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Schlüchltrner Zeitung kreis-KMsbtatt * Myememev amtlicher Anzeiger für $m Kreis Schlüchtern druck und Vevwg: H.Stnnfetb Sötüre* SesthästsfkLahichofstr.S * fwaßwrNr.Pcy * postfih«kk:P!ankstu!tLM.rr»»

Rr 29 Donnerstag, den 11. März 1926 78. Jahr«.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 2353. Die Anmeldungen zu der Gesellenprüfung für Schlosser und Schmiede sind bis zum 18. ds. Mts. an Herrn Obermeister Lambert, hier und an Herrn Schlosser­meister Johann Amend in Steinau ciiizusendcn.

Schlüchtern, den 10. März 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Viehsenchenpolizeiliche Anordnung.

J.-Nr. 2352. Zum Schutze'gegen die Maul- und Klauen­seuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes kom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) mit Ermäch­tigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:

§ 1. In bem Seuchenort Bellings bildet das Seuchengehöft des Landwirts Michael Stoppel,. Nr. 4 einen Sperrbezirk.

§ 2. Schlächtern, Viehkastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben, ist der Eintritt in das Seuchengehöft und das Betreten der gesperrten Ställe, Weiden aber sonstigen Standorte ohne polizeiliche Erlaubnis verboten.

§ 3. Das Wegbringen von Klauenvieh aus dem Seu­chenort (Gemeinde Bellings) ist ohne Erlaubnis des unterzeichneten Landrates verboten.

§ 4. Das Durchtreiben von Klauenvieh, sowie das Fahren mit angespannten fremden Wiederkäuern durch den Seuchenort (Gemeinde Bellings) ist verboten. Auf den an dem Scuchengehöft vorbeiführenden Straßen ist das Trei­ben von Klauenvieh und das Fahren auch mit nicht ortsfrem­den Wiederkäuergespannen ohne polizeiliche Erlaubnis ver­boten.

§ 5. Bei Auftreten verdächtiger KrankheüSerscheinungeÜ an Klauenvieh in bisher nicht verseuchten Gehöften, Weiden oder sonstigen Standorten sind für diese sofort folgende Maß­regeln zu treffen und bis zur amtötierärztlichen Untersuchung und weiteren polizeilichen Entscheidung aufrecht zu erhalten: a) Das vorhandene Klauenvieh ist in seinen Ställen oder son­stigen Standorten abzusondern. Der Zutritt zu den Stäl­len (Standorten) ist, abgesehen von Notfällen, nur dem Be­sitzer der Tiere oder der Ställe (Standorte), dessen Ver­treter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und Tierärzten gestattet.

b) Es dürfen, abgesehen von Notfällen, weder Tiere einge­stellt, noch von Klauenvieh stammende Erzeugnisse und Rohstoffe, noch Stallgerätschaften, Dünger, Jauche oder Futter- und Streuvorräte ohne polizeiliche Erlaubnis weg­gebracht werden. Milch darf nur nach vorheriger Abkochung oder anderer ausreichender Erhitzung weggegeben werden.

§ 6. Ist die Milch eines verdächtigen Viehbestandes bis- ?er an eine Sammelmolkerei abgeliefert worden, so treten Wort folgende Schutzmaßregeln in Kraft:

G) Jedes weitere Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus dieser Molkerei an landwirtschaftliche Betriebe, m denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei ist verboten.

Die Abgabe von nicht erhitzter Milch aus der Molkerei »um Genusse für Menschen ist verboten, sobald und solange anzunehmen ist, daß Milch aus dem verdächtigen Viehbe­stand in die abzugebende Milch ausgenommen oder verar­beitet worden ist.

Die zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße dürfen aus der Molkerei aicl't entfernt werden, bevor sie desinfiziert sind.

. § 7. Für den Seuchenort (Gemeinde Bellings) gel- k» die in § 8 bezeichneten Verbote.

§ 8. Der Handel mit Klauenvieh und Geflügel, der vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemein- ^bezirks der gewerblichen Niederlassung deö Händlers oder * Begründung einer solchen stattfindet, ist verboten. Als «ndei im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren das Ankaufen von Tieren durch Händler.

5 9. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmun- tn werden nach den §§ 74 ff des Viehseuchengesetzes vom Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) bestraft.

. $ 10. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird Woben werden, sobald die Gcfabr der Scuchenvcrscblep- P beseitigt ist.

Schlüchtern, den 9. März 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

BiehseuchenpoNzeMche Anordnung.

I 225t. Zum Schutze gegen die Maul- und Klauen- IP wird auf Grund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes 26- Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) mit Ermächtigung

des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und For­sten folgendes bestimmt:

§ 1. Infolge Erlöschens der Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde B r e i t e n b a ch werden die viehseuchenpoli- zeiliche Anordnung vom 26. Januar ds. Js. Schl. Ztg. Nr. 12 und die Verfügung vom 1. ds. MtS. Nr. 2014 Schl. Ztg. Nr. 25 hiermit wieder aufgehoben.

Schlüchtern, den 9. März 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Abstimmung über das Volksbegehren Enteignung der F ü r st e n v e r m ö g e n".

Auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921/31. Dezember 1923 (RGBl. 1921 S. 790 und 1924 I. S. 1), des § 24 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. S. 173) und des Erlasses des Preuß. Ministers des Innern vom 20. Februar 1926 I c 376 (MBl. i. V. S. 176) habe ich im Einvernehmen mit der Landesregierung von Waldeck den Regierungsrat Freiherrn v. M ü f f l i n g in Casscl Regierung zum Abstimm­ungsleiter für den. Stimmkreis 19 Hessen-Nassau, umfassend den Regierungsbezirk Cassel (ohne die Kreise Grafschaft Schaumburg und Schmalkalden), den Regierungsbezirk Wies­baden, den Kreis Wctzlar und das Land Waldcck, ernannt. Zu seinem Stellvertreter in BehinderungSfällen ist der Regie- runqsrat Vogler in Cassel Regierung ernannt wor­den." " " (Nr. 2408.) Cassel am 28. 2. 1926._________Der Oberpräsident.

Kreisartsschutz.

J.-Nr. 1533 K. A. Auf die am Sonnabend, den 13. März b. Je. in Schlüchtern stattfindende I u n g - bullenkörung mache ich besonders aufmerksam.

Schlüchtern, den 10. 3. 1926. Der Landrat.

J.-Nr. 695 K. A. Die Wahl des Landwirts Wilhelm Müller zu Rabenst m zrcm Schönen-der Gemrmbe Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf habe ich gemäß § 55 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestätigt.

Schlüchtern, den 3. März 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 1418 K. A.

Kreistags sttzung.

Der Kreistag findet nicht, wie in Nr. 28 der Schlüch- terner Zeitung bekanntgegeben, am 13. März 1926, sondern am Montag, den 15. März 1986 vormittags 10 Uhr statt.

Schlüchtern, den 9. März 1926. Der Landrat.

Betrifft: Nenverpachtungen der Grasnutznugen an den Landwegen des Kreises.

J.-Nr. 1141 K. A. Zu den von den Herren Straßen- meistern vorgenommenen Verpachtungen der Grasnutzungen an den Landwegen des Kreises Schlüchtern für die Zeit vom 1. April 1926 31. März 1931 ist der Zuschlag erteilt worden.

Die Pächter werden ersucht, die Pachtbeträge alljährlich bis zum 1. April an die Krciskommunalkaffe hierselbst ein- zuzahlen.

Schlüchtern, den 1. März 1926.

__________ Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Schlüchtern.

Mokanntmachuns.

In der Zeit vom n. bis einschl. 31. März d. Js. er­folgt die Reinigung der Schornsteine in der Brückenauer-, Ablersbacher-, Elmerland- und Hospitalstraße, Elmweg, Brau- gasse, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Ludowika von Stumm-, Fuldaer-, Breitenbacher-, Bahnhofs- und Lotichiusstraße, Linsengaffe, Schmiedsgasse und Neugasse.

Schlüchtern, den 8. März 1926.

Die Polizeivmvaltung: Gaenßlen.

Bekanntmachung

Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, den 13. April b. Js. An diesem Tage findet' die Aufnahme der schulpflich­tig gewordenen Knaben und Mädchen in Klasse VII der Stadt­schule statt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 1. April 1926 das sechste Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können auch solche Kinder aufgenommen werden, die bis zum i. Oktober b. Js. das 6. Lebensjahr vollenden, vorausgesetzt, daß sie zum Schulbesuch in geistiger und körperlicher Be­ziehung reif befunden werden. Die Aufnahme der Knaben findet um 9 Uhr, die der Mädchen um 11 Uhr statt. Schlüchtern, den 9. März 1926.

gez. Flemmig, Hauptlehrer.

*

Wird veröffentlicht

Schlüchtern, hen 9. März 1926.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Neues vom Tage.

Die deutsche Delegation in Genf gibt die folgend« Er- Körung ab: Einer Meldung desJournal de ®6n6be" zufolge soll der Korrespondent derTimes" nach London berichtet haben, man halte es für möglich, daß die deutsche Delegation für den spanischen Sitz gewonnen werden könne. Demgegenüber sei, ohne die Be­deutung und Berechtigung der einzelnen Kandidaturen in diesem Zusammenhang zu würdigen, erneut darauf hingewiesen, daß die deutsche Delegation in Gens an dem bisher vertretenen, in der Hamburger Rede des Kanzlers dargelegten Standpunkt festhält.

Der deutsche Standpunkt in der Ratssrage wird von den in Genf weilenden Vertretern der neutralen Staaten geteilt.

Die Zentrumssraktion des Reichstags hielt eine kurze Fraktionssitzung ab, in der sie den Bericht über den Kompromiß zur Fürstenabsindung entgegennahm. Die Fraktion stimmte daraus dem Kompromiß ohne weitere Aussprache zu.

Wie aus München gemeldet wird, hat die Staatsanwalt­schaft in München gegen Hitler und Genossen ein Verfahren ein- geleitet im Zusammenhänge mit der Sprengung der letzten Ver­sammlung der Deutschvölkischen in München.

In maßgebenden Kreisen hält man es jetzt für sicher, daß Briand die Neubildung des Kabinetts übernehmen wird. Er dürfte dabei die Mehrzahl seiner bisherigen Mitarbeiter wieder berufen. Für den Posten des Finanzministers wird mit Caillaux und Pcret gerechnet.

Chamberlain und Skrzynski hatten ein« längere Unter­redung über die Frage des polnischen Ratssitzes, in der Chamber­lain erklärte, daß er an den Kabinettsbeschluß und die öffentliche Meinung seines Landes gebunden sei.

Der englische Außenminister Chamberlain hat Dienstag nachmittag dem Reichskanzler Dr. Luther im Hotel Metro­pole, dem Sitz der deutschen Delegation, einen Besuch ab- gestattet.

Bei dem Sturm der vergangenen Tage, der über ganz Italien mit großer Gewalt hinwegfegte, sind die Türen und Fenster des Vesuv-Observatoriums eingedrückt worden. Aus Messina wird der Untergang von drei Segelschiffen gemeldet.

Nach den neuesten Pariser Meldungen soll der Friedens­schluß in Syrien bevorstehen.

Durch eine Explosion in einem Bergwerk in der Nähe von Eccleö (Westvirginia) wurden 28 Bergleute verschüttet, von denen jedoch die meisten noch lebend geborgen wer­den konnten.

Nach Meldungen aus Jerusalem ist eine britische Kolonne mit Panzerwagen eiligst nach Ammon in Tranö- jordanien gesandt worden, um einen Beduinenaufstand zu unterdrücken.

Der ständige militärische Ausschuß deö Völkerbundes beschäftigte sich am 9. März vormittags mit dem Auf­nahmeantrag Deutschlands. Es soll sich dabei nur um kleine Formalitäten handeln.

Um 10 Uhr am Dienstag Abend wird bekannt, daß Briand mit seinen sämtlichen ehemaligen Mitarbeitern eine Konferenz abhält. Havas glaubt, daß nur drei Porte­feuilles neu besetzt werden, das Justizministerium, das Finanz- und das Innenministerium. Briand werde seinen endgültigen Bescheid erst in später Nacht dem Präsidenten der Republik überbringen.

In einem Koffer in der Garderobe des Westbahnhofs in Budapest sind am Dienstag 6674 falsche Tausend- frankenscheine aufgefunden worden.

Die Kabinettsbildung in Frankreich. Vor der Betrauu,., Briands.

Paris, 9. März. Nach Abschluß der Besprechungen mit den Parteiführern hat der Präsident der Republik Herriot die Kabinettsbildung angeboten. Herriot lehnte jedoch die Annahme des Auftrages ab und empfahl im Hinblick auf die Genfer Völkerbundstagung Briand zu beauftragen. Doumerguc hat daraufhin Briand zu sich gebeten.

Weiteres Abwarte».

Berlin, 9. März. An Berliner amtlichen Stellen liegen heute nur sehr spärliche Nachrichten aus Genf vor. Darin wird die Situation dahin geschildert, daß der deutsche Standpunkt jetzt überall soweit bekannt geworden sei, daß man der Gegen­seite die weiteren Entschließungen überlassen müsse. Das strittige Problem sei bei feinem augenblicklichen Stand nur eine Angelegenheit der Völkerbundes. Das gehe schon daraus hervor, daß die deutsche Delegation an irgend welchen wesent- lichen Besprechungen bisher nicht beteiligt ist.

" Um den polnischen Ratssitz. Ehambcvlcnn und Skrzynski hatten noch eine länger Unterredung über die Frage des polnischen Ratssitzcs. Chamberlain erklärte den: polnischen Ministerpräsidenten, daß er trotz all« Sympathien für Polen in der Ratsf:<»ge an den Kabinettsbeschluß und die öffentliche Meinung in England gebunden sei. Graf Skrzynski betonte, daß seine Lage noch schwieriger sei, da das polnische Volk ein. stimmig den" Ratssitz verlange. Auch Briand hatte kurz vor seiner Abreise eine längere Besprechung mit dem Grafen Skrzynsti, aus der hervorging, daß Frankreich die polnischen Wünsche tvciter unterltiitzen werde.