlen soll. Dann heißt es in dem Aufruf:

Nach dem Schiedsspruch im Eisenbahnerkonflikt.

Im Eisenbahnerkonflikt, der seit einigen Wochen das öffentliche Leben beunruhigt, ist jetzt eine neue Situation dadurch eingetreten, daß das Reichsarbeitsministerium als unparteiische Instanz einen Schiedsspruch über die strittigen Fragen gefällt hat. Ob dieser Schiedsspruch auch einen Wendepunkt in der Streikentwicklung bedeuten wird in dem Sinne, daß der Streik nunmehr alsbald abgeblasen werden kann, ist vorläufig noch zweifelhaft. Denn der Schiedsspruch ist in seinem materiellen Inhalt so gehalten, daß er keine der streitenden Parteien befriedigt.

Der wesentliche Inhalt des Schiedsspruches ist folgen­der: In der Arbeitszeit ändert sich nichts; im April soll lediglich ein unparteiischer Prüfungsausschuß darüber befinden, ob für gewisse Gruppen des Personals hinsicht­lich der Dienstdauer eine Aenderung möglich ist. In der Lohnfrage wird bestimmt, daß der Stundenlohn des 24jährigen Vollarbeiters vom 15. März ab um 3 Pfennig erhöht wird. In den Vordergrund des Schiedsspruches werden zwei Forderungen gestellt:die Arbeit soll mög­lichst sofort wieder ausgenommen werden, es sollen keine Maßregelungen vorgenommen werden; die infolge des Streiks Ausgeschiedenen sind möglichst sofort, späte­stens aber bis zum 31. März in ihr Dienstverhältnis wie­der einzusetzen."

Dieser Schiedsspruch trägt wie jede schiedsgerichtliche Entscheidung den Charakter eines Kompromisses. In der Lohnfrage hatten die Gewerkschaften eine allgemeine Lohnerhöhung von 6 Pf. gefordert; die Reichsbahn wollte jedoch überhaupt keine allgemeine Lohnerhöhung konzedieren, sondern lediglich örtlich einen gewissen Aus­gleich vornehmen. In der Arbeitszeitfrage hatten die Ge­werkschaften die Wiederherstellung des Achtstundentages gefordert, während die Gegenseite hier überhaupt keine Aenderung der bestehenden Dienstdauervorschriften für möglich erklärte.

Wie es bei einem Schiedsspruch meistens ist, erklären jetzt auch beide Parteien seine Annahme für unmöglich. Die Gewerkschaften wären eventuell bereit, in der Lohn­frage den Schiedsspruch anzuerkennen. Die Regelung der Arbeitszeit macht ihnen aber die Annahme, wie sie sagen, unmöglich. Auf der anderen Seite wehrt sich die Ver­waltung gegen die allgemeine Lohnerhöhung, die sie nun­mehr tragen soll. Sie begründet das mit der außeror­dentlich komplizierten wirtschaftlichen Lage, in der sich ge­genwärtig das Reichsbahnunternehmen befinde. Der Standpunkt der Verwaltung in dieser Frage ist vielleicht doch etwas zu scharf prononziert, wenn man auch gern zu­geben will, daß seit der Annahme des Dawes-Gutachtens die Reichsbahn sich noch größere Einschränkungen aufer­legen muß als früher. Das müßen auch die Gewerkschaften einsehen, die bekanntlich seinerzeit in überschwänglichen Lobpreisungen über dieses Dawes-Eutachtcn sich nicht ge­nug tun konnten. Aber schließlich wird die Reichsbahn ja auch an einer Lohnerhöhung von 3 Pf. nicht zugrunde gehen. Unzufrieden ist man bei der Reichsbahn ferner noch über die Regelung, die der Schiedsspruch in dem Punkte Maßregelungen und Wiedereinstellungen gefunden hat. Die Reichsbahn würde sich eventuell damit abfinden, daß Maßregelungen nicht vorgenommen werden sollen. Daß ihr aber ein Termin gesetzt worden ist für die Wieder- einstellung der infolge Streiks Ausgeschiedenen, findet sie völlig untragbar. Zum Verständnis dieses Standpunktes muff man sich vergegenwärtigen, daß es sich allerdings bei den Arbeitsniederlegungen um eine durchaus wilde Streik­bewegung gehandelt hat.

Wie die Dinge nun einmal liegen, wird der Reichs- arbeitsminister wahrscheinlich nicht darum herumkommen, den Schiedsspruch für verbindlich zu erklären. Mit dieser Lösung dürften sich auch trotz ihres jetzigen Widerstrebens die Gewerkschaften zufrieden geben, da sie durch diese Ver- bindlichkeitserklärung, die bekanntlich bindendes Recht schafft, gegenüber ihren Mitgliedern gedeckt würden. Daß die Reichsbahnverwaltung noch erhebliche Schwierigkeiten machen wird, ist kaum anzunehmen. Denn bei der Er­regung, die unzweifelhaft in weiten Kreisen der Eisen­bahnerschaft besteht, würde ein unnachgiebiges Verhalten der Verwaltung zu Folgen führen, die in ihrer Wirkung nicht abzufehen sind.

An diesem historischen Tage müssen alle Gren­zen der Partei, der Konfession und des Standes fal­len. Die Wühler sollen nur den besten und würdig­sten Mann berufen. Deshalb haben sich die Vertreter derjenigen Parteien, die fast die Mehrheit aller deut­schen Wähler hinter sich wissen, gemeinsam mit Ver­tretern vaterländischer, wirtschaftlicher und kultureller Verbände zum Reichsblock vereinigt. Sie haben sich nach reiflicher Erwägung entschlossen, dem deut­schen Volk für die Wahl zum Reichspräsidenten .Herrn Oberbürgermeister Dr. Jarres in Duisburg, vorma­ligen Reichsminister des Innern und Vizekanzler, zu empfehlen.

Dabei war für den Reichsblock maßgebend, daß Herr Dr. Farres ein Mann ist, von großer Erfahrung anf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, ein lau­terer Charakter, ein Mann des nationalen Fortschrit-