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Nr. 16 (1. Blatt) Samstag, den 5. Februar 1927 79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des § 17 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:

Die nach § 13 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung zur Ausführung des Viehseuchengesetzes vom 1. Mai 1912 (abgedruckt im Reichs- und Staatsanzeiger vom 1. Mu 1912) erforderliche Genehmigung zum Treiben von Wanderschafher- den ist in Stadtkreisen von der Ortspolizeibehörde, in Land­kreisen vom Landrat desjenigen Kreises, in dem das Treiben beginnen soll, einzftholen.

Die Angaben Über den Triebweg sind bei Einholung der Genehmigung und bei der Buchführung derartig zu machen, daß daraus hervorgeht, durch welche Kreise die Herde getrie­ben wird, und es ist für jeden Kreis der Triebweg genau an- zugeben.

§ 2.

Der Führer einer Wanderschafherde, die zur Nachtzeit, d. h. eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang, getrieben werden soll, hat sein Vorhaben dem Landrat, in Stadtkreisen der Ortspolizeibehörde, eines jeden Kreises, durch dessen Gebiet die Wanderung mindestens 5 Klm. weit gehen soll, vorher anzuzeigen.

§ 3.

Die Wanderschafherden sind in Zwinhenräumen von 3 Monaten erneut ämtstierärztlich zu untersuchen. Das Ergeb­nis der Untersuchungen ist in das Kontrollbuch einzutragen.

§ 4.

Wer dieser Anordnung und den Vorschriften des § 13 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vorn 1. Mai 1912 zu- ,?ätr fälbelt, wird nach §§ ff. des VichseucherrgefetzB straft.

§5.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Meine LandeS- polizeiliche Anordnung vom 9. Oktober 1912 (Amtsblatt S. 444) wird hiermit aufgehoben.

(A. III. 171.)

Kassel am 14. 1. 1927. Der Reg.-Präsident.

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Unter Bezugnahme auf meine heutige Viehseuchenpolizei- liche Anordnung, betreffend die Beschränkung des Treibens von Wanderschafherden, weise ich darauf hin, daß die Führer solcher Herden nach den gesetzlicher: Bestimmungen im Re­gierungsbezirk Kassel außerdem folgendes zu beachten haben:

1. Sie haben nach dem vorgeschriebenen Muster Buch zu führen über Triebweg, Beginn und Ende des Treibens, sowie über Bestand, Zu- und Abgang der Herde und haben dieses Buch, in das auch die Genehmigung der zuständigen Behörde und das amtStierärztliche Zeugnis einzutragen sind, stets bei sich zu führen (§ 13 (3) der Viehseuchenpolizeilich>n Anordnung vom 1. Mai 1912).

2. Sre dürfen auf solchen Straßen und solchen Grund­stücken, die wegen Gefahr der Maul- und Klauenseuche, Pok- kenseuche oder Räude gesperrt sind (§§ 154 (2), 164 b und 167, 217 (1) e, 250 (2) Und 254 a. a. O.), nicht treiben. Wenn der genehmigte Triebweg wegen Seuchengefahr oder aus anderen zwingenden Gründen nicht eingehalten werden kann, haben sie die Bestimmung eines anderen TrieowegeS beim Landrat, in Stadtkreisen bei der Ortspolizeibehörde, zu beantragen.

3. Sie haben sofort der Polizeibehörde Anzeige zu er­statten und Äie Herde von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten, sobald sie an einem oder mehreren Tieren der Herde Erscheinungen bemer- ken, die den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche (Milz­brand, Rauschbrand, Tollwut, Maul- und Klauenseuche, Pok- kenseuche oder Räude) befürchten lassen (§ 9 des Viehseu- chengesetzeS vom 26. Juni 1909).

4. Wenn sie zur Nachtzeit, d. h. eine Stunde nach Son- nemmteraang bis eine Stunde vor. Sonnenaufgang, treiben wollen, haben sie von Ort zu Ort einen von ihnen zu entloh­nenden Begleiter zur Aufsicht mitzunehmen (§ 13 der Be­zirkspolizeiverordnung zum AuSführungSgesetz des Feld- und ForstpolizeigcsetzeS vom 22. April 1892, Amtsblatt S. 109).

5. Sie dürfen nachts auf nicht eingefriedigten Grund­stücken auch mit Zustimmung des Besitzers nicht weiden (§ 3 a. a. O.). (A. III. 171.)

Kassel am 14. 1. 1927. Der Reg.-Präsident.

*

J.-Nr. 729. VorstehendeViehseuchenpolizeiliche An­ordnung" und die ihr nachfolgende Bekanntmachung des Herrn RegierungS-Präsidenten zu Kassel vom 14. ds. Mts. werden hierdurch veröffentlicht.

Zum Zwecke einer wirksamen Ueberwachung der Wan­

derschafherden werden die Ortspolizeibehörden und die Land­jägereibeamten angewiesen, von dem Eintreffen (Auftauchen) einer solchen in ihrem Bezirk benachbarte Behörden, durch deren Gebiet die Herde weitergetrieben werden soll, auf kür­zestem Wege davon zu verständigen. Eine schleunige Benach­richtigung ist besonders dann notwendig, wenn sich herauS- stellt, daß der Treiber einer Wanderschafherde die viehseuchen- oder feldpolizeilichen Vorschriften übertreten hat.

Schlüchtern, den 31. Januar 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr, 964. Im Monat Januar b. Js. sind folgen­den Personen Jahresjagdscheine ausgestellt worden: Stint- heim, Friedrich, Landwirt, Lindenberg Goll, Otto, Guts­pächter, Wahlert, Vogt, Oberpostmeister, Schlüchtern.

Schlüchtern, den 1. Februar 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschuß.

Landaufenthalt für Stadtkinder aus Hagen.

Die trübe wirtschaftliche Lage Unserer Stadt zwingt uns von neuem, auch in diesem Jahre arme hilfsbedürftige Kin­der aufs Land zu entsenden. Gegen 5000 Arbeiter unseres Stadt sind erwerbslos und mit ihren Familien auf die Er- werbslosenunterstützung angewiesen. Sehr schwer werden in diesen Familien die Kinder davon betroffen, die in der Ent­wicklung stehen und denen die Eltern nun nicht die Nahrung verabfolgen können, die dem jungen Körper unbedingt zuge­führt werden müßte.

Angesichts dieser traurigen Lage bitten wir alle edelden­kenden Landwirte des Kreises Schlüchtern auch in diesem Jahre, schulpflichtige und schulentlassene Kinder bis zum 16. Lebensjahre wieder aufzunehmen.

Allen Familien, die bereits im vorigen Jahre Kinder der Stadt Hagen (ausgenommen haben, sprechen wir aufs neue herzlichen Dank aud.

Hagen, i)en l^. )gmmiu Vi« t.

gez. Orf.

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J.-Nr. 1121 F. Vorstehender Aufruf der Stadt Hagen wird hiermit veröffentlicht. Mit Rücksicht auf die Notlage im Industriegebiet erkläre ich mich mit der Unterbringung der Hägener Kinder auch in diesem Jahre einverstanden und bitte die Landbevölkerung, sowie die Vertrauensmänner der Gemeinden um tätige Mitarbeit. Die Auswahl der Kinder wird mit der größten Sorgfalt erfolgen.

Anmeldungen zur Aufnahme von Stadtkindern sind schon jetzt nach hier zU richten, damit mit den Vorarbeiten recht­zeitig begonnen werden kann.

"Schlüchtern, den 31. Januar 1927.

Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtsamts, von Trott zu Solz.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Aufforderung zur Entrichtung von Steuern und Abgaben.

Im Monat Februar 1927 sind an Steuern und Ab­gaben für Februar 1927 bezw. Vormonate an die Stadtkasse Schlüchtern zu zahlen:

Preußische Grundvermögenssteuer nach den bisherigen Steuerzettel, zuzüglich 2$o°/0 Stadtzuschlag; hierbei ist die Erhöhung des Stadtzuscblags ab 1. 4. 26 nachzuzahlen.

Preußische Hauözinösteuer (iooo°/0, soweit nicht ent­sprechende Ermäßigungen vorliegen.)

Gewerbeertragsfteuer % von 3oo°/0 für 1925 und 375% für 1926 von der lt. Steuerbescheid des Gewerbesteuer-Aus­schusses erfolgten Veranlagung für 1925 und 1926. Zu zahlen sind die Beträge für 1925 sofort; für 1926 ist die 1. und 2. Rate bereits am 10. Dezember 1926 fällig ge­wesen, die 3. Rate ist spätestens am 15. Februar 1927 zu entrichten. Die geleisteten Vorauszahlungen werden be­rücksichtigt.

Gewerbekapitalsteuer (Vorauszahlungen nach dem bis­herigen Steuerzettel bis zur endgültigen Veranlagung für die beiden Steuerjahre 1925 und 1926.)

Gleichzeitig wird auf baldigste Zahlung aller bereits fällig gewesenen angeforderten Abgaben wie Holzgelder (aller Termine) Schulgelder, Wassergelder, Hundesteuern, Hute- gelder usw. hingewiesen.

Die Steuern sind am 15. eines jeden Monats ohne Schonfrist fällig. Für verspätete Zahlungen sind 10 0/0 Jahreszinsen zu entrichten.

Mahnungen erfolgen nicht durch Behändigung vonMahn- zetteln, sondern durch öffentliche Bekanntmachung.

Die Einlegung von Rechtsmitteln hält die rechtzeitige Zahlung der Steuern nicht auf.

Zur Vermeidung einer zeitraubenden Abfertigung sind die Steuer- und Abgabenzettel unbedingt bei der Zahlung vorzulegen.

Schlüchtern, den 4. Februar 1927.

Der Magistrat: Fenner.

As neue Kabinett nur dem Reichstag

(Don unserem parlamentarischen Mitarbeiter.)

Die neue Reichsregierung Marx-Stresemann-Hergt hat sich am Donnerstag dem Reichstag vorgestellt. Bis in die letzten Stunden vor Eröffnung der Reichstagssitzung dauer­ten die Vorbereitungen zu diesem in mancher Hinsicht be- merkenswerten pc""'hen Ereignis. Die Reichsminister haben am Mittwoch bis in die späten Nachtstunden gesesien, um die Regierungserklärung zu formulieren. Das Ergeb­nis ist ein Dokument von einer Ausführlichkeit, wie man sie sonst bei Regierungserklärungen in den letzten Jahren nicht mehr gewohnt gewesen ist. Es gibt wohl keine Frage der äußeren, inneren, Sozial- und kulturellen Politik, bte in diesem Schriftstück nicht eingehend behandelt worden ist. Die Führer der Parteien waren mit dem wesentlichen Inhalt der Erklärung vorher bekanntgemacht worden.

In der Regie des ursprünglich vorgesehenen Programms für das erste Debüt der neuen Regierung waren in letzter Stunde verschiedentlich Aenderungen eintreten. Man hatte angenommen, daß der Reichstag sich nach der Verlesung der Erklärung durch den Kanzler vertagen würde, um den Frak­tionen Gelegenheit zum Studium dieses Manifestes zu ge­ben. Das ist nicht geschehen, hauvt^cblich wobt deshalb, weil, wie gesagt, die Regierungserklärung den Parteien wenigstens in den Grundzügen vorher bereits bekannt war. Ebenso haben die Regierungsparteien davon Abswnd genommen, durch einen gemeinsamen Redner ihre Zustim- mung zu den programmatischen Erklärungen der Reichsre­gierung zum Ausdruck zu bringen. Wie in parlamentarischen Kreisen erzählt wird, ist es hauptsächlich die Deutschnatio­nale Volkspartei gewesen, die Wert darauf gelegt hat, bei dieser Gelegenheit die Gründe ihrer Politik durch ihren Fraktionsvorsitzenden Graf Westarp zu schildern.

Man kann nicht behaupten, daß das Hohe Haus den Ausführungen des Kanzlers mit besonders großem Interesie g*M^ »ff. Aeberraschungen hat bis Regierungserklärung uUu< in keiner Hinsicht gebracht. Die Grundgedanken, die Marx vortrug, enthielten nichts Neues. Im wesentlichen hätte diese Rede des Reichskanzlers das Programm jeder Regierungskoalition sein können. An der Formulierung der wichtigsten Sätze erkannte man unschwer, daß das Mani­fest des Zentrums, das bei den ganzen Regierungsverhand­lungen zu Grunde gelegen hat, auch den Kern der Regie­rungserklärung bildet. In der Außenpolitik, die nach wie vor im Vordergründe unserer politischen Entwicklung steht, bekennt sich die Regierungserklärung dazu, daß Locarno und der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund die Grundlage für die weitere Gestaltung unserer Beziehungen zu den übri­gen Mächten sein werden. Auf eingutesVerhältnis zu Rußland, mit dem wir den Berliner Vertrag abge- schloflen haben, wird auch diese Regierung ebenso großen Wert legen, wie darauf, daß die freundschaftlichen Bezie­hungen, die uns mit den Vereinigten Staaten ver­binden, weitergeführt werden. Die Verfassung von Weimar, das Grundgesetz des neuen Staates, wird die Grundlage für die innere Politik der Regierung sein. Die­ses Bekenntnis zur Weimarer Versasiung bedeutet nicht, daß dieses Versaffungswerk in allen Einzelheiten als unumstöß­lich angesehen wird.....Selbst eine Partei, wie das Zen­trum, hat bei den verschiedensten Gelegenheiten erklärt, daß auch für die Zentrumspartei die Versasiung kein unabänder- liches Dogma ist. Das sind die beiden Hauptpunkte der Re­gierungserklärung. Es folgten dann noch weitere Ausfüh­rungen über die Reichswehr, das kulturelle, soziale und land­wirtschaftliche Programm der Regierung.

Aeußerst interessant war es, als in der darauffolgenden Ausspracke der Abg. Müller von den Sozialdemo- kraten, der als Erster das Wort ergriff, an dem sachlichen Programm der Regierung fast nichts auszusehen hatte.

Bis dahin waft das Interesie des Hauses sehr gering. Die ziemlich leeren Bänke füllten sich erst, als der Führer der Deutschnationalen Volkspartei, G r a f W e st a r p, mit einem ungeheuren Manuskript bewaffnet, die Rednertribüne bestieg. Graf Westarp erläuterte das Regre- rungsprogramm in einigen Punkten. Es ist anzu- nehmen, daß diese Rede Westarps in diesen Tagen noch den Hauptgegenstand der Erörterungen im Reichstag sein wird. In Kreisen des Zentrums und der Deutschen Volksparrei wird uns erklärt, daß verschiedene Wendungen der Rede von den genannten Parteien als peinlich empfunden worden sind So war es nach der Ansicht dieser Kreise zum mtnde- sten nicht klug vom Grafen Westarp, beim Gintritt der Deutschnationalen in die Regierung zu betonen, daß sich an der monarchischen G r u n d a u f f a s s u n g der Deutschnationalen Volkspartei nicht geändert habe. Die Deutsche Volkspartei ist verschnupft darüber, daß Westarp erklärt hat die Deutschnationalen hätten sich nicht ver­pflichtet/ die bisherigen Methoden der Außenpolitik fortzu- sehen.

Nach dem Grafen Westarp sprachen noch Abg. D r e w 1 tz von der Wirtschaftlichen Vereinigung, Dr. S ch 0 l z von der Deutschen Volkspartei und Abg. Henning von den Deutschvölkischen. Die weitere Aussprache wurde dann auf Freitag vertagt.