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Nr. 24 Donnerstag, den 24. Februar 1927 79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Finanzamt.
Geffentliche Aufforderung
zur Abgabe der Steuererklärung für die
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und
Umsatzsteuer für 1926 und 1925126.
Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Kör- perscyaftsteuer und Umsatzsteuer sind in der Zeit vom 1. März 1927 bis 15. März 1927 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben:
A. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
I.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer sind verpflichtet:
1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Kalenderjahre 1926 den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat; Steuerpflichtige, die lediglich steuerabzugspflichtige Einkünfte (Arbeitslohn oder Kapitalerträge) von nicht mehr als 9300 RM. bezogen haben, brauchen eine Erklärung nicht abzugeben;
2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewt.m auf Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist;
3. Steuerpflichtige, die hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert werden.
II.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körper - schaftsteuer sind verpflichtet:
1. steuerpflichtige Erwerbsgesellschaften;
2. alle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Vermö- gensmassen des bürgerlichen Rechts;
3. (steuerpflichtige Berriebe und Verwaltungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Betriebe ' und Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit;
4. alle Körperschaften und Vermögensmassen, die vom Finanzamt hierzu besonders aufgefordert werden.
III.
Ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens haben abzugeben eine Einkommenserklärung bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus
a) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung;
b) einem Gewerbebetrieb, z. B. einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;
c) sonstiger selbständiger Berufstätigkeit;
d) Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen die zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen.
IV.
1. Die Erklärungen für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind
a) von den Pflichtigen, für die das Kalenderjahr maßgebend ist, für das Kalenderjahr 1926,
b) von buchführenden Pflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen und ihr Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (1. Juli 1926 bis einschließlich 31. Dezember 1926) abgeschlossen haben, für das Wirtschaftsjahr 1925/26 oder 1926 abzugeben.
2. Pflichtige (insbesondere Landwirte), deren Steuerabschnitt in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1926 geendet hat und die deshalb schon veranlagt worden sind, haben eine Steuererklärung nicht abzugeben.
3. Die Erklärung für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die zu I bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, die zu II und III bezeichneten Pflichtigen den Ort der Leitung haben. Ist im Inlands weder ein Wohnsitz, noch bin gewöhnlicher Aufenthalt, noch ein Ort der Leitung vorhanden, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder Vermögensgegenstände sich befinden.
B, Umsatzsteuer.
I.
1. Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Umsatzsteuer sind verpflichtet
a) alle buchführenden Umsatzsteuerpflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen;
b) die Übrigen Umsatzsteuerpflichtigen, wenn ihr Umsatz — einschließlich der steuerfreien Umsätze — im Kalenderjahr 1926 mehr als 10 000 Reichsmark betragen hat; c) die vom Finanzamt hierzu besonders aufgeforderten Steuerpflichtigen.
2. Auögeno m m e n sind
a) Steuerpflichtige (insbesondere Landwirte), deren Steuer
abschnitt in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1926 ge- j endet hat und die deshalb schon veranlagt sind;
l b) die Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichtigen, die nach § 57 Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz zu Anzahlungen und zur Führung des Steuerheftes verpflichtet sind.
II.
1. Die Erklärungen für die Umsatzsteuer sind
a) von den Steuerpflichtigen, für die das Kalenderjahr maß- gevend ist, für das Kalenderjahr 1926;
b) von buchführenden Steuerpflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen und ihr Wirtschaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (1. Juli 1926 bis einschließlich 31. Dezember 1926) abgeschlossen haben, für das Wirtschaftsjahr 1925/26 oder 1926
abzugeben.
2. Die Erklärung für die Umsatzsteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die Umsatzsteuerpflichtigen
a) soweit sie wegen einer gewerblichen Tätigkeit, einschließ- .lich der Urerzeugung, steuerpflichtig sind, das Unternehmen betreiben. Bei mehreren Niederlassungen oder Geschäftsstellen eines rechtlich in einer Hand befindlichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unternehmens maßgebend;
b) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist weder ein Betriebsort noch ein Ort der Leitung, weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen ständig vertreten oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder das Unternehmen seinen Sitz hat.
C. Gemeinsames.
- - i. - । - «r Steuerpflichtige mit mehreren Wirtschaftsjahren, von denen eines in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 1926 endete, haben die Steuererklärungen auch für die Betriebe abzugeben, deren Wirtschaftsjahre in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1926 geendet haben.
II.
Die zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird. Vordrucke können bei dem Finanzamt während der Erklärungsftist in Empfang genommen werden.
III.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versärmit, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.
IV.
Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) werden bestraft.
Schlüchtern (Bz. Kassel), den 22. Februar 1927.
Das Finanzamt.
Stadt Ssytrichtern.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 28. Februar bis einschl. 12. März 1927 erfolgt die Reinigung der Schornsteine in der Elmerland-, Ahlersbacherland-, Hospitalstraße, Elmweg, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Kloster-, Loticyms- und Bahnhofsstraße, Linsen-, Schmieds- und Neu- gasse, Breitenbacher-, Brückenauer-, Fuldaer- und Ludovika von Stümm-Straße.
Schlüchtern, den 22. Februar 1927.
..... .....Die—Polizewerwaltung: Gaenßlen.
-^ Massenverhaftungen römisch-katholischer Geistlicher i« Rußland. Wie sich der „Kurjer Porranh" aus Minsk über Wilna in großer Aufmachung meisten läßt, haben die Sowjetbehörden in verschiedenen Städten Rußlands, vor allem in Leningrad, umfangreiche Verhaftungen unter dem römrsch- kacholifchen Klerus vorgenommen.
--« Das neue Präsidium des Thüringer Landtages. In der ersten Sitzung des Thüringer Landtages, die Staats- minister Leutheußer mit der Erklärung des Rücktritts des Ministeriums eröffnete, wurden gewählt zum Präsidenten Abg. Leber (Soz.) mit 49 Stimmen, zum ersten Vizepräsidenten Abg. V. Rhuemmel (Landbund), der 37 Stimmen erhielt, während auf den kommunistischen Kandidaten acht Stimmen fielen. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Abg. Geier (D. Vp.) gewählt, der 29 Stimmen auf sich vereinigte, während der kommunistische Kandidat 25 Stimmen erhielt,
England und China.
Das englisch-chinesische Verhältnis, zueinander ist immer noch recht undurchsichtig und nebenbei'auch viel-, umstritten. Soeben hat nun aber der britische Außenminister Chamber- lain im Unterhaus einige Erklärungen abgegeben, die geeignet sind, wenigstens etwas Licht in die Sache zu bringen.
Ueber das Ziel der englischen Chinapolitik sagte Cham- berlain: Unser Ziel ist, Verträge mit China abzuschließen auf einer Grundlage, die zur völligen Gleichheit und Gegenseitigkeit führen wird. Weiter erklärte Chamberlain, seines Wissens liefere kein Land, das an dem chinesischen Waffen- abkommen vom Mai 1919 beteiligt sei, Flugzeuge an die kantonesischen Streitkräfte. Die Flugzeuge würden von einer Macht geliefert, die diese Konvention nicht unterzeichnet hätte. Also Rußland!
Chamberlain teilte weiter mit, daß Tschen erklärt habe, die nationalistische Regierung habe von den Erklärungen im Unterhaus am 10. d. M. Kenntnis genommen. Sie betrachte die in der Rede angekündigte Abänderung des ursprünglichen Planes der Zusammenziehung britischer Streitkräfte in Schanghai als Zugeständnis, das er nunmehr möglich mache, zum Abschluß und zur Unterzeichnung eines Abkommens über Hankau zu schreiten. Da aber die britische Landung in Schanghai, auch wenn sie in unverminderter Zahl erfolge, rechtswidrig sei, müsse die nationalistische Regierung gegen die Landung protestieren.
Am Schluß seiner Erklärungen teilte Chamberlain noch mit, daß die nationalistische Regierung erklärt habe, daß das Abkommen von Hankau einen Berufungsfall für den künftigen Status britischer oder sonstiger Konzessionen in anderen Teilen Chinas bilden werde. Hieran schlössen sich Erklärungen Chamberlains betreffend das Recht Großbritanniens, für den Schutz britischen Lebens zu sorgen. Lloyd George beglückwünschte Chamberlain und die Regierung herzlich zur Unterzeichnung des Abkommens.
Der „Manchester Guardian" sagt endlich in einem Leitartikel über das Abkommen von Hankau, zum mindesten habe Tschen bewiesen, daß er nicht lediglich eine Marionette in dK Hand Borovins sei. Es werde Tscheus Ansehen in England sehr erhöhen, wenn er die Hemmungen, mit denen er habe kämpfen müssen, überwunden habe.
Nicaragua fordert amerikanischen Schutz.
Washington, 22. Februar. Wie gemeldet wird, hat der Präsident von Nicaragua, Diaz, einen neuen Vertrag zwischen Nicaragua und den Vereinigten Staaten vorgeschlagen, in dem bestimmt werden soll, daß die Vereinigten Staaten den Schutz Nicaraguas gegen äußere Angriffe und gegen innere Wirren, die die Intervention einer fremden Macht zur Folge haben könnten, gewährleisten.
Amerikanische Verhandlungen mit China.
Washington, 22. Februar. Das Repräsentantenhaus hat mit 259 gegen 44 Stimmen eine Entschließung angenommen, in der Coolidge aufgefordert wird, unabhängig von den anderen Staaten mit "China in Verhandlungen einzutreten. Die Entschließung wird dem Senat übermittelt werden.
Die Chinesen bombardieren Schanghai.
Schanghai, 22. Februar. Die vor Schanghai liegenden Kriegsschiffe Sun Tschuan fangs und der Marschälle haben gemeutert und das Feuer auf die Vorstädte Schanghais eröffnet. In der Fremdenkolonie herrscht furchtbare Panik. Ein großer Teil der Europäer sucht Zuflucht auf den fremden Kriegsschiffen. Das Freiwilligenkorps ist alarmiert. Die Engländer sind entschlossen, die Fremdensiedlung mit Waffengewalt zu verteidigen.
-k Zur Einwanderungsftage in Frankreich. Der interministerielle Ausschuß, der sich mit der Regelung der Em- Wanderungsfrage beschäftigt, beschloß, eine Verordnung ein- zuführen, 'wonach jeder Ausländer, der sich zu beruflicher Tätigkeit dauernd in Frankreich niederzulassen beabsichtigt, außer dem vom französischen Konsulat beglaubigten Arbeitsvertrag noch ein von einem bei dem zuständigen französischen Konsulat im Auslande beglaubigten Arzt ausgefertigtes Attest, das von dem französischen Konsulat visiert sein muß, besitzen muß, das die Bescheinigung enthält, daß der Betreffende von keiner ansteckenden Krankheit oder Geisteskrankheit befallen ist, und für den Beruf, den er in Frankreich auszuüben beabsichtigt, geeignet ist.
-k Italiens ablehnende Antwort an Coolidge. Die italienische Antwort auf die Note Coolidges ist dem amerikanischen Botschafter in Rom überreicht worden. Ihr Inhalt ist noch nicht veröffentlicht, aber hie Ablehnung der Vorschläge gewiß. Die italienische Note weist auf die geographische Lage Italiens und auf die große Ausdehnung seiner Küsten hin sowie auf die Notwendigkeit, die Rohstoffzufuhr dem rohstoffarmen Lande durch die Flotte zu sichern. Außerdem hebt sie hervor, daß die kleinen Staaten kleine Schiffe und U-Boote leichter erwerben können als große Schiffe und daher auch eine Abrüstung bei den kleinen Fahrzeugen nur möglich sei, wenn sie nicht nur auf die Großmächte angewandt werde.
Massenhinrichtungen in Schanghai.
London, 22. 2. Alle Blätter veröffentlichen ausführliche Meldungen über die Massenhinrichtungen in den Straßen der Chinesenstadt von Schanghai. Ueberall sind die ab- geschtagenen Köpfe Hingerichteter Studenten und Streikposten in Käfigen auf Pfählen zur Schau gestellt.