Schlüchterner Zeitung
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Nr. 48
Donnerstag, den 23. April 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Reichspräsidentenwahl.
J.-Nr. 3335. Die Formulare zu den Abstimmungsniederschriften (Wahlniederschriften), den Zähl- und Gegenlisten und den Stimmzetteln sind an die Herren Bürgermeister abgesandt worden. Sofern diese Drucksachen den Herren Bürgermeistern bis zum 24. d. Mts. noch nicht, oder nicht in der erforderlichen Anzahl zugegangen sein' sollten, sind sie, bezw. die fehlenden Stücke, durch einen besonderen Boten hier abholen zu lassen.
Wegen 'der Meldung des Wahlergebnisses verweise ich nochmals auf meine Bekanntmachung in Nr. 44 des Kreisblattes vom 11. d. Mts. In den Meldungen über die Ergebnisse der Wahl sind die Anwärter der zugelassenen Wahl- vorschläge einzeln mit der auf sie gefallenen Stimmenzahl anzugeben. Wenn am Schlüsse des Stimmzettels in dem dort frei gelassenen Raume eine andere Person als gewählt aufgeführt ist, so ist deren Name in der hierher abzugebenden Meldung nur dann anzugeben, wenn sie mindestens 10 Stimmen erhalten hat. Alle übrigen vereinzelt abgegebenen Stimmen sind unter der Bezeichnung „Zersplittert.... Stimmen" zu melden. In der Wahlniederschrift, der Zähl- und Gegenliste müssen selbstverständlich alle Personen aufgeführt werden, die eine Stimme erhalten haben.
Dir Wahlakten sind bestimmt bis zum 57. d. Mts. vormittags 11 Uhr durch Eilboten — nicht durch die Post — hierher einzusenden.
Schlüchtern, den 20. April 1925.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
AE. 22W. Auf Bera^assung des Feuermehrv^d,"- ..1924._mirb hierdurch bekannt gegeben,.^ die Abstimmung
bes trifft am 24. d. Mts. in Schlüchtern ein Berufsfeuerwehrmann aus Cassel ein, um die Steigermannschaften in praktischen Uebungen zu unterrichten.
Die Uebungen finden statt am Freitag Nachmittag von 6—7 Uhr, am Sonnabend Vormittag von 7—8 Uhr, am Sonnabend Nachmittag von 6—7 Uhr und am Sonntag Vormittag von 7—9 Uhr und zwar an der Spritze der hiesigen Feuerwehr im Hofe des Finanzamtsgebäudes.
Es ist zweckmäßig, daß an diesen Uebungen auch die Steigermannschaften aus den einzelnen Gemeinden teilneh- npen. Ich weise daher die Herren Bürgermeister an, den Steigerführer der Ortsfeuerwehr zur Teilnahme an diesen Uebungen zu entsenden.
Schlüchtern, den 20. April 1925.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Unter dem 15. Oktober 1924 (Amtsblatt S. 260) habe ich bekannt gemacht, daß der Bezirksverband für den Regierungsbezirk Cassel den Besitzern von Rindvieh und Ziegen, die bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf ihrem Gehöft sofort den ganzen Bestand zur Verhütung schwerer Erkrankungen mit staatlichem Maul- und Klauenseucheserum impfen lassen, die Kosten dieses Serums erstattet werden.
Das Serum kann jetzt außer von dem Tierseucheninstitut der Landwirtschaftskammer in Hannover Bahrenwalderstraße 58, Fernsprecher Amt Nord 3915, auch von dem städtischen Schlachthofe in Cassel, Fernsprecher 49, und dem Veterinär- rat Wenderhold in Kirchhain, Fernsprecher 89, bezogen werden.
Es empfiehlt sich, das Serum durch Fernsprecher zu bc- Hellen und durch Botey abholen zu lassen, doch erfolgt auf Wunsch auch Zusendung durch dringendes Eilpaket.
Wegen der von den Viehbesitzern zu stellenden Erstat- rangsanträge verweise ich auf meine Bekanntmachung vom '5. Oktober 1924 (Amtsbl. S. 260). (A. III. 864 a).
Cassel am 25. 3. 1925. Der Reg.-Präsident.
I. Nr. V. 54. Es sind Zweifel über die Auslegung der Bestimmungen in den §§ 1242 b und 1242 c der ReichSver- icherungöordnung entstanden. Zur Aufklärung wird folgen- mitgeteilt:
1. Personen, die auf das ihnen nach § 1242 b der ^ichsversicherungSordnung zustehende Recht auf Gewährung )n 80 v. H. der seit dem 1. Januar 1924 entrichteten Vcr- lherungSbciträgc nicht verzichten wollen, haben wohl das "cht, freiwillig Beiträge weiter zu entrichten, diesen Perlen sind, wenn sie in den Ruhestand versetzt werden, oder Ä Hinterlassung von. anspruchsbcrechtigtcn Kindern sterben, Anfalls die bereits obengenannten 80 v. H. der seit dem 1. Muar 1924 entrichteten Versicherungsbeiträge auSzuzählen.
Ein wcitcrgchcndcr Anspruch gegen den Versicherungs- iger ist nach § 1242 b. Abs. 2 ausgeschlossen.
2. Die im § 1242 b. Abs. 1 bezeichneten Personen Essen auf daS ihnen nach § 1242 b zustehende Recht auf v. H. verzichten, wenn sie durch Entrichtung freiwilliger 'iträge ihre Anwartschaft auf Gewährung von Renten usw. jrechterhalten wollen.
3. Die unter Ziffer 1 und 2 genannten Bestimmungen sind durch Art. II. Nr. 2 der Verordnung vom 43. 2. 1924 eingeführt und in Kraft seit dem 1. Oktober 1923.
Wir erkennen daher an, daß die vorgenannten Bestimmungen auf die Personen keine Anwendung finden, deren Uebertritt aus der einen in die andere Beschäftigung vor dem 1. Oktober 1923 erfolgt ist.
Cassel, den I.«April 1925.
Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 2012 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden, welche noch mit der Einsendung der Verzeichnisse über die im abgelaufenen Vierteljahr erhobenen Kreisvergnügungssteuern und der Abführung des Kreisanteils an die Kreiskommunalkasse im Rückstände sind, werden an die Einreichung derselben bezw. Abführung des Kreisanteils an die Kreiskommunalkasse innerhalb 14 Ta
gen
erinnert.
Schlüchtern, den 21. April 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J.-Nr. 2007 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister der Landgemeinden, welche noch mit der Einsendung der Kassen- prüfungsverhandlungen für die Monate Januar—März 1925 im Rückstände sind, werden an die Einreichung derselben innerhalb 14 Tagen erinnert.
Schlüchtern, den 21. April 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Wekanntmachang.
Gemäß § 47 der Reichsstimmordnung vom 4. März
für die Reichspräsidentenwahl am
Sonn t a g, den 2 6.
April 1 9 2 5 ununterbrochen vormittags von 9 Uhr bis nachmittags um 6 Uhr stattfindet.
Die Stadt ist in 2 Abstimmungsbezirke eingeteilt.
Abstimmungsbezirk I umfaßt: Fuldaerstraße, Altestraße, Ludovika von Stumm-Straße, Amtsberg-, Dreibrüder-, Garten-, Graben- und Breitenbacherlandstraße, Dreispitzenhohle, Schloß- und Linsengasse, Bahnhofs-, Lotichius- und Klosterstraße, Schmieds- und Neugasse.
Abstimmungsraum: Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus. Abstimmungsvorsteher: Stadtrat Wilhelm Ackerinann, Fuldaerstraße 77. Abstimmungsvorsteherstellver- treter: Stadtrat Ludwig Flemmig, Brückenauerstraße 17.
Avstimmungsbezirk II umfaßt: Hanauerstraße, Wassergasse, Kirchstraße, Sackgasse, Brau- gasse, Brückenauerstraße, Kaiser- und Kronprinzenstraße, Elmerlandstraße, Ahlersbacherlandstraße, Hospitalstraßc, Elm- weg, Bahnhof, Bahnstrecke und Röthe, Altebahnhofstraße und Kurfürstenstraße, Äcisbrunnen.
A b st i m m u n g o r a u m : Turnhalle in der Grabenstraße. Abstimmungsvorsteher: Stadtobersekretär Alt, Loti- chiusstraße 30. Abstimmungsvorsteherstellvertreter: Stadtrat Friedrich Gutermuth, Brückenauerstraße 63.
Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge.
Jeder Stimmberechtigte hat bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz, oder durch Unterstreichen, oder in sonst erkennbarer Weise den Anwärter zu bezeichnen, dem er seine Stimme geben will, oder, wenn er keinem vorgeschlagenen Anwärter seine Stimme geben will, den Namen der Person, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimmzettel in das hierzu freigelassene Feld zu schreiben.
Stimmzettel, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig.
Schlüchtern, 21. 4. 1925. Der Magistrat. Gaenßlcn.
Stadt Steinau
Bekanntmachung.
Gemäß § 47 der Reichsstiinmordnung vom 14. März 1924 wird hiermit bekannt gegeben, daß zur Vornahme der Reichspräsidentenwahl für die Gemeinde Steinau (KreiS Schlüchtern), das Zimmer Nr. 1 des Rathauses bestimmt worden ist.
Die Wahl findet am Sonntag, den 26. April d. JS. in der Zeit von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 6 Uhr statt.
Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge.
Jeder Stimmberechtigte hat bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz oder burct) Unterstreichen oder in sonst erkennbarer Weise den Anwärter zu bezeichnen, dein er seine Stimme geben will, oder, wenn er keinem vorgescblagencn Anwärter seine Stimme geben will, den Namen der Person, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimmzettel, in das hierzu freigelassene Feld zu schreiben.
Stimmzettel, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig.
Steinau, 18. 4. 1925. Der Magistrat. Kisseberth.
Die französische Regierungserklärung.
Die Regierungserklärung, die das neue Kabinett Pain- levs am Dienstag nachmittag in der französischen Kammer zur Verlesung gebracht hat, ist nicht ohne Schwierigkeiten zustande gekommen. Daß es nicht einfach war, einen Wortlaut zu finden, der die Meinungen aller im Kabinett vertretenen Persönlichkeiten unter einen Hut bringt, geht schon allein aus der Tatsache hervor, daß das Kabinett verschiedene Sitzungen abgehalten hat, die der Vorbereitung dieser Regierungserklärung galten. Der Wortlaut der Erklärungen liegt im einzelnen zwar noch nicht vor, doch läßt sich unschwer erkennen, daß die neue Regierung das Sicherungs- und das Finanzproblem in den Vordergrund ihres politischen Programms stellen will. In außenpolitischer Beziehung soll die Politik Her- riots fortgesetzt werden, in Sonderheit die Politik, die sich auf das Sicherheitsproblem bezieht. Uns interessiert natürlich in erster Linie die Außenpolitik der neuen Regierung. Bei der Aufstellung der Richtlinien für diese Außenpolitik ist es nicht ganz ohne Meinungsverschiedenheiten abgegangen. Es zeigte sich vor allem, daß in außenpolitischer Beziehung zwischen Briand und Caillaux ein gewisser Gegensatz besteht, der nur dadurch ausgeglichen werden konnte, daß man grundsätzlich sich zu der Formel bekannte, daß die außenpolitischen Richtlinien, wie sie von dem Kabinett Herriot aufgestellt wurden, auch für das Kabinett Painlevs maßgebend sein sollen.
Die außenpolitischen Richtlinien Herriots werden beherrscht von dem Sicherheitsproblem, wie es in dem sogenanten Genfer Protokoll einen formulierten Niederschlag gefunden hat. An diesem Protokoll soll festgehalten werden einmal, um Deutschland zu zwingen, die Grenzziehung, wie sie in Versailles erfolgte, in jeder Beziehung anzuerkennen und zu garantieren und zum andern, um für die französische Rheinlandpolitik noch einige Türen offenzuhalten. In politischen Kreisen Frankreichs, die sich in der Verfolgung bestimmter politischer Ziele.am Rhein hervorgetan haben erhofft man bei der Festlegung des Begriffs Entmilitarisierung des Rheinlandes und Stellung unter Völkerbundskontrolle die Möglichkeit, für Frankreich dieVorherrschaftimRhein- l a n d bei der Ausübung dieser Kontrolle durchzusetzen. In welcher Richtung sich die politischen Richtlinien Herriots, die auch für das Kabinett Painlevö ausschlaggebend sein sollen, bewegen, ergibt sich aus einer Darstellung des Ergebnisses der Herriotschen Außenpolitik in „L'Homme Libre", in der festgestellt wird, daß dank der Politik Herriots die englische Flagge noch im Rheinland weht und damit die Räumung der Kölner Zone noch nicht durchgeführt wurde.
Diese Bemerkungen eines, Herrtot nahestehenden Blattes geben der Behandlung des Eeneralberichts der Mili- lärkontrollkomission durch die alliierten Regierungen und die Votschafterkonferenz in Zusammenhang mit der Frage der Räumung der Kölner Zone ein ganz besonderes Relief. Wenn die Richträumung der Kölner Zone als das besondere Verdienst Heriots dargestellt wird, so ergibt sich daraus für jeden Unparteiischen die Feststellung, daß nicht die Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen durch Deutschland die Verzögerung herbeigeführt hat, sondern bestimmte politische Ziele, die Frankreich mH der Besetzung im Rheinland verfolgt. Man darf daher gespannt sein, in welcher Richtung sich die Regierung Painlevs mit den Her- rwtschen Richtlinien zur Fortführung der französischen Außen- und besonders Rheinlandpolitik bewegen wird.
Die Reichspräsidentenwahl.
Marx in Münster.
In einer stark besuchten Wahlversammlung in Münster i. W. erörterte Dr. Marx die mit besonderer Schärfe in Westfalen in Erscheinung tretenden Kämpfe um die soziale Gestaltung des deutschen Volkes. Er sagte dabei: Ich habe die sehnsüchtige Hoffnung, daß mit dem Erstarken des Wirtschaftslebens die sozialen Kämpfe sich abschwächen. Der Judu- strieherr hat die Pflicht, seine Betriebe leistungsfähig zu gestalten, damit Deutschlands Wirtschaft wieder machtvoll erstarkt und zu einem Friedenswerkzeug für Europa und die Welt iüirb. Der deutsche Arbeiter hat die Pflicht zu arbeiten, damit das deutsche Volk leben kann. Der Arbeiter bat aber auch ein Recht, ein menschenwürdiges Dasein leben zu können. Dieses Recht muß ihm gegeben menben, wenn das nationale Leben unseres Volkes nicht schwer erschüttert werden soll.
Der preußische Ministerpräsident über die Präsidentenwahl.
Der in der Nähe von Locarno zur Kur weilende preußische Ministerpräsident Braun erklärte dem Vertreter des Tessiner Blattes „Popolo Liberia" u. a., baß eine Prognose für die Reichspräsidentenwahl äußerst schwierig sei. Ohne die Aufstellung der Kandidatur Hindenburgs wären die Monarchisten sicherlich geschlagen worden. Ministerpräsident Braun hält trotzdem aber die Wahl von Marx für wahrschemlicher: Daß eine eventuell« Wahl Hindenburgs in Deutschland die Republik in Gefahr bringen könnte, Kilt er für ausgeschlossen.
— Dem „Vorwärts" zufolge hat der kockmunistische Abgeordnete des Preußischen Landtags, Hcydcmann aus Ostpreußen, seinen Austritt aus der kommunistischen LandtagSfraktion und gleichzeitig anS der Kommunistischen Partei vollzogen.
— Wie aus Berlin gemeldet wird, empfing der Stellvertreter des Reichspräsidenten, Dr. Simons, das Oberhaupt der schwedischen protestantischen Kirche, Erzbischof Dr. Söderblöm.