Schlüchtermr Zeitung
Kreis-Amtsblatt * Myememev amtlicher finzeiyer für öen. Kreis Schlüchtem
ömckunb Verlag:Q,Steinfeld Söhne* SesthästsstrVahnhofstv.L * feenspvrNr.^* Postph«tüud!anksuvtLM.rrKso
Rr. 144 (1. Blatt) Samstag, den 4. Dezember 1926 78. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen. LandratSamt.
J.-Nr. 11289, Auf Antrag der zuständigen Forstver- < wallungsbehörde habe ich die Mitwirkung bei der Ausübung der Jagdpolizei
1) dem staatlichen Förster Gurt in Ulmbach in den Gemarkungen Kressenbach, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Uerzell und Ulmbach,
2) dem staatlichen Hilfsförster Sturmhoefel in Ulmbach in den Gemarkungen Kressenbach, Marborn, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Uerzell und Ulmbach übertragen.
Schlüchtern, den 30. November 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Polizeiverordnung über Polizeistunde.
Auf Grund der §§ 1.37 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (GS. S. 195), der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (GS. S. 1529), der §§ 2, 4 und 5 Art. I des Notgesetzes vom 24. Februar 1923 (RGBl. S. 147), der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Febr. 1924 ^RGBl. S. 44) und des § 365 des Reichöstrafgesetz- buchs wird für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau mit Mimmung des Provinzialrats folgendes verordnet:
Art. I.
Der § 2 der Polizeiverordnung über Polizeistunde vom 28. Oktober 1925 erhält folgende Fassung:
In den Stadtkreisen Cassel, Hanau und Wiesbaden sowie in den Städten Eschwege, Fulda, Heröfeld, Marburg und Schmalkalden tritt die Polizeistunde um 1 Uhr nachts ein.
Für die Stadt Frankfurt a. M. wird die Polizeistunde Mf 2 Uhr nachts festgesetzt.
' Art. 11.
Der § 4 Absatz 2 der Polizeiverordnung über Polizeistunde vom 28. Oktober 1925 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Außerdem sind die Regierungspräsidenten befugt, für die unmittelbar angrenzenden Vororte derjenigen Staate, in welchen die Polizeistunde erst nach 11 Uhr abends (intritt, diese im Falle dringenden Bedürfnisses bis zu der für die betreffende Stadt geltenden allgemeinen Polizeistunde finauszuschieben.
Art. III.
An die Stelle des § 8 der Polizeiverordnung über Po- lizchfimdc vom 28. Oktober 1925 tritt folgende Vorschrift: Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, bei nachge- miesenem Bedürfnis
a) für einzelne Veranstaltungen,
b) aus besonderem Anlaß vorübergehend allgemein eine Verlängerung der Polizeistunde zuzulassen.
Die Polizeistunde darf in diesen Fällen bis höchstens 2 W nachts, dort aber, wo nach den §§ 2 und 4 dieser Ver- °sdnung die allgemeine Polizeistunde erst nach 11 Uhr abends stritt, bis höchstens 3 Uhr nachts hinausgeschoben werden.
Eine vorübergehende allgemeine Verlängerung der Polizeistunde darf nur nach Anhörung der Fachorganisationen der Zeitgeber und Arbeitnehmer und nach sorgfältiger Prüfung der Bedürfnisfrage erfolgen.
Außerdem ist die Ortspolizeibehörde befugt, die Polizei- stunve bis spätestens 3 Uhr nachts, in Frankfurt a. M. bis patestenö 4 Uhr nachts hinauszuschieben, wenn es sich um berufliche Versammlungen von Personen handelt, die durch ihren Beruf verhindert sind, sich vor dem Eintritt der in den « 1 und 2 dieser Verordnung festgesetzten Polizeistunde zu ^sammeln.
Art. IV.
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Dezember 1926 m Nt. (A. II. 5301/26.) '
Cassel am 16. 11. 1926. Der Oberpräsident.
_ J.-Nr. 11331. Die OrtSpolizeibebörden sind an erster Stelle verpflichtet, für die Offenhaltung des Verkehrs auf °>len öffentlichen Straßen unb Wegen innerhalb der Gemar- u'ngsgrmM des Ortspolizeibezirks zu sorgen und jede Stö- wng des Verkehrs, insbesondere der durch Naturereignisse «chneeweben, Vereisung usw.) verursachten Hindernisse mit üblichster Beschleunigung zu beseitigen. Die ben OrtSvolizc,- i^rbcn aus dieser Verpflichtung entstehenden Ausgaben fal- cn als Pvlizeivcrwaltungökostcn ben Gemeinden zur Lass „ Daneben haben aber auch die Beamten der ständischen ^"desbauvenvaltung die Aufgabe, ihrerseits für schleunige ^uchgimg aller Verkthrsbinderlingen auf den Landstraßen
und Landwegen, insbesondere auch der Schneewehen Sorge zu tragen. Die dadurch entstehenden Ausgaben übernimmt der zur Unterhaltung der betreffenden Straßen pp. verpflichtete kommunale Verband, und zwar bei Landstraßen der Bezirksverband und bei Landwegen der Kreis.
Diese Bestimmungen werden zwecks genauester Beachtung hiermit in Erinnerung gebracht.
Schlüchtern, den 30. November 1926.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
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J.-Nr. 11401. Die Abhaltung des auf den 9. Dezember b. Is. festgesetzten Viehmarktes in Fulda ist wegen der im Kreise Fulda herrschenden Maul- und Klauenseuche verboten worden.
Schlüchtern, den 1. Dezember 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 11383. Im Monat November d. Js. sind fol
genden Personen Jagdscheine erteilt worden:
a) Jahresjagdschcine:
Heil, Ludwig, Kaufmann, Uttrichshausen
Deuker, Friedrich, Landwirt, Weichersbach
Rollmann, Wilhelm, Dentist, Schlüchtern Bender, Karl, Obersteuerinspektor, Schlüchtern Pössel, Robert, Oberlandjäger, Uttrichshausen
Uffelmann, Kaspar, Leinweber, Bellings
Siegler, Erhard, Spenglermeister, Offenbach
Wegmann, Richard, Landwirt, Röhrigshof
Goll, Gustav, Domänenpächter, Hundsrück
Hattop, Ernst, Apotheker, Sterbfritz
Antonie, Ludwig, Jagdaufseher, Salmünster
Schultheis, Gustav, Prokurist, Sannerz
Kartte, Paul, Rentmeister, Schlüchtern
Kurz, Johann, Müller, Schlüchtern
Rudzok, Karl, Fuhrunternehmer, Schlüchtern
Müller, Kaspar, Maurermeister, Vollmerz
Rother, Albert, Verwalter, Ahlersbach
Roth, Herbert, Gymnasiast, Ahlersbach
Nesser, Oberforstverwalter, Bad Brückenau
Schlüchtern, den 1. Dezember 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 6404 K. A. Am Donnerstag, den 16. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, findet im Kreis- Hause hierselbst eine Sitzung des
Kreistages
statt.
Schlüchtern, den 29. November 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Einigung der bürgerlichen Parteien über das Schmutz- und Schundgesetz.
Berlin, 2. Dezember. Die interfraktionellen Besprechungen über das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz und Schund sind am Donnerstagnachmittag abgeschlossen w .den und haben zu einer Einigung imta sämtlichen bürgerlichen Parteien geführt. Die W 2 und 3 des Gesetzes, die in der zweiten Lesung im Plenum abgelehnt worden sind, sollen nach der Vereinbarung folgende Bestimmungen enthalten: Es sollen mehrere Reichsprüfstcllen errichtet werden, jedoch im Einvernehmen mit den Landesregierungen. Die Zahl der Reichs- Prüfstellen ist noch nicht bestimmt. Ferner wird in Leipzig die Reichsoberprüfstelle errichtet, die als Beschwerdeinstanz gedacht ist.
Der neue Präsident des Khfshäuserbundcs.
Berlin, 2. Dezember. Der Vorstand des Preußischen Landcskricgerverbaudcs hat einstimmig an Stelle des verstorbenen Generalobersten von Heeringen den General der Artillerie a. D. von Horn zum ersten Präsidenten gewählt.
Eine Zusammenkunft Stresemann—Mussolini?
Rom, 2. Dezember. Wie verlautet, wird in italienischen politischen Kreisen auf das bestimmteste damit gerechnet, daß anläßlich der Genfer Tagung eine Zusammenkunft zwischen dem deutschen Außenminister Dr. Stresemann und dem italienischen Ministerpräsidenten Mussolini an einem italienischen See erfolgen wird. Wie weiter mitgeteilt wird, ist damit zu rechnen, daß bei dieser Zusammenkunft der deutsch- italienische Schiedsgerichtsvertrag soweit gefördert ist, daß auch hier seine Unterzeichnung erfolgen kann.
Neues vom Tage.
— Die Potsdamer Strafkammer hat der Gräfin Bothmer eine Strafaussetzung von drei Jahren zugebilligt.
— Der preußische Justizminister Am Zehnhoff beging das Fest des goldenen Dienstjubiläums.
— Das Reichsgericht hat die Revision des Magdeburger Mörders Schröder verworfen.
— Ein amerikanisches Minenlegschiff ist nach Futschan beordert worden, um Leben und Eigentum der Amerikaner zu schützen.
— In Berlin fand am Donnerstag im Stadthause eine große Kundgebung der Republikanischen Union statt, in der Reichstagspräsident Löbe, Reichskanzler a. D. Dr. Wirth und Reichstagsabgeordneter Haas ihre Ziele entwickelten.
— Das Reichskabinett beschäftigte sich mit den. in den letzten Tagen eingegangenen Kreditgesuchen der Firma Krupp in Essen. Es beschloß, von der Gewährung einer Reichsanlesse abzusehen.
— Wie verlautet, hat Briand den Oberbefehlshaber der Besatzungsarmee im Rheinlande, General Guilleaumat, empfangen.
— Die österreichischen Bahnbeamten drohen bei Ablehnung ihrer Gehaltsforderungen mit dem Streik.
— Der frühere rumänische Kronprinz Cyrol läßt durch die Presse erklären, daß seine Besprechungen mit dem in Paris weilenden rumänischen General Angelescu sich weder direkt noch indirekt aus seinen Thronverzicht oder seine künftigen Pläne bezogen hätten.
— Nach einer unbestätigten Meldung soll über Bukarest der Belagerungszustand verhängt worden sein.
Von Woche zu Woche.
Von Argus.
i< ’ gi^. Auu.'praA i N f*«' P ! 7 .1 lieg.
Uteri über tue auswärtige Paunk oe? Negic.ang r. allgemeinen und des Außenministers Dr. Stresemann im besonderen gegeben, und es war mit Nachdruck zum Vortrag gebracht worden, was Deutschland von berechtigten Wünschen für Frankreich und England vorzubringen hat. In den Pariser Zeitungen war die Frage aufgeworfen worden, ob Dr. Stresemann seine Forderungen wegen Beseitigung der Militärkontrolle, Verminderung der Okkupationstruppen und beschleunigter Räumung des Rheinlandes in Genf wiederholen werde. Es liegt kein Grund vor, weshalb er es nicht tun sollte, denn es liegt keinerlei Ultimatum darin, und es ist betont worden, daß man Geduld haben müsse, und daß Ziele, die nicht auf dem einen Wege zu erreichen seien, auf einem anderen Wege erstrebt werden könnten. Nun hat auch der französische Außenminister Briand über die Themen in der Teputiertenkammer gesprochen, und er ist seinem deutschen Kollegen näher gekommen, als man vorher erwartet hatte. Er hat es an Verbindlichkeiten für Deutschland nicht fehlen lassen. Er wiederholte in seiner jüngsten Rede, was er im Frühjahr 1926 bei der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund gesagt hatte, obwohl ihm deshalb mancherlei Vorwürfe gemacht worden toefren. „Ich leugne nicht, daß unsere ehemaligen Gegner eine gewisse Größe besitzen." G£ fuhr dann fort, daß ohne eine Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland kein Friede in Europa hergestellt werden könne. Er hoffte auch, daß bei der bevorstehenden Begegnung mit Dr. Stresemann ein beträchtlicher Fortschritt in den Verein- barungen herbeigeführt werden könne, für die in Thoirh die Grundlage geschaffen worden sei. Es wird sich nun allerdings zeigen müssen, ob sich diese Theorie in die Praxis umsetzen lassen wird. Ohne weiteres Entgegenkommen wird sich das nicht ermöglichen lassen.
Als Vorbereitung für die in der kommenden Woche beginnende Tagung des Völkerbundsrates in Genf haben sich Briand und Chamberlain zu mehrtägigen Beratungen in Paris getroffen. Der cicglische Minister hat eine Anzahl neuer Forderungen an Deutschland mitgebracht, die nicht so weit gehen, wie die französischen Ansprüche, von denen aber abgewartet luerben muß, ob die deutsche Regierung sofort darauf entgehen wird. England verlangt, daß der Oberbefehls- Haber der Rcichstvchr dem Wehrminister unterstellt werde, daß keine Einstellungen von Rekruten stattfinden, die sich nicht mindestens für 12 Jahre verpflichtet hätten, daß keine Ausfuhr von deutschen Waffen ins Ausland erfolge, und bog noch weitere Entfcstiaungen an der Ostgrenze vorgenommen würden. Frankreich legt besonderes Gewicht auf die Neuorganisation und die Verringerung des Bestandes der deutschen Schutzpolizei, die dauernde militärische Kontrolle unserer Entwaffnung durch einen Ausschuß des Völkerbundes, wenn die interalliierte Militärkommission aufgehoben worden sei, und die Beseitigung der militärischen Verbände in Deutschland. Hierüber werden also Briand, Chamberlain und Dr. Strese- Mann in Genf diskutieren. Ob dort auch Mussolini hinzu- gezogen tvcrden wird, ist noch nicht bekannt geworden. Sehr gemerkt ist es in Paris daß PoincaM nach der Rede Briands
feitet"