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Schlüchtemer Zutuns kreis-HmiMatt * Myememev amtlicher stetiger für Kar Kreis Schlüchtem önukunb Vevlag-.rz.Steinfeld Söhne* SelchästsftiVLhrchofstr.S* fwnfpy.rw.149* Postfch«kk:K!ankstwdLM.rrryo

Nr. 103 (1. Blatt) Samstag, den 29. August 1925 77. Fahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 7024. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 1. v. Mtö. Nr. 6975 Kreisamtsblatt Nr. 79 betr. Beschulung blin­der und taubstummer Kinder noch im Rückstände sind, werden hiermit daran erinnert.

Schlüchtern, den 25. August 1925.

Der Landrat. J. V.: Rehmert

J.-Nr. 6990. Die Herren Bürgermeister und Gutsvor- stehcr, die mit der Einsendung der Listen für das aufzu- stellende Adreßbuch noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Einsendung erinnert.

Schlüchtern, den 24. August 1925.

Der Landrat. J. V.: Rehmert.

J.-Nr. 7107. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Mittwoch, den 2. September d. Js. von vormittags 10 Uhr ab im hiesigen Kreishause Sprechstunde abhalten.

Schlüchtern, den 27. August 1925.

Der Landrat. I. V.: Rehmert.

J.-Nr. 7032. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit der Einsendung der Viehseuchen- abgabclistcn noch im Rückstände sind, werden an deren s 0 - fortige Einsendung erinnert. (S. Schlücht. Ztg. Nr. 91).

Schlüchtern, den 27. August 1925.

Der Landrat. J. V.: Rehmert.

Kreisausschutz.

J.-N. 4695. Gemäß dem Erlasse des Herrn Reichöarbeits- ninisters vom 6. August 1925R.-V.-Bl. 1925 Nr. 125 wird bestimmt, daß diejenigen Versorgungöanwärter, die wegen schwerer Leiden keine Vormerkung bei den einzel- Wi MAörocn erreicht haben, auf Antrag gegen Rückgabe 3C6 Versorgungsschcins eine einmalige Entschädigung von tooo,Mark erhalten können, wenn

1. sie glaubhaft nachweisen, daß sie wegen eines schweren Dauerleidens trotz ihrer Bemühungen eine Vormerkung nicht erreicht oder davon abgesehen haben, eine solche zu erstreben, weil eine Uebernahme in den Beamtenberuf mit Rücksicht auf ihr Leiden offenbar aussichtslos war und>

2. sie für die nützliche Verwendung der einmaligen Ent­schädigung Gewähr bieten.

Ausgeschlossen bleiben solche Versorgungöanwärter, welche Die einmalige Entschädigung von 2000 Mk. nach der Ab- ändungsverordnung vom 30. Oktober 1923 hatten erlangen können. Wir bringen vorstehenden Erlaß zur Kenntnis- aahme der Beteiligten mit dem Ersuchen, Anträge auf Ge­währung der Entschädigung bei dem hiesigen Amt umgehend iu stellen.

Schlüchtern, den 26. August 1925.

Der Vorsitzende deö KreiSwohlfahrtSamteS. von Trott zu Solz.

Ziegenbockkörung betr.

J.-Nr. 4408. K. A. Am Mittwoch, den 9. Sept. findet in Schlüchtern an der Stadthalle eine Ziegenbock- k ö r u n g statt.

Zu dieser sind Vormittags l 0 Uhr sämtliche be­reits gekörten (alten) Ziegenböcke und N a ch m i t t a g s 2 Uhr sämtliche jungen Ziegenböcke, deren Ankörung ge­wünscht wird, vorzuführen.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dafür zu sorgen, daß sowohl die alten (gekörten) Böcke vollzählig zur Stelle sind als auch das gesamte körfähige Material an Jungböcken. ^8 ist erforderlich, daß jede Gemeinde durch bett Bürger- weister oder eine andere Persönlichkeit auf dem Körungs- tage vertreten ist, damit sie in der Lage ist, nach Bekannt- wcrden des Vormittags-Körungöresultats gleich am Nachmit- tag nach der Körung der Jungböcke den erforderlichen Bedarf für die Gemeinden zu decken.

Wie bekannt ist, muß für 80 deckfähige Ziegen 1 Bock, unb sobald diese Zahl überschritten ist, ein 2. Bock usw. gc- halten werden. Da die Zählung der Ziegen vor kurzem statt- gefunden hat, sind die Herren Bürgermeister selbst in der zu prüfen, wieviel gekörte Ziegenböcke sie für ihre Gc- wcinde bezw. für ihren Bezirk benötigen.

Schlüchtern, den 26. August 1925.

Der Landrat.

3. -Nr. 424 Gew.

Oeffenilkche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Veranlagung zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbekapital zum Zwecke der Fest- nellung der Vorauszahlungen für das Rechnungsjahr 1925.

i. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, die im Bezirke des Gewerbesteuerausschusses für den Kreis

Schlüchtern eine Betriebsstätte unterhalten, wenn sie am 31. Dezember 1924 oder an dem in das Kalenderjahr 1924 fallenden Bilanzpflichttage ein Vermögen von mehr als 4800 R.-M. besessen haben.

2. Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Ver­pflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. bis 21. September 1925 bei dem Vorsitzenden des Ge- werbefteuerausschusses, in dessen Bezirk sich der Sitz oder die Leitung des Unternehmens befindet, einzureichen. Vor­drucke für die Steuererklärung können vom 1. September ab von dem unterzeichneten Vorsitzenden des Gewerbesteuer- ausschusses bezogen werden. Auch werden Vordrucke auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden abgegeben. Die Steuererklärung ist schriftlich zweckmäßig eingeschrie­ben einzureichen oder mündlich dem Vorsitzenden des zuständigen Gewerbeausschusses gegenüber abzugeben.

Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines Vordruckes zur Steuererklärung nicht abhängig.

3. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. des festgesetzten Steuergrundbc- trages auferlegt werden. Die Hinterziehung und der Versuch einer Hinterziehung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbe- kapital wird mit Geldstrafe bestraft, auch kann auf Gefäng­nis erkannt werden; ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) wird ebenfalls bestraft.

Schlüchtern, den 24. August 1925.

Der Vorsitzende des Gewerbesteuerausschusses des Kreises Schlüchtern.

Stadt Schlüchtern.

Ausschreibung.

Die Zimmerarbeiten zum Neubau eines Sechöfamilien- Wohnhauses im sogen. Limbergcr'schcu Garten und eines "gn«^n$Tfwt*$^i^ ö«fc- dev?Kul,m hofstra ßc feilen. vu geben werden.

Angebotsformulare, Zeichnungen und Bedingungen lie­gen im Stadtbauamt zur Einsicht offen und können daselbst, solange der Vorrat reicht, in Empfang genommen werden.

Die Angebote sind bis spätestens Freitag, den 4. Sept. 1925, vormittags 11 Uhr dem Stadtbauamt verschlossen ein- zureichen. Die Oeffnung der Angebote geschieht zu der vor­stehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Be­werber.

Die Zuschlagserteilung bleibt Vorbehalten.

Schlüchtern, den 28. August 1925.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Die Obstdiebstähle auf den der Oberförsterei gehörigen Grundstücken Hämmerich und Lustgarten haben einen derart großen Umfang angenommen, daß mit polizeilicher Genehmi­gung Selbstgeschosse gelegt werben mußten. Wir warnen des­halb dringend vor dem Betreten dieser Grundstücke der Forst­verwaltung.

Steinau (Kr. Schlüchtern), den 27. August 1925. Die Polizeiverwaltung. Kisseberth.

Zur Räumung Düsseldorfs.

Der hoffnungsvollste Schritt."

Zur Räumung Düsseldorfs schreibt derManchester Suarbian", es erfordere keine starke Einbildungskraft, um zu erkennen, wie eine Bevölkerung leidet und in ihren Gefühlen verletzt wird, wenn ein fremdes Heer ihr ganzes Tun unb Treiben auf Schritt und Tritt kontrolliert.

Die Befreiung der widerrechtlich besetzten Gebiete sei der hoffnungsvollste Schritt seit dem Eintritt des Friedens- zustandes. Er sei die Folge des neuen Geistes, den Mac Donald und Herriot im Sommer vergangenen Jahres zur Geltung brachten. Heute könne man der Zukunft, wenn auch noch nicht ohne Sorge, so doch mit größerer Zuversicht als früher ent- gegensehen. Deutschland habe seinen Wunsch nach Frieden deutlich bewiesen und Frankreich habe sein Wort gehalten und die Sanktionsstädte sowie das Ruhrgebiet geräumt. In Mar­seille forderte» die deutschen und die französischen Socialisten England auf, ihren Ländern zur gegenseitigen Versöhnung zu helfen. Das Blatt schließt: Die Lage Westeuropas hat seit der Unterzeichnung des Friedensvertrages noch keinem Staats­mann von Charakter und Geist eine derartige Gelegenheit geboten.

Reichskanzler Dr. Luther hat einen vierwöchigen Erholungs­urlaub angetreten.

Die deutsche Antwort aus die französische Note über den Sichrrheitsvakt ist in Paris überreicht worden.

Der Standpunkt der Reichsregierung

Die Antwort der Reichsregierung auf die französische Note in der Sicherheitsfrage ist in Paris überreicht worden und soll alsbald veröffentlicht werden. Halbamtlich läßt die Reichsre­gierung jedoch jetzt schon folgendes erklären:

Die französische Note erklärt Deutschlands Eintritt in den Völkerbund erneut als die Grundlage jedes Sicherheitspaktes. Sie nimmt auch Stellung zu der von Deutschland angelegten Idee der allgemeinen Abrüstung, die der Friedensvertrag Vor­sicht und bekennt sich erneut zu dieser Idee des Völkerbundes. Deutscherseits kann nicht anetfannt werden, daß Deutschlands bisherige Nichtzugehörigkeit zum Völkerbund einen Grund ge­geben hätte, die allgemeine Abrüstung nicht vorzunehmen, zu­mal Deutschland schon in Versailles das Ersuchen gestellt hat, dem Völkerbund beizutreten, ein Ersuchen, das damals von den Alliierten abgelehnt worden ist, womit sich die Alliierten also nach ihrer eigenen Ansicht selbst der Grundlage beraubten, durch die Zugehörigkeit Deutschlands die Idee der allgemeinen Abrüstung Praktisch durchzuführen. Grundsätzlich darf aber festgestellt werden, daß die Alliierten für den Fall der Zuge­hörigkeit Deutschlands zum Völkerbund die Frage der allge­meinen Abrüstung als nunmehr aktuelle Aufgabe des Völker­bundes anerkennen.

Die französische Note verweist Deutschland bezüglich der von ihm wegen seines Eintrittes in den Völkerbund ge- machten Vorhalte an den Völkerbund selbst und in Bezug auf den in dieser Frage stattgehabten Schriftwechsel zwischen den Volkerbundsinstanzen und Deutschland. Formell ist es gewiß richtig, daß diese Frage noch zwischen dem Völkerbund und Deutschland gelöst werden müsse, aber Frankreich und seine Ali- ierten verfügen über einen entscheidenden Einfluß im Völker­bund. Deutschland glaubt erwarten zu können, daß dieser Ein- fluß auch dazu benutzt werden wird, um bezüglich des deutschen Standpunktes in der Frage der tatsächlichen Gleichberechtigung Deutschlands dessen berechtigten Wünschen zu entsprechen. Deutschland fordert keine Sonderrechte für sich, sondern wünscht, daß für alle Völker, die in der gleichen Lage sind wie Deutschland, der Gesichtspunkt ihrer allgemeinen Entwaffnung oder der Gesichtspunkt der geographischen und wirtschaftlichen bei Frag entscheidend berück-

Deutschland hat nicht die Absicht, die formellen Bestim- mungeu des Völkerbundes zu verletzen, wonach der Eintritt jeder Nation ohne Bedingung erfolgen muß, aber ebenso wie die im Völkerbundsrat vertretenen Mächte sich bereit erklärt haben, für den Fall des Eintritts Deutschlands in den Völker- bund für seine Vertretung im Völkerbundsrat und Sekretariat einzutteten, ist es auch in ihrer Macht, sich dafür verbindlich zu machen, daß die für Deutschland in dem Art.16 der Bölkerbunds- satzung liegenden Bedenken aufgeräumt werden. Daß der Ver­such einer ungleichen Behandlung der im Kriege unterlegenen Staaten, inte er sich beispielsweise in der vorbereiteten Rege­lung der Jnvestigationssrage bemerkbar macht, aufrecht zu er­halten ist, darf Wohl als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Ebenso darf in diesem Zusammenhang nochmals verwiesen werden auf die von keiner Seite zurückgewiesenen Erklärungen, die Deutschland in seinem Memorandum vom September vorigen Jahres bezüglich der Zurückweisung irgendeiner deutscherseits auszusprcchendcn' Anerkennung einer moralischen Schuld ausgesprochen habe, lote auf die weitere Erklärung, daß Deutschland zu Kolonialmandaten in derselben Weise zugelassen werden müßte, wie andere Nationen, die dieses Recht für sich in Anspruch genommen haben. Die Verhandlungen über das Zu­standekommen des Sicherheitspaktes stehen unter dem Gesichts- Punkt der Versöhnung und Verständigung und der daraus sich ergebenden endlichen Befriedung der Verhältniße in Europa. Daß dabei eine weitere Aufrechterhaltung der nach deutscher Ansicht vertragswidrig besetzten ersten rheinischen Zone nicht vereinbar ist, braucht nicht betont zu werden. Deutschland hat seinerseits alles getan, um den in den bestehenden Verträgen niedergelegten Entwaffnungsbedingungen der Alliierten sich nicht zu entziehen. Niemals ist in der W"ltgcschichte die Ab- rüftung eines Volkes weiter durchgeführt ivvrdcii, als es gegen- über Deutschland und durch die deutsche Erfüllung des Ver­trages geschehen ist, so schwer sie für das deutsche Volk seelisch und materiell war. Die wenigen Restpunkte, welche in dieser Frage bestehen, dürfen nicht Anlaß fein, die nördliche Rhein- zone weiterbesetzt zu halten.

Marienbad klagt beim Völkerbund.

Prag, 27. August. Wie der Privatvertreter des WTB. meldet,'hat die Teutsche Völkerbundsliga für die Tschecho- sivwakei an den Völkerbund ein Telegramm gerichtet, in dem über die Nichtbeantwortung der Beschwerden der deutschen Kurorte in der Tschechoslowakei wegen der drohenden Ber- letzung der Minderheitenschutzverträge durch das tschecho- flowakische Bädergesetz und wegen der gewaltsamen Verhan- gung der tschechischen Zwangsverwaltung über den deutschen Kurort Marienbad Klage geführt wird.

Schwere Kämpfe mit den Drusen.

London, 27. August. Eine Meldung derTimes" aus Kairo berichtet,, daß die Aufständischen die Stadt Deirzvrr am Euphrat, die etwa 450 Kilometer von Dschebel Drus entfernt ist, eroberten und die französische Garnison gefangen nahmen. Stach arabischen Blättermeldungen bereiten sich beide Teile im Dschebel Drus auf schwere Kämpfe vor. Zahlreiche Beduinen aus Transjordanland gehen zu den Drusen über. Ernste Zwischensälle werden von der Nordgrenze Syriens gemeldet.