MMtemer Zeitung
Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner amtlich er Anzeiger für tat Kreis Schlächtern
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Nr. 88
Dienstag, den 27. Juli 1926
78. Jahrg.
Amtliche Betanntmachnngen.
Landratsamt.
Saarabstimmungsberechtigte.
W. S. 43°- In Ergänzung des Runderlasses vom 20. März 1926 — W. S. 176 — (nicht veröffentlicht) ersuche ich, die Saarkarten sogleich durch Eintragung des Geburtsortes der Abstimmungsberechtigten zu ergänzen, da sonst ohne diese Angabe die Meldepolizeibehörden der Großstädte beim Ortswechsel die Personengleichheit mit den Melderegisterkarten — namentlich bei häufig vorkommenden Familiennamen — nicht feststellen können.
Die Saarkarten solcher Personen, die unbekannt, auf Reisen, auf Wanderschaft, auf Schiffahrt abgemeldet oder an dem angegebenen Verzugsort nicht zugezogen sind, sind von den Meldepolizeibehörden des Abzugsortes aufzubewahren und sofern eine meldepolizeiliche Nachricht von einem neuen Wohnorte innerhalb eines Jahres nicht eingeht, dem Statistischen Reichsamt, Berlin W 10, Lützowufer 6/8, einzusenden.
Berlin, den 2. Juli 1926.
Der Minister des Innern.
J.-Nr. 6940. Vorstehender Erlaß wird den Ortspolizeibehörden zur Beachtung mitgeteilt.
Schlächtern, den 20. Juli 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 7016. Das Landeskirchenamt Caffel wird in der Zeit vom 1. Juli — 30. September d. Js. eine Haussamm- lung zum Besten der bedürftigen Gemeinden im Gebiet seiner Landeskirche abhalten.
Schlächtern, den 22. Juli 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J^-Nr. 6721. Die Herren Bürgermeister ersuche ick. nochmals die für die Reichspräsidentenwahlen in 1925 und für den Volksentscheid am 20. Juni d. Js. gelieferten und für eine spätere Wahl noch verwendungsfähigen Stimmzettel- umschläge bestimmt bis zum 1. n. Mts. hierher zurückzusenden.
Schlächtern, den 23. Juli 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschuß.
J -Nr. 4248 K. A. Nach § 91 der Landgemeindeordnung ist die Gemeinderechnung binnen 6 Wochen nach Schluß des Rechnungsjahres dem Bürgermeister einzureichen, von diesem binnen weiteren 6 Wochen der Gemeindevertretung vorzulegen, von letzterer feststellen zu lassen und sodann öffentlich 14 Tage auszulegen. s
Mit Rücksicht darauf, daß die Gemeinderechnungen für das Rechnungsjahr 1925 zur Aufstellung einer Finanzstatistik für das statistische LandeSamt in Berlin benötigt werden, veranlasse ich die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, dafür zu sorgen, daß die Gemeinderechnung für das genannte Rechnungsjahr innerhalb 2 Wochen bestimmt aufgestellt wird und in einer Ausfertigung ohne die Beläge hier eingebt. Diese RechnungSausfertigung M nicht der Gemeindevertretung vorzulegen, sondern sofort nach Fertigstellung mir einzusenden.
Im übrigen bestimme ich, daß die durch die Gemeindevertretung festgestellte und ausgelegte Gemeinderechnung für 1925/26 nebst den dazu gehörigen Belägen bis zum 1. Grober d. Js. hier vorzulegen ist. Eine Verlängerung dieses Termins kann keinesfalls erfolgen.
Schlüchtern, den 24. Juli 1926.
'Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: Dr. Hausmann.
Ttadt Schlüchtern.
2. Ausschreibung.
Es liegt Veranlassung vor, die Weißbinder-, Anstreichcr- und Tapezierarbeiten in den beiden städtischen Neubauten "vchnials zur Vergebung auszuschreiben.
f Schriftliche Angebote sind in verschlossenen Briefum- mit der Aufschrift „Submission" bis spätestens Montag, den 2. August 1926, vormittags 11 Uhr sein Stadtbauamt verschlossen einzureichen.
Die Oeffnung der Angebote geschieht daselbst zu der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.
Angebotoformulare sind auf dem Stadtbauamt erhältlich. Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Schlächtern, den 26. Juli 1926.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Die Liste über diejenigen Personen der Stadt Schlüchtern, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen be« rufcn werden können, liegt in der Zeit von Dienstag, den
27. Juli bis einschließlich Dienstag, den 3. August d. Js. im Rathaus — Stadtsekretariat — öffentlich aus.
Schlüchtern, den 23. Juli 1926.
Der Magistrat: Fenner.
Oeffentliche Mahnung.
An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Juli 1926 an die Stadtkasse Schlüchtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.
Bei Meidung zwangsweiser Einziehung sind sofort folgende Steuern zu zahlen:
Staatliche Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag, Hauszinssteuer, Gewerbeertragösteuer, Gewerbekapitalsteuer.
Gleichzeitig angemahnt werden die rückständigen Holzgelder, Schulgelder, Waffergeldcr sowie alle anderen Abgaben. Diese sind, soweit sie sich nicht in der Beitreibung befinden, sofort bei der Stadtkasse einzuzahlen.
Die Steuer- und Abgabenzettel sind zur Vermeidung einer zeitraubenden Abfertigung unbedingt bei der Zahlung vorzulegen.
Schlüchtern, den 24. Juli 1926.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Bieh-Pramiierung.
Gelegentlich des am 1. August d 3- stattfindenden 3- 3. Weitzel'sche« Stiftungsfestes sollen auch in diesem Jahre Ehrenpreise für Zuchtvieh (Rindvieh, welches im eigenen Stalle geboren oder im Alter bis zu 3 Monaten angekauft und selbst aufgezogen ist, Zuchtschweine und Ziegen) ausgegeben werden.
Die Besitzer solcher zur Prämiierung geeigneten Tiere werden ersucht, dieselben am
Donnerstag, den 29. Juli 1926 Nachmittags 6 Uhr den Preisrichtern am Untertor vorzuführen.
Schlüchiern, den 26. Juli 1926.
Der Magistrat: Fenner.
Vekauutmachuug.
Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß zum Aufstellen von Verkaufsbuden und dergl. auf dem Acisbrunnen die vorherige Genehmigung des Magistrats erforderlich ist. Die Genehmigung ist jedesmal ein Tag vorher einzuholen. Für die Benutzung des Platzes ist eine vorher zahlbare Gebühr an die Stadtkasse zu entrichten, die je nach der Länge des Verkaufsstandes berechnet wird.
Wer die Genehmigung nicht einholt, hat zu gewärtigen, daß er von dem Platz entfernt wird.
Schlüchtern, den 23. Juli 1926.
Der Magistrat: Fenner.
Stadt Steinau.
Polizeiverordnung bett, das Verbot der Benutzung der Märzgasse durch Lastkraftwagen und Langholzfuhrwerk ferner des Zwingerpfadcs durch Kraftfahrzeuge und Fahrräder.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der „Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen' vom 20. 9. 1867 (G. S. S. 1529), des § 143 Abs. 1 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom zo.Juli 1883 (G. S. S. 195), des § 23 Abs. 1 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dez. 1925 (R. G. Bl. S. 439) und des Artikels in der „Verordnung über Vermögenö- strafen und Bußen' vom 6. 2. 1924 (R. G. Bl. S. 44) wird mit Zustimmung des Magistrats für den Stadtbezirk Steinau nachstehende'Polizeiverordnung erlassen:
§ i.
Die Märzgasse darf von Lastkraftwagen und Langholzfuhrwerken nickt benutzt werden; desgleichen nicht der Zwinger- pfad durch Kraftfahrzeuge und Fahrräder.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 150 R.-M. geahndet.
§ 3-
Diese Verordnung tritt mit den, Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Steinau (Kreis Schlüchtern), den 24 Juni 1926.
Die Polizeiverwaltung: Dr. Hausmann.
Landwirte, bebaut die Drache mit Grünfutter!
Reich-minister Dr. Bell über das besetzte Gebiet.
Kritik und Forderungen.
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete äußerte sich einem Pressevertreter gegenüber über die aktuellen politischenFragen seines Ministeriums ungefähr wie folgt:
Im besetzten Gebiet sind heute gewisse Fortschritte erzielt. Namentlich ist in dieser Beziehung die restlose Beseitigung des Delegiertensystems hervorzuhcbeu. Auch die Zulassung des Rundfunks möchte ich nicht unerwähnt lassen. Schließlich ist auch das Reichskommiflariat für die besetzten rheinischen Gebiete in Koblenz seit Dezember 1925 wieder in Tätigkeit.
Ich will keinen Zweifel darüber lassen, daß ich, wie jeder Politiker der Verständigung, die baldige gänzliche Beseitigung der Besetzung als eine logische Folgerung der neuen Politik vertrete.
In förmlicher Weise hat uns die Botschafterkonferenz im November 1925 eine wesentliche Herabsetzung der Bc- satzungsstärke auf annähernd die normalen Ziffern zn- gesagt. Der Begriff der normalen Ziffern hat nur hen Sinn, daß die deutsche Friedensorganisationsstärke in dem betreffenden Gebiet zugrunde gelegt wird, d. b. eine Stärke von höchstens 50 000 Mann. Diese Lluslegung Hai die französische Regierung widerspruchslos hingenommen. Tatsächlich stehen aber im besetzten Gebiet heute noch rund 85 000 Mann.
Die Handhabung der Militärjustiz hat sich in manchen Fällen gebessert. Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, der Vereinsfreiheit und der Pressefreiheit in den Ordonnanzen gehen viel zu weit und müssen wesentlich gemildert werden. Wiederholt habe ich den Geist der Verständigung angerusen. Dieser Geist muß aber auf beiden Seiten herrschen. Die tief bedauerlichen Ausschreitungen einiger Besatzungsangehöriger, zumal in allerletzter Zeit, haben diesen Geist sehr vermissen lassen.
Die Handhabung der Strafjustiz.
. Dann kam der Minister avf. dcn Auiggbe'ckreis der Rc.chsjustizverwaltung zu sprechen, dessen eigentlich unpolitischen Charakter er nachdrücklich betonte. Die Handhabung der Strafjustiz und insbesondere der politischen Prozesse bilde aber den Gegenstand leidenschaftlicher Erörterungen in den Parlamenten und in der breiten Öffentlichkeit, was für die Reichsjustizverwaltung ein Gegenstand ernster Sorge sei. Der Minister betonte, daß allgemeine Vorwürfe in dieser Beziehung nicht begründet seien. Es handele sich nur um einzelne richterliche Febl- urteile, und es wäre gegenüber der Gesamtheit des Richterstandes ein schweres Unrecht, wenn man diese Einzelerscheinungen verallgemeinern wollte. Selbstverständlich habe der Richter den Staat anzuerkennen, wie er ist; aber ebenso selbstverständlich sei damit ein Gewissenszwang für den Richter nicht verbunden, er stehe vielmehr in seinem Amte unter dem Schutze der Verfassung, die die Unabhängigkeit dieses Amtes gewährleiste. An dieser Unabhängigkeit dürfe nicht gerüttelt werden.
Die Durchführung
-es Arbeitsbeschaffungsprogramms.
Besprechungen mit den Ländern.
Im Reichsarbeitsministerium fanden über das Pro gramm der Reichsregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Besprechungen mit den Vertretern der Landesregierungen statt.
Eingehend erörtert wurde die Verwendung der 100 Millionen Reichsmark, die der Reichsfinanzminister nach den Beschlüssen des Reichstages zur Verstärkung der bisherigen Reichsmittel für die produktive Erwerbslosen- fürsorge zur Verfügung gestellt hat. Da dieser Betrag auf dem Anleihewege aufgebracht werden soll, muß seine Verwendung für produktive Anlagen unbedingt sicher- gestellt sein. Die Arbeiten, die aus diesem Fonds gefördert werden, sollen in Bezirken vorgenommen werden, die besonders unter Arbeitslosigkeit leiden. Für die Hingabe der Darlehen, die Reich und Länder für diese Arbeiten gewähren, sind gewisse Erleichterungen in Aussicht genom men. Außerdem soll es in Zukunft auch möglich sein, aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge öffentlichen Körperschaften für Anleihen, die sie für umfang reiche Notstandsarbeilen von besonderem volkswirtschaftlichen Wert selbst annehmen, eine Zinsverbilligung zu gewähren.
Weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit in Berlin.
Die Krise auf dem Arbeitsmarkt nimmt weiterhin ihren Fortgang. In der letzten Woche ist die Zahl der Arbeitsuchenden um rund 1300 Personen gestiegen. Die Gesamtzahl beträgt demnach 278 195 Personen.
Es waren 278 195 Personen bei den Arbeitsnach- Weisen eingetragen, gegen 276 917 der Vorwoche. Darunter befanden sich 177 833 (177 409) männliche und 100 326 (99 508) weibliche Personen. Unterstützung bezogen 136 523 (136 678) männliche und 71 375 (70 427) weibliche, insgesamt 207 898 (207 105) Personen. Außerdem wurde noch an 32111 (31931) Personen Erwcrbslosenhilsc gezahlt und 3722 (3860) Personen bei Notstandsarberten beschäftigt. _____________