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Schüchterner Zeitung

Kreis-Kmtsbtatt * Ull-ememev amtlich er Kuzeiyev tÄr Ken. Kreis -Echtem

Nr. 148

Dienstag, den 14. Dezember 1926

78. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 3920 B. Seitens der Hessischen Brandversiche­rungsanstalt war verfügt worden, daß die an öffentlichen Elektrizitätswerken angeschlossenen Hausanlagen von Zeit zu Zeit durch entsprechende Sachverständige geprüft werden müs­sen. Um diese Prüfung besser durchführen zu können, ist für den Regierungsbezirk Kassel eine Arbeitsgemeinschaft gegrün­det worden und zwar umfaßt diese nachstehend verzeichnete Stellen:

1. Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Kassel

in Kassel.

2. Hesscn-Nassauische landwirtschaftliche schüft in Kassel.

3. Hessische Brandversicherungsanstalt in

4. Dampfkesselüberwachungsvereine in Kassel.

5. Kurhessischer Landbund in Kassel.

Berufsgenossen-

Kassel.

Frankfurt und

6. Verband deutscher Privat-Feuer-Versicherungs-Gesell- toasten in Kassel.

7. Mitteldeutscher Bezirksverband der Vereinigung der Elek- trizitätswcrke, Sitz Erfurt.

8. Elektrozweckverband Mitteldeutschland, Sitz Kassel.

Der Zweckverband Ueberlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüch- tern gehört den beiden Verbänden unter 7 und 8 an. Der Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der Be­triebs-, Reiters und Unfallsicherheit der elektrischen Stark­stromanlagen auf dem Lande. Die Revisionen der elektri­schen Anlagen im Kreise Schlüchtern erfolgt im allgemeinen durch das Ueberlandwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtcrn. In Sonderfällen werden Ueberwachungen auch durch dieDampf- kessel-Ucberwachungsvereine vorgendmmen. Ferner können sich die technischen Aufsichtsbeamten der Hessen-Nassauischen land- wirlschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Hessischen Brand- Versicherungsanstalt an den Revisionen beteiligen.

Die elektrischen Licht- und Kraftanlagen dürfen nur durch solche Unternehmer hergestellt oder geändert werden, deren Inhaber oder Leiter vom stromliesernden Elektrizitäts­werk zugelassen sind.

Die elektrischen Anlagen oder Erweite­rungen dürfen nicht eher in Betrieb gesetzt werden, bevor nicht eine Abnahmeprüfüng durch das stromliefernde Elektrizitätswerk stattgefunden hat. Die für die Herstellung der An­lagen zu verwendenden Materialien müssen einwandfrei sein, sie müssen ferner das Prüfzeichen des Verbandes derrtscher Elektrotechniker haben.

Die Anlagen dürfen nur in Benutzung genommen wer­den, wenn ihr vorschriftsmäßiger Zustand einwandfrei fest- gestellt worden ist. Wenn eine Jnbetricbsetzrmg unter Vorbe- balt der Beseitigung vorgefundener Mängel erfolgt, so muß in angemessener Frist die Anlage nochmals revidiert werden.

Die elektrischen Anlagen sollen mindestens alle 3 Jahre einmal auf ihre Betriebs-, Feuer- und Unfallsicherheit nach den einheitlichen Bestimmungen der Arbeitsgemeinschaft ge­prüft werden. Diese Nachprüfungen werden im hiesigen Kreis durch Beauftragte des Ucberlandwerkes Fulda-Hünfeld-Schlüch- tern vorgenommen. Die festgestellten Mängel müssen seitens der Grundstückbesitzer unverzüglich beseitigt werden. Geschieht dieses nicht, so hat'die PrüfungSstelle der Hessen-Nassauncken landwirtschaftlichen BerufSgcnosscnschast und der Hessischen Brandversicherungsanstalt Kenntnis zu geben. Diese Stel­len werden mit den ihn zur Verfügung stehenden Mitteln (Bestrafung durch Erhöhung der BerusögenossenschaftSbelttage dezw. Entziehung der Entschädigung bei Auöbruch eines Bran­des) auf eine schnelle Beseitigung der Mängel hinwirken.

Die für die Nachprüfung entstehenden Kosten müssen durch die Anlagebcsitzer getragen werden, z. ,3t. betragen diese iu den an das Ueberlandwerk Fulda-Hünfeld-Schluchtery an- äcsmlosscncn Gemeinden pro Brennstelle 15 Pfg. und pro Pferdestärke eines Motors 15 Pfg. In Gemeinden mit eige­nen Elcktrizitätüwerkcn ist für die Prüfung der Zeitaufwand "nd sonstige Unkosten des Ueberlandwcckes von der Gemeinde W zahlen/ letztere können diese Unkosten dann auf die 9ln= lagenbesitzer entsprechend uinlegcn. Für die erhaltenen - c- Kaae hat das Ueberlandwerk die Anlage zu prüfen, sowie wen Befundbericht für den Anlagebcsitzer unb gegebenenfalls r die zuständige Behörde anzufertigen. Ferner hat das Ucbcr- landwerk für diese Gebühr die evtl. erforderliche instand- sctzungsarbeiten nachzuprüfen. Weitere durch unvorscbrifts- »'dsl'ge Zustände der Anlage etwa notwendig 'verdend« Nach- ^Usungen müssen vom Anlagebcsitzer besonders bezahlt wer- w Er kann die Kosten hierfür, falls der Installateur diese durch unrichtige Arbeiten verursacht haben sollte, dem ;- ^ in Rechnung stellen. Eine Haftung irgend welcher Art übernimmt das Ueberlandwerk durch die Abnahme und^ .laü!- Prusung m.* Falls die Ueberwachung diw ebbte Damf- kesselrevisionsvereine geschieht, so sind die UwnlS entstein den.kosten entsprechend den Satzungen dieser Vereint zu ver­güten. i ,|

Ich ersuche die Revisionseinrichtung ortsüb- lichbekannt zu geben und auf ihre Benutzung im In­teresse der öffentlichen Sicherheit zu achten.

Weigerungen, die elektrischen Anlagen in den vorgeschrie- benen Zeiträumen nachprüfen zu lassen, sind mir unverzüg­lich zu berichten.

Schlüchtern, den 9. 12. 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 11615. In Altenfeld, Kreis Gersfeld, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Schlüchtern, den 10. Dez. 1926. Der Landrat.

KreisausschM.

J.-Nr. 6606 K. A. Der Apotheker Zeiße in Sterbftitz ist aus dem Kreise verzogen. Hierdurch erlischt sein Mandat als stellvertretendes Kreisausschußmitglied. Gemäß § 22 bzw. 41 ves Wahlgesetzes vom 7. Oktober 1925 Gesetzsamm­lung Seite 123 ff bringe ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Schlüchtern, den 10. Dezember 1926.

1 Der Vorsitzende des Kreisausschusses, von Trott zu Solz.

Stadt Schlüchtern.

Zahlung von Abgaben.

Im Monat Dezember 1926 sind an Steuern und Ab­gaben für Dezember 1926 bezw. Vormonate an die Stadtkasse Schlüchtern zu zahlen:

1. Preußische Grundvermögenssteuer lt. Steuerzettel zuzüglich 250 o/o Stadtzuschlag (hierbei ist die Erhöhung des Stadtzuschlags ab 1. 4. 1926 nachzuzahlen).

2. Preußische Hauszinssteuer (1000 <y0/ soweit nicht Er­mäßigungen vorliegen).

3. Gewerbeertragssteuer (375 o/o von der lt. Steuerbescheid des ßtewerbesteuer-Arissthusses erfolgten Veranlagung für 1926; zu zahlen ist bis 10. Dezember 1926 die Hälfte 1. und 2. Rate abzüglich der geleisteten Vorauszahlungen, s. Steuerzettel bezw. besondere Benachrichtigung).

4. Gewerbekapitalsteuer (Vorauszahlungen nach dem bis­herigen Steuerzettel bis zur endgültigen Veranlagung).

5. Alle angeforderten Abgaben wie Holzgelder (aller Termine), Schulgelder, Wassergelder, Hundesteuern usw., ebenso noch eine Anzahl Reste aus dem Rechnungsjahr 1925.

Die Steuer- und Abgabenzettel sind zur Vermeidung einer zeitraubenden Bearbeitung unbedingt bei der Zahlung vor- zulegen.

Schlüchtern, den 9. Dezember 1926.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Der päpstliche Friedensschritt im Jahre 1917.

0«4 Dienstag vormittag 10 Uhr wird, wie dasBerl. Tagebl." hört, der frühere Reichskanzler Michaelis in einer öffentlichen Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsaus­schusses des Reichstages über die Vorgänge im Spätsommer 1917 beim päpstlichen Friedensschritt vernommen werden. Eine Vernehmung des früheren Staatssekretärs v. Kühl- mann ist vorläufig noch nicht vorgesehen, wird sich wohl aber im Anschluß an die Vernehmung des Reichskanzlers a. D. Michaelis ergeben. Außerdem werden am Dienstag von den damaligen Mitgliedern des Siebenerausschusses des Reichs­tages die noch lebenden hinzugezogen werden, und das sind der deutschnationale Abgeordnete Graf Westarp, ReichSaußenmini- stcr Dr. Stresemann, Vizekanzler a. D. vo Paper und Reichs- minister a. D. Scheidemann.

Ueber 7000 Berliner Erwerbslose mehr.

Berlin, 13. Dezbr. In der letzten Woche hat die Erwerbslosenziffer für Berlin eine weitere Vteiaermw von 241 830 auf 249 007 erfahren.

Wiederherstellung Ludendorffs.

München, 13. Dezbr. General Lu'dendorff wurde, nachdem er von seiner Operation wieder genesen ist, jetzt wieder aus der chirurgischen Universitätsklinik als geheilt entlassen.

Attentat in Wien.

Wien, 13. Dezbr. Ein Mazedonier Droschetv überftel den Mazedonier Dr. Athanasow in seiner Wohnung und gab mehrere Revolverschüsse ab, ohne jedoch zu treffen, dagegen wurde die Inhaberin der Wohnung verletzt. Dr. Athanasow ist ein Führer der mazedonischen Föderalistenpartei. Er stand in scharfem Kampf gegen die mazedonischen Autonomisten und wurde von ihnen schon vor mehr als einem Jahre zum Tode verurteilt. Er hält sich seit mehreren Jahren in Wien auf und wirkt hier als Vertreter seiner Partei im Ausland. Droschcw, der sich seit dem Sommer in Wien aufhält, dürfte vom mazedonischen Komitee der Autonomisten auSgelost worden sein, das Todesurteil zu vollziehen. Er flüchtete nach dem Attentat, wurde aber später verhaftet.

Neues vom Tage.

In den Ministerbesprechungcn in Genf, die am Sonn­tag abend 6 Uhr zum Abschluß gelangten, ist eine' Einigung erzielt worden. Die interalliierte Militärkontrollkommission verläßt bedingungslos am 31. Januar 1927 Deutschland.

Dr. Stresemann wird am Mittwoch dem Reichökabinett über seine Genfer Besprechungen Bericht erstatten. Am Don­nerstag beginnt im Reichstag die große politische Aussprache.

Der französische Ministerrat hat am Sonntag getagt und seine Befriedigung über die von Briand in Genf erziel­ten Ergebnisse ausgesprochen.

In dem Betrieb der Braunkohlen- und Großkraftwerke Böhlen A.-G. explodierte am Sonntag ein Generator. Durch umherfliegende Eisenteile wurde ein Maschinist getötet und drei verletzt.

Der Kaiser von Japan liegt, einer Havasmeldung zu­folge, im Sterben.

Schlußsitzung des Völkerdundsrates. Feierliche Beglückwünfchung der Nobel­preisträger durch den Ratspräsidenten.

Am Sonnabend begann die Schlußsitzung des Völkerbundsrates mit der feierlichen Beglückwünfchung der Träger des Friedenspreises der Nobelstiftung durch den belgischen Außenminister Vandervelde, der in seiner Eigenschaft als Ratspräsident Briand, Cham- berlain und Stresemann als den Vertretern jener Großk- mächte, die die Initiative zur Locarnokonferenz faßten, Sympathie, Anerkennung und Dank des Völkerbundes aussprach.

Freudig bewegt dankten Briand, Chamberlain und Stresemann für die ehrenden Worte des Ratspräsi­denten. Briand erklärte, daß er den Rest seines Sehens hom Fried msgedanken widmen wolle, der ihm auch in den schlimmsten Zeiten heilig gewesen sei.

Nach Briand, dessen Worten die Ratsmitglieder durch Händeklatschen Beifall spendeten, erhob sich Chamberlain, der nach einem geschichtlichen Rück­blick auf die letzten Jahre in bezug auf die Verhand­lungen von Locarno sagte, daß er seinerzeit den Vor­schlag des deutschen Reichsministers des Aeußern Strese­mann mit großer Sympathie angenommen habe, der schließlich nach Locarno führte. Bei den bärtigen Ver­handlungen sei der Trennungsstrich zwischen der Kriegs­mentalität und der Friedensgesinnung gezogen worden. Er sei sich wohl der künftigen Schwierigkeiten bewußt. Er sei aber überzeugt, daß sie mit Mut und Beständig­keit überwunden und das Ziel erreicht werden könne.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann ergriff sodann das Wort zu einer Erklärung, in der er u. a. ausführte: Bei der Entscheidung, die jene unabhängige Kommission in Oslo getroffen hat, handelt es sich nicht um Personen, sondern um Träger von Ideen, um die in diesen letzten Jahren der europäischen Ent­wicklung gekämpft worden ist. Bei diesem Kampf, han­delt es sich letzten Endes um einen großen Seelen« kampf innerhalb einzelner Völker und innerhalb der Beziehungen der Völker zueinander. Ich halte es bei» nahe für ein Naturgesetz, daß auf jeden Fortschritt ein Rückschlag folgt, und daß immer neue Hindernisse sich in den Weg stellen. Es wird auch in unserer Politik nicht an Rückschlägen fehlen, aber es wird sich zeigen, daß eine große Idee in den Menschen Wider­stände zu überwinden vermag, die formal unüberwind­lich scheinen, und daß es die großen Ideen sind, die sich schließlich durchsetzen.

Gemilderte Znvefiigatlonsgefahr.

Beschluß im Sinne der deutschen Note.

In einem amtlichen Kommunique, das die deutsche Delegation über die öffentliche Nachmittagssitzung des Völkerbundsrates am Sonnabend ausgegeben hat, heißt es, daß der Rat folgende Feststellungen getroffen hat:

1. Der Völkerbund entscheidet gemäß Artikel 213 des Bersailler Vertrages durch Mehrheitsbeschluß, ob es im konkreten Falle notwendig ist, zu einer Fu- vcstigation zu schreiten. Er hat alsdann Gegenstand und Grenzen der Jnvcstigation zu spezifisieren. Die Jnvestigationskommissioncn handeln unter der Autori­tät und nach den Weisungen des Völkerbundsrates, der mit Mehrheit beschließt.

2. Nm eine wirksame Jnvestigation zu ermöglichen, hat sich die Fnvcstigationskommission an den von der deutschen Regierung bezeichneten Vertreter oder seinen Beauftragten zu wenden, denen es obliegt, unverzüg­lich die Mitwirkung der nach der deutschen Gesetzge­bung zuständigen Berwaltungs-, Gerichts- oder Mili­tärbehörden herbeiznsühren. Sodann wird im beider­seitigen Einvernehmen, zu den Nachforschungen und Feststellungen geschritten, welche die Kommission in den Grenzen ihres Auftrages für zweckmäßig Ijält.