Schlüchterner Zeitung
Kreis -Amtsblatt * Mgememev amtlich er Anzeiger für 6m Kreis Schlüchtem
druck und Verlag: tz.Steinsetb Söhne* S<chästsft:Nat)ichofstr.6 * frrnspy.Nr.i^y * Postsch«KK:D»nkstu2aM.?Lzyo
Nr. 112 (1. Blatt) Samstag, den 19, September 1925
77. Aahrg.
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Amtliche Bekanntmachnngen.
Landratsamt.
Nr. 7506. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 von 1903 die Wandergewerbescheine betreffend, ersuche ich die Ortspolizeibehörden, die Anträge auf Erteilung von Wan- dergewcrbescheincn für daö Kalenderjahr 1926 baldigst hierher cinzureichen.
Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65 Schlußsatz der AuöführungSanweisung zur Gewerbeordnung von: 1. Mai 1904 — Sonderbeilage zum RegierungöamtSblatt Nr. 24 für 1904, — daß sämtliche Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheitten für daS Kalenderjahr 1926 aus den Städten Schlüchtern, Steinau, Salmünster und Soden nach Muster A und B des Antragsormulars zu behandeln sind. Im übrigen sind die Anträge der Pferdehändler und Kesselflicker pp. stets nach Maßgabe der Muster A und B des Antragformulars zu prüfen. Alle in den Antragsformularen enthaltenen Fragen müssen beantwortet werden; ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist eS nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Auf die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9, betreffs des Unterhalts der Kinder, ist besonders zu achten. Unter „Unterhalt" ist nicht allein die Bestreitung der Be- köstigungökosten, sondern die Wartung, Pflege und Erziehung der Kinder überhaupt zu verstehen.
Die Wandergewerbescheine müssen mit der Photographie des Inhabers, gemeinsame Wandergewerbescheine mit denjenigen deö Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, mit der eines Mitgliedes versehen werden. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde hat Vor- und Zuname der betreffenden Person auf der Rückseite der Photographie zu weiterleit. Nach , dm mr Amtsblatt der^ Regierung zu Cassel von 1912 Nr. 40 Ziffer 876, veröfch.:- lichten ministeriellen Bestimmungen muß jeder Wanderge- werbetreibende vor Stellung des Antrages auf Erteilung eines Wandergewerbescheines die in seinem Wandergewerbe- betriebe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich führen will, ihrer Zahl nach bei der zuständigen Krankenkasse zur Krankenversicherung anmelden. Die Kassenbeiträge sind bei der Anmeldung für die Zeit bis zum Abläufe der Gültigkeit des Wandergewerbescheines oder mit Erlaubnis des Kassenvorstandes auch für kürzere Zeit an die Krankenkasse im voraus zu entrichten. Ueber die empfangenen oder gestundeten Beiträge stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, welche der Gewerbetreibende bei Stellung des Antragö auf Erteilung des Wandergewerbescheines der Ortö- polizeibehörde vorzulegen hat (§§ 459 Abs. 1, 460 Abs. 1 der Reichsversicherungs-Ordnung).
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, diejenigen Personen, die für daö Kalenderjahr 1926 Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines zu stellen beabsichtigen, wiederholt auf die vorstehenden Bestimmungen aufmerksam zu machen und ihnen im eigenen Interesse zu empfehlen, sich alsbald die vorschriftsmäßige Photographie und die für die Arbeitgeber vorgcschriebenc Bescheinigung über die Zahlung der Kranken- kassenbeiträge zu beschaffen, damit ihre Anträge keine Verzögerung erleiden.
Schließlich ersuche ich die Ortspolizeibehörden sich die sorgfältigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu lassen und in allen Fällen, in welchen eine Erhöhung des Steuersatzes gegen daö Vorjahr angezeigt erscheint, dies bei Vorlage der Anträge zur Sprache zu bringen. Bei erstmaligen Anträgen auf' Erteilung von Wandergewerbescheinen ist stets ein angemessener Steuersatz vorzuschlagen.
Für den Handel mit edlen und unedlen Metallen ist noch eine besondere Handelöerlaubnis erforderlich, die zunächst hier zu beantragen ist. Die Numincr, daö Datum und der Geltungsbereich der Erlaubniskarte ist auf dem Wandergewerbe- schcin-Antragsformular zu vermerken.
Bei der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Wandergewerbcschcinen ersuche ich auch meine Verfügungen vorn 28. August 1924 Nr. 8089 — Kreisamtsblatt Nr. 107 - und vom 1. April 1925 Nr. 2728 — Krciö- amtsblatt Nr. 42 — genau zu beachten.
Schlüchtern, den 16. September 1925.
Der Landrat. J. V.: Schulthers.
J.-Nr. 7697. Die Ortspolizeibehörden mache ich auf meine Verfügung vorn 18. März d. Jö. — Nr. 1834 — Kursblatt Nr. 36 — aufmerksam und ersuche nur die Höhe der im ersten Halbjahr deS Rechnungsjahres 1925 vereinnahmten Gebühren für Ausstellung von Fischereischemen b e - stimmt bis zum 1. Oktober d. Js. anzuzeigen.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Schlüchtern, den 16. September 1925.
Der Landrat. J. V.: Schulthers.
Der Landweg Hinkelhof—Gundhelm wird wegen Vornahme von Walzarbeiten vom 21. bis 26. d. Mt's. einschl. für Fuhrwerke jeder Art gesperrt.
Uebertretungen werden nach der Polizeiverordnung vom 6. April 1877 (Amtsblatt S. 137) bestraft.
Schlüchtern, den 18. September 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheiö.
Stadt Schlüchtern.
GekanntmaiHunK
Wegen Ausführung von Walzarbeiten ist die Graben- straße, Dreibrüderstraße und Kurfürstenstraße bis auf Wci- teres für jeglichen Fuhrwerks- und Autoverkehr gesperrt.
Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Schlüchtern, den 18. September 1925.
Die Polizciverwaltung. I. V.: Fenner.
Betr. Biehmarkt in SchMchtsrn.
Der für den 29. d. Mts. angesetzte Pferde-, Rindvieh-, Schweine-, Ziegen- und Schafmarkt findet wcgcir der in einer Gemeinde des Kreises Schlüchtem herrschenden MÄl- und Klauenseuche nicht statt.
Schlüchtern, den 15. September 1925.
Der Magistrat: Fenner.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
Die Jagdgerechtsame der Stadt Steinau soll auf 9 Jahre und zwar für die Zeit vom 1. Dezember 1925 bis zum 30. November 1934 öffentlich mcistbictend verpachtet werden. Die in Aussicht genommenen Pachtbedingungen liegen vom 16. September 1925 ab zwei Wochen lang im hiesigen Rathaus — Stadtsekretariat — öffentlich aus. Jeder Jagdgc- nosse kann gegen die Art der Verpachtung und gegen die Pachtbedingungen während der AuSlegefrist Einspruch beim ^rftoaurschuß m Schlüchtern erbebe» (§, 2t der tjagdordnung vom 15. Juli 1908).
Stcinau (Kr. Schlüchtern), den 15. September 1925.
Der Jagdvorsteher: Kisseberth.
Laillaux reist nach Amerkla.
Die Schuldenregelung.
Finanzminister Caillaux und die Mitglieder der f'.an^öfi» scheu Finanzkommission sind nach Lc Havre abgefahren, um sich dort nach New ?)ork einzuschiffen. Die französische Delegation wird in New Hork nicht Halt machen, sondern direkt nach Washington Weiterreisen. Man nimmt an, daß die Verhand- langen mit der Schuldensundierungskommission Amerikas etwa acht Tage in Anspruch nehmen werden und daß Finanzminister Caillaux und die übrigen Mitglieder der Delegation am 10. Oktober wieder in Paris sein werden. Vor der 2(0= fahrt übermittelte der Finanzminister folgende Erklärung:
Ich gehe nach den Vereinigten Staaten nicht mit der Absicht, den Amerikanern die abgedroschenen Fragen zu wieder- holen. Frankreich leugnet seine Schulden nicht ab. Ich werde ihnen vielmehr sagen, Frankreich sei bereit, seine Schulden zu regeln. Ich reise mit der Ueberzeugung ab, daß unsere Freunde jenseits des Ozeans sowohl großherzig genug, als auch genügend Geschäftsleute sein werden, um eine gerechte Regelung anzunehmen. Ich habe die aufrichtige Hoffnung, daß die Verhandlungen unter diesen Bedingungen gelingen werden, was den Kredit Frankreichs zu festigen und den Vereinigten Staaten Gelegenheit geben wird, wieder einmal den traditionellen angelsächsischen Geist des Fairplah zu beweisen.
+« Der Wortlaut der Einladung an Deutschland liegt jetzt vor und besagt: „Bei Uebergabe der Note vom 24. August an Herrn Dr. Stresemann war der französische Botschafter beauftragt worden, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten mitzuteilen, daß die französische Regierung, in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten, es für zweckmäßig halte, im Falle einer günstigen Aufnahme der bezeichneten Note durch die deutsche Regierung den Abschluß der eingeleiteten Verhandlungen durch eine Zusammenkunft juristischer Sachverständiger und weiterhin durch eine Begegnung der Außenminister der beteiligten Staaten zu beschleunigen. Nach den nunmehr abgeschlossenen Besprechungen der Jnristen in London, glaubt die französische Regierung und ihre Alliierten, daß die in Frage kommenden Staaten ein gemeinsames Interesse daran haben, die Verhandlungen nicht in die Länge zu ziehen und daß der Augenblick gekommen ist, um einen Zeitpunkt für die geplante Zusammenkunft festzusetzen. Für diesen Zweck dürfte das Ende des Monats September oder spätestens die ersten Tage des Monats Oktober ein geeigneter Zeitpunkt sein. Die Konferenz würde auf neutralem Gebiet, zweckmäßig in der Schweiz, stattfinden, und zwar an einem Ort, über den sich die Regierungen noch zu einigen hätten. Die französische Regierung und ihre Alliierten hoffen zuversichtlich, daß diese Vorschläge den Wünschen der deutschen Regierung entsprechen, und daß diese in der Lage ist, ihnen alsbald ihre Zustimmung mitzuteilen."
-- In Berliner diplomatischen Kreisen hat man die Ansicht daß die Konferenz der Außenminister voraussichtlich am 15. Otto .. stattfinden wird und zwar entweder in Lausanne. Bern oder Lugano
Die Verhandlungen mit Frankreich.
"ach längerer Pause kürzlich wieder aufgenommenen Wirftchaftsverhaudlungcn mit Frankreich I)abcu, wie soeben aus Paris gemeldet wird, erneut eine Unterbrechung erfahren. Hierzu ist eine amtliche Erklärung hcransgcgebcn worden, in der es heißt:
Die beiden Delegationen haben festgesteNt, daß es zweck- maßig fci,_ die Verhandlungen auf einer neuen Grundlage wieder aufzunehmen, bei der die bisherigen Arbeiten berück- pchügt werden sollen. Deutschland wird in einer neuen Note seine neuen Vorschläge befauntgeben, worauf die französische ~clcgatton zweckmäßige Gegenvorschläge unterbreiten wird. Danach werden die mündlichen Verhandlungen wieder fort- gesetzt. d V
_ gut unterrichteten französischen Kreisen verlautet, hast Deutschland bei den letzten Verhandlungen als Grundlage für eine Verständigung folgendes vorgeschlagen habe: Frankreich sieht von der Einteilung der deutschen Einfuhr in vier Waren- kla en ab, so daß für die Uebergangszeit nur drei Waren- Nassen unterschieden werden sollen. Für die erste Waren- kategoric soll der jetzige französische Minimaltarif gelten, für die weiteren ein Zwischentarif, dessen Sätze zwischen dem Minimatt und Maximaltarif liegen. Für die letzte soll der französische Maximaltarif in Anwendung kommen. Bei der Verringerung von vier auf drei Warenklassen soll die bisherige zweite Warenklassc auf die übrigen Warenlisten verteilt werden. Da Frankreich aber an einer Klassifizierung der deutschen Wareneinfuhr festhält, versagt Deutschland seinerseits die Meistbegünstigung, die es in den bisherigen Verhandlungen auch schon für das Provisorium zugestanden hatte. Die deut- schon Vertreter hätten erklärt, daß sie wegen der swlechten Behandlung Tentschlands in den französischen Zolltarifen auch ihrerseits keine Meistbegünstigung zngcstehcn können. Das Provisorium soll etwa nur sechs Monate dauern, worauf der endgültige Handelsvertrag.in Kraft treten soll, in dem sich beide Teile die uneingeschränkte Meistbegünstigung zugestehen.
Polen vor dem Aum.
' uiufterpra>ident Grabski anMorteie in der Fmanz- und Haushaltskommission des Senats auf die Anfragen verschiedener Senatoren, die an ihn im Zusammenhänge mit dem letzten Expost gerichtet wurden, u. a., die Hilfsaktion für die zahlungsunfähig gewordenen Banken erfolge durch die Banken selbst, aber unter Teilnahme der Regierung. Sie bestehe vor allem in der Beschaffung inländischer Kredite. Die Regierungs- aktion würde durch die Landwirtschaftsbank geführt. Die Themen wie 'Zollstagen und Protektionismus seien überaus schwierig und verwickelte Aufgaben. Deshalb solle in nächster Zeit der provisorische Wirtschaftsrat tinberufen werden.
Falsch seien die Informationen, daß Zollcrhöhnngcn auf Kaffee, Tee, Heringe uflu. cintrctcn tvürden. Die bisherige Jieglementicrung sei mit dem Wirtschaftskrieg verbunden gewesen und habe das Ziel verfolgt, den Import aus anderen Ländern nicht zu erhöhen. Wenn der Modus vivendi wieder eingeführt würde, würde auch das derzeitige llicglcmcnticrungs- fhstcm durch ein neues ersetzt, Kraft dessen der Import von Luxusartikeln und Halbluxuswaren begrenzt und neue Zoll- erhöhungen auf Artikel und Waren eingeführt lverden, die das Inland selbst produzieren kann.
Der Ministerpräsident erklärt weiter, daß von einem Zollschutz für Feldfrüchte nicht die Rede sein könne. Polen müsse Brot nur aus inländischem Mehl backen. Im Sejm sei ein Gesetz eingebracht worden, demzufolge das Getreide gröber ausgemahlen werden soll. Ausfuhr von Weizen und die gleichzeitige Einftlhr von Weizen sei unzulässig. Der Ministerpräsident trat alsdann den Angriffen entgegen, daß die Aenderungen der Handelspolitik zu einer Erhöhung der Lebcus- holtnngskosten führen würden. Was die Höhe des Budgets anlange, so sei gegenwärtig das Finanzministerium beniüht, die Ausgaben auf zwei Milliarden Herabzusetzen.
Gin Ariedenswort Churchills.
Ohne Mißverständnis.
Der cnglcsche Schatzkanzler Winston Churchill erklärte in einer Rede, der ohne Mißverständnis ousgrdrücktc Wunsch der britischen Nation gelte einer Periode der Stabilität und Ruhe, während derer die Politik des Friedens in Geduld und Beharrlichkeit für eine Reihe von Jahren festgelegt werden soll. Diese Politik würde darauf abzielen, die Bedingungen zu schaffen, lvelche die besten Aussichten für die allgemeine Erholung, Beruhigung und Gesundheit der Welt bildeten. In den auswärtigen Angelegenheiten bestehe die Politik in einer sehr drastischen Bemühung, den Streit zwischen Frankreich und Deutschland zu beenden und mit Hilfe Großbritanniens die Großinächtc des Westens zu dauernder und harmonischer Zusammenarbeit zu bringen, nicht nur auf politischem Gebiet, sondern auch, tute er hoffe, in höherem Maße auch auf wirtschaftlichem Gebiet. Eine solche Außenpolitik werde von den Anhängern aller Parteien als erste Garantie für die Per- Hinderung eines neuen, schrecklichen und vernichtenden Krieges angesehen.