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Rr. 73

Samstag, den 20. Juni 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

I.-Nr. 4954. Der Herr KreiSmedizmalrat wird am 24« b. Mts. von vormittags y Uhr ab in U t t r i ch s h a u s e n in der kath. Schule und am I. Juli d.. vormittags 9 Uhr im hiesigen Kreishause Sprechstunden halten. - Schlüchtern, den 17. Juni 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Außer den Sprechtagen im Kreise Schlüchtern, die stets bekannt gegeben werden, sind meine offiziellen Sprechtage in Gelnhausen Montag und Freitag von 912 Uhr und zwar im Erdgeschoß des Kreishauses (früheres Meldeamt).

Nur in eiligen und Ausnahmefällen können nach vorheri­ger Anmeldung Untersuchungen rc. im oben bezeichneten Unter­suchungszimmer oder in meiner Wohnung, Frankfurterstraße 25, Tel. 90, stattfinden.

Gelnhausen, den 15. Juni 1925.

Der Kreisarzt: Dr. H. E. Kersten, Medizinalrat.

I.-Nr. 4899. In der Gemeinde Jlbeshausen, Kreisamt Lauterbach, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Schlüchtern, den 16. Juni 1925. Der Landrat.

I.-Nr. 2997. Die Herren Bürgermeister werden er­sucht, die Gemeinderechner anzuweisen, künftig bei allen Geld­sendungen an die hiesige staatliche Kreiskasse auf dem Post­anweisungsabschnitt zu vermerken, wofür der Betrag einge­sandt wird und insbesondere bei den Verwaltungsgebühren an- zugeben, für welche Amtshandlungen die Gebühren erhoben worden sind.

Schlüchtern, den 15. Juni 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

Leberegelkrankheit betreffend.

I.-Nr. 3160 K. A.

I. Die Behandlungökostenbeihilfe für an Leberegel erkrankte Einzeltiere wird in der durch Kreisblatt Nr. 44 bekannt gegebenen Höhe nicht mehr gewährt. Die Krankheit soll künftighin in der Weise bekämpft werden, daß da, wo die Erkrankung eines Tieres an der Leberegelscuche tierärztlich einwandfrei festgestcllt ist, sofort der gesamte Rindviehbestand tierärztlich dieserhalb in Behandlung kommen soll. Zu den hierdurch entstehenden Kosten ist die Uebernahme von 800/0, höchstens jedoch für ein Tier 4 Mark in Aussicht gestellt. Anträge auf solche Behandlungsbeihilfen sind unter Beifügung der tierärztlichen Rechnungen alöbald an den Kreisauöschuß einzurcichen. Dem Antrag muß eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung beigefügt werden.

Behandlungsbeihilfen für Kleinvieh (Schafe und Ziegen) werden nicht bewilligt, wohl aber wird daö staatlicherscitS gelieferte Heilmittel für Ziegen kostenlos von den Herren Kreisveterinärrat Krexa, Tierarzt Dr. Cämmerer und Dr. Nover abgegeben. Bestellungen sind an diese Herren zu 'richten.

II. Zur Linderung der dringenden Notstände, die durch das Eingehen von Rindvieh an der Leberegelseuche bei ein­zelnen Landwirten entstehen, sollen Darlehen bewilligt werden, die den betreffenden Viehbesitzer instand setzen, sich anderes Spannvieh zu beschaffen. Die Darlehenöbedingungen sind unter I.-Nr. 2727 K. A. im Kreiöblatt Nr. 41 abge­druckt. Hierzu wird noch bemerkt, daß nach den jetzigen Be­stimmungen die Darlehen auf 2 Jahre gegeben werden und zinslos sind.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dafür zu sorgen, daß vorstehende Bekanntmachung möglichst allen Viehbesitzern zur Kenntnis kommt. Eingehende Darlehensanträge wollen Sie entgegennehmen und hierher weiterreichen. Hierbei ist an- zugeben, ob die Gemeinde die Bürgschaft für die Rückzahlung der Darlehen übernimmt. Eine solche Erklärung wird durch die Regierung noch vom Kreiö verlangt.

Schlüchtern, den 18. Juni 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. J. V.: Hcngsberger.

Tageb. Nr. 3950/25.

Landwirtschaftökammer Cassel, 17. 4. 1925. für den

Regierungsbezirk Cassel.

Die Landwirtscbaftskammer hat unter dem 25. April 1923, Tgb. Nr. 2878 Richtlinien über die llntcrhaltungskostcn eines Bullen, Ebers und ZicgenbockcS mit der Bitte übersandt, diese Richtlinien den Herrn Landräten zur Weitergabe an die Gemeinden mitteilen zu wollen. In dem Schreiben hatte >üh die LandwirtschaftSkammer auf den Standpunkt gestellt, daß bei Umrechnung sämtlicher dem Bullen zu gewährender Futtermittel in Hafer die Kosten der Bullenhaltung sich auf 40 Zentner Hafer pro Jahr stellen würde. wurde dabei

angenommen, daß der Bulle nur zu mäßiger Arbeit benutzt wird und daß die Bereitstellung einer Wiese für Futterge­winnung seitens der Gemeinde nicht erfolgt.

Unter Zugrundelegung einer Entschädigung von 40 Ztr. Hafer würde bei dem heutigen Haferpreis von ungefähr 12 Mark die Gesamtvergütung je Bulle und Jahr rd. 500 Mark im Durchschnitt der Verhältnisse betragen müssen.

Die s. Zt. auf den Wert von 16 Ztr. Hafer in Ansatz gebrachte Gesamtvergütung für den Eberhalter würde bei einem Haferpreis von 12 Mark pro Ztr. z. Zt. rd. 200 Mark betragen müssen.

Die Kosten der Ziegenbockhaltung, welche unter der Vor­aussetzung, daß der Bock das ganze Jahr gehalten wird, mit einem Werte von 8 Ztr. Hafer in Ansatz gebracht waren, würde I. Zt. bei einem Haferpreis von 12 Mark rd. 100 Mark betragen. Es ist dabei auch wieder angenommen, daß der Ziegenbockhalter keine anderen Vergütungen für die Bock­haltung erhält, die im anderen Falle von dem Gesamtbetrage von 100 Mark in Abzug zu bringen wären.

Bei Annahme, daß dem Bullen 100 Kühe zugeführt werden, würden bei 500 Mark Haltungskosten das Deckgeld 5 Mk. je Kuh, bei Zuführung von 80 Sauen zum Eber 2.50 Mk. je Sau und bei Zuführung von 80 Ziegen zum Ziegen- bock 1.25 Mk. je Ziege betragen.

Die Landwirtschaftskammer bittet diese, unter Zugrunde­legung des heutigen Haferpreises aufgestellten neuen Richt­linien den Herrn Landräten zur Weitergabe an die Gemeinden gefl. mitteilen zu wollen.

gez. Unterschrift.

An den Herrn Regierungspräsidenten in Cassel.

I.-Nr. 3129 K. A. Wird* veröffentlicht.

Schlüchtern, den 15. Juni 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Ftodt Schlücht-^

Polizeiliche Anordnung.

, Auf Grund des § 23 Abs. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 15. März 1923 (R. G. Bl. I, Seite 175) werden die Brücke über den Mühlgraben im Zuge der Ahlersbacherstraße und sämtliche Feldwege für den Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen gesperrt.

Schlüchtern, den 18. Juni 1925.

Die Polizeiverwaltung: Gacnßlen.

Die rheinische Zahriausendfeier.

Begrüßung durch Dr. Jarres.

Zu Beginn des Festaktes der Jahrtausendfeier der Stadt Düsseldorf nahm Oberbürgermeister Dr. Jarres als Vor­sitzender des rheinischen Provinziallandtages zur Begrüßung der zahlreich erschienenen Gäste das Wort. Namens der Pro­vinz dankte er vor allem dem Reichskanzler Dr. Luther und den übrigen Mitgliedern der Reichsregierung für ihr Er­scheinen und bat ihn, dem Herrn Reichspräsidenten ehrerbie­tigen Dank und Gruß zu übermitteln. Auch den Vertretern der preußischen Staatsregierung besonders dem Ministerpräsi­denten Braun bot er den Willkommengruß des Rheinlandcs. Weiter führte dann Dr. Jarres aus:

Die französische Staatsregierung könne davon überzeugt sein, daß mit dem Treubekenntnis der Rheinprovinz zum Reiche auch die Treuverpflichtung zum preußischen Staat ver­bunden sei. Der leitende Gedanke der Jahrtausendfeier sei, den Sinn für die Vergangenheit zu pflegen und der rheini­schen Bevölkerung Praktisch vor Augen zu fiihren, wie es einst war und wie alles ward, das Rheinland mit dem Bewußtsein zu durchdringen, daß die Bevölkerung am Rhein auf uraltem deutschen Boden stehe und mit der Volksgemeinschaft unlöslich verbunden sei. Das Rheinland gebe sich selbst auf, wenn es das Band löse oder lockere, das es mit Reich und Staat verbindet.

Man würde dem Ernst der Weihestunde nicht gerecht werden, wenn die Rheinlande nicht auch hier in Gegenwart so vieler Be­hörden, Volksvertreter und Freunde der Forderung Ausdruck geben wollten, daß ihm gegenüber gehalten werden müsse, was zu seiner Erleichterung und Befreiung völkerrechtlich verbrieft sei. Die furchtbaren Bedingungen des Friedensvertrages müsse und wolle man tragen, aber man verlange zu den festgesetzten Fristen die Freiheit.

Dr. Jarres schloß mit folgenden Worten: Bitte, erheben Sie sich mit unseren Gästen von ihren Plätzen und die Rechte zum Himmel gerichtet wie zum Schwur, rufen Sie mit mir aus: Unserem Volk, unserem Vaterlande rheinische Treue alle Zeit! Unser geliebtes deutsches Vaterland hoch, hoch, hoch!

Die Rede des Reichskanzlers.

Alsdann ergriff Reichskanzler Dr. Luther das Wort zu einer längeren Rede. Einleitend überbrachte er im besonderen Aufträge des Reichspräsidenten folgende

Botschaft des Reichspräsidenten an die rheinische Bevölkerung:

Den Brüdern und Schwestern im Deutschen Reiche entbiete ich den Gruß des Reiches zur Jahrtausendfeier. Der Gedanke, die

tausendjährige Zugehörigkeit des Rheinlandes zum Deutschen Reiche festlich zu begehen, ist in Kreisen der rheinischen Bcvöl- kerung entstanden. In all diesen ereignisreichen Feiern fühlt sich das gegenwärtige Geschlecht als verantwortlicher Träger einer großen Vergangenheit. Die ganze lebendige Kraft, die heute das Rheinland in Wirtschaft und Kultur entfaltet, gründet sich auf die Leistung der Vorfahren während eines Zeitraumes, der länger als 1000 Jahre gewährt hat. In all dieser Zeit hat

das Rheinland als Grenzmark immer wieder Stürme der Weltgeschichte über sich hinwcgbrauscn lassen müssen. So ist das Volk entstanden, das trotz aller Hingabe an die Güter der Kultur und an eine gesunde Fröhlichkeit doch den besten vaterländischen Ernst und politische Stärke in sich entwickelt hat, um auch die schweren Nöte der Gegenwart zu bestehen. Kraft- voll und treu hat das Rheinland in schweren Tagen an seiner geschichtlich gewordenen Verbindung mit Preußen und an seinem Zusammenhang mit dem ganzen deutschen Vaterland festgehalten.

Das ganze deutsche Volk dankt den Rheinländern für ihre Ausdauer und ihre Hingabe an die große Sache des Vaterlandes. Bleiben alle Deutschen diesen Tugenden treu, dann wird, das ist mein unerschütterlicher Glaube, die heilige Stunde der Freiheit bald für die Rhcinlan^e schlagen. Wir geloben alle, daß wir nicht rasten werden, bis dieses Ziel erreicht ist. Gott, der in der Ver­gangenheit bei schwerster Bedrückung immer wieder geholfen hat, wird auch diesmal helfen!"

Der Reichskanzler schloß dieser Kundgebung des Reichs­präsidenten die aufrichtigen Wünsche der Gesamtregierung zur Jahrtausendfeier der Rhcinlande an und sprach sein Bedauern aus, daß er wegen der dringenden inner- und außenpolitischen Arbeiten an den Veranstaltungen in Köln und Koblenz nicht teilnehmen könne. Der Kanzler erinnerte dann an dieLeistungcn des Rheinlandcs in seiner tausendjährigen Geschichte, die um so bewundernswerter seien, als immer wieder in diesen tausend Jahren die rheinische Bevölkerung mit schwerer poli- gehabt h't Der K..

Auch lastet auf dem Rheinlande die ganze Schwere fremder Besatzung. Die Politik der Reichsregierung dem­gegenüber ist durch die Natur der Dinge klar vorgezeichnet. Sie zielt darauf hin, dem Rheinland die Freiheit und ganz Deutschland und ganz Europa den wirklichen Frieden zu ver­mitteln. Für die rheinischen Gebiete, die außerhalb des Ver- sailler Vertrages besetzt wurden, tft i« dar Londons« Konferenz

eine klare und endgültige Regelung zustandegekommen. Die Ministerpräsidenten von Frankreich und Belgien haben durch Brief vom 16. August 1924 an den deutschen Reichskanzler erklärt, daß, wenn die in London zur Durchführung des Sachverständigenplanes frei vereinbarten Abmachungen in dem Geiste der Loyalität und der Friedfertig­keit ausgeführt werden, der die Verhandlungen der Konferenz beseelt hat, daß dann auch innerhalb einer Höchstfrist von einem Jahre vom Tage der Absenkung des Briefes an gerechnet

die militärische Räumung des Ruhrgebietes vorgenommen werde. Daneben ist mit beiden Ministerpräsi- deuten bindend festgelegt worden, daß auch die Städte Duis­burg und Düsseldorf, also das gesamte sogenannte Sanktions- gebict, mit der abschließenden Räumung des Ruhrgebietes ebenfalls geräumt werden.

Da nun weiter in der Anlage 2 der sogenannten EntwassnungS- note eine Erklärung der Repko mitgeteilt ist, daß Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Londoner Pakt ordnungsmäßig erfüllt habe, so kann keinerlei Zweifel bestehen, daß wenigstens das seit dem 11. Januar 1923 besetzte Ruhrgebiet und die Städte Düssel­dorf und Duisburg spätestens am 16. August d. J. geräumt werden.

Angaben von gleicher Bestimmtheit über die nördliche Rheinlandzone lassen sich leider auch heute noch nicht machen. Der Standpunkt der Reichsregierung, daß diese Zone gemäß den Vorschriften des Versailler Vertrages am 10. Januar 1925 hätte geräumt werden müssen, ist und bleibt unverändert.

Die von mir schon erwähnte Note, die nach vielen Erinne­rungen endlich am 4. Juni eintraf, beweist, daß die Entwaff- nung Deutschlands tatsächlich dnrchgcführt ist. Wenn tn der Note z. B. mitgeteilt ist, daß über 33 000 Kanonen und Haubitzenrohre ausgeliefert oder zerstört sind, und wenn dann beanstandet wird, daß eine kleine Anzahl der uns gelassenen Geschütze nicht auf ortsfesten Lafetten montiert ist, so zeigen solche Vergleiche, die sich noch genügeird vermehren ließen, auf das deutlichste, wie geringfügig

gewisse Rückstände in der örtlichen Erfüllung einzelner Bestimmungen sind. Selbstverständlich werden gleich­wohl alle Rückstände, wenn sie sich als solche erweisen, aus das schleunigste nachgeholt werden.

Allerdings müsse ausgesprochen werden, daß Forderungen, deren Begründung rechtlich nicht gegeben ist, nicht anerkannt wer­den können. Solche Forderungen sind uns unverständlich. Sie betreffen nicht den Zustand unserer Entwaffnung, sondern sind eher geeignet, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schwer zu schädigen. .

In dieser Richtung nuttz die Reichsregierung versuchen, sobald die Prüfung der Note abgeschlossen ist, mit den alliier­ten Regierungen in Verbindung zu treten. Das Endziel aller Bestrebungen muß die Herbeiführung einer Freiheit sein, die eine wirkliche Freiheit ist. Das Rheinland muß überhaupt davon erlöst werden, daß es immer wieder als Grenzmark bekämpft und umfochten wird