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Wüchterner Zutuns rkis-Kmtsblatt * Myememer amtlicher Kazeiger für Kar Kreis -Echtem «Kunö Vertag: H.Stttnfetd Söhne* Seschöst«st:Vahlchofstr.6 * JernßrrrNr.z^* postfrheeKK.H^rKsuvtaM.rrr>?o «r. 121 Dienstag, den 12. Oktober 1926 78. Jahrg.

Etliche BekanntWachnnge».

andratsamt.

BekannimaHung.

Unter Aufhebung der Bekenntmachung vom 19. März jl3 (A. Bl. S. 111) wird mit Wirkung vom 1. Oktober 126 ab auf Grund des $ 144 Abs. 2 des Gesetzes über die hMine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (GS. S. 15) über die Art der Verkündigung von Orts- und Kreis- Mmordnungen sowie über die Form, von deren Beobach- M die Gültigkeit derselben abhängt, für den Umfang des t^immgsbezirks Cassel folgendes bestimmt:

I. Jede Orts- oder Kreispolizeiverordnung muß die UeberschriftPosizeivcrordnung" tragen, ! Kopfe auf die §§ 5 und 6 in landwirtschafts- n Angelegenheiten auch auf § 7 der Verordnung )oli;civerwaltung in den neuerworbenen Landesteilen September 1867 (GS. S. 1529), sowie auf Ar- <r Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen ebruar 1924 (RGBl. S. 44), bei Kreispolizeivcr- für Stadtgemeinden "auf § 142, bei Polizeiver- für Sradtgemeinden auf § 143 Abs. 1, bei Poli- mgen für Stadtkreise außerdem auf § 144 des Gc- die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli S. 195) bezug nehmen,

Gebiet angeben, für welches sie zelten soll (vgl. er IV Abs. 3).

eurer muß im Kopf hingewiesen werden: kreispolneiverordnungen (§ 142 L. V. G.) auf die nnmmung des Kreisausschusses, Ottspolireiverordnungen für Stadtgemeinden Magistrats Verfassung

sicderbeitspoliteUicden Angelegenheiten auf die er- gte Beratung mit dem Magistrat,

allen anderen Fällen auf die erfolgte Zustimmung 1 Magistrats ober ibre Ergänzung durch den Bezirks-

r ^-icbun, in sandwirtscbaftspolneilicd.n Angelegene­ren außerdem auf die erfolgte Zustimmung der Sladr- t vcrordnctcnversammlung,

p- mit Bürgermeisterverfassung in landwirtschaftspolizei- | ^en Angelegenheiten auf die erfolgte Zustimmung der -ctadtverordnctenversammlung,

r bei Ortspolizeiverwaltungen für Landgemeinden

1. mit kollegialischem Gemeindevorstand auf die erfolgte Beratung mit dem Gemeindevorstande, in landwirt- icbastspoli;eilichen Angelegenheiten außerdem auf die er- ?^gte Zustimmung der Gemeindevertretung oder -ver- g sammlung,

2- ebne kollegialischen Gemeindevorstand in landwirt- I ssbaftspolizeilicken Angelegenheiten auf die erfolgte Zu- I Himmung der Gemeindevertretung oder -Versammlung. -~birb in Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, eine Poli- Izeivcrordnung der vorstehend unter b) 1. b) aufgeführten Einholung der Zustimmung des Magntrats crlas- dann ist auf § 143 Abs. 2 des Gesetzes über die all- I ?Meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bemg zu lernen und zum Ausdruck zu bringen, daß die Polizei- I ^f's-nung vor Einholung der Zustimmung des Magürrats I cr.a'im wird, weil ein Fall vorliegt, der fernen Aufschub

B E Jede Orrs- oder Kreispolizeiverordnung muß für M »i-'arrerung oder ÄichlbefolgMg innerhalb des geftgitch P '" Betrages eine Strafe an droben, indem als Geld- »7^^.entweder ein bestimmter Berrag oder ein Mindert- und | eira: oder nur der leerere anaegeben wird. Auch in 7 * Z-Üe des Unvermögens an die Stelle der Geldstrafe ) H-ftstrafe anu-acben. Sind die Handlungen oder I'avgm, auf welche die Polizerverordmmg sich bericht, h.^ w einem Reichs- oder -andesgeieb mit Strafe bedroht, L .?'-;t eine Strafandrohung unter Hinweis auf dir be- ^'^licbe Vorschrift."

i 3ebc Kreispolizeivcrordnmig ist dmcb Abdruck rm ! ^CBbtate, jede Ortspolizeiverordnung burdh Abdruck in dem (' Etliche Bekanntmachungen bestimmten Lokalblatte oder, , 5" solches nicht besteht, mr Kreisblatte des betreffenben 7rl,u® und zwar stets im amtlichen Teile zur öffentlichen ' ^".s M bringen.

2 c m" »n, die keinen Aufschub zulassm (§ 143, Abs. . ^), können Ortspolizcivcrordnmigcn durch Anschlag ,' Afentlichen Anscklagosäulen oder an einer zur Veröffent- amtlicher Bekanntmachungen bestimmten Tafel zur .!!?">chen Kenntnis gebracht werben. In diesen Fällen muß ald nachträglich durch amtliche Bekanntmachung in den ^stimmten Blättern (vgl. Ziffer IV, Abs. 1) auf den ^ ^ die Zeit und den Inhalt deS Anschlags hmgewiesen

Pdlizeivcrordnungcn, die sich nur auf eine eng be» 2^Oertllchkcit, z. B. einen Weg, eine Brücke, eine offen < Ä"^ ">'d dergl. beziehen, genügt statt des Abdrucks Aufstellung einer die Polizciverordnung enthaltenden Ta­

fel oder die Anheftung einer entsprechenden Bekanntmachung an Ort und Stelle. Für derartige Polizeiverordnungen bedarf es der Angabe des Geltungsgebiets (Ziffer I c) nicht.

V. Sofern in der Polizeiverordnung nichts anderes aus­drücklich bestimmt ist, tritt sie mit dem Beginn des vierten Tages nach Ablauf desjenigen Tages, an welchem die betref- fende Nummer des Kreis- oder Lokalblattes ausgegeben ist, in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung durch Anschlag (Zif­fer IV, Abs. 2) oder durch Aufstellen einer Tafel oder durch Anheften (Ziffer IV, Abs. 3), dann beginnt die Rechtskraft, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist, mit dem Anschlag, der Aufstellung oder Anheftung.

(A. II, 2118C./26. Ang. I.)

Cassel am 20. 9. 1926. Der Reg.-Präsident.

*

J.-Nr. 9495. Vorstehende Bekanntmachung wird hier­mit veröffentlicht und deren genaue Beachtung den Ortspoli- zeibehörden zur Pflicht gemacht.

Schlüchtern, den 6. Oktober 1926.

Der Landrat. J. V.: Rehmert.

O. P. 10956. Der HerrÄ!innrer für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat den Bezirkskonservator für den Regie­rungsbezirk Cassel, Baurat Dr. phil. Dr. ing. Holtmeyer in Cassel auf seinen Anrrag von diesem Amte entbunden. Die Geschäfte werden bis zm Neubesetzung des Amtes von dem Assistenten und ständigen Vertreter des Berirkskonservarors Dr. Bleibaum in Cassel (Sandesbibliorbek) fortgeführt, an den etwaige Zuschriften zu richten sind.

Cassel, den 18. Sepr. 1926. Der Oberpräsident.

Biehseuchenpolizeiliche Anordnung! I

J.-Nr. 9645. Zum Schutze gegen die Maul- und Klauen­seuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchen,ge- setzeS vom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) mit Er­mächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domä- nen ma Fort'»»-« untw ..... . ehüiit. -^.ai. ^ikhsi^chs^slltci. lichen Anordnung vom2l. v. MlS. Schlüchterner Zeimng Nr.

113 folgendes bestimmt:

§ 1.

Der § 1 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom

24. August d. Js. Schlüchterner Zeitung Nr. 101 erhält nunmehr nachstehende Fassung:

a. Sperrbezirke im Sinne dieser Anordnung sind das Gehöft des Landwirts Schäfer und die Weide der Schaf­herde des Schäfers Raab in Trasenberg;

b. Beobachtungsgebiet im Sinne dieser Anord­nung ist der übrige Ortsteil Drasenberg der Gemeinde Klosterhöfe.

Schlüchtern, den 8. Oktober 1926.

Der Landrat. J. V.: Rehmert.

KreisauSschutz.

Schafbockkörung.

J.-Nr. 5233 K. A. Bei der am 31. August d. Js. erfolgten Nachkörung wurden 2 Schafböcke des Heinrich Faust in Steinau angekört. Der eine erhielt die Kör-Nr. 35, der andere Kör-Nr. 36.

Schlüchtern, den 8. Oktober 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Schlüchtern.

Sekauulmachuog.

Der Unterricht an der jtroerHidm Berufsschule beginnt für alle schulpflichtigen Lehrlinge und Arbruer am Donnerstag, den 14. Oktober 1926, abends 6 Uhr.

Schlüchtern, den 11. Oktober 1926.

Der Vorstand der garer Huben Berufsschule: Gaenßlen.

^awilientraqövie bei Porleberg.

Masvrbnrg, 11. Oktober. In dem Orte Rohls- borf bet Perleberg verübte der 23 jährige Sohn eines Eigentümers Selbstmord durch Erschießen. Er hattk ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen, das aber nicht die Billigung des Vaters fand. Als der Vater seinen Sohn erschossen vorfand, nahm er sich das so zu Herzen, daß er ebenfalls Selbstmord durch Erhängen verübte.

Schweres Krafttvagenunglück.

Hadmersleben (Provinz Sachsens, 11. Oktober. Un­weit des hiesigen Bahnhofs hat sich ein verhängnis­volles Autounglück zugetragen. Beim Nehmen einer Kurve fuhr das Auto eines Fabrikbesitzers, in dem sich dieser mit seinem Buchhalter befand, gegen eine Telegraphenstange. Gegen Abend wurde das Auto von 'Passanten in völlig zertrümmertem Zustande auf- gefunden. Der Verunglückte gab nur noch schwache Lebenszeichen von sich und wurde auf dem schnellsten Wege in das Oscherslebener Krankenhaus gebracht. Sein Zustand ist hoffnungslos. Der Buchhalter konnte nur noch als Leiche geborgen werden.

Neues vom Tage»

Dem Preußischen Landtag sind jetzt die Borlagen über die Verinögensauseinandcrsctzung zwischen dem preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Königshauses zu­gegangen.

Die demokratische Landtagssraktion hat durch den Abg. Falk an Severing einen Brief richten lassen, in dem sie dem scheidenden Minister des Innern Dank für seine Amtsführung ausspricht.

Das LinienschiffHannover" wird eine zweimonatige Uebungsreise antreten, in deren Berlauf verschiedene Häfen auf Madeira, den Cap Berdischen Inseln, den Kanarischen Inseln und in Spanien angelaufen werden. Am Ende der Reise findet ein siebentägiger Besuch von Amsterdam als Erwiderung des dies­jährigen Besuches der holländischen Flotte in Kiel statt.

Im Vorsitz der sozialdemokratischen preußischen Landtag:- sraktion ist eine Aenderung dadurch eingetreten, daß der neue Innenminister Grzesinski ausgeschieden ist. An seine Stelle ist der Abgeordnete Lcinert getreten.

Das Schwurgerichtsversahren gegen den früheren italie­nischen sozialistischen Abgeordneten Zaniboni und den ehemaligen General Coprlla wegen des Attentats auf Mussolini findet nicht in Rom statt, da man dort wegen der allgemeinen Empörung Ruhestörungen befürchtet. Als Verhandlungsort kommt Aquila (Abruzzen) in Frage, wo schon der Matteotti-Prozeß sich abspielic.

Bei der am Sonntag in Essen erfolgten Eröffnung der von der Reichszemrale für Heimatdienst veranstasteten staats- xolmscben Vortragsreihe hielt Reichskan-ler Dr. Mari eine Rede, in der er dar Arbestsprogramm der Regierung ent­wickelte.

Schwere Stürme.

Der schwere Sturm, der Samstag nacht auch über das Geriet der Serif an, Vogelsberg uab der Rbön ging, hat auch in anderen Gegenden des ?Reiöbes Schaben angerichret.

An der Nord- und Ostseeküste hat der starke Sturm ar^L ^nfcwrrjgy mae-rf«. In Stettin und Umgegend nnr-cen Ziegeln von den Dächern getwrfrm^Fmstrrsti^tprn eingedrückt und Bäume entwurzest. Auf der Insel Snit wurde der Bahndamm auf einer Länge von 4 bis 500 Metern zer­stört. An der Westküste traf ein erheblicher Dammbruch ein.

Wie dieMontagspost" meldet, richtete am Sonntag der heftige Sturm in Berlin mannigfachen Schaden an. Die Feuerwehr wurde in etwa 50 Fallen alarmiert. Durch hcrab- stürzende Stuckteile mürbe in der Wagnerstraße ein Arbeiter schwer verletzt.

Auch in Dänemark hat der orkanartige Sturm vielerorts Schaben angerichtet. Die Fährverbindung nach Warneinündc ist unterbrochen.

Ueber einen großen Teil von Englmrd ging am Samstag ein heftiger Sturm, der von einem sintflutartigen Regen be­gleitet war.

In der spanischen Provinz beschädigte ein Wirbelsiurm zahlreiche Häuser schwer und zerstörte etwa 6000 Oliven- bäume.

Bei einem Zusammenstoß des teutschen DampfersSol- lenfelben" mit dem belgischen DampferJproise" bet Hock van Holland ist der beunche Dampfer auf Grund geraten, während der belgische Dampfer sank. Die Besatzung wurde gerettet.

8«uerallrutuaut H«he Nachfolger des Senetcld von Trakt.

Berlin, 10. Oktober. 2er Reichspräsident von Hindew bürg hat SeneraHeuntaui Wilhelm Heye, bisher Kommandear der ersten Division ie Käuig-berg, zum Rachfvlsk: des C "!s ran S eckr ernannt.

$*r zum Nachfolger des Generalobersten von Seecki ernannte GeneraKentnant Wilhelm Heye gilt als einer der berahigsten u"d tüchttgsteu Offiziere der Reichswehr. Gebürng aus Fuldo, trat er 1558 im alter von 19 Jahren als Seutnant in das Feuronterie* Regiment Nr. 70 ein. 1901 wurde er nach Absolvierung der Kriegsakademie in den Großen Generalstab ver­setzt. 19061908 machte er den Krieg bei der Schutz­truppe in Südwestafrika mit. 1913 wurde er ;um Major befördert und war Bataillonskommandeur im Infanterieregiment 74 in Hannover. Im Dezember 1913 wurde er zum Oberstleutnant befördert. Im Weltkriege war er von August 1914 bis September 1917 Chef des Generalstabes des Landwehrkorps, später Heeresgruppe Wonrsch. Im September 1917 wurde er zum Chef des Generalstabes der Heeresgruppe Her­zog Albrecht ernannt. Im August 1916 wurde er zum Oberst befördert. September 1917 wurde er zum ClO des Generalstabes der Heeresgruppe Herzog Albrochi ernannt. Im September 1918 wurde er zur Obersten Heeresleitung kommandiert. April 1919 wurde er zum Generalmajor und Chef des TruppenamteS im Reichs wchrministerium ernannt. Am 1. April 1922 unter gleichzeitiger Beförderung zum Goneralleutnani wurde er Chef des Heerespersonal Amtek und am 1. November 1923 Kommandeur der I. Division in rngsberg.