Schlüchlemer Zeitung
Kreis-Amtsblatt * Myemeiner mntlicherKnzeiger für -ar Kreis -Echtem
tnukua- Verlag: H.SteürsttL Söhne * Sefthäst-^'^alMhoflbe.6 * fernftnerNr.P»- * postpheckrlusstankpwtaM.r)ryo
Nr. 25 (1. Blatt) Samstag, den 26. Februar 1927 79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Kraftfahrzeugverkehr.
Auf Grund des § 5 Absatz 4 und des § 17 Absatz 3 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dez. 1925 (Reichsges. Bl. I S. 439) wird die Bekanntmachung über Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dez. 1925 (Reichsministerialblatt 'S. 1387) in folgenden Punkten geändert:
1. In den Mustern a und d der Anlage 1 (Anweisung über die Prüfung von Kraftfahrzeugen) wird 5. Dez. 1925 ersetzt durch „5. Dezember 1925/28. Juli 1926".
2. In der Anlage 4 (Anweisung für die Beurteilung der Wirkung von Scheinwerfern) wird der letzte Absatz durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Stark wirkende Scheinwerfer gelten als abgeblendet, wenn die unter II a bis c angegebenen Grenzen unterschritten sind. Stark wirkende elektrische Scheinwerfer, bei denen keine erkennbare Lichtkegelmitte, dagegen eine Grenzlinie zwischen einer unteren Hellen und einer oberen dunklen Zone des Lichtstroms vorhanden ist, beispielsweise solche mit Zweifaden- lampen mit Abdeckschirm, gelten ferner als abgeblendet, wenn die Grenzlinie in der Entfernung von 5 Metern vor dem Fahrzeug wenigstens 5 Zentimeter unter der parallel zur Fahrbahn durch die Glühlampenmitte gehenden Ebene liegt und wenn der das Abblendlicht aussendende Glühkörper nicht mehr als 25 Watt Leistungsaufnahme hat. Auch nach Abblendung müssen die Scheinwerfer die Erfordernisse von § 4 Absatz 1 Nr. 5 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dezember 1925 noch erfüllen.
Berlin, den 29. Dez. 1926. .
Der Reichsverkehrsminister, gez. Dr. Krohne.
Z.-Nr. ti. Da die Obstbaumpflege tm Kr? c immer noch nicht überall das richtige Verständnis findet, sehe! ich mich genötigt, die Ortspolizeibehörden abermals bar auf aufmerksam zu machen, daß ihnen die Regierungspolizeibehörden vom 22. April 1892 — Amtsblatt 1892, S. 109 — § 15 ff. das Recht einräumt, daß zum Schutze des Obstbaues und zur Vernichtung schädlicher Tiere Erforderliche zu veranlassen. Ich ersuche, zunächst sämtliche Obstbaumbesitzer durch eine allgemein gehaltene Bekanntmachung auf- zufordern, die zur Förderung der Obstbaumpflege erforderlichen Arbeiten innerhalb 4 Wochen auszuführen.
Hierher gehört vor allem Folgendes:
1. Alle Bäume, ob wild oder edel, müssen von dürrem abgestorbenem und zrr dicht stehendem Holze befreit werden, da sich hier Schädlinge und Krankheitserreger mit Vorliebe ansiedeln und im Frühjahr beim Einttitt warmer Witterung auf vie gesunden Teile des Baumes übergehen und sich hier weiter verbreiten;
2. Misteln, Hexenbesen, Baumschwämme müssen entfernt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, daß die Mistel nicht einfach abgestoßen wird, sondern daß der Zweig »ber Ast an dem sie wächst, abgesägt werden muß. Bleibt der betreffende Ast stehen, so kommt die Mistel um so stärker oder an mehreren Stellen wieder zum Vorschein;
3. Alle Wurzelausschläge, besonders bei Aepfel, müssen ausgerottet werden, da die gefährliche Blutlaus sich hier mit Vorliebe Über Winter aufhält. Die von der Blutlaus befallenen Bäume sind zu zeichnen, damit man die Blutlaus im Frühjahr bei beginnender Vermehrung bekämpfen kann;
4. Alle Rindenschuppen müssen abgekratzt und die Bäume gekalkt werden, damit die Larven der Obstmade, Rüsselkäfer und andere schädliche Insekten vertilgt werden. (Dem Kalk ist etwas Baumkarbolineum oder Rinderblut zuzufetzen);
5. Stark vom Krebs befallene Bäume sind abzuholzen. Einzelne Krebswunden heilt man, indem man die Wunden sauber auskratzt, mit Steinkohlenteer streicht oder mit sogenanntem Baummörtel (Kuhfladen mit Lehm), breiartig auf- getragen, verbindet;
6. Unbekannte Krankheiten sind dem Kreisgärtner zu melden. —
Nach Ablauf der Frist wird durch eine von einem Sachverständigen vorzunehmende Kontrolle der Erfolg der Anordnung festzustellen und nötigenfalls das Weitere zu veranlassen sein.
Ich bemerke wiederholt, daß dem Kreisgärtner gestattet ist, in den Gemeinden praktische Kurse (nicht nur Vorträge) an Ort und Stelle, sowohl m der Obstbaumpflege, wie in der Ausführung der Pflanzung, im Wurzel- unb Kronen- schnitt und in der Behandlung junger Stämmchen zu halten. Ich kann nur empfehlen, hiervon recht fleißigen Gebrauch zü machen.
Schlüchtern, den 21. Februar 1927.
Der Landrat. J. B.: Schultheis.
J.-Nr. 1575. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Mittwoch, dem 2. März d. Js. von vormittags 9 Uhr ab im hiesigen Kreishause Sprechstunden halten.
Schlüchtern, den 21. Februar 1927.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Bekanntmachung gemäß § 45 der Wahlordnung für die Landwirtschaftökam- mern vom 6. Januar 1921 — G. S. S. 54.
J.-Nr. 1445. Das Wahlergebnis für die Landwirtschaftskammer des Regierungsbezirks Kassel im Wahlbezirk Schlüchtern wurde durch den Wahlausschuß wie folgt festgestellt:
Abgegeben wurden insgesamt 1219 gültige Stimmen und zwar für die verbundenen Wahlvorschläge Kreß 553 Stimmen und Wegmann 325 Stimmen, zusammen 878 Stimmen, für den Wahlvorschlag Matheis 341 Stimmen.
Da die Zahl der im Wahlbezirk Schlüchtern zu wählenden Kammer-Mitglieder 2 beträgt, sind sonach gewählt:
1. Reinhard Kreß, Landwirt und Bürgerm. a. D., Elm,
2. Richard Wegmann, Gutsbesitzer zu Röhrigshof.
Schlüchtern, den 24. Februar 1927.
Der Wahlkommissar, von Trott zu Solz.
Z.-Nr. 872 K. A. Das Kulturbauamt (früher Melio- rationsbauamt) in Fulda hat ein Merkblatt für genossenschaftliche Entwässerung herausgegeben, aus welchem in klarer Weise die Anlagekosten und die Rentabilität einer Dränage ersichtlich sind. Jedem der Herren Bürgermeister wird ein Stück dieses Merkblattes in den nächsten Tagen zugehen. Ich ersuche ergebenst den Inhalt des Merkblattes in einer Versammlung oder auf andere geeignete Weise zur Kenntnis der Landwirte zu bringen.
Schlüchtern, den 21. Februar 1927.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
KreLKhundestever.
J.-Nr. 899 K. A. Die Geltungsdauer der Kreishundesteuerordnung vom 4. Nov. 1920 in der bisher gültigen, im Kreisamtsblatt Nr. 41 von: 8. 4. 19 2 6 abgedruckten Fassung ist durch den Bezirksausschuß und den Herrn Oberpräsidenten zu Kassel bis zum 31. März 1 9 29 ausgedehnt worven.
Schlüchtern, den 22. Februar '.927.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikels 1 der Verordnung Aber Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vom 5. Febr. 1919 (R. G. Bl. S. 176) wird die Offenhaltung der Ladengeschäfte an folgenden Sonntagm von vormittags HV2 bis nachmittags 2 Uhr gestattet:
20. März 1927, 27. März 1 27, 3. April 1927.
Schlüchtern, den 22. Februar i927.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
<- Das sozialdemokratische Pensionskürzungsgesetz. Das Pensionskürzungsgesetz der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion ist jetzt eingegangen. Der Entwurf behandelt zunächst die Erfassung der Privateinkommen. Ueberücksichtigt soll das Privateinkommen bei der Kürzung bleiben bis zur Höhe des Betrages, der dem Gehalt der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 10 entspricht. Das Ruhegehalt einschließlich des Kürzungszuschlags soll um die Hälfte des Betrages gekürzt werden, um den das Privateinkommen das kürzungsfreie Privateinkommen übersteigt. Als Pensionshöchstbetrag werden in dem Entwurf 12 000 Mark jährlich festgesetzt. Das Republikschutzgesetz soll dahin abgeändert werden, daß im Falle der Erkennung auf Gefängnis oder Festungshaft zugleich auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, bei Militär- Personen auf Dienstentlassung, sowie den gänzlichen oder teil- Weisen, den dauernden oder zeitweiligen Verlust des Gehalts, Wartegeldes oder Ruhegehalts zu erkennen ist.
-m Die konfessionelle Zusammensetzung der Reichswehr. Im Haushaltsausschuß des Reichstages teilte auf eine An- frage über die Religionszugehörigkeit der Wehrmachtsange- hörigen General v. Haak mit, daß es in der Reichswehr gebe: Evangelische 76 573 Heeresangehörige, Katholiken 24 598, germanische Glaubensgemeinschaft 2, Juden 12, Dissidenten 5, Freidenker 1, ohne Bekenntnis 2, außerdem noch einige Menno- niten, Baptisten und Mormonen.
— Der Generalstreik m Schanghai kann nunmehr als endgültig beendet angesehen werden. Der chinesische Verteidig- ungökoinmissar hat seine Befehle betreffend Hinrichtung von aufrührerischen Elementen aufgehoben. Die ausländischen Behörden treffen alle Maßnahmen für den Fall eines Zusam- inentreffens zwischen den süd- und nordchinesischen Stteit- kräfte in Schanghai. Die Kantontruppen haben Fenkschun erreicht und die Truppen Suntschuanfangs erneut vernichtend geschlagen.
— Im Berliner Stadthaushalt ist ein Defizit von 35 Millionen zu verzeichnen, sodaß eine Erhöhung der Realsteuern ins Auge gefaßt wird.
Rückblick.
H. P. Die Welt ist wieder in Hochspannung, und ein Gefühl des Unbehagens lastet auf den Herzen. An allen Ecken und Enden wirkt der Weltkrieg und jener Friede nach, der keiner ist. Funken fliegen auf und drohen, Brände zu entzünden. China ist der Schauplatz von Kämpfen riva- lisierender Generale, von Hinrichtungen streikender Arbeiter und von Umwälzungen, deren Ende sich noch nicht absehen läßt. Vielleicht bildet sich dort in schweren Geburtswehen eine neue Lebensform heraus. Nationalismus untermischt mit Bolschewismus, so läßt sich im Augenblick das Wirrsal charakterisieren. Die Chinesen wollen Freiheit von fremder Unterdrückung, sie ringen um eine Souveränität, wie sie jeder selbständige Staat für sich beanspruchen kann. Fort also mit den sogenannten Konzessionen!
Deutschland hat auf derartige Vorrechte einsichtsvoll bereits verzichtet, ebenso Belgien. England sträubt sich einstweilen gegen eine Unterstellung seiner Landsleute unter chinesische Staatsgewalt. Diesen Umwälzungsprozeß benutz: die r u s s i s ch e Sowjetregierung, um das System, das sie vertritt, auf China auszudehnen. Hunderttausende von Arbeitern wurden zum Streik veranlaßt, den viele der Verführten mit ihrem Leben büßen müssen. Abgeschnittene Köpfe werden auf Karren in den Straßen herumgefahren, blutige Rümpfe liegen zu jedermanns Besichtigung und Warnung überall herum. Man schrickt nicht zurück vor der Gefahr, daß die Volkswut darüber von neuem entbrennt. Schanghai und andere Großstädte des Riesenreiches sind in ein Heerlager verwandelt. Ein chinesisches Kanonenboot beschießt Schanghai. Englische Truppen sind zusammengezogen und warten der Befehle.
Gegen England steht Rußland. Dort die individualistische Weltanschauung, hier die kommunistische Vorherrschaft. Keine der beiden Regierungen gönnt der anderen eine Macht- und Gebietserweiterung. Im Osten wie im Westen bereiten die Engländer den Russen Schwierigkeiten. '»L-We^en n.tvtemtkb dadmch, daß sie die Polen in >^‘ Absicht bestärken, sich Litauen anzugliedern. Auch in dem handelspolitischen Konflikt der zwischen Deutschland und Polen ausgebrochen ist, fühlt man die englische Hand. Es sind weniger die wirtschaftlichen Beweggründe als die politischen, die den Abschluß des deutschpolnischen Vertrages erschweren.
Inmitten dieser Wirren richten die Vereinigten Staaten von Amerika über Nicaragua ein Protektorat auf. Als Vorwand dient das Angebot des Präsidenten Diaz, das auf ein Bündnis abzielt, wie es mit Panama geschlossen wurde. Amerikanische Polizei- und Militärkontrolle, amerikanische Keberwachung aller wichtigeren Regierungsgeschäfte.
Daß unter solchen Umständen die Einladung Amerikas zu einer Konferenz über die Erweiterung des Seerüstungsabkommens kein rechtes Entgegenkommen findet, ist nur allzu verständlich. Man glaubt nicht an den Ernst der Absicht und will deshalb keine unnötigen Bemühungen auf sich nehmen. Ebenso wenig Hoffnungen knüpfen sich an die A b r ü st u n g s k 0 n f e r e n z in Genf, die deshalb immer weiter hinausgeschoben wird.
Während sich draußen diese schicksalsschwangeren Konflikte abspielen, verrichtet in Deutschland die Parlamentsmaschine ihre gewohnte Arbeit. Im Vordergründe steht der R e i ch s h a u s h a l t, der noch vor Beginn des neuen Finanzjahres, also vor dem 1. April 1927 fertig gestellt werden soll. Entworfen ist er von dem inzwischen zurückgetretenen demokratischen Finanzminister Reinhold, vertreten wird er von dem Zentrumsminister Köhler. Das ^Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben könnte nur hergestellt werden, indem man die Einnahmeziffern willkürlich höher veranschlagte. Ob dieser Voranschlag der iWirklichkeit entsprechen wird, weiß niemand. Sicher ist nur, >ba^ die für die Erwerbslosen in Aussicht genommenen Mil° tHonen nicht hinreichen werden, daß die Reserven aufge- ibraucht sind und daß die Verpflichtungen aus dem Dawes- Plan mit jedem Jahre wachsen. Von der Einkommensteuer, Pie mit 2,4 Milliarden eingesetzt ist, gehen 75 v. §7 von der zu 900 Millionen veranschlagten Umsatzsteuer 30 v.H. an die Länder und Gemeinden. Der Schuldendienst kostet heute 500 Millionen. Der Pensionsetat beträgt 1,47 Milliarden. Der neue Reichsfinanzminister hat also alle Hände voll zu tun, um nicht in ein Defizit zu geraten. Er kann deshalb den Ansprüchen der Länder und Gemeinden nicht so weit entgegenkommen, wie diese es verlangen. Obwohl im Herzen Förderalist, mußte Herr Dr. Köhler doch den Grundsatz aufstellen, daß das Reich voran geht. Tatsächlich würden die unliebsamsten Folgen entstehen, wenn wir unseren internationalen Verpflichtungen nicht gerecht würden. Es muß ja die Zeit kommen, wo sich der Zahlungsplan als undurchführbar herausstellt und einer Aenderung unterzogen werden muß. Bis dahin aber haben Reich und Einzel- staaten gleichmäßig das dringendste Interesse daran, daß uns eine Nichterfüllung eingegangener Verbindlichkeiten nicht vorgeworfen werden kann.
Wie schwierig das Verhältnis zwischen Reich und Ländern werden kann, zeigt die Denkschrift des Reichsarbeitsministers über das Siedlungswesen. Es muß schon weit gekommen sein, wenn der Streit zwischen dem Reich und Preußen auf einem so lebendswichtigen Gebiet, wie es das Siedlungswesen ist, in öffentlichen Denk-