Schüchterner Zeitung
Kreis-Amtsblatt ^Myememer amtlich erfirrzeiger fiär -en. Kreis Schlüchtem önukunö VeewH.Y.StrmfeLö Söhnen Gesthastsst?.Dcchnhofstr.6 ^ fernspvrNr.^ ^ Postschec^:P«nksuvtLM.rLS9o Nr. 25 ^ y^^)5^ Dienstag, den 2. März 1S26 78. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landvatsamt.
Maul- und Klauenseuche betreffend.
J.-Nr. 2014. Die in der Schlüchterner Zeitung Nr. 12 für 1926 enthaltene viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 26. Januar dö. Jö. wird dahin abgeändert, daß das Gehöft des Landwirts und Bürgermeisters a. D. Leipold zu Breitenbach einen Sperrbezirk bildet und der übrige Ortsteil Breitenbach aus dem Sperrbezirk ausscheidet.
Schlüchtern, den 1. März 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 1934. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Hebammen anzuweisen, sich am Dienstag, den 16. März ds. Js. vormittags 9^2 Uhr zu einer Besprechung mit dem Herrn Medizinal-Rat im hiesigen Kreishause einzufinden. Anschließend findet eine Prüfung der nachstehenden bezeichneten Hebammen statt. Diese haben auf jeden Fall zu erscheinen und ihre Hebammentasche, Tagebuch etc. mitzu- dringen.
Herber, Weiperz, Schmidt, Niederzell, Schlauch, Mar- jeß, Röder, Salmünster, Vögler, Oberkalbach, Roll, Alten- gronau, Jost, Breitenbach, Müller, Vollmerz, Müller, Weichers' bach, Hartmann, Sterbfritz,^Möller, Elm, Berthold, Hinter- steinau, Müller Heubach.
Schlüchtern, den 26. Februar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 1307. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die nachstehenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 (G. S. S. 373) wiederholt ortsüblich bekannt zu machen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Schlüchtern, den 19. Februar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
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§ 1. Außer der im § 1 des Reichögesetzes, bctr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheit, vom 30. Juni 1900 Reichögesetzbl. S. 306 ff. aufgeführten Fällen .der Anzeigepflicht bei Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulen- pest), Pocken (Blattern), ist jede Erkrankung und jeder Todesfall an:
Diptherie (Rachenbräune),
Genickstarre übertragbarer,
Kindbettfieber (Wochenbett Puerperalfieber),
Körnerkrankheit (Granlose Trachom),
Rückfallfieber (Febris reccurens),
Ruhr (übertragbarer Dysenterie),
Scharlach (Scharlachfieber),
Tvphuö (Unterleibstyphus),
Milzbrand,
Rotz,
Kinderlähmung (epidemische),
Tollwut (Lyssa) sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut verdächtige Tiere, Fleisch-, Fisch- und Wurstvergiftung,
Trichinose
der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbest zuständigen Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis anzuzeigen.
Wechselt der Erkrankte die Wohnung oder den Aufenthaltsort, so ist dies innerhalb vierundzwanzig Stunden nach erlangter Kenntnis bei der Polizeibehörde des Aufenthalts- °ktes, auch bei derjenigen, des neuen Aufenthaltsortes zur Erzeige zu bringen.
In Gemäßheit der Bestimmung deö Absatzes 1 ist auch Mer Todesfall an Lungen- und Kehlkopftuberkulose anzü- Zeigen.
§ 2. Zu der Anzeige sind verpflichtet:
1. der zugezogene Arzt,
2. der Haushaltungsvorstand,
3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person,
4. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der ErkrankungS- oder Todesfall sich ereignet hat,
5. der Leichcnschaüer.
Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Monen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter "rrpflichteter nicht verbanden ist.
§ 35. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark mit Haft wird bestraft:
1. wer die ihm nach §§ 1 bis 3 oder nach den auf "rund des § 5 des gegenwärtigen Gesetzes von dem Staats- "wüsterim» erlassenen Vorschriftei: obliegende Anzeige schuld- hinterläßt usw.
Kreisausschutz.
Leberegel-Darlehen betr.
J.-Nr. 1269 K. A. Ich weise darauf hin, daß dem Kreise z. It. zur Abwendung dringender Notstände infolge tötlichen AuSgangeS der Leberegelkrankheit noch beschränkte Mittel zur Verfügung stehen. Den Geschädigten wird anheimgegeben, Anträge auf Bewilligung von Darlehen binnen 2 Wochen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Die staatlichen Bedingungen, die an die Hergabe der Darlehen geknüpft sind, werden nachstehend nochmals bekannt gegeben und deren Befolgung find Beachtung den Viehbesitzern, wie den Orts- polizcibehörden zur Pflicht gemacht:'
1. Die Schäden sind von örtlichen Commissionen unter Mitwirkung des staatlichen Veterinärrates festzusetzen.
2. DaS Darlehen darf in keinem Fall höher sein als der gemeine Wert des verloren gegangenen TiereS nach Abzug des Erlöses aus frein geschlachteten Tiere oder des Wertes der dem Besitzer verbliebenen verwertbaren Teile beträgt.
3. Die Darlehen dürfen nur zur Linderung der dringendsten Notstände verwendet werden. Es kann deswegen zunächst nur solchen Geschädigten ein Darlehen gewährt werden, die verloren gegangenes Spannvieh sofort wieder beschaffen müssen, in zweiter Linie solchen, die ihre einzige Milchkuh verloren haben.
Es dürfen auch für die Neubeschaffung von Milchziegen Darlehen gewährt werden, soweit dieses zur Abstellung dringender Notstände erforderlich erscheint.
Besitzern größerer Bestände, denen nur einzelne Tiere verloren gegangen sind, für die sie in absehbarer Zeit aus eigener Zucht wieder Ersatz heranziehen können und für die Anschaffung von Schafen sind keine Darlehen zu geben.
4. ES ist Vorsorge zu treffen, daß das ganze Darlehen und der Erlös aus den verloren gegangenen Tieren tatsächlich zur Neubeschaffung von gleichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Ersatztieren benutzt werden.
■ 3. Die Darlehen |üio zinslos, muffen aber srubeleno nach Ablauf von 2 Jahren zurückgezahlt werden. Die Gemeinde hat Bürgschaft zu leisten. Der Staat hat sich vorbehalten, für die nach Ablauf von 2 Jahren nicht getilgten Darlehen Zinsen zu fordern.
6. Voraussetzung für die Gewährung von Darlehen ist weiter, daß die Tiere, sobald ihre Erkrankung erkannt ist, von einem Tierarzt behandelt werden. Ein Rest von unentgeltlich zur Verfügung gestellten BehandlungSinittcln ist dem Kreis- tierarzt Dr. Ocker in Gelnhausen zur Verwendung übersandt worden.
Schlüchtern, den 25. Februar 1926.
Der Vorsitzende des KreisausscbusseS.
Preutz. Katasteramt.
Der Herr Finanzminister hat dem Meßgehilfen Herrr Ludwig Müller mit Rücksicht auf seine 40jährige Staats dienstzeit eine Dienstprämie bewilligt.
Schlüchtern, den 1. März 1926.
Preuß. Katasteramt. gez. Momsen.
Stadt Schlüchtern.
Oeffentliche Mahnung.
An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Februar 1926 an die Stadtkasse Schlüchtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.
Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.
Bei Meldung zwangöweiser Einziehung sind sofort folgende Steuern zu zahlen:
Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag, HauSzins- steucr, Gewerbesteuer (nach Ertrag), Gewerbesteuer (Vorauszahlung nach Kapital).
Die einzelnen Steuerzettel sind zur Vermeidung einer zeitraubenden Abfertigung unbedingt bei der Zahlung vorzu- legen. I
Schlüchtern, den 25. Februar 1926.
Der Magistrat. Gaenfilen.
Oeffentliche Mahnung.
Die noch rückständigen Schulgelder, Holzgelder, Wasser- gelder, Pachtgelder und Hundesteuern, sowie alle anderen angeforderten Abgaben sind, soweit sich solche nicht schon in der Beitreibung befinden, innerhalb 3 Tagen bei Meldung von Weiterungen bei der Stadtkasse Schlüchtern einzuzahlen.
Wiederholt wird darauf hingewiesen, daß Einzelmab- nungen nicht erfolgen.
Schlüchtern, den 2;. Februar 1926.
. Der Magistrat: Gacnßlen.
i Landwirte! Vergeht nicht die i Geflügelställe;u reinigen.
Neues vom Tage.
— Die Ratifikationsurkunden zu dem deutsch-französischen Handelsabkommen vom 12. Februar 1926 sind am 26. Februar 1926 in Paris ausgetauscht worden. Das Abkommen tritt sosort in Kraft.
— Der neue Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes ist fertig- gestellt und soll in den nächsten Tagen den Länderregierungen mit dem Ersuchen um Stellungnahme zugehen.
— Der preußische Landtagsabgeordnete Hehdemann-Ofi- preußen, früher der kommunistischen Fraktion angehörend, ist nunmehr auf Grund eines Fraktionsbeschlusses in die sozialdemokratische Fraktion ausgenommen worden, die jetzt 115 Mitglieder zählt.
— Der Rat der Stadt Leipzig hat beschlossen, am 2. März aus Anlaß des Besuches des Reichspräsidenten zur Leipziger Frühjahrsmesse an den höheren Schulen den Unterricht aussallen zu lassen. Dagegen ist für die städtischen Volks- und Berufsschulen ein dahingehender Beschluß des dafür zuständigen Bezirksschulamtes nicht zustande gekommen.
— Die Apparate der Technischen Hochschule Kartsruhe verzeichneten Samstag nachmittag 4,50 und 5,12 Uhr zwei kurze Erdstöße mit einer Herdentfernung von etwa 2000 Km.
— Die Leipziger Frühjahrsmesse ist am Sonntag eröffnet worden. Der Ausstellungsraum hat eine ganz bedeutende Erweiterung erfahren.
— Den Blättern zufolge hat der Schweizerische Bundesrat seiner Delegation zur Märzversammlung des Völkerbundes die Instruktion gegeben, eine Vermehrung der Völkerbunds- ratssitzc über den Deutschlands hinaus abzulehnen.
— Blättermeldungen zufolge wird der französische Finanz- mmister Doumer seine bereits angekündigte Reise nach London zwecks Wiederaufnahme der Schuldenverhandlungen Ende dieser Woche antreten.
— Der Volkstrauertag wurde vom ganzen deutschen Volke in würdiger Weise begangen. Im Reichstag fand eine Feier statt, an der das Rcichskabinctt fast voltzählich teitnahm. Bei : X^r Gelegenheit wurde auch oeo Toüco^.ges oes Mrjiw: denen ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert, dessen Todestag sich zum erstenmal jährt, gedacht.
— Der französische Senat hat in seiner Nachtsitzung mit 268 gegen 21 Stimmen das Steuergesetz mit unwesentlichen Abänderungen angenommen. Der Erttag der Steuern wird auf 5500 Millionen geschätzt.
Genfer Versuchsballon.
Ein „Kompromißvorschlag" in der R a t s f r a g e.
-r- London, 1. März 1926.
Aus Kreisen des Völkerbundes ist, der „Times" zufolge, der Regierung ein Kompromißvorschlag in der Völkerbundsfrage gemacht worden.
Spanien soll danach gleichzeitig mit Deutschland einen ständigen Sitz im Rat erhalten. Es wird indessen vorgeschlagen, daß Spanien diesen Sitz nicht ohne vorherige Znstimmnng Deutschlands erhalten soll. Falls dies erfolge, würde ein nichtständiger Sitz im Rat freiwerden, und es wird vorgeschlagen, daß diese Stelle Polen entweder im März oder auf der ordentlichen Versammlung des Völkerbundes im September zngeteilt wird. Dieser Plan könne indessen nicht ohne die Zustimmung aller Mitglieder des Böt- kerbnndsrats ausgeführt werden. Es seien noch keinerlei Anzeichen dafür vorhanden, daß die Opposition Schwedens im Nachlassen begriffen ist. Die Haltung eines oder zweier anderer Mitglieder sei gleichfalls zweifelhaft und möglicherweise ungünstig. Große Bedeutung lege man auch der Haltung Italiens bei. Von den Staaten, die nicht Mitglieder des Rates sind, stimmen die N i e - e r l a n d e und R 0 r w e g e n im wesentlichen mit Schweden überein.
Noch keine Entscheidung des englischen Kabinetts.
Trotz mehr als sechsstündiger Beratung ist sich daS englische Kabinett über die Haltung Englands auf der bevorstehenden Ratssitzung noch nicht schlüssig geworden. Die Erörterungen wurden am Sonntag fortgesetzt. Am heutigen Montag wird Chamberlain vor dem Parlamentsausschuß für Völkerbundsfragen über die Frage der Erweiterung des Völkerbundsrates sprechen. Der Premierminister wird iiber die Haltung der Regierung im Laufe der Woche eine Erklärung ab geben. MacDonald wird als Führer der Opposition eine Anfrage an Baldwin richten.
Stellungnahme der sächsischen Regierung zur Fürstenabfindung.
Dresden, 28. Februar. Auf eine telegraphische Anfrage der ReichSregieruug an die Länderregierungen wegen bet Fürstenabfindung weist, wie von zuständiger amtlicher Stelle niitgcteilt ivirb, die Antwort der sächsischen Regierung darauf hin,' die sächsische Regierung stehe nach lote vor auf beut Stande Punkt, daß die Auseinandersetzung mit dem vormaligen Königshaus in Sachsen durch den am 25. Juni 1924 abgeschlossenen und vom Landtag genehmigten Vertrag erledigt sei. An diesem Vertrag siiw beide Teile auf Grund des geltenden bürgerlichen Rechts gebunden.