Nr. 136 (1. Blatt)
Samstag, den 14. November 1925
77. Fahrg.
: Sprechstunden beim Landratsamt: Dienstags: : »nd Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr. ■
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
J.-Nr. 9477. In der Gemeinde KohlhauS, KrS. Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Schlüchtern, den 9. November 1925.
Der Landrat. J. V.: SchultheiS.
KreisauSschutz.
Wahlordnung betr. Kommunallandtags- u. Kreistagswahlen.
J.-Nr. 5921 K. A. Durch Ministerialerlaß vom 4. 11. 1925 — M. Bl. f. d. i. V. S. 1171 — ist der Wortlaut des § 57 Ziffer 1 der Wahlordnung vom 14. 10. 1925 geändert worden. Er lautet jetzt:
$ 57 (1) Die Wahlzeit dauert in der Zeit vom 1. April bis 30. September von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nacb- mittags, sonst von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.
Durch Gemeindebeschluß oder Anordnung des Gutsvorstandes kann der Beginn der Wahlhandlung auch für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März auf 8 Uhr vormittags angesetzt werden, ohne daß sich der Endtermin (6 Uhr nachmittags) ändert.
In Abstimmungsbezirken mit weniger als 1000 Einwohnern kann die Wahlzeit durch Gemeindebeschluß oder Anordnung des GutövorstandeS abgekürzt werden.
Sie darf jedoch nicht später als 10 Uhr vormittags beginnen und nicht vor 5 Uhr nachmittags schließen.
Wo der Abstimmungsbezirk eine Gemeinde und einen Gutsbezirk oder mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke umfaßt, ist zur Beschlußfassung gemäß Satz 2 u. 3 die Ge- mem5e) deren Gemeindevorstand vorn KreisauSschuß ge Mß § 16 Abs. 3 Satz 4 $ 106 Abs. 3 Satz 4 mit der Bestimmung des Wahlraums für den Absrnnmungsbezirk betraut ist zur Anordnung gemäß Satz 2 u. 3 der mit der Bestimmung des Wahlraumes betraute Gutsvorstand zuständig.
Schlüchtern, den 12. 11. 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschuswö. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 5895 K. A. Wie den Herren Standesbeamten der Landaemeinden des Kreises bekannt ist, sind im Verlag des Reichsbundes der Standesbeamten Deutschlands in Berlin SW. 68, Markarafenstraße 77, sämtliche amtlich empfohlenen standesamtlichen Gebrauchsformu^are erbälUich. Der genannte Verlaa bat neuerdings ein Formular-Musterbuch für Standesämter Hersteller» lassen, das vom Verlag zum Preise von 3 RM. bezogen werden kann. Den Herren Standesbeamten gebe icb die Bestelluna dieses Formular-Musterbuebes anheim, zumal der für das Musterbuch provisorisch zur Be- rechnung kommende Betrag von 3 RM. bei der ersten Formular-Bestellung im Mindestbetrag von 10 M. gutgeschrieben wird.
Im übrigen ersuche ich b;c Herren Standesbeamten nach Möglichkeit sämtliche notwendigen Formulare für das Standesamt, welche staatsseitig nicht geliefert werden, von dein Verlaa der Standesbeamten in Berlin zu beziehen.
Schlüchtern, den 10. November 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Finanzamt.
OeffentUche Auffordernng z'" Abaabe einer Bermögenserklärung für 1925.
A.
T. Zur Abgabe einer Erklärung über ihr gesamtes steuerpflichtiges Vermögen sind verpflichtet:
1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche). die im Bezirk des unterzeichneten Finanzamtes entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufbalten, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1925 entweder
g) ein steucrpflichtiaes Geiamtvermögen (m- und ausna- disches Vermögen) im Werte von mehr als 5000 RM. besessen haben oder . .
b) inländisches landwirtscbast'ichcs, sorstwirtschaft rcbcS oder gärtnerisches Vcrmöaen oder inländisches Grundvermögen besessen haben oder
c) inländisches Betriebsvermögen im Werte von mehr als 5000 RM. besessen haben;
2. a) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Koloniälgesellschasten, bergbautreibende rcch^fälnae Vereinigungen und nichttecbtsfäbtge Bergg^werkschaHen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaf
ten, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hypothekenbanken, Schiffsbeleihungöbanken,
b) rechtsfähige und nichtrechtöfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, andere Zweckvermögen und sonstige nicht unter a fallende Körperschaften des bürgerlichen Rechts,
c) offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften,
d) Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, wenn der Sitz oder der Ort der Leitung im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts liegt.
II. Zur Abgabe einer Erklärung über das im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts belegene landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen, Betriebsvermögen und Grundvermögen sind ohne Rücksicht auf den Wert dieses Vermögens verpflichtet:
1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich weder ihren Wohnsitz haben noch sich mehr als 6 Monate aufhalten;
2. alle Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten, deren Sitz und Ort der Leitung im Ausland liegen.
B.
Die hiernach zur Abgabe einer Vcrmögcnserklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Erklärung unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 2 0. November bis 1 5. Dezember 1 9 2 5 bn dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke fiJt die Vermögenserklärung können vom 19. November 1925 ab von deM unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Vermö- genserklärung ist schriftlich (zweckmäßigerweise eingeschrieben) einzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt an den Svrcch- tagcn Dienstags und Freitags von 9—12 Uhr vormittags und von 2—4 Uhr nachmittags abzugeben.
Die Pflicht zur Abaabc der Vermögenserkläruna ist vom Empfang eines Vordrucks nicht abhängig.
Die Abgabe der Vermögenserklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter A bezeichneten natürlichen Personen, Körverscb asten, Perlonen- vercinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögenserklärung bei einem anderen Finanzamt bereits abaegeben haben und dies dem unterzeichneten Finanz- amt mitteilen.
C.
Wird die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung nicht eingehakten, so kann einvZuschlag bis zu 10 v. H. des nr Erhebung gelangenden Steuerbetrugs festgesetzt werden. Die Abgabe der Vermögenserkläning kann durch Geldstrafe erzwungen werden. Wer aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit unrichtige oder unvollkommene Angaben über sein stmervslicb- tiges Vermögen macht oder durch Nichtabgabe einer Erklärung steuerpflichtiges Vermögen verschweigt, setzt sich schweren Strafen aud.,
Schlüchtern, den 13. November 1925.
Das Finanzamt.
Stadt Schlüchtern.
Abschrift.
Der Vorsitzende
des Grundsteuer-Ausschusses. Schlüchtern. 10. 11. 1925.
Der Vorsitzende des GnnOsteuer-Berufungsausschusses bat unterm 6. 10. 1925 — C 6070 — als endgültigen Einheitssatz den GesamtrohertragSverlust im hiesigen Amtsbezirk auf 60 v. H. festgesetzt: zufolge dessen die für die Zeit vom 1. Februar bis 30. Sevtember d. Js. gestundeten Vermögenssteuerbeträge setzt im Gesamtbeträge von 3,2 Monatsbeträgen fällig werden und am 15. d. Mts. an die Steuer- hcbcstellcn abzuführen sind.
gez. Momsen.
An das Bürgermeisteramt Schlüchtern.
Wird veröffentlicht mit dem Hinzufügen. daß die Beträge alsbald an die Stadtkasse zu zahlen sind.
Schlüchtern, den 10. November 1929:
Der Magistrat: Gaenßlen.
Zwecks Anerkennung des ArbeitsvertrageS werden die Holzhauer aufgefordert, sich am Montag, den 16. November 1925 vormittags 10 Uhr im Rathaus — Stadtsckre- tariat — einzufinden.
Schlüchtern, den 12. November 1925.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Landwirte! Dor unbekannten Kreditvermittlern sei gewarnt!
Die Lage im Saargebiet.
Das Völkerbundssekretariat veröffentlicht den Bericht des Präsidenten der Saarregierung Rault über die Geschäfts« fiihrung der Regierung während der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. Dezember 1925. Der Streik der Bergarbeiter, der am 27. Juli begann, wurde am 3. August durch Vermittlung des französischen Arbeitsministers beigelegt, jedoch blieb der Streik nicht ohne Folgen. Die verminderte Kohlenförderung zwang eine Reihe von Judustrieunternehmungen, vor allem die großen Eisenhütten, zu erhöhten Preifen im Ausland zu taufen. Seit dem 1. August stieg der Kohlenpreis auch im Saargebiet. Die Zollschranken zwischen dem Saargebiet und Frankreich fielen am 1. Oktober 1925 völlig fort.
Im Laufe des September 1925 wurde von der Saar« regierung nach Anhörung aller zuständigen Organe, die Grün« düng einer Arbeitskammer beschlossen, deren Aufgabe es sein wird, die Konflikte zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern aus der Welt zu schaffen.
Die Stärke der örtlichen Gendarmerie wurde bis zum Oktober auf 879 Mann gebracht. Der Güterverkehr ist nach Deutschland nach wie vor befriedigend. Am 1. Oktober wurde die große Zollstation in Homburg an der deutsch-saarländischen Grenze in Betrieb genommen. Die Aufhebung der Zollgrenze zwischen Frankreich und dem Saargebiet führte zu starken Preissteigerungen, die die Saarregierung durch die Einfuhr billiger Waren niederzuhalten bemüht war. Unter die notleidende Bevölkerung stvurde von der Saarregierung eine Summe von z!vei Millionen französische Franken verteilt. Der Landwirtschaft wurde ein Kredit von einer Million Franken gegeben. Der Bericht gibt im übrigen einen Ueberblick über die sanitären Verhältnisse des Saargebietes und über die Sterblichkeit innerhalb der Bevölkerung.
Die pEchgerüchte in Bayern.
Amtliche Erklärung der bayerischen Regierung.
Mit Rücksicht auf die in letzter Zeit durch die PreflS gegangenen Mitteilungen über einen beabsichtigten monarchi- ^chyeu Putsch in Bayern wird amtlich frjtyefteHi:
1. Richtig ist, daß Graf Soden vor etwa drei Wochen gelegentlich eines Besuches beim Ministerpräsidenten diesem Kenntnis gegeben hat von der Zusammenfassung der monarchistisch gesinnten Organisationen im Verein „Baherntreue" sowie von den Zielen dieses Vereins.
2. Unrichtig ist, daß dabei General Möhl sich in Begleitung des Grafen Soden befand. Möhl ist feit Monaten nicht beim Ministerpräsidenten gewesen.
3. Unrichtig ist, daß gelegentlich dieses Besuches Graf Soden an den Ministerpräsidenten die Frage gerich« tct hat, wie die Regierung sich verhalten werde, wenn Kronprinz Rupprecht in naher Zeit sich veranlaßt sehe, die Gewalt zu übernehmen.
Endlich heißt es in der amtlichen Erklärung: „Unrichtig ist, was teils offen, teils versteckt behauptet wurde, daß gelegentlich dieses Besuches überhaupt davon die Rede gewesen ist, daß die Wiederaufrichtung der bayerischen Monarchie eventuell im Wege eines Putsches oder einer anderen .Gewalttat erfolgen solle. Es wurde vielmehr mitgeteilt, daß auch heute der Verein ein Legales Vorgehen durchaus ablehne."
Die Aot der Lan-wirtschast.
Vor einer Katastrophe.
Der bekannte bayerische Politiker Dr. Heim erklärte hier in einer Rede, daß die Katastrophe der Landwirtschaft im nächsten Frühjahr ungeahnte Formen annehmen werde, wenn nicht sofort Hilfsmaßnahmen ergriffen würden.
Angesichts des deutschen Ueberverbrauchs an Weizenmehl und der Unverkäuflichkeit der deutschen Roggenernte bezeichnete Dr. Heim als einziges Mittel eine Zwangsmaßnahme, durch die wenigstens vorübergehend der Verbrauch von Weizenmehl eingeschränkt wird, der von Roggenmehl aber frei bliebe. Erforderlich sei auch die Ansammlung von italienischen Gctreidcvorrätcn.
Da es undenkbar sei, daß der Bauer unter den gegenwärtigen Verhältnissen die ihm auferlegten Steuern bezahle, sei eine sofortige Steuenstundung dringend notwendig. Dr. Heim schloß mit einem dringenden Appell an alle Verantwortlichen, sofort zu helfen, da aus der Katastrophe der Landwirtschaft sonst eine Katastrophe der gesamten Wirtschaft werde.
Die Londoner Unterzcichnungsfeierlichkeiten.
London, 12. November. Für die Feierlichkeiten aus Anlaß der Unterzeichnung des Locarno-VertragS am 1. Dezember wird außer dem königlichen Bankett und dem anschließenden Empfang im Buckingham-Palast noch vor der Corporation der Londoner City em Gabelfrühstück zu Ehren der fremden Gäste geplant. Premicrnnnister Baldwin wird den Unterzeichnern des Vertrags ein Festessen in der Gemäldegalerie des St. James-Palastes geben. _