Einzelbild herunterladen
 

Schlöchtemer Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Myememev amtlich er KnzeLyer für 6en Kreis Schlächtern

druck und Vevtug -. tz. Sternfetö Söhnen Gesthästsfb: Bahnhofstr».^ ^ fernspv.Nr.^ * poftftfyerkäi^rtmkfiMaJ^

Nr 49

Dienstag, den 27. April 19^6

78 Aahrg.

Amtliche Betanntmachungen.

Landratsamt.

Nichseuchenpolizeillche Anordnung.

Auf Grund der §§ 17 und 78 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird mit Ermäch­tigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen unD Forsten mit sofortiger Wirkung folgendes bestimmt:

Der § 3 meiner viehseüchcnpolizeilichen Anortnung vom 24. Mai 1925 (Amtöblatt S. 128) erhält folgende Fassung:

Die Vorschriften der §§ 1 und 2 finden keine Anwen­dung auf:

a) Das in Kisten und Verschlugen cintreffende, nicht zu Handelözwecken bestimmte, als Stückgut beförderte Klauen- vieh.

b) Das nachweislich nur eine kurze Strecke bis zu 50 km auf der Eisenbahn beförderte Vieh (yergt 11 b).

c) Vieh, das an demselben Tage bereits bei einer Ent­ladung amtstierärztlich untersucht ist (vergl. 11 c).

d) Vieh, das von einer geregelten veterinärpolizeilichen Aufsicht unterstehenden Nutzviehmärkten der Regierungsbe­zirke Köln, Coblenz, Düsseldorf, Aachen, Trier, Wiesbaden und Cassel herstammt, am Marktorte und am Markttage selbst verladen wird und unmittelbar vor der Verladung noch einmal amtstierärztlich untersucht ist, wenn die Entladung noch am Verladetage stattfindet (vergl. II d).

Als Tag im Sinne von c und d gilt die Zeit von 12 Uhr nachts bis 12 Uhr nachts.

e) die von den Nutzviehmärkten in Dortmund, Osnabrück, Altona und Berlin-Friedrichöfelde kommenden innerhalb 24 Stunden nach der Verladeuntersuchung am Empfangsort eins treffenden- Rinder (vergl. 11 e).

f) Das unmittelbar von den Schlachtviehmärkten Cassel, Hannover, Frankfurt, Wiesbaden und Koblenz kommende, als Schlachtvieh gekennzeichnete und auf dem Frachtbriefe von dee Veterinärpolizei des Marktes mit einem blauen Stempel- aufdruck als solches bezeichnete Vieh, sofern die Entladung am Bestimmungsorte bis 12 Uhr mittags des auf den Markttag folgenden Tages erfolgt. ''^M>

g) Das innerhalb der öffentlichen Schlachthofanlagen zum Zwecke der sofortigen Abschlachtung entladene Vieh.

IL

Zu I b, c, d und e sind der Eisenbahnbehörde des Em- pfangsortes die erforderlichen Bescheinigungen beizubringen, nämlich:

zu b) eine amtstierärztliche oder bahnamtliche, auf dem Frachtbriefe zu erstattende Bescheinigung, daß die Tiere nicht auf die unter 50 km liegende Strecke durch Umladen oder Umexpedieren verbracht wurden,

zu c) eine amtstierärztliche, auf dem Frachtbriefe zu er­stattende Bescheinigung, die folgenden Wortlaut haben muß:

Die durch anliegendes Verzeichnis nachgewiesenen von Bahnstation..... nach Bahnstation ..... in Wagen .. . . . verladenen Rinder ic. sind heute von mir bereits bei einer Entladung amtstierärztlich untersucht und frei von Erscheinungen einer anzeigenpflichtigen Seuche befunden wor­den. Sie können auf den Bahnstationen des Reinlandes und der Regierungsbezirke Wiesbaden und Cassel bis heute Nacht 12 Uhr ohne nochmalige amtstierärztliche Untersuchung entaden werden.'

(Dienstsiegel) ....., den.....19 . .

Veterinärrat."

Zu d) eine amtstierärztliche, auf dem Frachtbrief zu erstattende Bescheinigung, die folgenden Wortlaut haben muß:

»Das durch anliegendes Verzeichnis nachgewiesene, von Bahnstation.....nach Bahnstation.....in Wagen Nr. . . . verladene Rindvieh ist auf dem heutigen Viehmarkt *n.....und auch unmittelbar vor der Verladung auf der Bahnstation des Marktortes von mir untersucht und stuchenfrei befunden. Es darf auf den Bahnstationen des RheinlandeS und der Regierungsbezirke Wiesbaden und Cassel bis heute Nackt 12 Uhr ohne nochmalige amtstierärzt- liche Untersuchung entladen werden.

(Dienstsiegel) ...... den ..... 19 . .

Veterinärrat."'

Zu e) eine auf dem Frachtbrief zu erstattende Beschei- Nigung des für den Marktort zuständigen leitenden Veterinär- beamten über die Seuchenfreiheit der Tiere bei der Verlade­untersuchung mit genauer Angabe der 24 stündigen Frist.

Die Bescheinigungen zu b, c und d dürfen nur für Stationen der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden und der Rheinprovinz ausgestellt werden. (A III. 866/26.) Cassel, den 9. 4. 1926. Der Reg.-Präsident.

J.-Nr. 3858. Vorstehende viehseuchenpolizrilichr Anord­nung wird hiermit veröffentlicht.

Schlüchtern, den 21. April 1926.

Der L.mdvat. J. ®*: Schultiwls.

J.-Nr. 3848. Die Sperre des Schweinemarkteö in der Stadt Fulda ist wieder aufgehoben worbcn. (Siehe Bekannt­machung vom 19. März d. Js. Nr. 2652 Schlücbtcrncr Zeitung Nr. 34).

Schlüchtern, den 22. April 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheiö.

J.>Nr. 3883. Die Herren Bürgermeister der Landge- meinben ersuche ich, Den ihnen in den nächsten Tagen zu- gehenten Fragebogen, betr. ländliche Fortbildungsschulen im Schliljahr 1925/26, sorgfältig auszufüllen und umgehend hierher zurückzusenden.

Schlüchtern, den 23. April 1926.

Der Landrat. J. V.: Schult is.

Kreisausschuf;.

Bekr. Abfindung gemiitz Artikel II des Gesetzes vom 28. Juli 1925.

J.-Nr. 1848. Der Herr Reichsarbeitsminister hat die Lersorgungsämter ermächtigt, den einmaligen Betrag von 50 R.-Mk. gemäß Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Juli 1925 zu gewähren, wenn der Antrag, noch bis zum 31. M a i 1926 gestellt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung des Betrages erfüllt sind. Später eingehen­den Anträgen kann auch im Wege des Härteausgleichs nicht mehr entsprochen werden.

Schlüchtern, den 17. April 1926.

Kreisfürssrgeamt.

J.-Nr. 2293 K. A. Der seitherige Gemeinderechner Adam Kreß wurde auf ein weiteres Jahr als solcher der Gemeinde Ahl bestätigt.

Schlüchtern, den 23. April 1926.

Der Landrat.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, . die ihre im Monat April 1926 an die Stadtkasse Schlüchtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.

Bei Meldung zwangsweiser Einziehung sind sofort fol­gende Steuern zu zahlen:

Staatliche Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag, Hauszinssteuer (das neunfache des bisherigen Grundbetrags) Bis zur Zustellung der neuen Steuerzettel für das Rechnungs­jahr 1926 sind die allen Steuerzettel vorzulegen.

Schlüchtern, den 22. April 1926.

Der Magistrat: Gacnßlen.

Oeffentliche Mahnung.

Die noch rückständigen Gcwerbeertragsstcucrn, Gewerbe- kapitalstcucrn, Schulgelder, Holzgelder, Wassergelder, Pacht­gelder, Hundesteuern und Hutegelder, sowie alle anderen am geforderten Abgaben sind, soweit sich solche nicht schon in der Beitreibung befinden, innerhalb 8 Tagen bei der Stadt­kasse Schlüchtern bei Meldung zwangsweiser Einziehung einzuzahlen.

Wiederholt wird darauf bingewiesen, daß Einzclmah- nungen nicht erfolgen.

Schlüchtern, den 22. April 1926.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Gras Verkauf.

Donnerstag, den 29. April 1926, vormittags 8 Uhr soll der Graswuchs von 2 Lesen der städtischen Wiese am Stcinklöochcn an Ort und Stelle auf 2 Jahre verpachtet werden.

Steinau, den 24. April 1926.

Der Magistrat: Dr. Hausmann.

An die Herren Bürgermeister, Gemeinberechner, Gutsvorsteher

des Kreises.

Die neuen Lieferzettel

nach Vorschrift des Kreisausschusses sind wieder angefertigt und können jederzeit von uns bezogen werden.

H. Sreinfeld Göhne,

Buchdruckerei Buchbinderei

Bahnhofftratze.

Neues vom Tage.

Reichspräsident von Hindenburg Mrb w M. Mai » A der thüringischen Landesregierung in Weimar einen Besuch * statten. Er wird gegen Mittag in Weimar Eintreffen ww gegen Abend die thüringische Hauptstadt wieder berL n.

Zu den Meldungen, daß der vormalige Kronprinz Wege» der Anwesenheit des Reichsaußemnimsters Lorarno verlassen hab«, wird erklärt, daß auch dies nicht zutrisst. Eine Zusammenkunft zwischen dem Kronprinz und dem ReichSauheumiuist« sei jedoch aus keinen Fall erfolgt.

Wie dasNeue Wiener Abendblatt" erfährt, wird im österreichischen Bundesheere im Laufe des nächsten Jahres eine Neuunisormierung eintreten. Dabei soll in Angleichung au Me deutsche Uniform das deutsche Feldgrau zur Anwendung gelangen. Der österreichische Blusenschnitt wird beibehalteu werden, die Auf- schlüge an den Blusen und Mänteln werden dem deutschen Muster gleichen

Die Nachricht, daß der deutsche Botschafter von Hoesch Deutschland in der Studieukommissiou des Völkerbundes ver­treten wird, ruft in Paris großes Aufsehen hervor. Sir kam völlig »verwartet.

Im Gefängnis von Tobolsk (Sibirien) befinden sich seit mehreren Tagen 130 Sozialisten im Hungerstreik. Ein Gefangener ist bereits gestorben, ein zweiter liegt im Sterben.

Ein heißer Wirbelsturm hat in Rom schweren Schaden angerichtet. An mehreren Stellen der Stadt brach Feuer aus, Häuser wurden abgedeckt. Ein Mann wurde durch einen umstürzenden Baum erschlagen. Das Unwetter dauert an der ganzen Westküste mit unverminderter Heftigkeit fort.

Am gestrigen Sonntag kam es wiederum zu Zusam­menstößen zwischen Hindus und Mohamedanern in Kalkutta. 30 Personen wurden verletzt. Von den gestern Verletzten sind vier gestorben. Die Gesamtzahl der Toten belauft sich auf 23.

Ein mit 5 Personen besetztes Auto geriet auf der S-mss" HeidelbergWeinheim hei dem Versuch, einem ent­gegenkommenden Motorrad auszuweichen, in die Eisenbahn­schienen und überschlug sich. Drei Personen waren sofort tot, während die beiden übrigen schwer verletzt wurden.

Die Schriftstellerin Ellen Key ist in der vergangenen Nacht in Strand (am Wettersee) gestorben.

Aus verschiedenen Teilen Rußlands wird Hochwasser gemeldet. Die Newa hat in Leningrad einige Straßen unter Wasser gesetzt.

Die Temperatur betrug Sonntag Mittag in Belin etwa 27 Grad Celsius.

Der von Masetti gesteuerte Delagewagen stürzte bei dem Rennnen auf der Targa Florro um. Masetti war sofort tot.

Enteignung und Volksbegehren.

Die Enteignung »er Fürsten keine 8runvt«ge. För« derung des Kompromisses.

Amtlich wird bekanntgegeben: Die Reichsregie­rung hat beschlossen, den im Volksbegehren verlangten Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürsten­vermögen dem Reichstag zu unterbreiten. Demgemäß hat der Reichsminister des Innern eine entsprechende Borlage an den Reichstag gemacht, die bereits dort ein» gegangen ist. Die Borlage enthält einen Bericht, der das Zustandekommen des Volksbegehrens darstellt. Dem Bericht sind vier Anlagen beigefügt, nämlich der Gesetzentwurf, eine Uebersicht über das Ein­tragungsergebnis, eine Darlegung der Reichsregierung zu dem Gesetzentwurf und eine gutachtliche Aeußerung zu der Frage der Berfassungsmäßigkeit dieses Entwurfs.

Die Darlegung der Reichsregierung führt auS: Die entschädigungslose Enteignung »es gesamten Ver­mögens der Fürsten, wie sie der Entwurf vorsieht. widerspricht den Grundsätze», die in einem Rechtsstaat« die Grundlage für jeden Gesetzgebungsakt zu bilden haben. Die Reichsregierung vermag daher den Inhalt des Entwurfs nicht als brauchbare Unterlage für die AuSeinanderfetzungen zwischen den Ländern und Don ehemals regierenden Fürstenhäusern anzusehen und spricht sich auf das entschiedenste gegen die Annahme des Entwurfs durch den Reichstag aus."

Dagegen kann nach der Ansicht der Reichsregierung eine angemessene Regelung der AuSeinanoersctzungS- frage nach den Grundsätzen der zur Zeit der Beratung des RechtSausschusses deS Reichstags unterliegenden Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern (Kompromiß) erfolgen. Die Regierung wird ihrerseits im Verfolg ihrer Erklärung vom 26. Januar 1926 daS Zustande, kommen eines KompromißentwnrfS mit allen Mitteln fSrder« und hofft, daß auf diesem Wege für die Aus- einandersetzung zwischen Fürsten und Ländern eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, durch die sich der weitergehende Gesetzentwurf des Volksbegehrens inhalt­lich erübrigt.