Schlüchterner Zeitung
Kreis-Kmtsblatt * Myemeinev amtlicher Anzeiger fiw Kar Kreis Schlüchtem
Krmkunb vevlLg: H. Steinfeld Söhne * «Seschästssk Dahnhofsti'.b * Irrnspv.Nr.l4y * P»ststheikk:P«»kstwraM.rrroo
Rr 15 Donnerstag, den 4. Februar 1926 78. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
J.-Nr. 805. Diejenigen OrtSpolizeibehörden, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 21. v. MtS. — Nr. 34 Schlüchterner Zeitung Nr. u — betr. Angeftellten- versicherung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer noch im Rückstände sind, werden hiermit daran erinnert.
Schlüchtern, den 2. Februar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 863. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 22. v. MtS. — Nr. 549 — betr. die Zahl der Geburten und Todesfälle im Jahre 1925 pp. noch im Rückstände sind, werden hiermit daran erinnert.
Schlüchtern, den 2. Februar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz. '
J.-Nr. 344 K. A. Der Gemeinderechner Christ in Ober- zell ist auf weitere 5 Jahre bestätigt worden.
Schlüchtern, den 28. Januar 1926.
Der Landrat.
Allgemeine Ortskrankenkasse Schlüchtern.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 17. 1. 1926 und der 7 ten Ausführungsverordnung vom 21.1.1926 sind ab 1. Januar 1926 auch diejenigen Angestellten zur Erwerbslosenfürsorge beitragspflichtig, die zwar nicht mehr nach derReichSver- sicherungsordnung für den Fall der Krankheit pflichtversichert sind, aber auf Grund des Angeftellten-Versicherungsgesetzcs der Angestelltenpflichtversicherung unterliegen.
Diejenigen Arbeitgeber des Kreises, die Angestellte der vorbezeichneten Art beschäftigen, welche, wenn ihr Arbeitsverdienst über bie Grenze der KrankenversicherungSpflicht (2700 Mk. im Jahre) nicht hinausginge, pflichtversichert wären, haben diese bis zum 1 o. Februar 1926 hierher anzumelden. Diese Meldung ist auch für solche Angestellte zu bewirken, die einer Ersatzkaffe angehören, die Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge für dieselben sind an unsere Kasse abzuführen. Von der Anmeldung und Beitragszahlung ausgeschlossen sind nur solche Angestellte, die einer Betriebskranken« oder Knappschaftskasse angehören müßten. Die in den Spalten 1—13 der bei unserer Kasse vorgeschriebenen Anmeldeformulare vorgesehenen Angaben müssen vollständig gemacht werden und die Anmeldungen die Bezeichnung »Erwerbslosen-Fürsorge" tragen. Endet das BeschäftigungSverhältnis oder wird die obere Verdienstgrenze der Angestelltenversicherungspflicht (jährlich 6000 Mk.) überschritten, so ist der Angestellte abzumelden, die Beiträge sind bis zum Eingänge der ordnungsmäßigen Abmeldung fort- zuentrichten. Als Beitragssatz gilt seit 1. 1. 1926 - 3°/0/ die obere Verdienstgrenze für die KrankenversicherungSpflicht, von der die Beiträge zu berechnen sind, beträgt zur Zeit 2700 Mk. pro Jahr oder monatlich 225 Mk. Der volle Beitragssatz für die Erwerbslosenfürsorge stellt sich darnach zur Zeit für jeden dieser Angestellten auf rund 6,76 Mk. im Monat, oder wöchentlich 1,56 Mk.; hiervon haben Angestellte und Arbeitgeber je die Hälfte zu tragen.
Die Anforderung dieser Beiträge erfolgt mit den sonstigen Beiträgen.
Schlüchtern, den 1. Februar 1926,
Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse.
Finanzamt.
BekanntmaMng.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen über die vereinfachte Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1925 vom 19. Januar 1926 ergeht folgende Aufforderung:
i. Sämtliche Arbeitgeber haben spätestens bis zum 15. Februar 1926 ausgerechneteLohnsieucr- Überweisungslisten zusammen mit einer Bescheinigung nach Muster (2) dem Finanzamt einzureichen, soweit sie im Kalenderjahr 1925 Arbeitnehmer beschäftigt haben, die während der Dauer ihres Beschäftigungsverhältniffes oder eines Teiles derselben außerhalb der Beschäftig ungöge- m e i n d e ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen A u - f e n t h a l t gehabt haben. Die Lohnsteucrüberwcisungvlistcn sind nach Wohnsitz (Aufenthalt-) Gemeinden (Sitzgemeinden) der Arbeitnehmer getrennt aufzustellen. Das gleiche Verfahren istanzuwenden, wenn die Betriebsstätte im Kalenderjahr 1925 aus einer BeschäftigungSgemeinde in eine andere verlegt worden ist. Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr 1925 weder Wohnsitz noch Aufenthalt im
I n la n d e hatten, sind für sich in einer gemeinsamen LohnsteuerüberweisungSliste zusammen aufzu- führen. Die richtige und genaue Bezeichnung der BeschäftigungSgemeinden und der Sitzgemeinden ist für den Finanzausgleich von größter Wichtigkeit. Aufschluß über den Wohnsitz wird in den meisten Fällen das vom Arbeitgeber geführte Lohnkonto geben.
Soweit sich bei den Arbeitnehmern Sitzgcmeinde und BeschäftigungSgemeinde während des ganzen Kalenderjahres 1925 gedeckt haben, ist keine LohnsteuerüberweisungSliste aufzustellen, sondern dem Finanzamt zum genannten Zeitpunkt eine Fehlanzeige nach Muster (3) einzusenden.
Haben Arbeitgeber für einen Teil ihrer Arbeitnehmer wegen auswärtigen Wohnsitzes Überweisungslisten einzusenden, so ist diesen außer der Bescheinigung nach Muster (2) keine weitere Fehlanzeige für die Arbeiter beizufügen, die in der BeschäftigungSgemeinde ihren Wohnsitz gehabt haben.
2. Soweit für die einbehaltenen Steuerabzugsbetrage Marken verwendet worden sind, haben die Arbeitnehmer spätestens bis zum 15. Februar 1926 ihre Steuerkarten und die im Kalenderjahr 1925 verwendeten Einlagebogen an das Finanzamt ihres derzeitigen Wohnsitzes abzugeben.
Eine Verlängerung der bis zum 15. Februar gesetzten Frist kann unter keinen Umständen zugestanden werden.
Vordrucke hält das Finanzamt zur Abgabe an die Arbeitgeber bereit.
Schlüchtern, den 2. Februar 1926.
Finanzamt.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1.—10. Februar d. Js. erfolgt die Reinigung der Schornsteine in der Hanauerstraße, Alte Bahnhofstraße, Schloßstraße, Wasser-, Kirch- und Sackgasse.
Schlüchtern, den 1. Februar 1926.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Gne Erklärung der nationalen Gewerkschaft deutscher / Eisenbahner.
Berlin, 2. Februar. Die Leitung der nationalen Gewerkschaft deutscher Eisenbahner bezeichnet in einer Erklärung den geplanten Demonstrationsstreik als eine politische Spielerei. Die alten Gewerkschaften hätten nicht nur unter Duldung das Dawes-Abkommen unterzeichnen lassen, sondern sie hätten die Unterzeichnung gefordert, bestimmt aber hätten ihre Vertreter in den Parlamenten das Abkommen mit Ja beantwortet. Das heutige Massenelend sei die Auswirkung des Abkommens, wofür die alten Gewerkschaften die Verantwortung zu übernehmen hätten. Die nationale Gewerkschaft deutscher Eisenbahner sei der Meinung, daß der Verwaltungsrat der Reichsbahn, der nur international denken könne, erst dann wieder eine wahre deutsche Politik treiben werde, wenn die deutsche Eisenbahn wieder in deutschen Händen liegt.
General Suchomlinow gestorben.
Berlin, 2. Februar. Heute vormittag ist, wie der „Asien- Europa-Dienst" meldet, in einem Berliner Krankenhans des Roten Kreuzes der Kriegsminister Rußlands während des Kriegsausbruches, General W. A. Suchomlinow, im Mtcr von 78 Jahren gestorben.
Zusammenkunft Strescmanns mit Briand.
Berlin, 2. Februar. Wie die „B. Z." wissen will, dürfte die geplante Zusammenkunft zwischen Stresemann und Briand in der letzten Febrnarwochc stattfinden. Zu der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses erfährt das Blatt, daß von feiten der Rechtsparteien neue Anträge vorbereitet werden, die eine Verschiebung des Anmeldetermins für den Eintritt in den Völkerbund bezwecken.
Die erste Etappe in den deutsch-schweizerischen Handels- vertragsvcrhandlungen.
Basel, 2. Februar. Der schweizerisckic Bundesrat nahm heute in einer besonderen vertraulichen Sitzung den Bericht der Sachverständigendelegation entgegen, die die ersten Handelsvertragsverhandlungen mit Deutschland in Berlin führte. In den Kreisen der schweizerischen Delegation rechnet man für Ende Mai bis Juni mit dem Abschluß eines Handelsvertrages. Diese Schlußverhandlungen sollen in Genf start- finden.
Der Kardinalstaatssekretär tritt nicht zurück.
Rom, 2. Februar. Die Vatikanofsiziöse „Correspondenza" bedauert, daß die Blätter des In- und Auslandes den bevor- stehenden Rücktritt des Kardinalstaatssekretärs Gasparri an» zeigen. An und für sich, meint die Korrespondenz, wäre ein Dementi einer solchen Nachricht überflüssig. Aber angesichts der Hartnäckigkeit, mit der diese Nachricht im In- und Aus- lande immer wieder verbreitet werde, sei sie zu der Erklärung autorisiert, daß Kardinalstaatssekretär t^iasparri in seinem Amte bleiben werde, und daß der Papst ihni volles Vertrauen und liebevolles Wohlwollen entgegenbringe.
Sparsamkeit.
Der neue Reichsfinanzminister Dr. R e i n h 0 l d sieht sich einer Riesenaufgabe gegenüber. Er soll die Steuerlast zur Tragkraft der Bevölkerung in ein richtiges Verhältnis bringen, soll Sparsamkeit über ein Zusammenwirken mit Parteien, von denen fast jede auf Erhöhung der Ausgaben hindrängt. Seit Aufstellung des Etats für 1925 sind die Ausgaben um nicht weniger als 800 Milliarden Mark gesteigert worden; es fragt sich, ob sich bei dem Haushaltsentwurf für 1926 nicht ein ähnlicher Vorgang wiederholt.
Dabei müssen auch diesmal die Ausgaben des außerordentlichen Haushalts, die von rechtswegen durch Anleihen zu decken wären, aus laufenden Mitteln bestritten werden, weil man sich zur Ausnahme einer Anleihe noch immer nicht zu entschließen wagt. Die Ausgaben des Reiches sind gewachsen, sowohl durch die Bestimmungen von Versailles als auch durch die Gesetzgebung der Nachkriegszeit, und sie wachsen weiter, während die Einnahmen eine weitere Steigerung kaum vertragen.
Hier kann nur äußerste Sparsamkeit helfen, die nicht allein von der Regierung, sondern auch vom Reichs- t a g zu üben ist. Der Reichstag aber hat versagt. Er widmete dem Haushaltsplan nicht dasjenige Maß von Interesse, das erwünscht gewesen wäre. Der Etat für 1924 ist erst August 1925, der Etat für 1925 überhaupt nicht endgültig festgestellt. Drei Notgesetze waren während des laufenden Rechnuügsjahres erforderlich, damit weiterge- wirtschaftet werden konnte. Zuletzt beschloß der Aeltestenrat, die noch ausstehende dritte Lesung unter Verkürzung der Redezeit zu erledigen.
Inzwischen wurde bereits der Haushaltsplan für 1926 von der Regierung vorgelegt. Nach den Bestimmungen der Reichsverfassung soll er vor dem 1. April 1926 fertiggestellt sein. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß auch diesmal die Verfassungsvorschrift unbeachtet bleibt. Die immer wiederholten Regierungskrisen lassen ein ordnungsmäßiges Arbeiten nicht zu, und so gelangt man auch in der nächst absehbaren Zeit wohl kaum zu geordneten Etatsverhältnissen.
Und doch wäre die genaueste Nachprüfung dringend nötig, auf der Einnahmeseite ebenso wie auf der Ausgaben- seite. Zu den Einnahmen tragen die Besitz- und Verkehrssteuern 4,8 Milliarden, die Zölle und Verbrauchssteuern etwa 2 Milliarden Mark bei. Das ist, verglichen mit der Vorkriegszeit, eine ungeheure Mehrbelastung, bei der man sich fragen muß, ob nicht wenigstens an einzelnen Stellen eine Erleichterung möglich wäre. Sie i st möglich, wenn sparsamer gewirtschaftet wird.
Zunächst könnten und sollten die P a r l a m e n t e ihren eigenen Bedarf verkürzen. Der Mitgliederbestand des Reichstags und der Einzellandtage ist zu hoch für ein verarmtes Land. Aber auch sonst vermissen wir die Sparsamkeit. Der Verwaltungsaufbau in Preußen hat zu viele Stockwerke; das sah die preußische Regierung und skizzierte deshalb ein Reformprogramm. Der Preußische Landtag aber brächte auf diesem Gebiete keine irgendwie nennenswerte Reform zu stände, nicht einmal die Ausschaltung der Regierungspräsidenten. Alles blieb beim alten, sogar der Regierungspräsident für Sigmaringen, also für einen Bezirk von 70 000 Einwohnern, mit etwa 14 höheren Beamten wurde nicht beseitigt. Bestehen blieben die Gesandtschaften der deutschen Länder untereinander, obwohl ein Reichsratsvertreter deren Funktionen recht wohl übernehmen könnte. Wenn eingewendet wird, daß es sich hier um Angelegenheiten der Länder, nicht des Reiches handle, so ist zu erwidern, daß das Reich durch Steuerüberweisungen in Höhe von 2,3 Milliarden Mark einen großen Teil dieser Bedürfnisse deckt, daß also auch eine Kritik an der Verwendung solcher Gelder erlaubt sein muß.
Eine weitere Steuerentlastung wäre möglich, wenn man das P 0 st f i n a n z g e s e tz entsprechend änderte. In dem neuen Etat ist ein Zuschuß der Reichspost von nur 20 Millionen Mark eingesetzt. Man könnte 200 Millionen Mark einsetzen, ohne den Postbetrieb irgendwie zu erschüttern. Die Post hatte vom 1. April 1924 bis 31. März 1925 einen Reingewinn von 300 Millionen Mark nach reichlichen Abschreibungen. Ein Betriebsmittelfonds, wie ihn sich die Post zugelegt hat, ist angesichts ihres sicheren Guthaben- bestandes in Form der Postscheckeinlagen überflüssig. Auch ließe sich der Zeitpunkt, von dem ab Ueberschüsse in die Reichskasse fließen, entsprechend vorrücken und ihr Prozentsatz steigern. Um das Plus, das hierdurch der Reichsfiskus erhielte, würde sich der Steucrbedarf ermäßigen.
Was die P e r s 0 n a l a u s g a b e n anlangt, so betragen sie für Reich, Länder und Gemeinden zusammengerechnet nicht weniger als 8% Milliarden Mark. Allein der allgemeine Pensionsfonds des Reiches verschlingt mit 1,5 Milliarden 42 Prozent der allgemeinen Reichsausgaben. Neue Planstellen sind, von zwei Aemtern abgesehen, nicht Jeschaffen, das muß anerkannt werden. Aber der Spar- ommissar sollte nach wie vor sein Auge daraus richten, wo Kürzungen am Personaletat vorzunehmen sind. Allein die Reparationslast für 1926 beträgt 1,36 Milliarden Mark; sie wird von 1926 ab auf 2^ Milliarden Mark an. wachsen. Sollen wir dieser Last nicht erliegen, so muß das neue Kabinett mit Sparsamkeitsmaßregeln unnachsichtlich uorgeheu.
Freiherr Karl von WeizsScker gestorben.
Stuttgart, 2. Februar. Der frühere württembergssche Ministerpräsident. Freiherr Karl van Weizsäcker, ist heute im Alter von 73 Jahren in Stuttgart gcftorboL