9 chlüchterner 3 eitung Kreis -Kmwblatt * Myememev amtlich er Anzeiger für Kar Kreis Schlüchtem Krack unö Verlag: tz.Steisfüd SLHue* Gesthästsst: Lahnhofstr. 6 * sernspv.Nr.r^ * pvststh«^:P«nkstwtLM.r)r»o Nr 151 (1 Blatt) Samstag, den 19. Dezember 1985 77. Zahrg.
Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt.
J.-Nr. 10423. Aus Antrag des Herrn Jagdvorstehers der Stadt Steinau habe ich die städtischen Forstbeamten Krause und Lücke zu Steinau die Mitwirkung bei der Ausübung der Jagdpolizei in den beiden gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Stadtgemeinde Steinau übertragen.
Schlüchtern, den 15. Dezember 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 10543. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Einsendung der Berichte über die Revision der Drogenhandlung im Jahre 1925, noch im Rückstände sind, werden an deren a l s b a l d i g e Einsendung erinnert.
Schlüchtern, den 16. Dezember 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J-Nr. 10467. Infolge mehrfacher Entlassungen von Arbeitern sehe ich mich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß die Verordnung, betr. Maßnahmen gegenüber Betrieböabbrüchen und -stillegungen vom 8. November 1920 — R. G. Bl. S. 1901 — auch jetzt noch Gültigkeit hat. Nach dieser Verordnung sind die Inhaber oder Leiter von gewerblichen Betrieben, in denen in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, verpflichtet, dem Herrn RegierungS-Präsidenten Anzeige zu erstatten, sofern Betriebsanlagen teilweise oder überhaupt nicht mehr benutzt werden sollen. Ebenso ist Anzeige zu erstatten, wenn in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Arbeitnehmern 10 Arbeitnehmer, oder in Betrieben mit in der Regel mindestens 200 Arbeitnehmern 5 v. H. der im Betriebe beschäftigten Arbeitnehmerzahl, jedenfalls aber wenn mehr als fünfzig Arbeitnehmer entlassen werden sollen.
Schlüchtern, den 14. Dezember 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Nr. in, 898. Der Preußische Herr Ministerpräsident hat in Aussicht genommen, preußischen Staatsangehörigen aus Anlaß der Vollendung des ico. Lebensjahres eine in der staatlichen Porzellanmanufaktur hergestellte Tasse als Geschenk der Preußischen Staatsregierung zu überweisen. Anträge auf Gewährung derartiger Ehrengaben sind rechtzeitig durch meine Hand einzureichen.
Berlin, den 4. November 1925.
Der Preußische Minister des Innern.
Polizeiliche Unterbringung Obdachloser.
RdErl. d. M. d. I. u. d. MfV. v. 20. 11. 1925 — IV E 2360 u. 11 7 No. 1757.
Die im RdErl. v. 22. 9. 1925 — IV E 2270 u. II 7 No. 1422 (MBl. t. V. S. 985) gegebenen Bestimmungen über die Feststellung der Obdachlosigkeit und die zu ihrer Verhütung anzuwendenden polizeilichen Mittel haben vielfach lebhafte Beunruhigungen hervorgerufen. Demgegenüber weisen wir darauf hin, daß nach der für die Pol.-Behörden maßgebenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gewisse Härten nicht zu vermeiden sind und daß die Nichtbeachtung dieser Rechtsprechung die Polizei gegebenenfalls Schadenersatzansprüchen der benachteiligten Vermieter aussetzen würde. Es muß daher insbesondere daran festgehalten werden, daß Obdachlosigkeit erst dann angenommen werden kann, sobald feststeht, daß die Exmittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in der Lage sind, sich ein notdürftiges Unterkommen zu beschaffen, und daß ihnen hieraus eine unmittelbare Gefahr droht. Diese Feststellung wird sich indessen bei geeignetem planmäßigen Zusammenarbeiten zwischen Wohnungsamt und Polizei scyon vor Vollziehung der Räumung treffen lassen. DeShalb wird die im Satz 2 des RdErl. gestellte Forderung, daß vor Feststellung der Obdachlosigkeit zunächst die Räumung bereits erfolgt sein müsse, nicht mehr aufrecht erhalten. Was die Frage der bebelfsweisen Unterbringung anlangt, bestimmen wir in Abänderung des letzten Halbsatzes von Satz 3 n. a. O., daß als Obdach nur solche Räume verwendet werden dürfen, die zur Unterbringung von Menschen geeignet sind.
J.-Nr. 10345. Vorstehender Erlaß wird den OrtSpo- lizeibehörden zur Beachtung mitgeteilt. Der darin angezogene Erlaß vom 22. September ds. Js. ist in Nr. 121 des aml- Uchen Kreisblattes abgedruckt.
Schlüchtern, den 15. Dezember lyZV
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kretsausschuß.
Kommunallandtagswahl betreffend.
J.-Nr 6554 K. A. In Gemäßheit des § 91 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Kommunallandtagen vom 14. Oktober 1925 hat der LandesanSschuß in Hassel in der Sonderbeilage zum Regierungsamtöblatt rN. 50 die Ergebnisse der Kommunallandtagswahlen veröffentlicht.
l Von den zu tvählenden 43 Abgeordneten entfallen:
15 Sitze auf die Hessen-Nassauische Arbeitsgemeinschaft
15 „ „ „ Sozialdemokratische Partei
7 ,, „ „ Zentrumspartei
3 „ „ „ Deutsch Demokratische Partei
3 „ „ „ Kommunistische Partei
Der Wahlkreis Schlüchtern-Gersfeld erhält davon 2 Mandate. Diese entfallen auf Forstmeister Rang in Sal- münster, und Landrat Dr. Wicchens in Gersfeld.
Von den im hiesigen Wahlkreis — Gersseld und Schlüchtern — abgegebenen 16538 gültigen Stimmen erhielten. *
Wahlvorschlag 1 (Hessen-Nassauische Arbeitsgemeinschaft) Z858 „ 2 (Sozialdemokratische Partei) 2597 „ 3a (Zentrumspartei) 3488 „ 3b (Zentrumspartei) 5335 „ 4 (Demokratische Partei) 466 , 5 (Kommunistische Partei) 323 „ 6 (Partei für Handel und Gewerbe) 261 „ 7 (Wirtschaftspartei) 210
Das Wahlergebnis für den gesamten Regierungsbezirk ist in der Eingangs erwähnten Beilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 50 veröffentlicht, worauf ich hiermit nochmals besonders Hinweise.
Schlüchtern, den 16. Dezember 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses, von Trott zu Solz.
Landwirtschaftliche Unfallrentenquittnngen betr.
J.-Nr. 2594 L. U. Vom 1. Januar 1926 ab dürfen zum Abheben von landwirtschaftlichen Unfallrenten nur noch Quittungsformulare neuerer Art verwendet werden. Diese sind bei dein zuständigen Bürgermeisteramt und im Sek- tionsbüro (Kreisausschuß Schlüchtern) erhältlich. Den Herren Bürgermeistern gehen in den nächsten Tagen eine Anzahl neuer Vordrucke „zu monatlichen und vierteljährlichen Abhebungen ’ zu.
Schlüchtern, den 15. Dezember 1925.
Der Sektionsvorstand der Hess. Nass. Vandw. Berufsgenossenschaft. Sektion Schlüchstrn.
Stadt Schlüchtern.
Nacheichung der Matze u. Gewichte in Schlüchtern.
Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, die nicht durch besonderen Boten zur Vorlage der Gegenstände aufgefordert wurden, haben diese bis spätestens Montag, den 21. Dezember 1 9 2 5 einschließlich in der Nacheichstelle (Speise- saal des früheren Seminars) vorzulegen.
Nach Beendigung der Nacheichung finden Revisionen statt. Werden dabei Gegenstände vorgefunden, die nicht nach- geeicht, oder mit durchkreuztem Stempel und Jahreszeichen versehen sind, dann verfallen diese der behördlichen Beschlagnahme. Außerdem haben die verantwortlichen Geschäftsinhaber pp. Bestrafung zu gewärtigen.
Schlüchtern, den 18. Dezember 1925.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
Der Landesausschuß hat beschlossen, für das Jabr 1926 eine Viehseuchenabgabe für Pferde, Esel usw. in Höbe von 5 RM. und für Rindvieh in Höhe von 0,40 RM. für jedes Stück zu erheben. Für Ziegen werden für 19^6 Beiträge vorläufig nicht erhoben.
Die Hebeliste (Bestands-Verzeichnis) liegt in der Zeit vom 21. dö. Mts. bis einschließlich 4. n. Mtö. in der Stadt- schreiberei zur Einsicht aus.
Steinau, den 17. Dezember 1925.
Der Magistrat. Traudt.
Auf die in voriger Nummer dieser Zeitung erschienenen Verfügung des Herrn Landrats vom 15. d. MtS. — J.-Nr. 10601 —, betr. voreilige Begleichung von nachträglich er- hobcncn Forderungen aus Liefeningsverträgen usw. wird hin- ! gewiesen.
Steinau, den 17. Dezember 1925.
Der Magistrat. Traudt.
Die Ausgabe der W e i b n a ch t S b ä u m c erfolgt Samstag, den 19. d. MtS., nacbmittagS zwischen 4 und 5 Uhr auf dem Sumpen.
Steinau, den 17. Dezember 1925.
Der Magistrat. Traudt.
Gedenkt der hungernden Vögel!
Kochs Versuch gescheitert.
Keine Basis für die Große Koalition.
Die Fraktionen des Zentrums, der Deutschen Volkspartei und der Sozialdemokraten traten zusammen, um zu den er- gänzten Richtlinien des Abgeordneten Koch Stellung zu nehmen. Die Ergänzungen betrafen drei Punkte, vor allem die Erwerbslosenfrage, dann die Frage des Arbeitszeitgesetzes im Zusammenhang mit dem Washingtoner Abkommen und schließlich die Frage der Revision der Steuergesetzgebung.
Nach der nur kurzen Parteiführerbesprechung unter Vor- sitz des Abgeordneten Koch (Dem.) wurde folgendes Kom. muntque bekanntgegeben:
„In der abschließenden Parteiführerbesprechung gab der Abgeordnete Müller-Franken (Sozialdemokr.) folgende Erklärung ab:
„Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion erkenn! an, daß der Abgeordnete Koch, dessen republikanische und demokratische Zuverlässigkeit außer Zweifeln steht, sich auf das eifrigste bemüht hat, für eine Regierung der Großen Koalition eine Basis zu finden, die für die Sozialdemokratie, das Zentrum, die Demokraten und die Deutsche Volkspartei annehmbar ist. Die Fraktion muß jedoch feststellen, daß durch das mangelnde Entgegenkommen -bet Deutschen Volkspartei, besonders in den sozialen unb wirtschaftlichen Maßnahmen, die in diesem Winter überaus dringend sind, diesen Bemühungen kein Erfolg beschieden war. Selbst zu dem Programm des Abgeordneten Koch hat die Deutsche Volkspartei jede klare Stellungnahme vermieden. Die Fraktion kann in der Formulierung, die ihr auf Grund der Besprechung der Parteien neuerdings vorgelegt wurde, eine geeignete Grundlage für die Bildung einer Regierung der Großen Koalition nicht erblicken."
Das Zentrum erklärte, daß es sich auf den Boden der Richtlinien gestellt habe.
Die Deutsche Volkspartei erklärte gleichfalls, daß sie zwar an einigen Stellen Bedenken erhoben habe, sich trotzdem aber auf den Boden der Richtlinien stellen könnte. Dieselbe Erklärung wie das Zentrum gab die Demokratische Partei ab.
Der Abgeoronete Leicht' rrktarte für die Bayerische Volkspartei, daß sie von einer endgültigen Stellungnahme absehe.
Der Abgeordnete Koch stellte daraufhin fest, daß die Bemühungen um die Errichtung der Großen Koalition gescheitert seien. Er werde seinen Auftrag alsbald dem Reichspräsidenten zurückgeben."
Dr. Koch beim Reichspräsidenten.
Der Abgeordnete Koch erschien beim Reichspräsidenten und berichtete über seine Verhandlungen, aus denen sich ergeben habe, daß die Große Koalition zurzeit nicht möglich sei. Er gab deshalb dem Reichspräsidenten den ihm erteilten Auftrag zurück. Der Reichspräsident dankte dem Abg. Koch für seine mühevolle Arbeit, die, wenn sie auch kein positives Ergebnis hatte, doch wesentlich zur Klärung der politischen Lage beige, tragen habe.
Senkung der Lohnsteuer.
Annahme der Vorlage im Reichstag.
Der Reichstag hat in zweiter und dritter Lesung die Vorlage über die Senkung der Lohnsteuer angenommen.
Danach bleiben bei der Lohn st euer vom Arbeitslohn jährlich 1200 M. steuerfrei, und zwar 720 M. als steuerfreier Lohnbetrag (sogenanntes steuerfreies Existenzminimum), 240 M. zur Abgeltung der Werbungskosten und 240 M. zur Abgeltung der Sonderleistungen. Außerdem bleiben steuerfrei für die Ehefrau und für jedes minderjährige Kind je 10 Prozent des nach Abzug der 1200 M. verbleibenden Arbeitslohnes, mindestens aber 120 M. für die Ehefrau, 120 M. für das erste Kind, 240 M. für das zweite Kind, 480 M. für das dritte Kind, 720 M. für das vierte Kind, je 960 M. für das fünfte und jedes folgende Sink
Bei der veranlagten Einkommeissteuer werden in ähnlicher Weise Abzüge gemacht. Einkommen unter 1300 M. im Jahre sollen überhaupt nicht veranlagt werden, also steuerfrei bleiben. Diese steuerfreie Grenze von 1300 M. soll sich bei den verheirateten Steuerpflichtigen noch erhöhen: für die Ehefrau um 100 M., für das erste Kind um 100 M., für das zweite Kind um 180 M., für das dritte Kind um 360 M., für das vierte Kind um 540 M., für das fünfte und jedes folgende Kind um je 720 M.
Im übrigen wird von dem Einkommen bei der Veranlagung abgezogen: 720 M. als steuerfreier Einkommensteil. sofern das Einkommen 10000 M. jährlich nicht überfteigt, sowie ferner für die Ehefrau und jedes minderjährige Kind je achk Prozent des nach Abzug der 720 M. verbleibenden Ein- kommens, jedoch höchstens je 600 M. für die Ehefrau und jedes Kind, insgesamt aber nicht mehr als 8000 M.
Der Abzug für die Familienangehörigen soll aber mindestens betragen: für die Ehefrau 100 M., für das erste Kind 100 M., für das zweite Kind 180 M., für das dritte Kind 360 M., für das vierte Kind 540 M., für das fünfte und jedes folgende Kind je 720 M.