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Nr. 72
Donnerstag, den 18. Juni 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Volks-, Berufs- und Betriebszählung.
J.-Nr. 4922. Die Herren Bürgermeister und Gutüvor- stcher mache ich auf die Ziffern 14 und 15 der „Anweisung für die Geincindevorstäude" mit dem Ersuchen aufmerksam, die darin angeordneten Fristen über die vorläufige Meldung des Ergebnisses der Volkszählung und die Ablieferung des ZählmaterialS unbedingt einzuhalten.
Die Zahl der ermittelten ortsanwesenden männlichen und weiblichen Personen sowie die Summe dieser Personen ist bis spätestens 2 4. Juni hierher zu melden.
Die Reinschriften der Kontrollisten sowie die Reinschrift des Gemeindebogens sind spätestens zum 3 0. Juni einzusenden.
Die übrigen Zählpapiere — HaushaltungSlisten, Land- und Forstwirtschaftsbogen und Gewerbebogen — sind, nach Nummern der Haushaltungslisten und nach Zählbezirken geordnet späte.stenS $um 5. Juli hierher einzusenden. Dieser Sendung sind auch sämtliche unbenutzt gebliebenen Drucksachen beizufügen.
Gehen die Meldungen bezw. Zählpapiere zu ^cn festgesetzten Perminen nicht ein, so erfolgt deren Abholung ohne weitere Mahnung durch einen Warteboten auf Kosten der Gemeinde.
Schlüchtern, den 16. Juni 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Biehfeuchenpolizeiliche Anordnung.
J.-Nr. 4892. Nachdem bei einem in Mottgers getöteten Hund T o l l w u t v e r d a ch t aintöti'erärztlich fcstgc- stellt worden ist, wird auf Grund der §§ 18 ff des Vieh- seuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) zum Schutze gegen die Tollwut mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
§1.
In den Gemeinden bezw. Gutsbezirken Mottgers, Alten- gronau, Breunings, Jossa, Neuengronau, Oberzell, Sannerz, Schwarzenfclö, Sterbfritz, Vollmerz mit Ramholz und Hin- kclhof, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach sind alle Hunde, auch wenn sie erst nach Bekanntgabe dieser Anordnung in diese Gemeinden eingeführt werden, festzulegen (An- kettung oder Einsperrung) und so abzusondern, daß fremde Hunde nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
§ 2.
Der Festlegung ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine gleich zu achten.
Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie dabei fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorb versehen werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine ist gestattet. 2luä ßer der Zeit des Gebrauchs unterliegen diese Hunde jedoch den in §§ 1 und 2 Abs. 1 enthaltenen Vorschriften. Auch für die im Dienst der Polizei und der Heeresverwaltung sowie zur Führung der Blinden verwendeten Hunde sind die gleichen Ausnahmen von diesen Vorschriften zugelassen.
§ 3.
Die Ausfuhr von Hunden aus dein in § 1 bezeichneten Bezirk ist nur mit ortspolizeilichcr Genehmigung nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung gestattet. Während der Ueberführung und am Bestimmungsort ist der Hund den gleichen Beschränkungen unterworfen, die für ihn zur Zeit der Ausfuhr am Herkunftsort vorgeschrieben waren.
$ 4.
Hunde, die den vorstehenden Bestimmungen zuwider um; herlaufend angetroffen werden, sind sofort zu töten.
§ 5.
Hunde, die von der Tollwut befallen oder der Seuche verdächtig sind, müssen von den Besitzern oder denjenigen unter dessen Aufsicht sie stehen, sofort getötet oder bis zum Polizeilichen Einschreiten abgesondert in einem sicheren Bchält- ms, wenn möglich unter fester Ankcttung, eingcsperrt werden.
Ist jedoch ein Mensch von einem solchen Hunde gebis- scn worden, so ist der Hund, wenn dies ohne Gefahr geschehen kann, nicht zu töten, sondern zur amtSticrärztlicbcn Untersuchung einzusperren. Von dieser Einsperrung ist der Polizeibehörde sofort Anzeige zu erstatten.
Hunde, von denen feststeht, oder anzunchmcn ist, daß sie mit wutkranken Tieren oder der Seuche verdächtigen Hun- öcn oder Katzen in Berührung gekommen sind, sind sofort zu töten. Ausnahmsweise kann für solche Hunde statt der Tötung eine mindestens dreimonatige Einsperrung gestattet werden, falls sie nach dein Ermessen der Polizeibehörde mit genügender Sicherheit durchzuführen ist und der Besitzer des Hundes die daraus und aus der polizeilichen Uebcrwachung erwachsenden Lasten trägt.
§ 6. I
Die Kadaver getöteter oder verendeter wutkranker oder! wutverdächtiger Hunde sind bis zur amtstierärztlichen Unters suchung sicher und von Witterungseinflüssen geschützt aufzu- bewahren. Das Abhäuten solcher Kadaver ist verboten. Ihre Zerlegung darf nur von Tierärzten oder unter ihrer Leitung vorgenommen werden.
§ 7.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden gemäß §§ 74—76 des Vichseuchengesetzes bestraft.
§ 8.
Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft und bleibt bis auf weiteres bestehen. Sie wird aufgehoben werden, sobald die Gefahr der Verbreitung der Tollwut beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der die Sperre begründeten Wahrnehmung.
Schlüchtern, den 16. Juni 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 4892. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der nach $ 1 vorstehender Anordnung in Frage kommenden Gemeinden und Gutsbezirke ersuche ich, vorstehende Anordnung sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Schlüchtern, den 1b. Juni 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 4909. Die Schulvorstände werden im Einverständnis mit dem Herrn Schulrat ermächtigt, die durch meine Verfügung vom 12. d. Mts. — J.-Nr. 4816 — (Kreisamtsblatt Nr. 71) festgesetzten Neuferien im Bedarfsfälle um höchstens 8 Tage unter Anrechnung auf die Korn- ferien zu verlängern.
Verschiebungen und eine etwaige Verlängerung der Ferien sind rechtzeitig dem Herrn Schulrat und mir anzuzeigen.
Schlüchtern, den 17. Juni 1925.
. Der Landkar J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz.
Obstbaumschädlingsbekämpfung.
J.-Nr. 3105 K. A. Der starke Raupenfraß an den Obst- bäumen verlangt eine raschere unb gründlichere Bekämpfung in diesem Jahre als sonst. Die beste Art der Bekämpfung ist der Verbrennen der Raupcnncstcr mittels Fackeln. Es empfiehlt sich die Beschaffung von je zwei Stück solcher Raupenfackeln. Da das Stück nur 2 Mark kostet, dürfte jede Gemeinde in der Lage sein, eine Anzahl derselben zu beschaffen. Der Kreis ist bereit, Bestellungen auszuführen, sofern solche bis spätestens zum 20. d. Mts. bei dein Herrn KrciSgärtner Holstein eingegangen sind.
Schlüchtern, den 15. Juni 1925.
Der Vorsitzende des Krciöausschusscs.
J.-Nr. 2940. K. A. Die Kreiskommunalkasse hat heute Anweisung erhalten, die Reichsanteile aus der 63., 64., 65. und 66. Einkommensteuer-, aus der 19. KörperscbaftSstcuer- und aus der 20. und 21. Umsatzstcuervertettung an die Gemeinden und Gutsbezirke des Kreises zu zahlen. Die Anteile sind für das Rechnungsjahr 1925. Auf die nach dem neuen Verteilungsschlüssel vorgenommene 20. und 21. Umsatzsteuer- verteilung ist die am 14. Mai nach dem alten Schlüssel verteilte 20. Umsatzsteuerüberweisung angerechnet worden.
Schlüchtern, den 13. Juni 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Diejenigen Holzkäufer, die am Hohenzellerberg in der Nähe der Steinbrüche Holz sitzen haben, werden nochmals aufgefordert, dasselbe sofort abfahren zu lassen.
Auf die Vcrkaufsbcdingungcn, wonach die ötabt keinerlei Verantwortung für in Verlust geratenes Holz übernimmt, wird nochmals hingewiesen.
Schlüchtern, den 16. Juni 1925.
Der Magistrat: Gaenßlen.
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Rücktritt des oldenburgischen Kabinetts.
Oldenburg, 16. Juni. In der heutigen ersten Sitzung des Oldenburgischen Landtags nach den Wahlen vom 24. Mai er- klärte Ministerpräsident Fiukh, daß das Kabinett, um klare Verhältnisse zu schaffen, zurücktrete.
Der RcichSbankpräsidcnt im Hessischen Landtag.
Darmstadt, 16. Juni. Auf Einladung des hessischen Laud- tagspräsidentcu spricht am 26. Juni Reichsbankpräsident Dr. Schacht im Hessischen Landtag über die gegenwärtige wäh- rungs- unb finanzpolitische Lage Deutschlands. An den Bor- trag schließt sich ein parlamentarischer Abend an, zu dem die Abgeordneten und Regierungsvcrtrcter, sowie die Vertreter Brender Wirtschafts- und Finanzkreise und der Presse geladen x
Der Zolltarif.
Der Zolltarifausschuß des Reichswirtschaftsrates hat soeben seinen Bericht über die in der Zolltarifnovelle vorgesehenen Getreide- und Futtermittelzölle erstattet. Einleitend wird in dem Bericht bemerkt, daß der Verlauf der Erörterungen gezeigt habe, daß eine gutachtliche Mehrheitsmeinung über die Getreide- und Futtermittelzölle im Zolltarifausschutz nicht zu extrahieren gewesen sei. Der Bericht sei daher nicht in der Lage, eine einheitliche gutachtliche Ausfassung wicderzugeben, sondern habe sich damit begnügen müssen, die bei der Erörterung und durch die Abstimmung zutage getretenen Meinungen einander gegenüberzustellen. Allgemein hebt der Bericht hervor, daß bei dem grundsätzlichen Gegensatz zwischen Freihändlern und Schutzzöllnern doch auch von den Vertretern des Freihandels für landwirtschaftliche Produkte die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Landwirtschaft mit intensivem Betrieb für die deutsche Gesamtwirtschaft anerkannt worden sei und daß jede Verbesserung der Handelsbilanz durch die Vermeidung überflüssiger Einfuhr wünschenswert sei.
Der Bericht gibt ferner eine Entschließung des Zolltarif- ausschusses wieder, in der die Einstellung autonomer Zölle für Getreide schon in die Kleine Zolltarifnovcllc gefordert wird. In einer weiteren Entschließung heißt es: „Wie der Zolltarifausschuß feststellte, hat es sich für die Handels- Vertragsverhandlungen bereits als ein schwerer Schaden erwiesen, daß die deutschen Unterhändler sich nicht auf einen gesetzlich verabschiedeten gültigen Zolltarif stützen konnten. Es wird daher für dringend notwendig gehalten, für die Handelsvertragsverhandlungen durch beschleunigte Entscheidung über die Vorlage eine feste Grundlage zu schaffen."
Der Ausschuß behandelte ferner die Einfuhrscheine und hält es in Uebereinstimmung mit der Regierung für geboten, daß bei Einführung von Getreidezöllen auch der Einfuhrschein wieder in Kraft tritt. Mit Mehrheit wurde ein Antrag angenommen, die Gültigkeit der Einfuhrscheine auf die Einfuhr von Brotgetreide zu beschränken. Angenommen wurde weiter ein Antrag, nach dem die gegenwärtige Zollvorlage keine genügende Grundlage für den Abschluß langfristiger Handels- Verträge bilde. Die Reichsregierung soll daher mit größter Beschleunigung ihre Vorarbeiten für den neuen Zolltarif zum Abschluß bringen.
Aus dem Deutschen Landwirtschaftsrat.
Die Hauptversammlung.
Nach einer Meldung aus Friedrichshafen beschäftigte sich der Deutsche Landwirtschaftsrat in einer geschlossenen Sitzung mit der Frage der Unterbringung ausscheidender Heeresmacht- angehöriger? Daran schloß sich die Hauptversammlung, die mit einer Begrüßungsansprache des Präsidenten des Teutschen Landwirtschaftsrates, Dr. Brandes-Althoff, eingeleitet wurde.
Der Präsident betonte, es müsse eine Wirtschaftspolitik betrieben werden, die eine intensive Arbeit auch aus kleiner Scholle dem Landwirt ermögliche. Es könne keinen Ausstieg der deutschen Landwirtschaft geben, wenn einer der Erwerbsstände betroffen werde. Der Wille, Arbeit zu leisten, sei in der Landwirtschaft vorhanden.
Nach Begrüßung der Gäste teilte der Präsident Dr. Brandes mit, daß sowohl vom Reichspräsidenten, als auch vom Reichskanzler Begrüßungsschreiben eingegangen seien. Darauf überbrachte Ministerialrat H o f f m a u n vom Reichsernäh- rungsministerium die Grüße der Reichsregierung und der Länderregierung und wies auf die bedeutsamen Arbeiten hin, die augenblicklich in Berlin für die Interessen der deutschen Landwirtschaft im Gange seien. Zur Zollvorlage erklärte der Redner, daß Die Landwirtschaft nicht ohne schwere Kämpfe denjenigen Schutzzoll erlangen werde, den sie für Wiedererreichung ihrer Friedensproduktion braucht.
Entschließungen.
Der Deutsche Landwirtschaftsrat nahm zum Schluß seiner Tagung eine Entschließung an, in der er feststcllte, daß die Sätze für direkte Steuern aus dem Ertrage zurzeit nicht bezahlt werden könnten. Vom Reichstage erwarte der Landwirtschaftsrat schnelle Verabschiedung der Reichsfinanzreform und der mit ihr zusammenhängenden Gesetzentwürfe über die Aufwertung der Hypotheken und öffeut- lichen Anleihen. In weiteren Entschließungen wurde die Er- richtung der Deutschen Rc n t e n b a n k k r e d i t a n st a l t und die schnelle Erledigung des betreffenden Gesetzes durch die Reichsregierung gefordert.
Die französische Antwortnote auf das deutsche Sicherheits- angcbot übergeben.
Berlin, 16. Juni. Die französische Antwortnote auf das deutsche Sicherheitsmemorandum vom 8. Februar ist heute mittag kurz nach 12 Uhr dem Reichsaußcnministcr Dr. Stresc. mann durch den französischen Botschafter in Berlin de Mar- gerie übergeben worden. Auch der Schlußbericht der Interalliierten Militärkontrollkommission befindet sich in den Händen der Reichsregierung. Er ist etwa doppelt so lang, ivie von der HavaS-Agentur mitgetcilt wurde. Er enthält eine große Anzahl nicht veröffentlichter technischer Belege, die aber nur die Dürftigkeit der Schlußfolgerungen der Havas-Agentur verstärken. Die deutsche Reichsregierung beabsichtigt für Ende dieser Woche die Veröffentlichung des Schlußberichtes mit der dazugehörigen Widerlegung.