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MWterntr Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Myememer amtlicher Anzeiger fitt öen. Kreis Schlüchtem

Krutkunö Verlag: tz. Steinfelö Söhnen Geschästsstr Bahnhofstr». 6 ^ fevnfpvrNr.^ poststheMt: fcgnkfucta.^^39o

Nr. 111

Donnerstag, den 17. September 1925

77. Zahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Betr. Kommunallandtags- und Kreistags wahl.

Nr. 7551. Der Herr Minister des Innern hat bestimmt, daß die Wählerlisten oder Wahlkarteien für die Wahlen zum Kommunallandtag und dem Kreistag vom Sonnabend» dem 26. September bis einschlietzl. Sonnabend» dem 3. Oktober d. J. auszulegen sind.

Die Formulare zu den Wählerlisten gehen den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern in den nächsten Tagen zu. Mit der Aufstellung der Liste in doppelter Aus­fertigung ist sofort zu beginnen. Fehlende Formulare sind alsbald bei mir anzufordern.

Unter Hinweis auf die Vorschrift in § 6 der Wahlordnung für die Provinziallandtags- und Kreistagswahlen vom 31. De­zember 1920 ersuche ich die Herren Bürgermeister undGuto- vorsteher, spätestens am Freitag» dem 25. d. Mts. ortsüblich bekannt zu machen,daß die Wählerliste für die Kommunallandtags- und Kreistagswahl in der Zeit vom Sonnabend, dem 26. September bis einschl. Sonnabend, dem 3. Oktober d. Js., vormittags von 812 und nach­mittags von 26 Uhr in dem Geschäftszimmer des Ge­meinde- (Guts-) Vorstehers zu jedermanns Einsicht ausge­legt wird und daß Einsprüche gegen die Wählerliste bis zum Ablauf der Auslegungefrist bei der Gemeindebehörde anzu- bringen sind."

Ueber die Einsprüche gegen die Wählerliste entscheidet in den Städten der Magistrat, in den Landgemeinden und Gutsbezirken der Landrat. Einsprüche aus Landgemeinden und Gutsbezirken, welche von den Gemeindebehörden nicht sofort für begründet erachtet werden können, sind mir un­verzüglich zur Entscheidung vorzulegen.

5'3 die Wählerliste sind alle ortsanwesenden Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aufzunehmen, die am Wahltage Reichsangehörige und zwanzig Jahre alt sind. Da die Wahl am 25. Oktober d. I. stattfindet, müssen also alle Personen ausgenommen werden, die vor dem 26. Ok­tober 1905 geboren sind.

Vor der Eintragung jeder einzelnen Person ist deren Wahlrecht genau zu prüfen. Hierbei sind auch die gesetz­lichen Vorschriften über den Wohnsitz zn beachten (§§ 2 und 15 des Provinziallandtags- und Kreiötagöwahlgesetzeö.)

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, mir bestimmt bis zum 25. d. Mts. anzuzeigen, wie­viel Personen in die Wählerliste ausgenommen worden sind.

Wahlscheine kommen bei der Wahl zur Kommunal- und KreiötagSwahl nicht zur Verwendung.

Schlüchtern, den 16. September 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Kreisausschutz.

J.-Nr. 4736 K. A. Die Herren Standesbeamteen der Landgemeinden ersuche ich, mir innerhalb 14 Tagen anzu­zeigen, ob bei Ihnen das vorgeschriebene alphabetische gemeinsame N a m e n s v e r z e i ch n i s zu den Stan- desregistcrn angelegt ist und geführt wird. Ich bemerke, daß dieses Verzeichnis unabhängig von dem in jedem Re­gister am Schluß enthaltenen alphabetischen Register zu führen ist.

Schlüchteru, den 11. September 1925.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

J.-Nr. 47Z 5 K. A.

Betreffend: Losholzgeldablieferung.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden ersuche ich, mir innerhalb spätestens 8 Tagen zu berichten, ob das Staatslosholzgeld an die zuständige Forstkasse abgeliefert ist. Ich bemerke noch hierzu, daß eine verspätete Ablieferung den Ausschluß der Gemeinde bei der nächstjährigen Loöholzzu- teilung zur Folge hat.

Schlächtern, den 10. September 1925.

Der Vorsitzende des Kreiöausschusses.

J.-Nr. 447 Gew.

Steuererklärungen für die Veranlagung zur Gewerbekapitalsteuer.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 103 der Dchlüchter- ner Zeitung veröffentlichte Aufforderung vom 24. August 1925 mache ich die Gewerbetreibenden hiermit nochmals auf die Einhaltung der znr Abgabe der Steuererklärung fest- gesetzten Frist aufmerksam mit dem Hinzufügen, daß sämt­liche Bürgermeister im Bcsitzc der Steuererklärungoformulare sind; auch können hier jederzeit entsprechende Vordrucke ab­geholt werden.

Schlüchtern, den 11. September 1925.

Der Vorsitzende des Gewerbesteuer-Ausschusses.

J.-Nr. 4715 K. A. Die auf Sonnabend, den 19.. Mts. anberaumte

Inngbullenkörung findet mit Rücksicht auf die in Breitenbach herrschende Maul- und Klauenseuche nicht in Schlüchtern, sondern in Sterb- fritz statt.

Schlüchtern, den 14. September 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Die Einladung überreicht.

Berlin, 15. September (Eig. Meld.).

Der französische Botschafter d e M a r g e r i e hat am Dienstag nachmittag 12 Uhr dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann die Einladung zur Konferenz übergeben. Es handelt sich bei dem Schreiben, wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, nicht um eine Rote, sondern um ein Memorandum. Das Schreiben trägt daher auch keine Unterschrift. Es ist ein kurzes Schriftstück und wird voraussichtlich am Donnerstag veröffentlicht werden. In dem Memorandum wird nur festgcstcllt, daß nach Auffassung der alliierten Regierungen entsprechend ihren früheren Anregungen es wünschenswert erscheint, nunmehr eine Ministerkonferenz stattfinden zu lassen. Der Konferenzort ist nicht genannt. Als Zeitpunkt schlagen die Regierungen die Zeit Ende September bis Anfang Oktober vor.

Die Reichsregierung wird, wie bereits mitgeteilt wurde, am 21. September zu einem Kabinettsrat zusammentreten, in dem sie ihre weiteren Schritte beschließen wird. Dieser Kabinettsrat wird vor allem darüber zu befinden haben, ob auch die deutsche Regierung die Voraussetzungen als erfüllt ansehen kann, unter denen ihre Beteiligung an der Paktkonferenz möglich ist. Wie die Entscheidung des Kabinetts ausfällt, ist nicht so schwer vorauszusagen. Die deutsche. Regierung hat M-st W Hestqnkcn ei^ sÄMO. Ministerkonferenz über die Sicherheitsfrage angeregt. Aufgabe der vor wenigen Tagen in London versammelten Paktsachverständigen ist es gewesen, sich gegenseitig über die allgemein schwierigen technisch-juristischen Fragen des vorgesehenen Paktes bis ins einzelne zu unterrichten, damit bei Beginn der von den Alliierten in ihrer letzten Note an die deutsche Regierung schon in Aussicht genom­menen Ministerkonferenz Klarheit über diese Detailfragen besteht. Die Juristenkonferenz in London hatte also die Aufgabe, die eigentliche Paktkonferenz vorzubereiten. Diese ihr gestellte Aufgabe hat sie, soweit wir unterrichtet sind, auch nach Ansicht des Reichskanzlersund des Reichsaußenministers im wesentlichen gelöst. Der Kabinettsrat vom 21. September wird also zweifellos in diesem Sinne entscheiden und die A n n a h m 0 der Einladung beschließen.

Reichsehrenmal für die Gefallenen.

Aus der Tagung des Kyffhäuserbundes.

Auf der diesjährigen Bertretertagung des Kyffhäuscr- bundes erklärte zu dem Punkt Reichsehrenmalc für die Kriegs­opfer der Referent, Oberstleutnant Karwiese, daß seit dein Winter des vergangenen Jahres in den deutschen Landen der Gedanke eines Reichschrenmals für die gefallenen Helden des Weltkrieges aufgetaucht sei. Bei der R c i ch s r c g i e r u n g liegen jetzt bereits eine große Anzahl von Entwürfen vor. Er bedauerte, daß die meisten Ehrenmale den Stempel der Resignation trügen. Nach einem alten Projekt des Kyff- Häuserbundes für eine Ruhmes- und Ehren Halle der alten Armee schlägt der Referent zu Ehren der ge­fallenen Kameraden eine Ehrenhalle vor, unterirdisch in den Felsen des Kyffhäuser gelegen und oberirdisch gekrönt durch eine Ruhmcshalle. Der Vertreter des Reichsministeriums des Innern erwiderte, daß die Reichsregierung bisher zu den vielen Entwürfen noch nicht Stellung genommen habe, daß sie aber den Gedanken der Errichtung eines Ehrenmals unter Beteiligung aller Volkskreise begrüße. Der Vertretertag be­schloß darauf, bei der Reichsregierung einen Vorschlag cmzu- reichen, der die Errichtung eines Ehrenmals auf dem Kyff- bäuser plant.

** Dir Reparationszahlungen im August. Einem Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen zufolge hat Deutschland im August 1925 an Reparationszahlungen ge­leistet Goldmark 76 253 702.25, wovon auf Großbritannien 11722 721.31, Frankreich 36 430 771.40 und Belgien 7 539 885.57 entfallen. Die im ersten Jahr bis 31. August 1925 von Deutschland gezahlten Reparationssumnien belaufen sich insgesamt aus 1 000 457 572.45 Golomark.

** Amnestie in Braunschweig. In den nächsten Tagen wird dem Landtag der Entwurf eines braunschweigischen Ge­setzes über Straffreiheit zugchen. Da sich die Verabschiedung aber voraussichtlich bis Ende September hinziehcn wird, hat der Justizminister die Strafvollstreckungsbehörde angewiesen, bei Strafsachen, die vermutlich unter die Amnestie fallen wer­den, einstweilen von der Einleitung des Strafvollzuges, unter besonderen Umständen auch von der Wetterführung der Straf- Aollstreckung abzusehen.

Die Konferenz der Außenminister.

Mit der bevorstehenden Konferenz der Außenminister über den deutschen Sicherheitsvorschlag, an der auch Dr. Strese­mann teilnehmen wird, befaßt sich ein anscheinend offiziös in­spirierter Artikel des Hamburger Fremdenblattes. Als Kern der kommenden Paktkonferenz wird der Westpakt bezeichnet. Zur Entstehungsgeschichte des deutschen Paktvorschlages bringt der Artikel einige, zunächst für die Einstellung des deutschen Volkes zu diesem Vorschläge sehr wesentliche Bemerkungen, linier Anknüpfung an die Tatsache, daß das Angebot des Außenministers Dr. Stresemann auf das Cunosche Angebot vom Mai 1923 zurückgingc, wird darauf hingewicsen, daß hinter der damaligen Regierung Cuno-Rosenberg als treibende, inspirierende Kraft der deutschnationale Führer Dr. Helffcrich stand, der noch im Juli 1923 seine Zustimmung zu der da- maligcn weitgehenden Steuervorlage damit begründete, daß entscheidend dabei die Notwendigkeit fei, Cunos Außenpolitik zu unterstützen. Der maßgebende Gedanke dabei, sowohl für den Eunoschen wie für den Stresemannschen Vorschlag war, sich mit dein hartnäckigsten Gegner jeder deutschen Wicdcrauf- richlung, mit Frankreich, zu verständigen, um dadurch eine Grundlage für die deutsche Lebensfähigkeit erst wieder zu schaffen. Alle Einwände gegen diese Politik der Verständigung mit Frankreich müssen hinfällig Werben durch die Erwägung, daß, selbst als militärischer Machtfaktor, Deutschland bei einer anderen Politik nur wieder den ganzen Weltbund gegen sich auf die Beine bringen würde, wenn sein Ziel darin bestände, den Status quo ante bellum wieder herzustellen.

Aber bei einer solchen durch die Bilanz der militärischen Lage Deutschland gezogenen Begrenzung der Art und Methode der deutschen Außenpolitik darf diese nicht ziellos oder eine Verzichtpolitik und nicht inaktiv sein. Ihre vornehmste Auf­gabe ist zunächst die Bekämpfung der aggressiven französischen Pvliiik und die Sicherstellung der tatsächlichen Unabhängigkeit und Gleichberechtigung Deutschlands. Deutschland muß ferner der Schutz der deutschen Minderheiten, namentlich in den neu entstandenen Staaten werden und dafür sorgen, daß ihre Rechte nach den Internationalen Verträgen gewahrt werden. Das Hinstrcbcn auf Revision der heute von allen Seiten als Unmöglichkeit erkannten Ostgrenze, die Wiedererlangung kolo­nialer Betätigungsmöglichkeiten und die Herstellung des tat­sächlichen Selbstbcstimmungsrcchts der Völker, das in der österreichischen Anschlußfrage von den Alliierten mit Nicht­achtung behandelt wird, das sind außenpolitische Ziele von Be­deutung, die eine Verständigung mit den Mächten, deren Ent­scheidung maßgebend ist, voraussetzen.

Der Bericht des aus London zurückgekehrten deutschen juristischen Sachverständigen Dr. Gaus dürfte darüber Sicher­heit geschaffen haben, ob England und gegebenenfalls Italien sich verpflichten, für den Fall einer Ueberschreitung der beut- schen Grenze durch französische Truppen, also einer flagranten Friedcnsverletzuug Frankreichs, mit ihrer Heeresmacht Deutsch­land zur Seite zu stehen. Mit dem Auftreten Englands als Garant der heutigen deutschen Grenzen wäre eine "wesentliche Entspannung der derzeitigen Lage verbunden, zumal Frank­reich in seiner Antwort auf die deutsche Note ausdrücklich er­klärt hat, sich keiner Verpflichtung entziehen zu wollen, die ihm durch die Völkerbundssatzung auferlegt wird. Dadurch erhält Artikel 9 der Völkerbundssatzung eine besondere Bedeutung, welche die Möglichkeit einer Aenderung unanwendbar gewor­dener Verträge Vorsicht. Das bezicht sich selbstverständlich auch auf die Grcnzfragen. Bei der Frage des Eintritts Deutsch­lands in den Völkerbund darf man sich nicht von Gefühls- politik bestimmen lassen, denn sonst müssen wir die diplomati­schen Beziehungen zur halben Welt ablehncn, Weil unser Ge­fühl von den Mächten ber halben Welt auf das stärkte bc- leid'gr wurde. Nur in einem Punkte wird unbedingt n- serem Gefühl Rechnung getragen werden müssen: daß der Ein­tritt Deutschlands in den Völkerbund unmöglich die Aner kcnnung der moralischen Schuld Deutschlands im Wellkriege in sich schließen darf und daß die Anerkennung des Artikels 11 mit den heutigen Grenzen nur erträglich ist durch Ergänzung mit Artikel 9, der Revisionsmöglichkeiten für die Grenzen n sich schließt.

Rheinlandpatt und Offgren^ Der Standpunkt Englands.

Der diplomatische Berichterstatter desDaily Telegraph" schreibt, der wichtig sie und erste Gegenstand der bevorstehenden Konferenz der Außenminister werde der eigent­liche Rheinlandpakt sein mit seinen Anhängen, dem fran­zösisch-deutschen und dem belgisch-deutschen Schiedsver- trag. Sobald eine Vereinbarung erreicht sei, werde mög- l'.cherweise das schwierige Problem der deutsch-pol­nischen und deutsch-tschechischen Schiedsver- träge in Angriff genommen werden. Hierbei dürften sich der polnische und der tschechische Außenminister an den Er­örterungen beteiligen, von denen sich der britische Delegierte verhältnismäßig, wenn auch nicht völlig, fernhalten werde, denn wenn auch Großbritannien keine Verpslich- trugen im Hinblick auf die europäischen Ostgrenzen über- nehmen wolle, könne es nicht mit Gleichgültigkeit die mög­lichen Folgen betrachten, welche aus Verwickelungen im öst­lichen Europa entstehen könnten. Anscheinend habe Chamber- lain neuerdings eingesehen, daß die völlige Abtrennung dcr östlichen Verträge von den westlichen nur in der Theorie und nicht in der Praxis möglich sei.