Schlüchlemer Zeitung
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Dienstag, den 16. Februar 1926
78. Aayrg
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Polizei-Verordnung.
betreffend das Beschneiden lebendiger Hecken.
Auf Grund des §§ 6. 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137. und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel nachstehende Polizeiverordnung erlassen.
§ i. Das Beschneiden lebendiger Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines jeden Jahres verboten und darf in der übrigen Zeit nur mittels der von der zuständigen Polizeibehörde zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Heckenscheren usw.) vorgenommen werden.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden nach § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (G. S. S. 230) mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 23 der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtsblatt Seite 109) außer Kraft. (A. 11. 607.)
Caffel, den 25. Februar 1908.
Der Regierungs-Präsident: Graf von Bernstorff.
Betrifft Anmeldefrist der Aerzte.
Nach § i der Pol. Verordnung vom 19. 4. 1902 betr. Anmeldung von Aerzten usw. (Amtsblatt 1902 S. 233) haben sich alle Aerzte mit Ausnahme der Militärärzte und alle Zahnärzte, die ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Cassel nehmen, innerhalb einer Woche unter Vorlegung der Approbation sowie unter Angabe des Geburtstages und -Ortes, der Religion, des Tages und Ortes der Doktorpromotion und des Tages der Niederlassung bei dem zuständigen Kreisärzte persönlich oder schriftlich zu melden.
Innerhalb gleicher Frist ist jede Wohnsitzveränderung dem Kreisärzte anzuzeigen.
Nach § 2 müssen Aerzte und Zahnärzte, welche wegen Krankheit, Abwesenheit vom Wohnorte oder aus sonstigen Gründen die Besorgung ihrer Praxis einem bisher im Dienstbezirk des Kreises nicht ansässigen Vertreter übertragen, hiervon bei Beginn der Vertretung unter Namhaftmachung des Vertreters und Vorlegung seiner Approbation dem Kreisarzt schriftlich Mitteilung machen. Nach Beendigung der Vertretung ist dem Kreisarzt davon innerhalb einer Woche Anzeige zu machen.
Aus diesen Bestimmungen geht klar hervor, daß abgesehen von den Militärärzten alle Personen die die ärztliche Approbation erlangt haben, und im hiesigen Bezirk ihren Wohnsitz nehmen ob als praxisausübender Arzt, als akademischer Lehrer, als Assistent — oder Volontärarzt oder als pensionierter Beamter usw. ist gleichgültig — sich bei dem zuständigen Kreisarzt binnen einer Woche anmelden und jede Wohnsitzveränderung anzeigen müssen.
Wer die vorgeschriebene Meldung der Niederlassung, der Vertretung, eines Umzuges oder Wegzuges beim Kreisarzt unterläßt, kann nach § 8 der obengenannten Pol. Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu 60,— Mk. belegt werden.
Cassel, den 1. Februar 1926.
Der Regierungs-Präsident. J. V. gez. Unterschrift.
*
J.-Nr. 1274. Die Ortspolizcibehörden ersuche ich, die Aerzte und Zahnärzte durch Bekanntgabe vorstehender Verfügung erneut auf ihre Pflicht zur Anmeldung aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 9. Februar 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 75 8 K. A. Bei der am 30. Januar 1926 in Sterbfritz stattgefundenen Jungbullenkörung wurden die Bullen nachstehender Besitzer wie folgt angekört:
Philipp Zeller, Mottgero mit 74 Punkten
Joho. Krcß, Elm , 74 -
Konrad Hartmann, Sterbfritz , 70 „
JohS. Heinbuch, Hütten , 73 » Fritz CIni, Schwarzenfels , 7° , Johs. Schüßler, Marjoß , 70 » Gemeinde Schwarzenfels , 84 ,
Schlüchtern, den 12. Februar 1926.
Der Landrat.
Durchschnittspreise für Häute
nach dem Bericht des Wirtschaftöverbandcö deutscher Ab- dcckereiunternehmer in Hamburg für November 1925.
Roßhäute 220/— Ctm. . .
, 200/219 „ . .
- — /i 99 „ - -
Fohlenfelle..... .
Rindhäute....... Frefferfelle ....... Kalbfelle ....... Schaf- und Lammfelle . . . Ziegenfelle, getrocknete . . . Zickelfelle, getrocknete . . . (A III. 3335.) Cassel, am i2. Januar 1926.
Der
R.-M. 15,— pro Stck. . H,25 „ ,
,, 7,40 „ „
- 4,15 „ -
„ —,31 pro Pfd.
, —,45 „ ,
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„ 1,90 pro Stck.
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Regierungs-Präsident.
J.-N,r. 915 K.-A. Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 10. Februar 1926.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J.-Nr. 919. K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden, welche noch mit der Einsendung des Verzeichnisses über erhobene Vergnügungssteuern und der Abführung des Kreisanteils an die Kreiskommunal- kasse im Rückstände sind, werden hieran mit 14 tägiger Frist erinnert.
Schlüchtern, den 10. Februar 1926.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Seipel über die Anschlußstage.
Der deutsche Einheitsstaat.
Nach einer Meldung aus Wien sprach in der Politischen Gesellschaft Bundeskanzler a. D. Seipel über das Thema: „Das wahre Antlitz Oesterreichs". Er behandelte hierbei eingehend die Frage der durch die verschiedenen Verträge gezogenen Grenzen Oesterreichs, die Frage des Anschlusses an Deutschland und die der nationalen Minderheiten.
Bezüglich des Anschlusses sagte er, daß allen Deutschen die Natron als große Kulturgemeinschaft unabhängig von der Staatszugehörigkeit höher stehe als der Staat. Die Einstel» lungen zu den Begriffen Nation und Staat gebe Oesterreich auch die Möglichkeit, in der Frage des Anschlusses den Weg zu finden. Wenn wir, erklärte Seipel hierauf, das Leben unserer Nation in der Schaffung eines einheitlichen Staates nicht erschöpft sehen, können wir uns irgendwie auch damit abfinden, daß wir in einem deutschen Staate leben, der dem Deutschen Reiche nicht angehört.
Wir Deutschen und Oesterreicher werden uns daher auch, ohne uns untereinander befeinden zu müssen, in aller Ruhe darüber aussprechen können, ob der Anschluß an das Reich notwendig oder wünschenswert ist. Man wird uns nicht vorwerfen können, daß wir weniger national sind, wenn wir unsere nationalen Ideale nicht unbedingt und ausschließlich in der Verwirklichung eines deutschen Einheitsstaates suchen.
Ein deutsch - französisches Abkommen.
Ein Provisorium für drei Monate.
Die deutschen und die französischen Delegierten in Paris haben ein Handelsabkommen unterzeichnet, das für gewisse Erzeugnisse aus dem einen oder dem anderen Lande Zollvergünstigungen einräuint.
Auf Grund dieses Abkommens erhalten französische landwirtschaftliche Saisonerzcugnissc bei der Einfuhr nach Deutschland die Meistbegünstigung und Zollbindungen. Deutschland seinerseits erhält die Minimaltarise oder Abschläge auf den Unterschied zwischen den beiden französischen Tarifen für geschnittenes Holz, gewisse dwmifdjc Produkte, gewisse Gruppen von landwirtschaftlichen Ajaschine», Haushaltungsgcgcnstände und Möbel. Diese Zugeständnisse sind für gewisse deutsche und französische Waren an Kontingente gebunden. Außerdem sind Sicherheiten vorgesehen für Verbrauchssteuern und innere Abgaben, sowie Zollncbcnabgaben, d'e aus den Waren liegen, ebenso für die Behandlung der Haadlungsrciscndcn und Muster.
Dieses Abkommen ist auf die Dauer von drei Monaten abgeschlossen, wobei die beiden vertragschließenden Teile die Hoffnung hegen, daß sie beim Ablauf der Geltungsdauer des Abkommens sie Verhandlungen über den endgültigen Vertrag abgeschlossen haben werden. Wie die Havasagcntnr mitteilt, tritt das Abkommen in Kraft, sobald der Reichstag es genehmigt hat.
Raubüberfall auf einen Sparkassenboten.
Berlin, 14. Februar. Nach einer Meldung aus Nürnberg wurde ein Lehrling einer Getreidefirma, der auf der Reichs- bank 18 000 Reichsmark abgehoben hatte, von einem Manne mit einem großen Steine niedergeschlagen und des Geldes beraubt. Der Ueberfallene raffte sich wieder auf und eilte blutüberströmt und um Hilfe rufend dem Räuber nach. Der Verbrecher^ wurde von Passanten eingeholt und der Polizei übergeben.
9er Völkerbundsrat.
Durch bie bevorstehende Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund und die Einräumung eines ständigen Ratssitzes an diese Macht ist die Frage der Zusammensetzung des Völkerbundsrats plötzlich in ein aktives Stadium getreten. Der Völkerbundsrat hat dieses Thema denn auch als zweiten Punkt auf die Tagesordnung der außerordentlichen Völkerbundsversammlung vom März gesetzt. Anläßlich der Besprechung zum Abschluß der Verträge von Locarno hatte Polen die Forderung gestellt, daß ihm ebenfalls ein ständiger Ratssitz zuerteilt werde. Es begründete seine Stellungnahme damit, daß es erklärte, es müsse bei der Behandlung von Fragen, die es besonders interessieren, sich in der gleichen Lage befinden wie Deutschland, und dürfe nicht in eine inferiore Stellung gegenüber dieser Macht gebracht werden. Seine geographische Lage zwischen zwei Großmächten mache es notwendig, daß seine Stimme im Rate bei der Behandlung der wichtigen Probleme jederzeit gehört werden müsse. Bei der kürzlichen Zusammenkunft zwischen Briand und Chamberlain in Paris wurde diese Frage ebenfalls berührt, die übrigens die Staatskanzleien aller dem Rate angehörenden Mächte feit einiger Zeit beschäftigt.
Aus dem zwischen den Kabinetten gepflogenen Meinungsaustausch geht mit Bestimmtheit hervor, daß Spanien und Brasilien nur dann für die Einräumung eines ständigen Ratssitzes an Polen zu haben sind, wenn sie selbst ebensalls einen solchen erhalten. Damit wurde das gesamte Problem der Verteilung der Ratssitze und des eventuellen Turnus in der Besetzung der nicht ständigen Ratssitze aufgerollt. Seine Behandlung durch die außerordentliche Völkerbundsversammlung vom März ist dadurch zu einer politischen Notwendigkeit geworden. In den diplomatischen Kreisen Genfs wird der Angelegenheit große Bedeutung beige messen. Alan weist insbesondere auf zwei fünfte hin, erstens die Tatsache, daß die in den letzten Jahren erfolgte Verstärkung des Völkerbundes auch eine gewisse Umbildung des Rates mit sich bringe und daß vor allem der seit Jahren angestrebte Turnus bei der Besetzung der sechs nicht ständigen Ratssitze zur Tatsache werden sollte. Zweitens wird der Befürchtung Ausdruck verliehen, daß durch die Schaffung einiger neuer sogenannter ständiger Rat-sitze neben dem an Deutschland zugestandenen, der von keiner Seite beanstandet wird, das Gleichgewicht im Rate erschüttert werde und derselbe einen Umfang annehmen könnte, der seine Aktionsfähigkeit beeinträchtigen würde.
Gegen die Vermehrung der ständigen Ratssitzc sprechen sich vor allem die angelsächsischen, skandinavischen sowie holländischen Kreise aus. "Man erinnert sich auch, daß bereits vor drei Jahren sich der holländische Vertreter Pros. Sturypken in einer Vollsitzung der Bölkerbundsversammlung energisch gegen jede weitere Erhöhung der Zahl der Ratssitze ausgesprochen hat. Auch Bundejrat Motta hat im Schoße der juristischen Kommission gew'ße Bedenken geltend gemacht. Artikel 4 des Völkerbundspaktes sieht vor, daß zur Vermehrung der ständigen Ratssitze die Einstimmigkeit des Rates und die Mehrheit' der Stimmen der Bölkerbundsversammlung notwendig ist. Der vom Rate auf die Tagesordnung der außerordentlichen Märzversammlung gesetzte zweite Punkt lauter folgendermaßen: Beschlüsse der Bölkerbundsversammlung über eventuelle Anträge .des Rats aus Grund von Artikel 4 des Paktes. — Es is^an,zunehmen, daß bis zum 8. März zwischen den besonders interessierten europäischen und südamerikanischen Kabinetten ein weiterer Meinungsaustausch über die Frage gepflogen wird, so daß die Angelegenbeit bis zu diesem Zeitpunkten weitgehendem Maße geklärt sein dürfte.
Sie Besetzung des Völkerbundsrates.
Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung nach London und Paris verlegt.
Zu einem mehrtägigen Aufenthalt ".,; in Berlin der Generalsekretär des Völkerbund s Sir Eric Drummond, eingetroffen, wo er nit dem Außenminister und dem Kanzler Besprechungen haben wird, wobei alle mit dem Eintritt Deutschlands in den Völker- bnnd zusammenhängenden Fragen erörtert werden sollen.
Im übrigen ist, wie immer, sobald es sich um grundsätzliche Völkerbundsfragen handelt, der Schwerpunkt der Weiterentwicklung nach London und P a - rts verlegt, wo über die so plötzlich akut gewordene Frage der Schaffung weiterer ständiger Ratssitze nunmehr verhandelt wird.
Pariser Meldungen zufolge geht die französische Propaganda über die Zuteilung eines Sitzes im Völ- kerbundsrat an Polen verbunden mit der H e tz e g e g e n Deutschlands Absichten im Völkerbund wei ter. In der „Libertö" versteigt sich Jaques Bainville soweit, zu sagen: Schließlich gebe es ein sicheres Mittel, der polnischen Kandidatur zum Ziel zu verhelfen, nämlich zu sagen, ich gebe, damit du gibst. Wenn Polen keinen dauernden Sitz im Rat erhält, dann wird Frankreich der Zulassung Deutschlands sein Veto entgegen setzen. Llber allerdings, was würde dann aus Locarno, wonach Deutschland ja ausgenommen werden soll? Man muß eben zwischen Locarno und Polen wählen, d. h. zwischen dem Bündnis mit befreundeten Ländern und dem Versprechen der früheren Feinde.
— Die Reichstagsfraktionder ZentrumSpartei hat lauf „Germania" im Reichstag einen Antrag aus beschleunigte Vorlegung des angekündigten Reichsschulgesetzes eingebracht.