ß chlW tmm Zeitung Kreis-Amtsblatt * Myemeiner amtlichevKazeiger für 6m Kreis Schlächtern Krack und Verlag: tz. Steinfeld Söhae-e Gefchästsst-. Vahnhofstv.6 * fernspm.Ni>.i<»y * Poststheckk:fiankstMdaM.rSSSo
Rr. 129
Donnerstag, den 29. Oktober 1925
77. Jahr«.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Betrifft: Verein „Museum für Leibesübungen".
III. C. 3264/25. Die erfreuliche Entwicklung aüf allen Gebieten der Leibesübungen hat zu dem Gedanken geführt, ein Museum für Leibesübungen zu gründen, das einen Ueber- blick über die Entwicklungsgeschichte der Leibesübungen, der sie pflegenden Vereine und Verbände, der Gestaltung der Turn- und Sportgeräte, der Uebungsstätten sowie der Beziehungen von Kunst und Wissenschaft zu Turnen, Sport, Spiel und Wandern ermöglichen soll. Die Durchführung dieses Gedankens hat sich ein am 20. Juli d. Is. gegründeter Verein „Museum für Leibesübungen E. V." zur Aufgabe gestellt, der seinen Sitz in Berlin hat, und dessen Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Mitte beantragt worden ist.
Eine gewisse Einflußnahme des Staates auf die Tätigkeit des Vereins ist dadurch gesichert, daß der preußische Minister für Volkswohlfahrt satzungsgemäß den T. Vorsitzenden des Vereins zu ernennen hat. Das Nähere über den Verein ergibt die in der Anlage beigeschlossene Satzung.
Den Grundstock für das Museum bilden die Samm- lungen von Sportgeräten, Kunstwerken, Büchern, Plänen, Modellen usw., ■ die der Sportschriftsteller Mindt in jahrelanger Arbeit zusammengebracht und nunmehr den: Verein übertragen hat.
, Die Verwirklichung der Ziele des Vereins verdient jede Förderung seitens der staatlichen Behörden, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der auf dem Gebiete der Leibesübungen tätigen Verbände und Vereine. Gelingt es, die Sammlungen des Vereins so zu gestalten und auSzu- bauen, daß sie einen wirklichen Ueberblick über die gesamte gntnüffwft-taJEdb^ubun^
nenben Hilfsmittel gewähren, so werden aus ihnen nicht nur die Sportler, Turner, Wanderer selbst soivie ihre Förderer, die staatlichen und kommunalen Behörden, Anregungen schöpfen können, sondern es wird überhaupt das Interesse an den Leibesübungen im Volke stark gefördert werden.
Hiernach scheint es erwünscht, die Mitgliederwerbung des Vereins zu unterstützen sowie seinen Sammlungen geeignete Stücke z. B. Modelle, Zeichnungen, Pläne von Turn- und Sportplätzen, Lichtbilder vom Betrieb der Leibesübungen in den einzelnen Städten, auf Turnen, Sport, Spiel usw. bezügliche Kunstgegenstände und Geräte, Bücher und Schriften, Reproduktionen, Abgüsse, Doppelstücke, Preise, Plaketten, Ehrenurkunden, statistisches Material, Aktenmaterial u. bergt, zur Verfügung zu stellen.
Zu näherer Auskunft ist die vorläufige Geschäftsstelle des Vereins „Museum für Leibesübungen, Sammelstelle, Berlin N. 65, Müllerstraße 38a" gern bereit.
Formulare zu Beitrittserklärungen können bei der vorgenannten Geschäftsstelle des Vereins angefordert werden.
Berlin, den 22. September 1925.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.
*
J.-Nr. 8821. Vorstehender Ministerialerlaß wird hier- mit veröffentlicht.
Schlüchtern, den 21. Oktober 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nx. 8203. Zum Schutze der Saatfelder wird für den Kreis Schlücktern angeordnet, daß alle Tauben vom 15. Oktober bis 10. November d. Js. cinfchl. einzusperren sind. Ich ersuche die Ortspolizeibehörden, darauf zu achten, daß diese Anordnung befolgt wird.
Schlüchtern, den 7. Oktober 1925.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 9016. Den Herren Bürgermeistern und Guts- vorstehern gehen in den nächsten Tagen Formulare zu einem „Verzeichnis der Gebrechlichen" (Reichsgebrechlichenzählung *925) zu.
Ich ersuche, diese Formulare nach der PersonenstandS- "ufnahmc vom 10. Oktober des Js. in doppelter Ausfertigung sorgfältig auszufüllen und bestimmt bis zum 5. n. Mts. wieder hierher einzusenden und zwar ebenfalls in zwei Ausfertigungen.
Der Termin ist genau einzuhalten.
Schlüchtern, den 27. Oktober 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 5568 K. A. 'Sämtliche Herren Bürgermeister >nit Ausnahme von Sterbfritz, Uerzell und Vollmerz werden an die Einsendung des Berichts über den Erlös für verkauftes Obst in ihren Gemeinden mit einer Frist von 8 Tagen hiermit erinnert.
Schlüchtern, den 27. Oktober 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Kommunallandtags- und Kreistags-Wahl betr.
J.-Nr. 5538. K. A. Auf Grund der §§ 3, 100 und 107 der Wahlordnung vom 15. Oktober 1925 wird nachstehend die Abgrenzung der Stimmbezirke Der Landgemeinden und Gutsbezirke und die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter hiermit bekannt gegeben. Die Bestimmung der Wahlräume sowie Tag und Stunde der Wahlverhandlung ist Sache der Gemeindevorstände. (§ 36, 4f, 110, 57).
Stimm« bezirke
Wahl- Borsteher
Stell- Bertreter
1
Ahl
Bürgermeister
Der gesetzl.
Hummel
Vertreter des
Bllgermeist. i. Hauptamt
2
Ahlersbach
Hach
3
Altengronau
Schüßler
n
4
Bellings
||
Löffert
5
Breitenbach
Benfing
6
Breunings
Richter
n
7
Eckardroth
Schmitt
8
Elm
Möller
11
9
Gundhelm
Blum
99
10
Herolz
Müller
11
Heubach
Ringler
12
Hintersteinau
Fehl
13
Hohenzell mit Gutsbz. Lindenb.
»
Lamm
14
Hütten
Hagemann Zeller
15
Jaffa
16
Kerbersdorf
Lauer
17
Klosterhöfe
Leipold
18
Kressenbach
Weitzel
19
Marborn
Ellenbrand
20
Marjoßm.Forst-
Richter
gutsbez.Marjoß
-1
Mottgers mir
Wiegand
Forstgutsbezirk Sterbfritz
22
Neuengronau
Ziegler
||
23
Neustall
Iobst
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24
Niederzell
Lotz
25
Oberkalbach mit
Ommert
Forstgutsbezirk Niederkalbach
26
OberzellmForst- gutsbez. Oberzell
»
Behacker
27
Reinhards
Berthold
28
Romsthal
II
Matheis
29
30
Sannerz
Sarrod m.Raben-
Iobst Schöppner
II
stein u. Rebsdorf
31
Schwarzenfels
II
Meienschein
»
32
Seidenroth
Weber
II
33
34
Sterbfritz
Uerzell mit
Löffert Schöppner
Klesberg
3b
Ulmbach
ia
Herber
36
Uttrichshaufen
Pfaff
„
37
Vollmerz mit Ramholz u. Hin« kelhof u. Gutsbezirk Ramholz
»
Bartholomä
38
Wahlert
Iöckel Rüffer
II
39
Wallroth
H
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40
Weichersbach
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Müller
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41
Weiperz
Müller
»
42
Zilntersbach
»•
Zirkel
Schlüchtern, den 24. Oktober 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Betr. Anträge auf Gewährung einer Borzugsrente.
Tgb. Nr. 5971. Die im Kreise Schlüchtern wohnenden und nicht nur vorübergehend sich aufhaltenden Anleihebesitzer müssen ihre Anträge auf Gewährung der Vorzugsrente an die hiesige Bezirköfürsorgestelle (KreiehauS, Zimmer Nr. 15) richten.
Das Reckt auf die VorzugSrente setzt zunäckst voraus, daß dem Anleihegläubiger ein Auslosungsrecht zusteht. Die weiteren Voraussetzungen für die Vorzugsrente sind, daß der Anleihegläubiger bedürftig ist, im Jnlande wohnt und deutscher Reichsangehöriger ist.
Nähere Auskunft erteilt die oben genannte Fürsorgestelle.
Die Herren Bürgermeister werden um ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Schlüchtern, den 23. Oktober 1925.
Der Vorsitzende Des BezirkofürsorgcverbandcS.
Betr. KräppetfÜrsorge.
Tgb. Nr. 317 K. W. A. Kinder, die an angeborener Hüftverrenkung leiden, können mit Sicherheit geheilt werden, wenn sie vor dem 6. Lebensjahr in Heilbehandlung kommen. Eine Heilbehandlung nach dem 6. Lebensjahr ist fast stets aussichtslos. Dies veranlaßt mich, alle in den §§ 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 6. Mai 1920, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge, genannten Personen (Ärzte, Lehrer, Lehrerinnen, Krankenpflegepersonen, Hebammen usw.) wieder
holt auf die nach dem Gesetze vorgeschriebene Anzeigepflicht hinzuweisen.
Schlüchtern, den 23. Oktober 1925.
Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtsamts.
Betr. Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der Landwirtschaft für das Jahr 1926.
Diesbezügliche Anträge sind bis zum 12. November d. Js. bei dem hiesigen Kreisarbeitsnachweis zu stellen. Antragsformulare sind von dieser Stelle zu beziehen.
Schlüchtern, den 26. Oktober 1925.
Der Vorsitzende des Kreisarbeitsnachweises.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Die Jagdnutzung des Jagdbezirks III der Stadt Schlüchtern (Hohenzellerberg, 199,80 Hkt. groß) wird am Donnerstag, den 12. November d. Js., nachmittags 4 Uhr im Rathaus — Stadtverordnetensitzungssaal — für die Zeit bis 31. Januar 1934 öffentlich meistbietend verpachtet.
Die Verpachtungsbedingungen können im Rathaus — Dienstzimmer des StadtobersckretärS — eingesehen, auch von dem unterzeichneten Jagdvorsteher gegen Einsendung von 1,50 Mk. bezogen werden.
Weitere Auskunft erteilt der unterzeichnete Jagdvorsteher. Schlüchtern, den 28. Oktober 1925.
Der Jagdvorsteher: Gaenßlcn.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikel 1 der Verordnung über Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vom 5. 2. 1919 wird am S.'nmag, Den 1. und 8. November D. Js. die Offenbarung der Ladengeschäfte von vormittags ii'/, Uhr bis nachmittags 2 Uhr gestattet.
Schlüchtern, den 28. Oktober 1925.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Kein Rücktritt des Reichslabmetts.
Entlassung der drei deutschnationalen Reichsminister.
Das Kabinett Luther ist nach eingehender Erörterung der politischen Lage zu folgendem Entschluß gekommen:
Das Reichskabinett betrachtet es als seine selbstverständliche politische Pflicht, auf dem in Locarno begonnenen Wege fort- zuschreiten, um dem Reichstag rechtzeitig vor dem 1. Dezember, dem Tage, der für die Unterzeichnung des in Locarno paraphierten Vertrages vorgesehen ist, ein Gesamtergebnis für die Beschlußfassung unterbreiten zu können. Aus diesen Erwägungen erachtet es das Reichskabinett für geboten, von einer Demission abzusehen und die Reichsgeschäfte weiterzuführen.
Der Reichskanzler hat dem Reichspräsidenten über die politische Lage Bericht erstattet und zugleich seine Vorschläge über die zukünftige Gestaltung des Kabinetts unterbreitet. Der Reichspräsident hat die EntlassungSgesuche der Reichsminister Neuhaus, Schiele und v. Schlichen genehmigt und unter Billigung der Fortführung der Reichsgeschäfte durch das jetzige Kabinett mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsministers der Finanzen den Reichskanzler Dr. Luther, des Reichsministers des Innern den Rcichswehrmiuistcr Dr. Geßler und des Reichswirtschaftsminifters den Reichsverkehrs- minister Dr. Krohne beauftragt.
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Das Echo der Presse.
Die dculschnationalen Zeitungen lassen durchblicken, daß eine zukünftige Zusammenarbeit der Deulschnationalen mit dem gegenwärtigen Reichskabinett nicht ausgeschlossen sei.
Die „K r e u z z e i 1 u n g" betont, die Haltung der Tcuisch- nationalen zu dein Rumpjkabinett Luther werde nur von sachlichen Gründen diktiert und von der Verantwortung vor lebenswichtigen Entscheidungen für die Nation getragen sein.
Der „Berliner L 0 k a l a u z e i g e r" hebt hervor, daß trotz der sachlichen Meinungsverschiedenheiten über den jetzigen Beschluß der Tcutschnafionalen alle Gründe der inneren Politck, alle Gründe der Wirtschaft gebieterisch mahnen, es bei der Zusammenarbeit der bisherigen Regierungskoalition zu belassen.
In der „Germania" schreibt der frühere Reichkpressechef Spiecker: Wmn, wie es den Anschein Hot, der klarste und sicherste Weg zur Wahrung unseres Ansehens in der Welt die Anrufung des deutschen Volkes ist, dann sollte nicht viel Zeit verloren werden, damit vor aller Welt schnellstens der Beweis erbracht wird, daß das deutsche Volk in seiner großen Mehrheit den Frieden der Welt und die Verständigung der Volker will.
In der „V 0 s s. Ze i t u n g" schreibt Georg Bernhard, daß in Deutschland für die nächsten Jahre ruhig und dauernd nur mit der großen Koalition zu regieren sei.
Im „V 0 r w ä r t s" heißt es: Für die Billigung des Vertragswerkes von Locarno ist im deutschen Volke zweifellos eine große Mehrheit vorhanden. Eine Regierung, die sich auf diese Mehrheit stützen will, kann nicht gegen diese Mehrheit gemeinsame Sache mit den Teutschnationalen in den wichtigsten innerpolitischen Fragen machen.