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Schlüchtermr Zeitung

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Nr. 16 (1. Blatt) Samstag, den 6. Februar 1986

78. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

J.-Nr. 1089. Für den ganzen Umfang des Regierungs­bezirks Unterfranken und Aschaffenburg ist wegen Hunde­tollwut bis auf weiteres die Sperre angeordnet worden.

Schlächtern, den 2. Februar 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

11 13 Nr. 3252/25. Auf die in Nr. Z9 der preußischen Gesetzsammlung 1925 (Seite 178) veröffentlichte Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Dezember 1925, nach rbelcher alle nach dem 31. März 1924 fertig- gestellten Wohnungsneubaute« einschließlich des zu­gehörigen Hofraumö für die Dauer von 5 Jahren nach Ablauf des Rechnungsjahres, in dem die Neubauten fertiggestellt worden sind, von der staatlichen Grund­vermögenssteuer befreit sind, und wonach ferner für alle seit dem 1. April 1923 auf Grund des ReichssiedlungS- gesetze» begründeten Siedlungen die Steuer auf Antrag für den gleichen Zeitraum zu erlassen ist, weise ich mit dem Anheimstellen hin, diese Steuervergünstigungen in geeigneter Weise zur Kenntnis der am Wohnungs- und Siedlungs- wesen beteiligten Kreise zu bringen.

Berlin, den 13. Januar 1926.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. In Vertretung: gez. Scheidt.

A. II. Nr. 280/26. Ein Sonderfall gibt mir Veran­lassung darauf hinzuweisen, daß die Leichenschau nicht nur zur Feststellung des eingetretenen Todes eingeführt ist, sondern vor allem auch zur Ermittlung der Todesursache sowie zur Ermittlung von ansteckenden Krankheiten und etwa began­genen strafbaren Handlungen dienen soll. Deshalb ist die Leichenschau mit größter Gewissenhaftigkeit vorzunehmen. Insbesondere muß von den ärztlichen Leichenschauern erwartet werden, daß sie die Todesursache bei Verstorbenen, die sie nicht behandelt haben, und bei plötzlichen Todesfällen auf das sorgfältigste zu ermitteln bestrebt sind und sich nicht lediglich auf die Angaben der Angehörigen verlassen. Es besteht sonst die Gefahr, daß sie sich durch Ausstellung un­richtiger Zeugnisse strafbar machen wie in dem vorliegenden Falle, wo der Tod infolge Selbstmord durch Erhängen erfolgt war, während im Leichenschauattest epileptische Krämpfe als Todesursache entsprechend den Angaben der Angehörigen ein­getragen waren.

Cassel, den 24. Januar 1926. Der Regierungs-Präsident.

*

J.-Nr. 1088. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, vorstehende Verfügung den Aerzten und Leichenschauern bekannt zu geben.

Schlächtern, den 1. Februar 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Befreiungsscheine für russische Flüchtlinge.

Durch den RdErl. v. 4. 8. 1925 VI c 5156 (nicht veröffentlicht) ist die Auflösung des sogenannten RuffenlagerS Scheuen bei Celle angeordnet und die Verteilung der Flücht­linge auf die einzelnen Regierungsbezirke dem Oberpräsidenten in Hannover übertragen worden. Ihre Unterbringung stößt jedoch auf Schwierigkeiten, weil sie sowohl von den Orts­polizeibehörden, als auch von den Landeöarbeitöämtern als Ausländer behandelt werden.

Um zu verhindern, daß diese Flüchtlinge mangels ord­nungsmäßiger Legitimationskarte nicht in den Arbeitsstellen untergebracht werden können und demzufolge den ZuweisungS- gemeinden finanziell zur Last fallen, habe ich im Einver­ständnis mit dem Präsidenten der Rcichsarbeitsvcrw. nichts dagegen einzuwenden, daß ihnen auf Antrag ein Befreiungs- schein gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 6 der Vd. des Präsidenten der ReichSarbeilSverw. v. 2. 1. 1923 über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter (MBliV. S. 29) in der Fassung vom 2. 1. 1926 (RGBl. S. 5) und RAbl. 1926 Nr. 1/2 S. 2), sowie den Bestimmungen der Ziffer XI, Abs. 13 des Legitimierungverlasseo vom 14. 12. 1923 IV c 676 (MBliV. S. 1259) w der Fassung vom 16. 12. 1924 VI c 3 81 (MBliV. S. 1209) und vom 28. 12. 1925 VI c 377 11 (MBliV. 1926 S. 15) er­teilt wird.

Ueber die Dauer des Aufenthalts der Flüchtlinge im Russenlager Scheuen wird der Landrat in Celle Auskunft erteilen können.

Berlin, den 21. Januar 1926.

Der Minister des Innern.

J. Nr. 1146. Die Zuchsthengste vom Landgestüt Dillen- burg stehen vom 15. Februar d. Jo. ab auf der bisherigen Deckstation wieder zur Verfügung. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies ortsüblich bekannt zu machen.

Ich mache darauf aufmerksam, daß die Abfohlungser- gebniffe in die den Herren Bürgermeistern s. Zt. zugehenden 1 Deckregister genau einzutragen und letztere bis spätestens

| 20. Juni d. Js. an den Stationswärter zurückzugeben sind, sowie daß die Füllengelder jedesmal ungesäumt an den Stationswärter gezahlt werden.

Schlächtern, den 3. Februar 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1050. Im Monat Januar d. Js. sind folgenden

Personen Jagdscheine erteilt worden:

a. Jahresjagdscheine:

Bös, Wilhelm, Landwirt, Sarrod

b. Tagesjagdscheine:

Wissenbach, Jean, Gastwirt, Hütten.

Schlächtern, den 2. Februar 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Lkretsausschutz.

An die Herren Bürgermeister und Gemeinde­rechner der Landgemeinden.

J.-Rr. 426 K.-A. Der Herr Regierungspräsident macht erneut auf den Finanzministerial-Erlaß vom 14. August 1925 und den den Herrn Bürgermeistern am 14. Februar 1925 ausgehändigten Regierungserlaß vom 30. Januar 1925 hin­sichtlich der Einziehung der staatlichen Grundvermögens­steuerbeträge aufmerksam und verlangt Bericht, wie weit die Gemeindebehörden die Bestimmungen der Erlasse beachtet haben.

Wie die mir vorliegende Reftliste der Kreiskasse ergibt, bestehen bei einigen Gemeinden derartige Rückstände an Grundvermögens- und Hauszinssteuer, daß sie auch durch die allgemeine wirtschaftliche Not, unter der doch alle gleich­mäßig leiden, nicht begründet werden kann. Es kann da­her keinem Zweifel unterliegen, daß diese Rückstände zu einem erheblichen Teile durch die Nachlässigkeit der Bürger­meister und Gemeinderechner bei der Einziehung und Ab­führung der Steuern entstanden sind.

Die Herren Bürgermeister und Gemeinderechner werden hiermit nochmals angewiesen, nachdrücklich für die Ein­ziehung und Abführung der Steuern zu sorgen. Kann ein Steuerpflichtiger tatsächlich aus besonderen Gründen die Steuer nicht entrichten, so hat er rechtzeitig und unter ein­gehender Begründung bei dem Vorsitzenden des Grundsteuer­ausschusses (Katasteramt hier) die Stundung zu beantragen.

Weigert sich ein Steuerpflichtiger die Steuern zu zahlen, ohne daß ihm ausdrücklich von dem Vorsitzenden des Grundsteuerausschuffes Stundung gewährt ist, ' so ist gegen ihn nachdrücklich und nötigenfalls mit Zwangs­mitteln vorzugehen.

Bemerkt wird noch, daß eine etwaige Steuernieder­schlagung in jedem Falle ausgeschlossen, ist, wenn nicht vor­herige ordnungsmäßige Stundungsverfügung vorliegt.

Aus dem von der staatlichen Kreiskasse mir allmonat­lich zugehenden Nestverzeichnis werde ich ersehen, wie weit die Gemeindeverwaltungen ihre Pflichten hinsichtlich der Ein­ziehung und Abführung der staatlichen Steuern erfüllt haben. Gegen die säumigen Beamten werde ich unnach- sichtlich vorgehen.

Schlächtern, den 1. Februar 1926.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

J.-Nr. 770 K.-A. Die Herren Standesbeamten der Land­gemeinden des Kreises mache ich auf die in der Preußischen Gesetzsammlung, Nr. 1 Seite 5 von 1926, veröffentlichte Ausführungsverordnung zum Reichsgcsetze vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 31. Dezember 1925 aufmerksam.

Die genannte Verordnung ist auch in Nr. 2 der Zeit­schrift für das Standesamtswesen abgcdruckl. Die Hin­weise sind fortan bei den vorgcschricbcnen Urkunden ord­nungsmäßig zu machen. Nach § 4 der Ausführungsver­ordnung sind die Hinweise nur im Hauptregister zu machen. Im Nebcnrcgistcr haben sie zu unterbleiben.

Da für die HinweisungS-Einträge Stempeldrucke zuge- lassen sind, veranlasse ich die Herren Standesbeamten die von dem Verlag des Reichsbundes der Standesbeamten Deutschlands e. V. in Berlin SW 61 angebotenen 8 Stem­pel zum Preise von 12.50 Mk. unverzüglich zu bestellen. Die Kosten fallen den zum Standesamtsbezirk gehörigen Gemeinden gemäß § 8 des Personenstandsgesetzes zur Last.

Bis zum 1 5. März 1926 wollen mir die Herren Standesbeamten der Landgemeinden berichten, daß die Stempel von dem genannten Verlag beschafft sind und die Hinweisungs-Einträge in der vorgcschricbcnen Weise ge­macht werden.

Schlächtern, den 5. Februar 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 480 K. A. Die seitherigen Gemeinderechner: Zipf aus Hohenzell, Kehl aus Sarrod und Sperzel aus Mottgers sind auf weitere 5 Jahre als Rechner ihrer Ge­meinde bestätigt worden.

Schlächtern, den 2. Februar 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Die Lage bei der Aeichspost.

Die Deutsche Reichspost gibt soeben ihren Geschäfts­bericht für den Dezember vorigen Jahres heraus. Bemer­kenswert ist, daß die Zahl der aufgelieferten Briefsendungen gegenüber dem Vormonat eine Zunahme von 3,4 Prozent oufweist. Der Postanweisungs-, Postauftrags- und Post­nachnahmeverkehr ist gegenüber dem Vormonat gestiegen. Die Stückzahl der eingezahlten Postanweisungen und Zähl­karten beträgt 24.4 Millionen, d. i. eine Zunahme gegenüber November um 13.6 Millionen, im Postscheckwesen hat der Umsatz im Dezember bei rund 49 Millionen Buchungen 9716 Millionen Rm. betragen, von denen 7471 Millionen, d. i. 77 Prozent bargeldlos abgewickelt wurden. Die Zahl der Postscheckkonten im gesamten Jahre 1925 ist von 809 000 auf 857 000 gestiegen. Der Umsatz betrug 111 Millionen Rm. rund, gegen 79 Millionen des Vorjahres.

Das Guthaben der Postscheckkunden betrug im Jahres­durchschnitt 872 Millionen gegen 575 Millionen Ende 1924. Ein Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande besteht mit Danzig, Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark. Die Gesamtzahl der Sprechstellen im Fernsprech- Wesen betrug im Dezember 2 531 344 gegen 2 519 438 im November, der Funktelegrammverkehr mit dem Auslande zeigt gegenüber November einen Zugang von 19 Prozent, die Zahl der Teilnehmer am Unterhaltungsrundfunk hat die erste Million überschritten. Ende Dezember waren 19 Sender im Betrieb; die Ausstellung eines Senders in Baden ist in Aussicht genommen.

Der Personalbestand der Hauptverwaltung betrug am 31. Dezember 251896 Beamte im Hauptamt, 40 815 außer­halb des Beamtenverhältnisses, 30 873 Personen als Ver­treter und Aushilfspersonal.

Der Kassenabschluß zeigt an Einnahmen 145.6 Mil­lionen gegenüber 163.1 Millionen an Ausgaben, d. i. eine Mehrausgabe von rund 18 Millionen. Den Hauptanteil daran haben die persönlichen Ausgaben. Die Einnahmen sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben, es wurde nicht einmal der Stand des Dezember 1924 erreicht. Der Grund hierfür ist die allgemeine Wirtschaftskrise. Die Finanz- und Wirtschaftslage der Reichspost ist zur Zeit außerordentlich aesvannt Ob es möglich sein wird, durch schärffte Be­schränkung der Ausgaben einen Fehlbetrag am Schluß des Wirtschaftsjahres zu vermeiden, muß abgewartet werden.

Der Reichsverkehrsetat.

Scharfe Krittk an der Reichsbahn.

Im Haushaltsausschuß des Reichstages betonte Reichs- Verkehrsminister Dr. Krohnc, das Ministerium habe ver­geblich die Anerkennung des Schiedsspruches im Lohnkonflikt der Reichsbahn angeregt. Es sei nicht zu ertragen, wenn das größte Unternehmen Deutschlands einsach aus der deutschen sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Gesetzgebung losgleöst werde. In der Tarifpolitik erkläre sich die günstige Behand­lung der Durchfuhrtransporte zum Teil aus dem Valuta­dumping, unter dem Deusschland jetzt leide.

Von einem Geldüberfluß bei der Reichsbahn könne nicht die Rede sein. Die 152 Millionen Ucberschuß aus dem letzten Jahre sind auf unser Drängen, so führte der Minister weiter aus, sofort in den Voranschlag für Beschaffung, Oberbauver- stärkungen usw. eingestellt worden. Die Reichsregierung wird verhüten, im Interesse der Industrie und der Arbeitsbeschaf­fung, der Reichsbahngesellschaft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen gegen eigentümliche Ueberlassung von Vorzugsaktien an das Reich.

Von einem Vertreter der Reichsfinanzverwaltung wurde mitgeteilt, daß das Reich zu den bisherigen 500 Millioner, tveitere 124 Millionen Vorzugsaktien gegen eine Anleihe in den Reichsbesitz übernommen habe. Die Reichsregierung sei darauf bedacht, daß ihr Einfluß auf die Reichsbahnvcrwattung nicht durch Vergebung von Vorzugsaktien in fremde Hände vermindert werde. Ein Vertreter des Rechnungshofes sprach die Hoffnung aus, die Reichsbahngesellschaft möge zu der Ein­sicht kommen, daß in der Rebisionsfrage ein größeres Entgegen­kommen gegen das Reich in ihrem eigenen Interesse liege. In der lebhaften Aussprache wurde die Tätigkeit des Reichsver­kehrsministeriums anerkannt. Schärffte Krittk wurde von allen Rednern an dem Verhalten der RcichsbahnverNwltung geübt. Es habe sich jetzt herausgestellt, daß die eminenten Bestim­mungen des Reichsbahngesetzes nicht von den Ausländern, sondern von den deutschen Vertretern in das Gesetz hincin- gearbeitet worden seien. Auch gegen die Betriebsführung der Reichsbahngesellschaft wurden schärffte Angriffe gerichtet. Ver­wahrung wurde schließlich von allen Rednern" dagegen ein- gelegt, daß die Reichsbahnverwaltung den vom ArbeuSminister für verbindlich erklärten Schiedsspruch nicht durchführen wolle. Damit war der Etat des ReichsverkehrSministeriums erledigt.

Der Reichspräsident wird die Städte Köln, Bonn und Krefeld am 21. und 22. März und nicht, wie entgegen einer früheren Meldung scstgcstellt sei, am 22. und 23. März besuchen.

Nach Mitteilungen, die den Zeitungen von zuständiger Leite zugegangen sind, trifft es zu, das; die von der Reichsbahn beabsichtigten Tariferhöhungen von der Reichsregierung abgclchut worden sind.

Reichskanzler Dr. Luther hat den Hinterbliebenen des verstorbenen früheren württembergischen Ministerpräsidenten v. Weizsäcker telegraphisch seine Teilnahme ausgesprochen.