Schlüchtemer Zeitung
Kreis-Knrtsbtatt * Myememev amtlich er finzeiger Dr -or Kreis Ächlüchtem
Rr. 144
Donnerstag, den 3. Dezember 1925
77. Kahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
J.-Nr. 9904. Ich mache die Herren Bürgermeister und | Gutsvorsteher auf die im Amtsblatt Nr. 31 veröffentlichten Erlaß des Herrn Ministers für Volkswohlfahrt vom 16. Juli d. Js. III. V. 1438 aufmerksam, wonach auf Grund des § 1553 Abs. 4 der Reichöversicherungsordnung in der Fassung ; des Gesetzes vom 14. Juli 1925 (— R. G. Bl. G. 47—) mit Wirkung voin 1. August 1925 ab bestimmt ist, daß die Unternehmer von Betrieben, die der gewerblichen Unfallversicherung unterliegen, die Anzeige über einen Unfall an die Orts- polizeibchörde schriftlich unter Beifügung einer Abschrift zu erstatten haben und daß die Ortspolizeibehörde die Abschrift an den zuständigen G ewerbeau fsichtS beam- t c n weiterzugeben hat.
Schlüchtern, den 26. November 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Nach dem vom Kommunallandtag beschlossenen und von dein zuständigen Herrn Minister genehmigten Nachtrag zur Vichseuchen-Entschädigungssatzung vom 6. Mai 1912 (s. Bekanntmachung des Herrn Landeshauptmanns vom 30. Juni 1925, Amtsblatt S. 159) wird für die an der Borna- s ch e n K r a n k h e i t gefallenen oder wegen dieser Krankheit notgeschlachteten und damit behaftet befundenen Pferde vom Bezirksverband eine Entschädigung gewährt. Ich bestimme hierzu mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und mit Zustimmung des Herrn Landeshauptmanns in Hessen folgendes:
Die Bornasche Krankheit (ansteckende Gehirn-Rücken- markcntzündung) der Pferde gilt bezüglich der Entschädigung als festgestellt, wenn bei einem'Pferde ohne äußerlich erkennbare Ursache die für die Krankheit charakteristischen Erscheinungen auftreten und vom beaistteten Tierärzte festgestellt wer- deu^uod wenn gleichzeitig andere Erkrankungen des Gehirns ober Rückenmarks auszuschließen sind, insbesondere chronische Gehirnhöhlenwassersucht (Dummkoller), akute Gehirn- oder Rückenmarkentzündung infolge von Verletzung, Hitzschlag, akuten Krankheiten (Druse, Influenza), oder von Geschwülsten und Schmarotzern. Differenttaldiagnostisch kommt weiter in Betracht Tollwut und die sogenannte Schweinöberger Krankheit. In ZweifelSfällen ist der Regierungs- und Veterinärrat zuzuziehen.
Ebenso gilt die Krankheit als festgestellt bezüglich der Entschädigung, wenn durch die histologische Untersuchung des Gehirns eines nach amtstierärztlicher Feststellung verdächtig erkrankt gewesenen Pferdes im Hygienischen Institut einer tierärztlichen Hochschule oder einer veterinärmedizinischen Fakultät die für die Krankheit charakteristischen Jnhiltrationen in der Umgebung der Blutgefäße des Gehirns oder die Einschlüsse in den Ganglienzellen nachgewiesen sind. Die Feststellung dieser Veränderungen ist jedoch nicht Bedingung für die Gewährung der Entschädigung,, sofern durch die amtstierärzt- liche Untersuchung des lebenden Tieres die Diagnose hinreichend gesichert erscheint. Die Ergänzung des Befundes am lebenden Tier durch die histologische Untersuchung ist aber, soweit irgend tunlich, zu veranlassen, gegebenenfalls sind die Gründe, warum diese Untersuchung unterblieben ist, in dem Befundben'cht anzugeben. ,
Die Sicherung der Diagnose durch die histologische Unter- suchung ist nur dann möglich, wenn das Gehirn frisch cinge- sandr wird. Es wird empfohlen, den Kopf des Tieres un- eröffnet so schnell als möglich dein Untersuchungsinstitut ein- zusenden. Der Unterkiefer mit Muskulatur und der nasale Teil des Oberkiefers können abgesetzt werden. Ist sie sofortige Einsendung des Kopfes nicht möglich, so ist das Gebirn her- auszunehmen, in 10% Formalinlösung einige Tage cinzu- legen und dann einzusenden. ,
Voraussetzung für die Gewährung einer Entschädigung ist in jedem Falle/ daß daö Pferd vor und nach dem Verenden oder Töten von einem beamteten Tierarzt auch rii ersichtlich des Borliegens anderer unheilbarer oder unbedingt tödlicher Krankheiten (§ 71 Ziffer 1 des Vichscuchcngescycö vom 26. Juni 1909 RGBl. S. 519) untersucht wird, und daß die Tötung wegen voraussichtlicher Unheilbarkeit der Borna leben Krqnkheit mit Zustimmung des beamteten Tierarztes erfolgt.
Wenn die Tötuiig eines an Borna scher Krankheit ci= krankten oder dieser Seuche verdächtigen Pferdes im Dienst- bezirk eines anderen beamteten Tierarztes vorgenommen weit den soll, so sind Lebendbefund und AbschäyungSverhandlungen diescin rechtzeitig zu übersenden und von diesem (in bin Herrn Landeshauptmann weiterzureichen.
Die durch die Feststellung der Borna leben Krankheit entstehenden Kosten für amtötierärztlrebe Verrichtungen fallen entsprechend dem t 24 des Preuß. AuSfübriingSgesetzeS zum Vichsenchengesetz (von, 25. Juli 1911, E. S. 449) der Staatskasse/ die Kosten der Abschätzung mt challe des § 24 Abs. 3 a. m O. dem Dezirksverbandc zur Last. (A. IIL3101).
Eassel am 18. 11. 1925. Der Reg.-Präsident.
Die Merzeichnung des Locarnowerkes.
Die Feierlichkeiten in der englischen Hauptstadt.
Die Außenminister der einzelnen Mächte hatten sich nach London begeben, um persönlich lern Werke von Locarno durch ihre Unterschrift die volle Rechtskraft zu geben. Pie Unterzeichnung oer Verträge fand in dem sogenanten goldenen Empfangssaal des Foreign Office statt, der in vergangenen Zeiten bereits mehrfach Zeuge bemerkenswerter historischer Versammlungen und Handlungen gewesen ist.
Nach Eröffnung der Sitzung schlug Chamberlain den Delegierten vor, die verschiedenen Verträge zu unterzeichnen. Daraus erfolgte die Unterzeichnung der Verträge von Locarno und der übrigen Abkommen, die am 16. Oktober paraphiert wurden.
Die deutsche Delegation inurbe bei der Ankunft mit lebhaften Beifallskundgebungen der Zuschauer begrüßt. Reichskanzler Dr. Luther und Außenminister Dr. Stresemann dankten, indem sie den Hut lüfteten, mit freundlichem Lächeln.
In dem amtlichen englischen Funkspruch heißt es: Die Unterzeichnung bedeutet das endgültige Ende b re K r i e g s z u sta n d e s in Europa und den Beginn neuer Anstrengungen zur Aufrechterhaliuna des Friedens in der Kriegszone Europas. Die historische Bedeutung dieses Ereignisses wurde von allen Teilnehmern der Sitzung gewürdigt. Sie kam auch in der feierlichen Zeremonie des Unterzeichnuugs- aktcs zum Ausdruck.
Eine Botschaft des englischen Königs.
Zu Beginn der Sitzung erhob sich Chamberlain und verlas eine Botschaft des Königs, in der es heißt:
Im Namen S. M. des Königs heiße ich Sie in der Hauptstadt des Reiches willkommen. S. M. hat mich beauftragt, Ihnen zu sagen, mit welchem Interesse sie den Beratungen der Konferenz von Locarno gefolgt ist, und Ihnen seine tiefe Befriedigung über ihren Erfolg auszudrücken. S. M. beglückwünscht sich dazu, daß Sie gerade seine Hauptstadt zum Unterzeichnungsort für die in Locarno geschlossenen Verträge gewählt haben, und bebtnrtet-bnÜTfu rnfslge-dss- schweren PcMfte^ verhindert ist, dieser feierlichen Gelegenheit beizuwohnen. Aber des Königs höchster Wunsch ist, daß dieses große Werk der Befriedung und Versöhnung die Grundlagen für die aufrichtige Freundschaft zwischen unseren sieben Nationen und für die Friedenssicherung unserer Völker sein wird.
Im Anschlüsse an diese Vcrkündnng betonte der englische Außenminister Chamberlain:
Die Regierung Seiner Majestät teilt vollständig die Wünsche, die Ihnen vorzutragen, ich eben die Ehre hatte. Die Konferenz von Locarno hat nicht nur die alte Freundschaft gestärkt, sie ist auch die Grundlage für die Versöhnung mit Deutschland geworden, und wir sind überzeugt, daß wir von nun an Freunde sein werden.
Wir sind uns vollkommen darüber klar, daß noch viel getan werden muß, bis unsere Hoffnungen sich verwirklichen. Wir werden auf dem vorgezeichneten Weg noch viele, viele Schwierigkeiten finden, aber wir werden sie überwinden.
Nach der Ansprache Chamberlains machte
Reichskanzler Dr. Luther
u. a. folgende Ausführungen:
„Im Namen meiner Regierung danke ich für den Empfang und für die Botschaft, die S. M. der britische König den hier versammelten Delegierten der Nationen übermittelt hat. Von ganzem Herzen begrüße ich die Feststellung Seiner Majestät, daß Locarno ein Werk sein soll der Befriedung und Versöhnung, als Grundlage für eine aufrichtige Freundschaft zwischen den hier vertretenen Nationen, und daß es den Frieden sichern soll, den alle Völker so dringend brauchen
als Grundlage für ihren Wiederaufstieg.
Auch hoffen wir ernsthaft, daß die Wünsche gch verwirklichen mögen, die der Herr kgl. großbritannische Außenminister zum Ausdruck gebracht hat, insbesondere auch für das Verhältnis der hier vertretenen Nationen zu meinem Vaterland. Minister Chamberlain hat mit Recht hervorgehoben, daß aus diesen Verträgen neben der Versöhnung auch neue Freundschaft hervorgehen möge und aber auch Hindernisse zu über« winden sind. Wir sprechen von Vorurteilen, die wir besiegen müssen, neu einem Mißtrauen, das überwunden werden muß. Alle Völker müssen sich vereinigen, um diese Vorurteile und dieses Mißtrauen in die Vergangenheit zu verweisen und den Weg frei zu machen für eine Zukunfts- entwickelung, an der wir alle mitarbeiten müssen.
Dazu wird es notwendig sein, daß auch alles verschwindet, was seine Ursachen hat in nicht mehr berechtigten Nach- Wirkungen einer vergangenen Kriegszeit. Die Tatsache, daß Gebietsteile meines Vaterlandes unter den Auswirkungen dieses Krieges noch zu leiden haben, muß in absehbarer Zeit ebenso der Vergangenheit angehören, wie der Gedanke des Mißtrauens, dem wir gemeiuschnstlich entsagen wollen. Der Pflug, an den wir Hand anlegen wollen, soll neue Werte schassen, auf einem freien Boden, der die Möglichkeit der Ernte gebe, bereit unsere Völker bedürfen, nachdem sie so viel gelitten haben durch die Heimsuchungen der Vergau-mheit.
Gedenkt der hungernden Dögelk
Die Abfindung der Hohenzollern.
Seit einiger Zeit waren zwischen dem preußischen Staat und dem Hause Hohenzollern Bergleichsverhandlungen ein« geleitet, die nunmehr zum Abschluß gekommen sind. Ueber das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde folgende amtliche Mitteilung verbreitet:
„Angesichts der Tatsache, daß phantastische Ziffern über diesen Vergleich im Umlauf sind und weiter angesichts der zu erwartenden Reichstagsdebatte seien hier die wichtigsten zahlenmäßigen Angaben des Vergleichs gegeben.
Nach dem Vergleich soll erhalten: der Staat die Kron- schlösser mit dem historischen Mobiliar und den Gärten, die Kunstwerke in den Berliner Museen und in der Schaft-Galerie in München, die Kroninsignien, die Verfügung über das Hohenzollern-Museum, die Hausbibliothek und das Hausarchiv nach Maßgabe besonderer Bestimmungen, die Theater mit dem Theaterfonds, 111000 Morgen Land und Forste, die Hausgrundstücke in Berlin und Potsdam mit einigen Ausnahmen, ferner die Kronfideikommißrente.
Das vormalige Königs Haus soll erhalten: einzelne Schlösser (das Palais Kaiser Wilhelms I. und das Niederländische Palais, Bellevue und Babelsberg), einzelne Hausgrundstücke, das Gebrauchsmobil-ar und den Familienschmuck, den restlichen Land- und Forstbcsitz (rund 290 000 Morgen) und 30 Mill. Reichsmark. Die 30 Millionen Reichsmark entsprechen etwa dem Werte des dem Staate zusalleuden Grundbesitzes (Güter, Forste und Nutzgrundstücke).
Das preußische Finanzministerium hat sich, nachdem die Richtlinien vom Staatsministerium gebilligt waren, zu diesem Vergleich entschließen müssen, weil das Reich bisher den Ländern eine Ermächtigung, die Vermögensauseinandersetzung unter Ausschluß des Rechtsweges zu regeln, nicht gegeben hat und weil andererseits angesichts des bisherigen Verlaufs der Prozeßführung die Entscheidung über die Auseinandersetzung den ordentlichen Gerichten nicht überlasten bleiben konnte."
Von den Blättern der Rechten nimmt nur der „Lokal- Anzeiger zu dieser Veröffentlichung Stellung. Das Blatt schreibt: Dieser Vergleichsvorschlag gibt dem preußischen Staat, was des Staates ist, während er der Krone nur einen Teil der .achtsame wadceu will, biv ihr g<.oühr^m Der Sttglcidi zeugt von weitblickendem Entgegenkommen der preußischen Krone.
In den demokratischen und sozialdemokratischen Blättern hat der Vergleich einen Sturm der Entrüstung entfacht. Dce „B o s s. Z t g.", die die Höhe der Abfindung der Familie Hohenzollern alles in allem auf etwa 225 Millionen „Fricdens- mark" beziffert, spricht von einer Ungeheuerlichkeit. Nach der Verarmung Deutschlands durch Krieg und Inflation, dachdcm Millionen von Menschen um ihr erarbeitetes Vermögen ge- komnien seien, werde hier aus öffentlichen Mitteln einer Familie eine Summe zugesprochen, die für die heutigen Kapitalbegriffe schon etwas Phantastisches habe. — Das „Berliner Tageblatt" betont, daß es sich vorläufig nur um einen Borschlag des Preußischen Finanzministeriums handele, während die preußische Regierung über den Vergleich noch keinen Beschluß gefaßt habe. Vielleicht Ware es zweckmäßiger, so schreibt das Blatt weiter, daß diese Bcschlußsastiing aufgeschoben ivcrde, bis über das von den Dcinokraten im Reichstag beantragte Gesetz über eine reich-gesetzliche Regelung der Abfindung der ehemaligen Herrscherhäuser entschieden fei. Durch den vorgeschlagenen Vergleich würde die Familie bei Hohenzollern zum größten Grundbesitzer in ganz Deuffchland gemacht und der ehemalige Kaiser sozusagen als einziger, noch dazu steiwilliger Auslandsdeutscher voll aufgewertet werden, während die Hundertausende von Ausländsdeutschen trotz bindender rechtlicher Verpflichtung des Reiches mit Bettelst finnigen aligespcist und große wertvolle Schichten des deutschen Volkes unter, Verletzung wohlerworbener Rechte dem Elend preisgegeben seien.
Auch der „V o r w ä r t s" setzt sich für die Annahnic des Antrags der Demokratischen Partei im Reichstag ein, der die Möglichkeit gebe, „eine solche in der Geschichte noch nicht da- gewesene Ausplünderung des Vollsvermögens zugunsten weniger Fainttien zu verhindern".
An diesem großen Werk mitzuarbeiten ist unsere Aufgabe; noch mehr als der Inhalt des Vertrages, der neue Verhältnisse in der Welt schafft, muß die Einheit des Willens zu gemeinsamer friedlicher Arbeit sein, die ihren Ausdruck im Werk von Locarno findet, zu dem sich Deutschland im Einklang mit seiner bisherigen Stellung- nähme und den eigenen deutschen Anregungen auch heute gern bekennt. Möge aus dieser Willenseinheit das Zusammenwirken aller der Völker erwachsen, die hier vertreten sind."
Nach kurzen Antworten der anderen Delegierten schritt man' dann zur Unterzeichnung der Verträge.
Chamberlain zum Ritter des Hosenbandordens ernannt.
Wie „London Gazette" bekannt gibt, hat der König den Außenminister Auster, Chamberlain zum Ritter des Hosen- bandordens ernannt. Die Ernennung ist für ein Mitglied des Unterhauses eine ganz außergewöhnliche Auszeichnung, dir nur wenige Beispiele in der Geschichte des Ordens hat. Sie wird allgemein als die erste Etappe für die Erhebung in die AdelsMürde angesehen.