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Schlüchimm Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner mntlicherKnzeigev für Ken Kreis schifteten

druck und Verlag: tz.SteinWd Söhne * <Sestt>äftsft:Acchnhofstr.L * fkernspmNi>.r^y * Postfrheikk.sstmnkpwta.M.L»2yo

Nr. 76 (1. Blatt) Samstag, den 27. Juni 1925

77. Jahr«.

Amtliche Bekanntmachungen.

LandratSamt.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachungen vom 15. Oktober 1924 (Amtsblatt S. 260) und 25. März d. Js. (Amtsblatt S. 91), betreffend Bezug von Maul- und Klauen­seucheserum auf Kosten des Bezirksverbandes, weise ich darauf hin, daß es wegen der kurzen Dauer des Impfschutzes zweck­los ist die Viehbestände schon zu impfen, bevor die Seuche auf dem Gehöft ausgebrochen ist. Ebenso zwecklos ist es, Tiere noch zu impfen, wenn sie schon Fieber haben oder offen­sichtlich an der Seuche erkrankt sind. Die Kosten des Serums werden deswegen vom Bezirksverband nur dann erstattet, wenn erst nach Ausbruch der Seuche auf dem Gehöft und dann sofort und unter gleichzeitiger Ansteckung der Tiere vorschriftsmäßig geimpft wird.

Von den Herren Tierärzten muß erwartet werden, daß sie in jedem Falle genau prüfen, ob und für welche Tiere eine Impfung noch in Betracht kommt, und daß sie wilde Impfungen, für die ein Ersatz der Serumkosten abgelehnt werden müßte, unterlassen. (A. III. 1686).

Cassel am 29. Mai 1925.

Der Regierungspräsident.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Die am 1. Jult 1 9 25 fällig werdenden Brenn - unb Nutzholzraten sind bei der Stadtkasse pünktlich einzuzahlen. Gleichzeitig werden die am 1 5. Juni 1925 und früher fällig gewordenen Holzgeldraten hier- mit angemahnt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die bei der Stadtkasse noch lagernden Holzverabfolgezettel ver­schiedener Termine baldigst abgeholt werden müssen.

Auf die Verkaufsbedingungen, wonach die Stadt feis netüt Verantwortung, für in Verlust geratenes Holz übernimmt, wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Schlüchtern, d. 26. 6. 1925. Der Magistrat: Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Juni 1 9 2 5 an die Stadtkasse Schlüchtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Eine E i n z e l m a h n u n g erfolgt nicht.

Bei Meldung zwangsweiser Einziehung sind sofort folgende Steuern mit Verzugszuschlägen zu zah­len: Grundvermögenösteuer, Hauszinssteuer und G c w c r b e st e u e r.

Bis zur Zustellung der neuen Steuerzettel sind die alten Steuerzettel vorzulegen.

Schlüchtern, d. 26. 6. 1925. Der Magistrat: Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung.

Die Zahlung der rückständigen Losholzgelder hat sofort bei der Stadtkasse unter Vorlage des Holzzet­tels zu erfolgen.

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht. Die Reste werden im Zwangsverfahren beigetrieben.

Schlüchtern, d. 26. 6. 1925. Der Magistrat: Gaenßlen.

Kreistierschat» in Steinau betr.

Anmeldungen von Auöstellungstieren werden bis zum 30. Juni 1925 im Rathaus Dienstzimmer des stadtobcr- sekretärs entgegen genommen.

Schlüchtern, d. 26. 6. 1925. Der Magistrat: Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung

Der nachstehende Auszug aus den Unfallverhütungövor- schriften der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Bcrufs- gcnossenschaft vom 1. Mai 1907 wird zur genauesten Beach­tung hiermit erneut in Erinnerung gebracht.

Jede Sense muß mif dem Wege von und zur Arbeit entweder mit einer die Schneide unb Spitze vollständig ver­deckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz (Sensenschuh) versehen oder in der ganzen Länge der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagenen, an den Stiel festgebundener Schneide getragen werden.

Zuwiderhandlungen werden geahndet."

Steinau (Kr. Schlüchtern), den 25. Juni 1925.

Die Polizeiverwaltung. Kisseberth.

Bekanntmachung.

Die Stelle des Schweinehirten ist neu zu besetzen. Be­werbungen müssen spätestens bis zum 1. I u l i d. Js. bei der Stadtschreibcrci unter Angabe der Bedingungen einge- teicht sein.

Steinau (Kr. Schlüchtern), den 25. Juni 1925.

Der Magistrat. Kisseberth.

Ehamberlain und der Pakt.

Der Sicherheitsvorschlag vor dem Unterhaus.

Der englische Außenminister Chamberlain hat nunmehr die schon länger angekündigte große Rede über den deutschen Sicherheitsvorschlag vor dem Unterhaus gehalten. Chamberlain erklärte u. a.:

Die bisherigen Verhandlungen hätten nicht zu einem Vcr. trag und auch nie zu einem Vertragsentwurf geführt, sondern zu einer vorläufigen grundsätzlichen Feststellung. Er sei sich klar darüber, daß die Anwendung der Grundsätze auf die ein­zelnen Fragen ernste Schwierigkeiten bringen werde, aber er müsse das Haus bitten, angesichts dieses Charakters des fran­zösisch-englischen Uebereinkommens nicht auf Einzelheiten ein« zugchen. Natürlich würden keine Verpflichtungen seitens Eng­land übernommen werden ohne daß sie die vorherige Billi­gung des Parlaments gefunden hätten. Grundsatz sei erstens strikte Beschränkung der eng^en Verpflichtungen auf den Westen, zweitens Gegenseitigkeit aller Verpflichtungen, drittens Eintritt Deutschlands in den Völkerbuno, viertens Untermeuc- rung der Völkerbundssatznngen. Die britische Garantie richte sich in jedem Fall gegen denjenigen, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Wenn ein Staat sich weigere, einen Streitfall einem Schiedsgericht zu unterwerfen oder die Ent­scheidung des Schiedsgerichts auszuführen, so würde die Ent­scheidung darüber, welche Mittel zu ergreifen seien, beim Völkerbund liegen. Wenn er aber zu kriegerischen Maßnahmen greife, fo würden unmittelbar die Maßnahmen wirksam wer­den, die Artikel 16 der Völkerbundssatznngen Vorsicht.

Was die O st f r a g e n angcht, so erklärte Chamberlain, wenn Deutschland in Verletzung des Schiedsgericht-vertrages Polen angreife, so tritt sofort Artikel 16 der Völkerbunds- satzungen in Kraft. Frankreich wird unter solchen Umständen berechtigt sein, Deutschlands Vorgehen gegen Polen als einen Casus belli gegen Frankreich zu betrachten, aber England habe in solchem Fall keine Verpflichtungen, außer denjenigen, die ihm bereits durch die Völkerbundssatzungen auferlegt seien. Wenn andererseits Polen in Verletzung des Schiedsgerichts- vertragcs Deutschland angreift, so hätte weder Frankreich noch England irgendwelche Verpflichtungen, außer denjenigen, tvelche aus Artikel 15 der Völkerbundssatzungen herbörgehön. Diese Feststellung ist natürlich von tvfonberer Wichtigkeit, denn aus ihr geht hervor, daß Frankreichs Garantien des Ostpaktes nicht zweiseitig, sondern einseitig gegen Deutschland gerichtet sind.

Lloyd George in Opposition.

Nach dem Außenminister sprach Lloyd George. Er ging mit großer Schärfe gegen die vielen Unklarheiten in der fran­zösischen Antwortnote vor und fragte dabei u. a.:

Was sollen die Schiedsgerichtsverträge umfassen? Sollen sie z. B. handeln von der Frage der Räumung des Rhein- landes? In 5 bezw. 10 Jahren hätte die Räumung zu er­folgen. Soll Frankreich denn allein darüber entscheiden oder soll das Schiedsgericht entscheiden, falls Frankreich sich we:- gert, die Räumung vorzunehmen? Ganz dieselbe Frage ent­stehe bei der Saar. Wer soll Streitfälle regeln, die sich aus der Verwaltung des Rheinlandes ergeben? Soll Frankreich allein entscheiden?

In dem Weißbuche befinden sich viele Anzeichen dafür, daß Frankreich, ohne die Alliierten zu befragen, zu isolierten Aktionen schreiten könne.. Soll der Pakt bedeuten, daß alle Streitpunkte, welche aus bestehenden Verträgen entstunden^ nicht unter das Schiedsgericht fielen? In diesem Falle wäre der Pakt das Papier nicht wert, auf das er geschrieben Ware. Im Gegenteil: Deutschland befände sich vollkommen in der Hand Frankreichs und Englands und beide könnten mit ihm spielen und es nach Belieben in Konflikte ziehen. Die Maschi­nerie des Völkerbundes sei in Gefahr.

Außerdem täte man Deutschland großes Unrecht, wenn man es zwingen wolle, den Vertrag von Versailles so anzunchmen, wie er dastände, denn in dein Begleitbrief aus bent Jahre 1919 au den Vorsitzenden der deutschen Friedensdelegation gehe klar hervor, daß der Versailler Vertrag geändert werden könne, sobald neue Umstände sich ergäben. Es wäre möglich, daß Deutschland den Pakt annähmc, aber das Ware kein Beweis für seine Güte, denn Deutschland verfolgt damit ganz konkrete Ziele, nämlich die Befreiung Kölns und die Erlangung von Krediten. Wenn es Kredite erhalte und Deutschland ferne alte Stärke wiedergewonnen hätte, dann könnte es in ein Arrange­ment mit Rußland eintreten und die Revision des Versailler Vertrages erzwingen. Jedenfalls könne Großbritannien bei dem Pakt nur verlieren.

Militärrevolte in Griechenland.

L o n d o n, 25. 6. Nach hier vorliegenden Nachrichten mtb Athen ist in Grieclwnland eine Revolution ausgebrochen, die im Zusammenhang mit der kürzlich aus Athen gemeldeten Bewegung unter den Armeeoffizieren stehen dürfte. Der Re- volutionsherd ist die Garnison von Athen und Saloniki. Die öffentlichen Gebäude Don Athen wurden von den revolu­tionären Truppen besetzt. Der Aufstand soll sich bereits über das ganze Land ausgedehnt haben. Die Flotte schloß sich den Revolutionären an. General PangaloS führt die revolutionäre Landarmee, Adiniral Hadschij-KyriancoS die Flotte. Die Re­gierung ist gestürzt. PangaloS ist Leiter der militärischen Re­gierung.

Auswertung der Anleihen

Jm Aufwertungsausschuß des Reichstages hat man sich auf ein Kompromiß in der Aufwertung der öffentlichen An­leihen geeinigt. Danach soll zur Beschaffung der für die Ein­lösung der Auflösungsrechte erforderlichen Mittel jährlich ein gleicher Betrag dem Tilgungsfonds zugeführt werden. Soweit der Inhalt des Tilgungsfonds nach dem Tilgungsplan erst in späteren Jahren zu verausgaben ist, soll er verzinslich an­gelegt werden. Die dem Tilgungsfonds zuzuführenden Be- träge sollen so bemessen werden, daß unter Hinzurechnung der bei einem Zinssatz von 6 Prozent zu erzielenden Zins- einnahmen die Gesamtkosten die Tilgung decken. Zur Ver­stärkung des Dienstes der Anleiheablösungsschuld soll ein be­sonderer Anleihefonds gebildet werden. Dem Anlcihesonds ist zuzuführen u. a. die Hälfte der Dividenden, die dem Reich als Eigentümer von Stammaktien der Deutschen Reichsbahn- gesellschaft während der Dauer ihrer Reparationsverpflich- tungen zuflicßen. Der Anleihefonds soll verwendet werden zunächst für die Einlösung des Auslosungsrechtes, die die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen, die Träger der Reichsversicherung, die reichs- oder landesgesetzlich zugelassenen Ersatzkassen, die Zuschuß-, Pensions- und Werk­kassen, sowie die Pensions- und Unterstützungskassen von den Berufsverbänden als Anleihe- und Altbesitzcr verlangt haben, odann für die außerordentliche Tilgung der Auleiheablösungs- chuld durch Ziehung von Auslösungsrechten nach Maßgabe >er gesetzlichen Vorschriften.

Der kleinste Abschnitt der Anleiheablösungsschuld soll nicht auf 50 Reichsmark, wie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, sondern auf 25 Reichsmark lauten. Falls die Gesamtsumme des Altbesitzes unter der geschätzten Masse von 20 Milliarden zurückbleibt, sollen die dadurch entstandenen Vorteile der Aus­losung wieder zugeführt werden.

Die in § 7 aufgeführten Gruppen der Schuldverpflich­tungen werden von der Ablösung ausgeschlossen. Diese Ver­nichtungen bestehen weiterhin als Markschuldcn. Der Aus­schuß hat den Paragraphen 7 in der Fassung der Regierungs­vorlage angenommen, änderte aber den zweiten Absatz redaktionell dahin um, daß aus den im ersten Absatz be. «Stilen Schuldmrründen, scren Umlauf m d.^ Anleihe- chlosungsschuld ausgeschlossen wurde, Ansprüche nicht her- «leitet werden können. Paragraph 8 erhielt folgende von der Regierungsvorlage abweichende Fassung: Wer eine Anleihe- *!öfungsfd)ulb im Umtausch gegen Altbesitzanleihen erhalt, hat nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes 1. das Recht, ftn der Tilgung der Anleiheablösungsschuld tcilzuuehmcn, 9 das Recht auf Sondergeld, 3. das Recht auf eine Vorzugs- r»nte für die Zeit seiner Bedürftigkeit.

Der Ausschuß beschloß, die Fassung des § 12 im Satz 2 folgendermaßen zu formulieren: Der Goldwert wird dadurch feftgeftellt, daß der Erwerbspreis nach Maßgabe der Weri- verhöltnisse umgerechnet wird, das in der Anlage zu der Dritten Steuernotverordnung der Fassung des Gesetzes über die Aufwertung von Hypotheken- und anderen Ansprüchen des Aufwertungsgesetzes für den Tag des Erwerbes bestimmt ist. Ist das Umrechnungsverhältnis für diesen Tag nicht be­stimmt, so ist das letzte vorübergehende Umrechnungsverhältnis maßgebend.

Auf eine Anftage, welche Lasten sich aus den jetzt vor- liegenden Anträgen der Regierungsparteien für den Etat er- geben, antwortete Gheimrat Nordon vom Reichsfinanz- ministerium: Nach dem Entwurf der Regierungsparteien be- läuft sich das Jahresersordernis für die Auslosungsschcine gleichmäßig 30 Jahre hindurch auf etwa 125 Millionen Reichs­mark. Das Erfordernis für die Vorzugsrente wurde, da nicht nur die Anleihen des Reiches, sondern auch die Anleihen der Länder für eine Vorzugsrente in Betracht kommen und da ferner auch die Wohltätigkeitsinstitute berücksichtigt werden sollen, mit 64 Mill. Reichsmark kaum zu hoch geschätzt sein. Ferner käme eine einmalige Ausgabe von 150 MG Reich?- ninrl in Betracht, die aber vielleicht dazu beitragen "erbe, die Tilgungszeit der Auslosungsschcine abzukürzen.

inleiheablösungsschuld tcilzuuehmcn, ;elb, 3. das Recht auf eine Vorzugs-

Die Lage in Shina.

Englisch-französische Verhandlungen.

Die französische Regierung hat ihren diplomatischen Ver­treter in Peking telegraphisch angewiesen, wegen der Er- mordung des französischen Kaufmanns Pasquier in Kanton schärfsten Protest einzulegen.

Vorläufig wird die französische Regierung keine weiteren Schritte unternehmen. Seit einiger Zeit sind mit Groß­britannien Verhandlungen über gemeinsame Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lage in China im Gange.

DerTemps" regt die Einberufung einer Konferenz an, die sich mit der Ueberprüfung der Beziehungen der europäischen Staaten zu China beschäftigen soll. Der englische Außen- minister Chamberlain hat bereits eine solche Anregung im Unterhalts gemacht.

Die Ausländer verlassen China.

Die Lage in China verschärft sich zusehends. In Honkong treffen andauernd zahlreiche ausländische Flüchtlinge aus dem Innern des Landes ein. Die ausländischen Konsuln in Kanton haben von ihren Regierungen um sofortige Ent. scuduug voll Truppen und Kriegsschiffen gebeten.

Im Befinden des schwer erkrankten Zentrumsabgcordneteu Peter Spähn ist eine Verschlimmerung eingetreten. Sein Zustand gibt zu Bedenken Anlaß.