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Schlüchtemer Zutuns

Lreis-Kmtsblatt * Myemeiner mntlicherKnzeLyev für Kar Kreis Schlüchtern

Krutkunö Verlag: tz.Steinfelö Söhnen Geschäftsst: Bcchnho-fstv.6 fernspv.Ar.^ * postschet^:KMrkstwtaM.rrryo

Amtsblatt * Myemeiner amtlicher Anzeiger für öen Kreis Schlächtern und Vevlag.tz.Steinftld Söhne* SefihästsskVahnhofstr.ö * frrnspr:iw.P»9 * Postscherkk: H«nkflwtaM.rrr<»

Rr. 68

(1. Blatt)

Dienstag, den S. Juni 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Sandratsamt.

J.-Nr. 4323. Am 12. Juni d. Js., nachmittags 21/2 Uhr, findet in der Kreisbaumschule zu Schlüchtern durch Herrn Kreisgärtner Holstein ein Vortrag über

die Schädlingsbekämpfung an unseren Obstbaumen unter Anwendung neuzeitlicher und erprobter Mittel" nebst praktischen Vorführungen statt.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister, die anläßlich der am Vormittag des 12. Juni im Kreishause stattfindenden Mrgermeisterversammlung in Schlüchtern anwesend sind, an diesem Vortrag teilzunehmen und die auf Grund der Polizei- Verordnung zur Bekämpfung der Blutlaus bestellten Sach­verständigen gleichfalls zur Teilnahme aufzufordern. Auch allen anderen an der Schädlingsbekämpfung interessierten Per­sonen ist die Teilnahme an diesem Vortrag gestattet.

Schlüchtern, den 6. Juni 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 3644. Gemäß Ziffer II, Abs. 1 der im März- Heft 1924 der Zeitschrift für das ländliche Fortbildungswesen veröffentlichten Grundsätze für die Unterstützung ländlicher Fortbildungsschulen aus Staatsmitteln ersuche ich die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen ländliche Fort­bildungsschulen eingerichtet sind, mir bestimmt bis zum 15. d. Mts. die Anträge auf Erlangung einer Staatsbeihilfe für 1925/26 einzureichen. Aus den Anträgen müssen der Name des Lehrers oder der Lehrer, des Schulleiters, die voraussicht­liche Schülerzahl, die Zahl der Unterrichtsstunden, die Auf­wendungen für Lehrmittel usw. hervorgehen.

Die genaue und pünktliche Erledigung der Angelegenheit mache ich den Herren Bürgermeistern zur besonderen Pflicht.

I Schlüchtern, den 3. Juni 1925.

Der Landrat I. V Schttstheis. , yt

J.-Nr. 845. Die Herren Bürgermeister werden unter Hinweis auf die Verfügung vom 26. Januar d. Js. Nr. 845 Kreisblatt Nr. 13, wiederholt darauf aufmerksam ge­macht, daß die Abfohlungsergebnisse in die ihnen zugehenden Deckregister genau einzutragen und letztere bis spätestens 2 0. d. Mts. an den hiesigen Wärter der Deckstation porto­frei zurückzusenden sind.

Schlüchtern, den 4. Juni 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 448. Die Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher werden ersucht, sich am Freitag, bem 12. Juni d. Js. vormittags 9 Uhr, zu einer Besprechung der Volks-, Berufs­und Betriebszählung und sonstiger dienstlicher Angelegenheiten in dem hiesigen Kreishaussaal pünktlich einzufinden.

Schlüchtern, den 29. Mai 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 4473. In den Monaten April und Mai d. Js. sind folgenden Personen Jahresjagdscheine erteilt worden: Schmidt, Johannes, Landwirt, Bellings, Auth, Johann, Maurer, Marborn,

Beckerle, Jakob, Justiz-Inspektor, Offenbach a. M., Clauß, Christian, Spenglermeister, Offenbach a. M., Schultheis, Georg, Fabrikant, Offenbach a. M., Nitzschke, Einil, Gastwirt, Offenbach a. M., Zinkhan, Johannes, Landwirt, Neuengronau, Maier, Heinrich, Landwirt, Neuengronau, Stroh, Hermann, Kaufmann, Offenbach a. M., Klaß, Hans, Kurdirektor, Bad Brückenau, Heck, Heinrich, Bezirksschornsteinfeger, Schwarzenfels, Dr. Koch, Paul, prakt. Arzt, Sterbfritz.

Schlüchtern, den 4. Juni 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Stadt Schlüchtern.

Ausschreibung.

Die Arbeiten und Lieferungen zur Erweiterung der Brücke über den Mühlgraben bei Klm. 55 + 737 der Hanauer- straße in Schlüchtern sollen im Wege der Submission ver­geben werden.

Angebotöformulare, Bedingungen, Zeichnungen pp. lic- gen im Rathaus (Stadtbauamt) zur Einsicht offen. Die An- gcbotoformulare und Bedingungen können daselbst, solange der Vorrat reicht, in Empfang genommen werden.

Die Angebote sind bis spätestens Sonnabend, den 13. d. Mts. vormittags 10 Uhr dem Stadtbauamt verschlossen eins zurcichen. Die Oeffnung der Angebote geschieht 31t der vor­stehend festgesetzten Zeit in Gegenwart von etwa erschienenen Bewerbern.

Zuschlagoerteilung bleibt vorbehalten.

Schlüchtern, den 8. Juni 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Die Entwaffnungsnote.

Inhalt, Bedeutung und Zweck.

Von besonderer Seite wird uns ge­schrieben :

Man hatte ein Buch erwartet und findet ein Heftchen von rund 20 Seiten. Man hatte ein Buch erwartet voll ungeheuerlicher Anklagen, die mit einmal den Schleier vor der sogenannten heimlichen Rüstung wegreißen sollten und findet . . .

Ja, was findet man nur? Hunderte und Hunderte von Kleinigkeiten, die selbst, wenn sic alle restlos wahr wären, doch niemals den Tenor der Note rechtfertigen würden, daß nämlich Deutschland dadurch eine Bedrohung des allgemei­nen Friedens werden könnte, daß es sich wieder ein all­gemeines Volksheer verschaffen könnte. Das müssen doch recht grobe Verstöße sein! Und doch, was findet man? Nach eigenen Angaben der Note hat Deutschland 11 615 Minenwerfer abgeliefert resp, zerstört. Aber doch sagt die Note, die betreffende Bestimmung sei nicht ganz erfüllt. Und warum nicht? Weil angeblich 17, sage und schreibe 17 Minenwerfer nicht zerstört worden sein sollen. Mit der Zerstörung von 4% Millionen Gewehren ist nichts erfüllt, weil angeblich noch 15 000 Gewehre zu viel da sein sollen. Dazu kommen die kuriosen Ueberschüsse an Hufeisen, Trag­sätteln, Platzpatronen und anderen schönen Dingen, von denen kein Mensch sich vorstellen kann, wie sie den allgemei­nen Frieden bedrohen können. Vor allem nicht, wenn rings um Deutschland eine Mauer von Waffen zu seiner Be­kämpfung aufgerichtet ist.

Neben diesen genauen Angaben von Kleinigkeiten finden sich dann Allgemeinheiten wie die: eine amtliche militärische Mission Deutschlands im Auslande gäbe es zwar nicht mehr, es sei bekannt, daß viele Deutsche, auch solche von hohem Rang, in fremden Heeren dienten. Es sei bekannt", sagte die Nöte. Wäre es nicht bester, die Note hätte wenigstens die Männer von hohem militärischen Rang mit Namen genannt und ebenso die Hemden Heere, in denen sie dienen. So macht dieser Punkt doch gar zu sehr den Eindruck, als ob Hincerrceppengespräche weitergegeben werden sollen. In einer solchen Note, an der hie höchsten Militärs der Entente mitgearbeitet haben, 5 volle Monate gearbeitet haben!

Es ist zuviel verlangt, angesichts die­ser Tatsachen zu glauben, daß der wirk­liche Zweck der Note die Entwaffnung Deutschlands sein soll.

Die Angaben über Maschinen, die noch zerstört werden sollen, schmecken bedenklich nach Feindschaft gegen wirtschaftliche Konkurrenz.

Die Forderung, daß der O b e r b e s e h l des Heeres auf den Reichspräsidenten zurückverlegt werden soll, ist um so merkwürdiger, als die Bestimmungen des Reichswehrge­setzes, gegen die sich die Forderung der Note richtet, aus­drücklich dieZustimmungdesKontrollkommis- s a r s Rollet gefunden hat. Jetzt solle General Foch davon nichts mehr wissen? Und das ist alles, was man von dem Großen Eeneralstab weiß, der angeblich ohne Wissen der Entente in aller Heimlichkeit ausgerüstet wurde, um das friedliche Frankreich zu Überfällen. War es nicht so, was Herriot pathetisch von der französischen Kammer­tribüne in die Welt hinausrief, um der Welt gruseln zu machen und das Recht Frankreichs auf das gewaltigste Heer aller Zeiten zu begründen?

Wahrhaftig, die Vertreter der großen Staaten, die diese Note in Berlin überreichten, muß es merkwürdig im Halse gekitzelt haben vor Verlegenheit, denn sicher sind sie gute Europäer und wußten, welche Diskrepanz klafft zwischen den bombastischen Worten, die seit Monaten in die Welt geschleudert wurden, und diesem jämmerlichen, mit Mühe und Not zu einem Etwas aufgeplu-. st e r t e n N i ch t s, das in der Note steht. Und sie werden ein Emviinden dafür aeüabt Laben, daß mit solchen Eerina- fügigkeiten, die schon längst aus der Welt geschafft sein könnten, wenn die Entente sie nur mitgeteilt hätte, Mil­lionen von Menschen über die abgemachte, Zeit hinaus die Last der fremden Be-, satzung tragen mußten und noch werter, tragen müssen. Wir haben alle Berechtigung anzu- nehmen, daß die angeblichen Verfehlungen nicht um der IFrage der Entwaffnung willen aufgezählt werden, sondern um die Weiterbesetzung der ersten Rhein­land z 0 n e verteidigen zu können. Wenn die französische Preste vor Absendung der Note meinte, Deutschland werde entrüstet sein über ihren Inhalt, so ist das in einem an­deren Sinne wahr geworden, als die französische Presse meinte. Entrüstet sind wir darüber, daß mit einer Fülle nichtssagender Worte ein Un­recht der Entente an Deutschland verdeckt werden soll. Entrüstet sind wir, daß mit solchen politischen Mätzchen die Beraubung von M i lli 0 ne n Mens che n um ihre poli­tische, wirtschaftliche und moralische Frei­heit begründet wird. Das e.nt rüstet! Und jbas sollte jeden wahrhaften und ehrlichen Politiker jeden Landes entrüsten.

Darin liegt die Gefahr dieser an sich kuriosen Liste der angeblichen Verstöße. Mit ihr soll weiter Politik gegen unzweideutiges Recht gemacht werden, gegen Recht, weil es deutsches Recht ist.

So nahe es liegt die Note als lächerlich abzutun, ver­

gessen wir nicht, daß ein ernster, zielbewußter, Wille dahinter steckt. Es heißt, die erste Zone des Rhein­landes soll geräumt werden, sobald die Verfehlungen ab­gestellt sind. Sicher wäre die Mehrzahl der angeblichen Verfehlungen, die größtenteils noch in das Gebiet des Kammerunteroffiziers fallen, in wenigen Tagen gutge­macht, aber eine ganze Reihe der Punkte sind so vage bezeichnet, die Forderungen so kautschukartig, daß schwer abzusehen ist, wann eine endgültige Befriedung' eintreten kann. Andere wieder greifen in geradezu bru­taler Weise in die Souveränität des Reiches, in die Kom-< petenzen der Volksvertretung ein offenbar mit voller! Absicht, daß die deutsche gesetzgebende Körperschaft, der Reichstag, will er sich selbst nicht als bloßen Büttel der' Entente betrachten, nicht so ohne weiteres darauf ein­gehen kann.

Welcher Hohn liegt darin, daß die Alliierten jene lächer­lich geringen angeblichen Ueberschüste an Material anfüh-. ren, um eine Bedrohung des Friedens zu konstruieren, und dabei selbst angeben, das deutsche Heer dürfe nach den Ver­tragsbestimmungen nur zur Verteidigung der deutschen Grenzen dienen. Gegen welche Nachbarmacht könnte bei dem heutigen Stand der Rüstungen rings um Deutschland wohl das deutsche Heer einen Kampf der Verteidigung führen? Die Frage stellen, heißt sie schon beantworten. Unb dabei glaubt die Note, die Verteidigungskraft des kleinen Heeres noch weiter zerschlagen zu müssen? Ist es denn wirklich heute nicht mehr möglich, daß Lächerlichkeit politischen Unsinn tötet?

Der Wortlaut.

Die Nachtragssordcrungen der Entente.

Den Einzelforderungen der Entente ist eine längere Mantelnote beigegeben, in der es u. a. heißt:

In ihrer Note vom 5. Januar b. I. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgrteilt, daß der Stand der Ausführung des Friedensvertrages durch Dewtsch- land ihnen nicht gestatte, Deutschland den Sorteil einer vor­zeitigen teilweise« Räumung zugute komme» zu lasten, die « Artikel 429 Zisser 1 jenes Vertrages vorgesehen ist.

Wener ^besagt die Ma »emotc nocy:Letzirn Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraus­setzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden. Ihr selbst wird der Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt, und die Sorgfalt, die sie auf die genaue Jnnehaltung der Bestimmungen des Vertrages verwendet, zugute kommen.

Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Reparotions- kommission in ihrem anliegenden Schreiben erklärt hat, daß Deutschland heute getreulich seine Reparationsverpflichtungen so, lote sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind des­halb, trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nicht- erfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt fein wür­den und mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der Vertragsbestimmungen beimessen, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Besetzungszone zu geben, sobald die im dritten Teil anliegenden Memorandums ausge­zählten Verstöße behoben sein werden."

*

Die einzelnen Forderungen.

Die Polizei.

Die Polizei hat nach Ansicht der Alliierten dieselbe Organi­sation wie Ende 1922. Ihre Stärke belaufe sich gegenwärtig auf ungefähr 180 000 Mann statt der durch die Boulogne'r Note gestatteten 150 000 Mann. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte, Hilfspolizei, Notpolizei usw. gebildet worden, die in den obigen Ziffern nicht einbegriffen seien. Die Schutz- Polizei habe militärischen Charakter, sei in Einheiten zu- sammengesaßt, in Kasernen untergebracht, habe besondere Säbel erhalten, gemeinsame militärische Ausbildung und sei im Besitz fast sämtlicher Waffen, die von der interalliierten Militärkontrollkommission der Polizei in ihrer Gesamtheit nicht zugestanden seien.

Gefordert wird die Durchführung von Maßnahmen, die der Polizei den Charakter eines regionalen und munizipalen Organs bewahren. Die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Ange­stellten aller Kategorien solle 150 000 Mann nicht überschreiten. Neberzählige sollten verschwinden und alle Hilssformationen be­seitigt werden. Weiter sei der militärisch« Ausbau, die Ausbildung, die einen gemeinschaftlichen militärischen Charakter trage, und die Verpflichtung der Polizei für 12 Jahre, wie die der Reichswehr­truppen, zu beseitigen und dem Personal der Charakter von Be- amtcn auf Lebenszeit zu verleihen.

Wenn die erforderlichen Schritte zur Durchführung dieser Maßnahmen getan seien, werde einer gewissen Zahl bedemen- der Städte die staatliche Polizei innerhalb der zugelassenen Stärke von 15G 000 Mann und in einigen Großstädten die teilweise Kasernierung der Polizei zugestanden, worüber die Militärkontrollkommission auf Vorschlag der Reichsregierung zu entscheiden habe. Zum Schluß wird noch die Vernichtung der Einrichtungen der drahtlosen Tclcgraphic bei der Polizei gefordert, soweit es sich nicht um feste Stationen handle, die von der Militärkontrollkommission zu genehmigen seien. Von der gleichen Stelle soll der Wortlaut von gesetzgeberischen oder Vcrwaltungsmaßnahmcn genehmigt werden, die zur Durch­führung obiger Maßnahmen erlassen Werben.

Zerstörung von Fabriken und Werkstätten.

Es wird dann eine ganze Reihe von Forderungen auf Zer- nöruna von Maschinen und Zerstörung von Einrichtungen