Schluchten« Zeitung kreis-Amtsblatt * Allgemeiner crmtlLctier Anzeiger für öen Kreis Schlüchtern druck und vertag: Q. SteinfÜö Söhnen Gesthastsft^. Bahnhofstv. 6 ck JernsprrNr.^ ^ ZDoststheckk: FranksirotcuM-rZZ^o
Nr. 147
Donnerstag, den 10* Dezember 1925
77 Aayrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Polizeiliche Unterbringung Obdachloser.
RdErl. d. MdJ. u. d. MfB. v. 20. 11. 1925 — IV E 2360 u. II 7 Nr. 1757.
Die im RdErl. v. 22. 9. 1925 — IV E 2270 m II 7 rN. 1422 (MBliV. S. 985) gegebenen Bestimmungen über die Feststellung der Obdachlosigkeit und die zu ihrer Verhütung anzuwendenden polizeilichen Mittel haben vielfach leb-; hafte Beunruhigung hervorgerufen. Demgegenüber weisen wir darauf hin, daß nach der für die Pol.-Behörden maßgebenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gewisse Härten nicht zu vermeiden sind und daß die Nichtbeachtung dieser Rechtsprechung die Polizei gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen der benachteiligten Vermieter aussetzen würde. Es muß daher insbesondere daran festgehalten werden, daß Obdachlosigkeit erst dann angenommen werden kann, sobald fcst- steht, daß die Exmittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in der Lage sind, sich ein notdürftiges Unterkommen zu beschaffen, und daß ihnen hieraus eine unmittelbare Gefahr droht. Diese Feststellung wird sich indessen bei geeignetem planmäßigen Zusammenarbeiten zwischen Wohnungsamt und Polizei schon vor Vollziehugg der Räumung treffen lassen. Deshalb wird die im Satz 2 deö RdErl. gestellte Forderung, daß vor Feststellung der Obdachlosigkeit zunächst die Räumung bereits erfolgt sein müsse, nicht mehr aufrechterhalten. Was die Frage der behelfsweise» Unterbringung anlangt, bestimmen wir in Abänderung des letzten Halbsatzes von Satz 3 a. a. O., daß als Obdach nur solche Räume verwendet werden dürfen, die zur Unterbringung von Menschen geeignet sind.
An sämtliche OrtSpol.-Behörden emschl. Landiä'erei. MBliV. S. 1197.
*
Vorstehender Erlaß wird den Ortspostzeibehörd-n und Landjägereibeamten unter Hinweis auf den in der Schlüch- terner Zeitung Nr. 121/25 enthaltenen Erlaß vom 22. September d. Zö. IV E 2270 u. II 7 Nr. 1422 zur Beachtung mitgeteilt.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Ereisausschuff.
J.-Nr. 6191 K. A. Nachdem die Standesregister und Formulare für 1926 hier «»gegangen sind, ersuche ich die Herren Standesbeamten des Kreises, dieselben innerhalb 8 Tagen im Kreisausschußbüro bierselbst abholen zu lassen. Bei der Abboblung sind gleichzeitig die Kosten für die alphabetischen Register einzuzablen.
Dieselben betragen für:
Standesamt Schlüchtern 2,5s R.-M.
„ Salmünster 0,80 „
//
Soden
i,45
0
Steinau
0,90
n
Elm
0,60
Gundhelm
0,60
Heubach
0,60
Hinlersteinau
0,60
Hohenzell
0,60
M
#
Hütten
0,60
//
//
Marjoß
1,30
//
//
MottgerS
1,30
n
Neuengronau
0,70
Oberkalbach
0,60
//
//
Oberzell
0,60
//
Romsthal
1,30
Sannerz
0,60
//
Schwarzenfels
0,60
n
y
Sterbfritz
0,80
//
Ulmbach
0,90
//
Uttrichsbauscn 0,60
//
//
' Voll merz
0,60
y
Wallroth
1,40
Hüntersbach
0,60
Die Kosten
fallen den Gemeinden des
betreffenden
^tandesamtsbczirks zur Last.
Schlüchtern, den 9. Dezember 1905. ,
Der Vorsitzende deS KrelöauSfchusscS.
Der Regierungs-Präsident.
A. VI. Nr g662 <>. Cussel, den 23. n. 1925.
Betrifft Wohnungsnnneleuenheit
Nach dem Erlaß des Herrn Munsters für Volkswobl- fahrt vom 21. Oktober d. Js. - >1 7 P Nr. 64 - müssen Beamte ohne weiteres gemäß der Anordnung über die Bewirtschaftung des Wohnranmes für Reichs- und unmittelbare Staatsbeamte und für Neuüsangchönge vom 29. Mai 1925 (Pr. Gss. S. S- 65/25) in diejenige Liste der Wohnungssu
chenden ausgenommen werden, die bei der Vergebung freigewordener Wohnungen in erster Linie zugrundegelegt wird.
Ich ersuche, hiernach sofort die dortigen Listen zu ändern, falls anderweit verfahren ist.
Im Aufträge.
An die Herrn Landräte des Bezirks pp.
J.-Nr. 330 W. A. Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 5. 12. 1925.
Der Vorsitzende des Kreisaus schuf'es.
Stadt Steinau.
Polizei-Verordnung, betreffend die Benutzung des Schloßdurchfahrts-Weges durch Kraftfahrzeuge und Fahrräder.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der „Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen" vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529), des § 143, Absatz 1, des „Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung" vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) des § 23 Abs. 1 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923 u. 88?April 1924 (R. G. Bl. S. 175 ch. 413) und das Artikels III der „Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen" vom 6. Februar 1924 (R. G. Bl. S. 44) wird mit Zustimmung des Magistrats für den Stadtbezirk Steinau nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1. Der Schloßdurchfahrtsweg darf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nicht benutzt werden.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark geahndet.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Steinau (Kr. Schlüchtern), den 20. Oktober 1925.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Traudt.
Zum Schutze der Landwirtschaft.
Ein Garantiefonds zur Beschaffung von Dünger.
Der Reichsbund des Deutschen Handels mit landwirt- schaftlichen Erzeugnissen und Bedarfsstoffen hat an die in Betracht komemnden Reichsministerien und Preußischen Ministerien folgende Eingabe gerichtet:
Die unzweifelhafte Notlage der Landwirtschaft hat zu dem von einem großen Teil der Landwirte und der Gesamtheit der Müller und Getreidehändler verworfenen Vorschlag des Wiederauflebens der R c i ch s g e t r e i d e st c l l e geführt. Zweifellos aber besteht die Gefahr, daß im nächsten Frühjahr nicht ausreichend gedüngt wird, weil die Landwirte nicht in der Lage sind, Dünger gegen Kasse oder kurze Wechsel zu kaufen, und weil bei der großen Verschuldung sehr viele Landwirte, Genossenschaften und Händler nicht in der Lage sind, das Risiko weiterer Düngerlioferungen auf Kredit zu tragen. Aus diesem Grunde halten wir es für erforderlich, daß der notwendige Schutz der Landwirtschaft auf folgendem Wege zuteil wird:
Das Reich soll die Ucbcrschüssc der Rcichsgetrcidcstellc angeblich 84 Millionen Mark zum Zwecke eines Garan- t i e f 0 n d s zur Verfüguna stellen, der es den Erzeugern von Kunstdünger, Düngerhandel treibenden Handelsfirmen und landwirtschaftlichen Genossenschaften ermöglicht, den Landwirten den Gegenwert für den gelieferten Kunstdünger zu billigem Zinsfuß bis zur Verwertung der nächsten Ernte zu st un d e n. Wir schlagen vor, daß das, Risiko jeder Düngerlieferung in der Art geteilt wird, daß der Dünger- erzeuger 25 Prozent, die Düngerhandel treibende Firma oder Genossenschaft 25 Prozent und daS Reich 50 Prozent tragen. Ueber den Betrag jeder Düngerlieferung muß der Landwirt einen Wechsel akzeptieren, den die Handel treibende Firma oder Genossenschaft ausstellt. Der Wechsel wird unter Beifügung einer Abschrift der Rechnung über das zu Grunde liegende Geschäft an den Düngererzenger weitergegeben, und dieser diskontiert ihn unter Weitergabe der Rechnung bei der Reichsbank. Das Reich solle für jeden Wechsel Gewähr in Höhe von 50 Prozent leisten, die Dünger-Erzeuger den Händlern bezw. Genossenschaften gegenüber die Gewähr für 25 Prozent übernehmen.
-k Die englisch-französischen Gegensätze in der Abrüstnugs- fraqe. Die Punkte, in denen keine Einigung erzielt wurde, und in denen der Völkerbundsrat nunmehr eine Entscheidung zu fällen hat, sind folgende: Von französischer Seite wird eine genaue P r ü f n n g d e r K r i c g s k r a f t e eines jeden Staates verlangt. Diese Kontrolle sei notwendig, damit ein jeder Staat, her bedroht sei, genau wisse, mit welcher Hilfe er von anderen VkUcrbundsmitglicdcrn zu rechnen habe. Der zweite Punkt betrifft die V e r b i n d u n g d e r S i ch e r h e 1 t s - m 1 t d e r A b r ü st u n g s f r a g e. Die Engländer sind im Gegensatz hierzu der Anschauung, daß der Völkerbundspakt genügend Sicherheit biete. Man müsse 511 der neuen politischen Lage das Vertrauen haben, daß sie die Sicherheit gewährleiste. Es komme daher nicht so sehr auf den Umfang der Rüstungen an, sondern vielmehr darauf, mit welcher Schnelligkeit sie im Kriegsfalle in Erscheinung treten würde und in welchem Zeitraum man mit wirksamer Hilfe rechnen könne. Die moralische Garaiitie sei wicbtiaer als alle Kontrollmaßnabmeru
Kredilsragen.
In Stuttgart hielt Reichsbankpräsident Dr. Schacht einen Vortrag über Kreditfragen.
Einleitend wies der Redner darauf hin, daß von der Kreditscite allein eine Besserung der augenblicklichen Lage nicht zu erwarten fei, daß aber die K r e d i t n 0 t auch nicht die ganze Not des Landes ausmache. Die Stellung der R e i ch s b a n k sei heute wesentlich befestigter als vor drei Monaten. Deshalb sei sie jetzt in der Lage, der Wirtschaft weiter entgegenzukommen. Dieses Entgegenkommen zeige sich in der Ermäßigung des Zinssatzes. Der augenblickliche Zinssatz von 9 Prozent sei der n i e d r i g st e Satz für Kredite in Deutschland. Deshalb würde eine weitere Ermäßigung durchaus nicht die Wirkung haben, daß die übrigen Zinssätze fallen würden. Der Umstand, daß die Reichsbank über einen starten Devisenbestand verfügt, ermögliche ferner eine zweite Maßnahme, um der deutschen Wirtschaft zu Hilfe zu kommen.
Die Kredite der Golddiskontbank, die noch viel zu wenig in den Kreisen der Industrie und des Handels bekannt seien, eröffneten die Möglichkeit, aus dem Devisenbestand der Reichsbank Währungskredite zu erhalten ohne Beanspruchung des deutschen Zahlungsmittelumlaufes. Diese Kredite seien in erster Linie bestimmt für die Export- i n d u st r i e. Dr. Schacht drückte seine Freude darüber aus, daß die A u s l a n d s k r e d i t e, die Deutschland in Anspruch genommen habe, durch die Anleihen der letzten Wochen nicht wesentlich angenommen hätten, da durch diese kurzfristige Kredite abgedeckt worden seien. Dies sei eine begrüßenswerte Gesundungsbewegung, weil dadurch eine Beruhigung in die deutsche Wirtschaft hineinkomme.
Dr. Schacht wandte sich dann gegen die L a st e n, die der Industrie vom Staate auferlegt worden seien und führte aus, es sei ein völliges Unding, der kranken und not« leidenden Wirtschaft sozialpolitische und andere Aufgaben aufzuerlegen, wofür Gelder beim besten Willen nicht vorhanden seien. Es wäre bedauerlich, wenn man die deutsche Wirtschaft erst zu Tode laufen ließe, bis die politischen Organe zu dieser Einsicht gekommen seien.
Dr. Schacht fuhr fort, er glaube, daß die deussche Wirtschaft" über die schweren und grausamen Augenblicke der Krise nicht hinwegkomme, wenn He rufe: „Hier muß der Staat helfen!" Der Schrei nach Staatshilfe sei eine Vorbedingung für die Sozialisierung, die die deutsche Wirtschaft vermeiden ivollc. Der Zusammenschluß der chemischen und Eisenindustrie, der Schiffahrt und anderer Gewerbe sei ein Beispiel dafür, wie sich Ersparnisse erzielen lassen, die zur Steigerung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen müssen.
Das gleiche gelte für die Landwirtschaft. Die Reichsbank tue für sie, was sie nur könne. Sie könne aber keinen K a p i t a l k r e d i t an die Landwirtschaft geben. Eine gewisse kaufmännische Erziehung der Landwirtschaft würde sehr gute Dienste leisten. Auch in der Landwirtschaft müsse sehr viel zur Verbesserung der Produktion getan werden.
Zum Schluß kam Dr. Schacht auf die wirtschaftliche Bedeutung der Locarnoverträge zu sprechen. Die nächste Etappe müsse sein, stabile Währungsvcrhältnissc in ganz Europa herbeizuführen. Leider zeige die Geschichte, daß niemals jemand aus dem Beispiel der anderen lernen wolle. Es wäre das größte Unglück für Europa, wenn noch mehr Staaten am eigenen Leibe diese Erfahrung machen müßten, bevor sie zur Umkehr kommen. Wenn Locarno gescheitert wäre, wäre das Unheil gar nicht auszudenken. Das ganze durch den Dawes-Plan geschaffene Werk der wirtschaftlichen Vernunft wäre zerstört und die ausländischen Kredite aus Deutschland würden zurückgezogen werden.
Die Krise der Reichsregierung.
Kein Auftrag zur Kabinettsbildung vor Freitag.
Wie verlautet, wird der Reichspräsident erst dann einer Persönlichkeit den Auftrag zur Kabinettsbildung erteilen, wenn ihm die Mitteilungen der Parteien über ihre Haltung zur Regierungsbildung bekannt gegeben sind.
Da die Parteiführer in den Besprechungen mit dem Reichspräsidenten zugesagt haben, die Stellungnahme der Parteien bis Donnerstag zu unterbreite», so dürfte der Auftrag zur Kabinettsbildung frühestens am Freitag erfolgen.
Der PartciausschußdcrSozialdemok raten ist bereits zusammcngetrcten, um zu der Frage der Regierungsbildung Stellung zu nehmen. Es ist anzunehmen, daß der Parteiausschuß ein Programm, und zwar sowohl ein Wirt- schaftsprogramm als auch ein politisches, auSarbeiten wird, das die Voraussetzung für den Eintritt der Sozialdcmokratie in die Regierung enthält.
*-■ Keine Neuanforderung von Räumlichkeiten für die französischen Besatzungstruppen. Der Oberbefehlshaber der französischen Besatzungstruppen hat dem Gcneraldelegicrten der ReichSvcrmögcnsverlvaltung beim alliierten Oberkommando in Mainz mitgeteilt, daß er für den französischen BesatzungS- abschnitt den Befehl erlassen habe, bis zum 1. April 1926 von jeder Muansorderung von Räumlichkeiten abzusehen. Die Reichsvermögensverwaltung in Koblenz ist angewiesen worden, bei der britischen und belgischen Armee auf den Erlaß eines gleichen Befehls hinzuwirken.