Schlüchtemer Zeitung
Kreis-Amtsblatt * Myemeinee mntlicherKnzeLtzev Dr öen. Kreis Schlüchtem
druck und Verlag: H. Steinfelö Söhnen GeschLstsst^. Bcchnhofstv. 6 ^ fernspv.Nr.149 * Postschecks: franlrsurda.M.2Ä2^o
Nr. 116 Dienstag, den 29. September 1925 77. Zahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
3»ti. 7855. Zu Beisitzern der gemäß § 25 bezw. § 70 der Wahlordnung für die ProvinziallandtagS- und Krciötago- wahlci- vom 31. Dez. 1920 — G. S. S. 8/1921 — für die auf den 25. Oktober 1925 festgesetzten Wahlen zum Kommunallandtag des Regierungsbezirks Gaffel und zum Kreistag des Kreises Schlüchtern zu bildenden Wahlausschüsse habe ich berufen:
1. den Landwirt Adam Schlingloff
2. ben Oberstraßenmeister a. D. Albert Lüderö
3. den Gerichtsvollzieher a. D. Monzel
4. den Fabrikarbeiter Philipp Denker
und zu ihren Stellvertretern:
1 dcn Bautechniker Christian Hermann Philippi
7 . den Sattlermeister Philipp Denhard
? den Gastwirt Gustav Ebert
4 den Spengler Fritz Hilde-brandt sämtlich in Schlüchtern.
Schlüchtern, den 24. September 1925.
Der Wahlkommissar, von Trott zu Solz.
Finanzamt.
Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer- und Körperschaftssteuer für den Steuerabschnitt, der in der 1. Hälfte des Kalenderjahrs 1925 geendet hat.
I.
Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Einkommensteuer und der HörperschaftSsteuer werden hiermit Steuerpflichtige aufgcfordcrt, deren Steuerabschnitt in der 1. Hälfte des Kalenderjahres 1925 geendet^ hat. . Stemmbschnitt ist:
p) Bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte auö Landwirtschaft, [ Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher | Bodcnbcwirtschaftung beziehen, das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925; bei reiner Weidewirt- ' schaft und reiner Viehzucht stattdessen das Wirtschaftsjahr vom 1. Mai 1924 bis 30. April 1925.
b) Bei Steuerpflichtigen, die Handelsbücher nach den Vor- scbnftcn des Handelsgesetzbuchs zu führen verpflichtet sind oder, ohne dazu verpflichtet zu sein, Handelöbücher nach den Vorschriften deS Handelsgesetzbuchs tatsächlich führen, das Wirtschaftsjahr, für das sie regelmäßige Abschlüsse machen, sofern es in der 1. Hälfte des Kalenderjahrs 1925 geendet hat. Steuerpflichtige mit mehreren Wirtschaftsjahren, von denen ein Wirtschaftsjahr in der 2. Hälfte des Kalenderjahres 1925 endet, sind auch dann nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ein Wirtschaftsjahr in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1925 endet. Diese Steuerpflichtigen werden vielmehr erst nach Ablauf des Kalenderjahres 1925 zu einer Steuererklärung aufgefordert werden.
II.
Für den unter I bezeichneten Steuerabschnitt sind zur Abgabe einer Steuererklärung für die
E i n k 0 m in e n st e u e r verpflichtet:
1) Steuerpflichtige, deren Einkommen im Steuerabschnitt den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat;
2) ohne' Rücksicht auf die Höhe dcö Einkommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Ab- scblusscö ihrer Bücher zu ermitteln ist;
3) bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus
a) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung,
b) an einem ' Gewerbebetrieb, z. B. an einer offenen Han- dclsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
die zur Vertretung oder Geschäftsführung, befugten Personen.
4) Steuerpflichtige, die vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung besonders aufgefordert werden.
5) Für Landwirte im N0tgcbict gilt Ziffer 4, sie brauchen also, soweit sie nicht nach vorstehenden Bestimmungen wegen andere n als landwirtschaftlichen Ein- koinmenö erklärungspflicktig sind, nur auf besondere Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben.
III.
Für den unter I bezeichneten Stcuerabschnitt sind zur Abgabe einer Steuererklärung für die
Körperschaftsstcuer verpflichtet:
steuerpflichtige Erwerbögcscllschaften,
2) alle übrigen' steuerpflichtigen Körperschaften und Vermö- gensmassen.
IV.
Die Steuererklärungen sind in der Zeit vom 1. bis 17.
Oktober 1925 bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk
a) die zu II 1 und 2 bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt,
b) die zu II 3 und III bezeichneten Steuerpflichtigen den Orr der Leitung oder Sitz haben.
Ist im Jnlande weder ein Wohnsitz, noch ein dauernder Aufenthalt, weder ein Ort der Leitung, noch ein Sitz gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird.
V.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung ungehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.
Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer wird. bestraft. Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Stcucrgefährdung) wird bestraft.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ist vom Empfang eines Steucrcrklärungö-Vordruckeö 11t ch t abhängig. Vordrucke können während der Dicnststundcn im Finanzamtsgebäude auf Zimmer Nr. 4 in Empfang genommen oder schriftlich angefordert werden. ____
Schlüchtern, den 26. September 1925.
Das Finanzamt: S ch e w e.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Anträge auf Erteilung von W a n d c r g e w c r b c s ch e i - neu für das Jahr 1926 sind bis zum 10. Oktober d. Js. bet der unterzeichneten Polizeiverwaltung einzureichen.
Auf die in der Schlüchtcrncr Zeitung Nr. 112 veröffentlichte Bekanntmachung des Herrn Landraco vom 16. 0. Mro. Nr. 7806 wird besonders hingewiesen.
Schlüchtern, den 24. September 1925.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Am Mittwoch, den 30. d. MtS. vormittags 81/2 Uhr wird der Schafpferch öffentlich mcistbictend verpachtet.
Schlüchtern, den 28. Sept. 1925. Der Magistrat.
Am M i t t w 0 ch, den 30. d. MtS. nachmittags 5 Uhr- werden 2 pachtfrei gewordene städtische Wiesen in der Kohlgrube auf weitere 6 Jahre an Ort und Stelle verpachtet.
Zusammenkunft bei der Eisenbahnbrücke in der alten Straße.
Schlüchtern, den 28. Sept. 1925. Der Magistrat.
Die deutsche Antwort üvergeven.
Veröffentlichung wahrscheinlich am Dienstag.
_ Nach der Ministerkouferenz der Länder war der Aus. bärtige Ausschuß des Reichstages zusammengetreten, um eben, falls zur Antwort der Reichsregierung auf die Einladung bei Alliierten Stellung zu nehmen.
Die deutsche Antwortnote ist nunmehr bei den ausländisches Mächten übergeben worden. Als Termin hat die deutsche Regierung Dienstag für die Veröffentlichung vorgeschlagen, doch ist eine endgültige Vereinbarung hierüber noch nicht gc- troffen worden. Als Zeitpunkt der Konferenz wird nach wie bor der 5. Oktober, von dem auch in der deutschen Antwortnote die Rede war, als wahrscheinlich angenommen. Ueber den Ort sind endgültige Vereinbarungen noch nicht getroffen. Die deutsche Note schlägt L u z e r n vor.
Die deutsche Delegation wird so klein als möglich gehalten werden, da es sich nicht, wie bei den früheren Konferenzen, um große wirtschaftliche Probleme, sondern nur um eine politische Aussprache handelt. Voraussichtlich wird die Abordnung außer den beiden Delegationsführern nur zwei Berater und das notwendige Personal umfassen. Von der Presseabteilung wird außer dem Pressechef der Reichs- regierung Ministerialdirektor Dr. Dich und Legationsrat Schwendemann teilnehmen.
Haftentlassung im Falle Rosen.
Breslau, 28. Septbr. Am Sonnabend abend ist der Schwiegersohn des ermordeten Professors Rosen, der Architekt Standtke, auf Betreiben seines Vertei- digcrs, aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie weiter verlautet, wird der Regierungspräsident die bisher ausgesetzte Belohnung von 1000 Mark für die Ermittlung'des Mörders vermutlich in allernächster Zeit wesentlich erhöhen. Fleischer, Handtke und Ranv mtnger wurden jetzt erneut durch den Untersuchung^ richter vernommen. Sie bestreiten entschieden, dir Mordtat verübt zu haben. Der Untersuchungsrichter ist der festen Ueberzeugung, daß es ihm gelingen wird in nicht zu langer Zeit die Täter zu überführen.
Der Äuswarlige Ausschuß einverjianden. Ueberreichung der deutschen Antwort in den Ententchaupt- städten.
Berlin, 27. September.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages trat am Sonnabend zu der angekündigten Sitzung zusammen, um sich mit der Frage der internationalen Konferenz in der Schweiz zu befassen. Den Vorsitz führte der deutschnationale Abgeordnete Dr. H e r g t. Von der Reichsregierung nahmen an den Verhandlungen teil: Reichskanzler Dr. Luther, Reichsaußenminister Dr. Stresemann sowie die Minister Dr. Brauns, Schiele und Neuhaus. Auch der deutsche Vertreter auf der Juristenkonferenz in London, Ministerialdirektor Dr. ©aus, hielt sich dem Auswärtigen Ausschuß für eventuelle Fragenbeantwortung zur Verfügung.
Zunächst gab der Reichsaußenminister Dr. Stresemann einen ausführlichen Bericht über die mit der Konferenz zusammenhängenden Fragen. Ausführlich legte er das Ergebnis der Londoner Juristenkonferenz und den in einzelnen Fragen abweichenden Standpunkt der deutschen Regierung in einzelnen von den Ententejuristen vertretenen Ausfassungen dar. Aus dem von den Juristen aufgestellten Paktentwurf erläuterte der Reichsaußenminister die einzelnen Probleme, soweit sie neue Gesichtspunkte für die deutsche Außenpolitik ergeben. Weiter legt der Reichs- außenminister den Standpunkt des deutschen Reichskabinetts zu dem gesamten Fragenkomplex dar und gab von seinen bisherigen Beschlüssen Kenntnis. An die Ausführungen Stresemanns schloß sich eine lebhafte Aussprache, an der sich sämtliche Parteien beteiligten.
Es unterlag von vornherein keinem Zweifel, daß auch der Auswärtige Ausschuß dem Beschluß des Kabinetts auf Annahme der Einladung zu der Sicherheitskonferenz beitreten würde. Die deutschen Botsachfter in Paris und London und der deutsche Gesandte in Brüssel, die sich bereits am Vormittag in den Besitz der deutschen Antwort an die alliierten Regierungen befanden, hatten daher den Auftrag, i m L a .'. ;. o e.- .. a ch mit»u g-s t •. - e u-^ch c B n j - wart zu überreichen.
Da die Veröffentlichung der deutschen Antwort auf Antrag Deutschlands nicht vor Dienstag erfolgen wird, fo wird offiziell über ihren Inhalt noch nichts bekannt gegeben. Die Annahme, daß mit der Ueberreichung der deutschen Antwort auch bereits in irgendeiner Weise die Kriegsschuldfrage berührt werden würde, trifft nach unseren Informationen nicht zu. Es scheint aber, als ob in dieser Frage eine inoffizielle Fühlungnahme Deutschlands mit den Ententemächten bereits in allernächster Zeit erfolgen wird. In Deutschland vertritt man, wie bereits aus dem September-Memorandum 1924 der Reichsregierung hervorgeht, den Standpunkt, daß eine hemmungslose Verständigung mit Frankreich wesentlich wirksamer und schneller herbeigeführt werden könnte, wenn die alliierten Regierungen auf Grund der bisherigen diplomatischen Aktenveröffentlichungen und der Ergebnisse der Forschungen der Wissenschaft heute bereits erklärten, daß die Kriegsschuldfrage eine ruhige und sachlichere Beurteilung erfahren müsse, als wie sie in dem bekannten Kriegs- fchuldparagraphen des Versailler Vertrages zum Ausdruck gekommen ist.
Die Erörterung der deutschen Voraussetzungen für den Abschluß eines Sicherheitspaktes in der deutschen Presse haben sowohl in Paris wie in London starke Beachtung gefunden. Offenbar ist man bemüht, die erwarteten deutschen Forderungen schon von vornherein aus ein bestimmtes Maß zurückzudrängen, indem man sich vor Aufwerfung dieser einzelnen Fragen zu einem genügen Entaeaenkommen bereit erklärt. Darauf scheint jedenfalls ein Artikel des Pariser „Matin" zu brüten, der zunächst fcststellt, daß zwischen den verschiedenen Gesichtspunkten der interessierten Teilnehmer „eine bedeutsame Annäherung" erfolgt sei. Weiter sei in den letzten Tagen erreicht worden, daß man in Berlin von Seiten Frankreichs auf wesentliche Zugeständnisse rechnen könne. Frankreich könne, so heißt es in dem Artikel, den Charakter der Rheinlandbesetzung v 0 llk.ommen umändern, es könne weiterhin zwar nicht offiziell auf die Volksabstimmung im Saargebiet verzichten, aber es könne im Einverständnis mit dem Völkerbund im Saargebiet die Schaffung eines Parlamentes gestatten. Weiterhin könne Frankreich auf die Entscheidungen des Völkerbundes derart drücken, daß gewisse Kolonial - Mandate Deutschland zugestanden werden könnten. Der „Matin" befürchtet Schwierigkeiten bei den bevorstehenden Verhandlungen hauptsächlich in der von Frankreich geforderten Garantie für die östlichen Schiedsgerichtsverträge.
Ein Kleinbahnzug entgleist. — Acht Verletzte.
Hersfeld (Hessen), 28. Septbr. Unweit Hersfeld Entgleisten zwei Lokomotiven eines Güterzuges auf Dem durch den Regen aufgeweichten Eisenbahndamm und bohrten sich tief in die Böschung ein. Acht Reisende sind, zum Teil schwer, verletzt worden. Erhebliche Iterierungen hat auch der Kreisbahnd'-estor Hills von hier davongetragen.