Einzelbild herunterladen
 

Nr. 28

»-.HSt-ÜM- L (L Blatt)

.flr.lW *

Samstag, den 5 Mär; 1927

wtL.Ar.rrr«>

79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachvnge»

Landratsamt.

Betr. Bewilligung von Konzessionen.

II E. 687. Die ernste wirtschaftliche Notlage des Volkes erfordert gebieterisch eine tunlichst weitgehende Einschränkung des Ausschanks von geistigen Getränken sowie des Kleinhan­dels mit Branntwein und Spiritus.

Ich ordne daher folgendes an:

a) hinsichtlich der Mitwirkung der Orts­polizeibehörden bei Anträgen auf Neubewil- ligung von Konzessionen nach § 33 R.-Gew.-O.

Die Ortspolizeibehörden haben bei Erteilung ihrer gut­achtlichen Aeußerung davon auszugehen, daß eine weitere Ver­mehrung der Schankstätten im Interesse der Allgemeinheit und einer gesunden Volkswirtschaft unerträglich ist, insbesondere wird die Bedürfnisfrage grundsätzlich zu verneinen sein. Nur in ganz besonders gearteten Ausnahmefällen kann mit Geneh­migung des Regierungspräsidenten, dem vorher zu berichten ist, hiervon abgewichen werden. Wird von den Kreis- und Stadt­ausschüssen entgegen dem Gutachten der Ortspolizeibehörden die Konzession erteilt, so hat die Ortspolizeibehörde in jedem Falle das zulässige Rechtsmittel unter gleichzeitigem Bericht an den Regierungspräsidenten einzulegen. Das Rechtsmittel kann nur mit Genehmigung des Regierungspräsidenten zurückgenom- men werden.

Die Regierungspräsidenten und Landräte ersuche ich, bet den Verhandlungen im Bezirksausschuß bezw. Kreisausschuß diese Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen.

b) hinsichtlich der Mitwirkung der Orts­polizeibehörden bei Anträgen auf Bewillig­ung von Konzessionen für bereits bestehende Schankwirtschaften usw. an neue Inhaber.

Die Ortspolizeibehörden haben, abgesehen von den sonsti­gen in Betracht kommenden Fragen, genau zu prüfen, ob in Berücksichtigung der veränderten volkswirtschaftlichen Verb nisse ein Bedürfnis für das Bestehenbleiben der Schankwirt- schaft usw. noch vorliegt, oder ob nicht vielmehr in der in Frage stehenden Gegend eine Einschränkung der vorhandenen Schankstätten erforderlich ist.

Berlin, 'den 2. September 1922.

Der Minister des Innern.

*

Vorstehender Erlaß wird zur Beachtung durch die Orts- Polizeibehörden erneut veröffentlicht.

Schlüchtern, den 23. Februar 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Bett. Bewilkigung von Konzessionen.

II E. 1716. Mein Erlaß vom 2. 9. 1922 (MBliV. S. 897), bett. Bewilligung von Konzessionen nach § 33 R. Gew. O., ist in der Praxis hier und da irrtümlich ausgelegt worden. Ach weise deshalb darauf hin, daß die grundsätzliche Verneinung der Bedürfnisfrage (Ziff. a) lediglich bei An­trägen auf N e u b e w i l l i g u n g von Konzessionen Platz grei­fen soll. Dagegen kann bei Prüfung der Bedürfnisfrage an­läßlich der Uebertragung von bereits bestehenden Konzessionen (Ziff. b) an neue Inhaber ein milderer Maßstab angelegt wer­den. Voraussetzung bleibt, daß ein tatsächliches Bedürfnis für das Bestehen der 'Schankwirtschaft vorliegt und auch sonst die übrigen Bedingungen von bem Antragsteller erfüllt sind.

Es empfiehlt sich für die Polizeibehörde, bei der Stellung ihrer Anträge die in Frage kommenden Fachorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorher gutachtlich zu hören. An­träge von Personen, die bereits im Gastwirtsgewerbe als Ar­beitgeber oder Arbeitnehmer tätig gewesen sind, sind bevorzugt zu berücksichtigen.

Berlin, den 28. Dezember 1923.

Der Minister des Innern.

*

Vorstehender Erlaß wird zur Beachtung durch die Orts­polizeibehörden erneut veröffentlicht.

Schlüchtern, den 23. Februar 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

.J.-Nr. 1770. Die Herren Synagogenältestcn werden an bie alsbaldige EinreichUng der Voranschläge für 1927 erinnert.

Schlüchtern, den 1. März 1927.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1800. Mit Bezug auf § 19 b der Anweisung für die Schulvorstände vom 25. März 1912 (Beilage zum Amtl. Schulblatt Nr. 4) ersuche ich die Herren Vorsteher der Ge- iamtzchulverbände eine Abschrift von dem Schulhaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1927 alsbald hierher einzureichen.

Schlüchtern, den 1. März 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1773. Die Ortspolizeibehörden ersuche ick, die nachstehende Vogelschutzbestinunung aus § 368 11 91. Str. G.

in ortsüblicher Weise wiederholt zU veröffentlichen:

Wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder Singvögeln ausnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu sechzig RM. oder entsprechender Haft bestraft.

Schlüchtern, den 1. März 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1762. Das den Herren Bürgermeistern in den nächsten Tagen zugehende Formular für dieAbrechnung über die Unterhaltungskosten der ländlichen Fortbildungsschule" ist unter genauer Beachtung der im Märzheft 1924 der Zeitschrift für das ländliche Fortbildungsschulwesen veröffentlichten Grundsätze für die Unterstützung ländlicher und gärtnerischer Fortbildungsschulen aus Staatsmitteln" auszufüllen und bis zum 1 5. März d. Js. wieder hierher zurückzu- reichen.

Schlüchtern, den 2. März 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 1902. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Hebammen anzuweisen, sich am Mittwoch, dem 9. März d. Js., vormittags 9 Hz Uhr zu einer Besprechung mit dem Herrn Medizinalrat im hiesigen Kreishause einzufinden.

Schlüchtern, den 3. März 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1904. Die Anmeldungen zu der Gesellenprüfung für Schlosser und Schmiede sind bis zum 15. März d. Js. an den Schmiedemeister Iohs. Stang in Sterbfritz und an den Schlossermeister Iohs. Amend in Steinau einzusenden.

Schlüchtern, den '3. März 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1905. Die Abhaltung des auf den 10. März d. Js. festgesetzten Rindviehmarktes in der Stadt Fulda ist ver- Wen roorden.

Schlüchtern, den 3. März 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

KreiSauSschutz.

J.-Nr. 680 L. U. Die Herren Bürgermeister Und Guts­vorsteher, welche noch mit der Erledigung meiner Kreisblattver- fügung vom 11. Februar 1927 J.-Nr. 468 L.U. Kreis­blatt Nr. 20, betr. Bericht, daß die 1. und 2. Rate landwirt­schaftliche Umlagebeiträge abgeliefert ist, im Rückstand sind, werden hieran mit einer Frist von 5 Tagen erinnert.

Schlüchtern, den 1. März 1927.

Der Sektionsvorstand der Hess. Nass. Landw. Berufsgenossen­schaft, Sektion Schlüchtern.

J.-Nr. 1107 K. A. Für das Erlegen von Schwarzwild (Wildschweine) haben seitdem 1. April 1926 bis heute folgende Personen Schußprämien erhalten:

1. Hilfsförster Massie, Oberzelt für 1 Bache,

2. Förster Heilzebecker, Marjoß für 1 Ueberläufer,

3. Hilfsförster Grunert, Jossa für 1 Keller,

4. Jagdpächter Iohs. Jäger, Heubach für 1 Mutterschwein und 4 Frischlinge,

5. Förster Hamprecht, Jossa für 1 Ueberläuferkeiler,

6. Justizobersekretär Elsasser, Schwarzenfels für 1 Keiler,

7. Jagdaufseher Adam Schmidt, Seidenroth für 1 Keiler,

8. Förster Holz, Marjoß für 1 Ueberläufer-Bacher,

9. Jäger Ernst Mirbach, Offenbach a. M. für 1 Wildschwein,

10. Jagdaufseher I. N. Sauer, Uttrichshausen für 1 Ueber­läufer,

11. Forstmeister Richter, Marjoß für 1 Ueberläufer,

12. Förster Hamprecht, Jossa für 1 Ueberläufer,

13. Jagdpächter Iohs. Iäaer, Heubach für 1 Keller,

14. Apotheker Rappe, Steinau für 1 Wildschwein,

15. Förster Hamprecht, Jossa für 1 Frischling,

16. Oberlandjäger Pössel, Uttrichsbausen für 1 Wildschwein, 17. Reinhard Hildebrand, Marios; für 2 Bachen und 1 Frischt.

Diese Liste wird im Hinblick auf die in vielen Teilen deS Kreises lautgewordenen Klagen über Schwarzwildschäden zu­gleich als Dank an die Jägerei für ihre rege Mithilfe bei der Bekämpfung des Schwarzwildes veröffentlicht.

Schlüchtern, den 28. 2. 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung

Der für den 1 5. Märzd. Js. angesetzte Pferde-, Rind­vieh-, Schweine-, Ziegen- und Schafmarkt findet wegen der in einer Gemeinde deS Kreises Schlüchtern herrschenden Marll- unb Klauenseuche nicht statt.

Schlüchtern, den 28. Februar 1927.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Lokales.

Sonntchsworte.

Fastenzeit ist Vorbereitungszeit, ist Einkehr, ist Sich- versenken in die bitteren Leiden des Heilandes, der die entsetz­lichste Pein und zuletzt den qualvollen Kreuzestod auf sich nahm, auf daß der Menschheit Erlösung werde. Fastenzeit ist Abkehr vom lauten Trubel der Welt.

Gibt es heutzutage, da uns das Leben mit taufend Händen anpackt, überhaupt noch so etwas? Wohl! Aber die allerwenigsten lassen sich wirklich Zeit zu einem Stündchen der inneren Besinnung. Das alles veräußerlichende Tempo der Gegenwart hat sie seelisch stumpf gemacht und sie ahnen wohl selber kaum noch, welch ungeheurer Abstand sie bereits vom Ewigen trennt. Ein inneres verpflichtendes Verant­wortungsgefühl und die Erkenntnis dazu tun unsrer heutigen Menschheit not wie das tägliche Brot, das sie ißt. Tausende sind in der Hatz und in der Beräußerlichung zur Maschine geworden, seelisch fast eine Null.

Diesen ewig Werktagsmüden kann die Fastenzeit mit ihren tiefen Erlebnissen zu einer Heilszcit, zu einer völligen Erneuerung werden, wenn sie endlich begreifen lernen, daß die gänzliche Versklavung an die mechanische Methode dieser Zeit letzten Endes den seelischen Ruin bringen muß, sobald der Mensch über den Sorgen um die toten, vergänglichen Dinge sein letztes Ziel aus dem Singe läßt. Die Wochen der Fastenzeit wollen Helfer sein zum Licht und zu den Gedanken des Unvergänglichen.

Tu Werktagsmüder, halt' Einkehr! Du trägst einen Tempel in dir selber! Ein Tempel mit ewigem Sonntags­frieden und mit dem Glück, das du bisher vergeblich erjagtest. Es ist nicht draußen, da sucht es der Tor, es ist in dir, du bringst es ewig hervor" . . .

Wetterbericht. Der Vorüberzug von Tiefdruckwirbel in westöstlicher Richtung scheint sich zunächst weiter fortzusetzen. Auf der Rückseite der einzelnen Wirbel tritt vorübergehend ^b^nte ber Bewölkung und bei NiedrÄHLtze sowie M^e AbtuHlung ein, doch setzt beim Heranzug des nächsten Wir­bels erneut wieder Verschlechterung der Witterung ein. Vorhersage bis Samstag Abend: Bewölkungszunahme, zeit­weise Niederschläge, milder, südwestliche Winde. Witterungs­aussichten bis Sonntag Abend: Wechselnde Bewölkung, ein­zelne Niederschlagsschauer, leichte Abkühlung, westliche Winde.

Stadtverordnetenversammlung Schlüchtern. Am 3. März. Die Sitzung wurde 81/4 Uhr durch Herrn Stadtver- ordnetenvorsteher Alt eröffnet. Anwesend waren 9 Stadtverord­nete sowie Herr Bürgermeister Gaenßlen als Vertreter des Magistrats. Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten der Pflasterung einer weiteren Sttecke der Bahnhofstraße. Es ist von feiten des Kreises Schlüchtern geplant, die Bahnhofstraße vom Ausgang der alten am ehemaligen Krankenhause bis kurz vor der letzten Steigung zum Bahnhof zu pflastern. Die vor­gesehene Sttecke hat eine Länge von 200 Meter. Der Beschluß des Magistrats lautete auf Zahlung eines Zuschusses von 2500 Mk., welcher einstimmig zur Annahme kam. Vorgesehen ist gleichzeitig die Pflasterung des Bütgersteigs auf gleiche Länge von feiten der Stadt Schlüchtern. Die Kosten der Straßen- pflasterung betragen 13 000 Mk. In Punkt 2 wurde die Auf­nahme einer langfristigen Anleihe zur Fertigfinanzierung deS SechsfamilienhauseS genehmigt. Hierzu wird eine Summe von 38 000 Mk. durch die Deutsche Girozentrale Berlin gegeben. Punkt 3. Genehmigung eines Erbbauvertrages mit der Firma Viktor Wolf betr. eines Grundstückes hinter dem Kreishaus. Als dieser Punkt nach Verlesung des Vertrages zur Debatte gestellt wurde, kritisierten verschiedene Stadtverordnete stark, der Magistrat habe das Stadtverordnetenkollegium vor vol­lendete Tatsachen gestellt unb sei nicht erst den richtigen Weg gegangen. Herr Bürgermeister Gaenßlen gab hierauf in kur­zen Worten eine Richtigstellung und betonte hie einstimmige Annahme dieses Vertrages durch den Magistrat, welcher voll und ganz das Wohl der Stadt im Auge gehabt hätte. Aber auch diese Worte nützten wenig und man ging sogar soweit und stellte einen Gegenantrag auf Vertagung dieses Punktes. Bet starker Erregung wurde die Sitzung 5 Minuten ausgesetzt. Nach Wiederaufnahme dieses Punktes entstanden immer noch Gegen­meinungen und man kam nach langem hin und her dann zur Abstimmung, die eine Annahrne dieses Vertrages zeitigte. Der Erbbauvertrag wurde auf 60 Jahre abgeschlossen und hat die Firma Viktor Wolf an die Stadt jährlich 450 RM. als Erb- baupacht zu zahlen.

Jubiläum. Am Dienstag, den 1. März waren 25 Jahre vergangen, seitdem Herr Rektor Flemmig in den Schuldienst der Stadt Schlüchtern getreten ist. Aus diesem Anlaß hatten die Schülerinnen seiner Klasse den Katheder hübsch mit Tannengrün und der JabreSzablFünfundzwanzig" geschmückt. In der Frübe des Morgens fangen Schulkinder vor der Wohnung des Herrn Rektors einen Choral. Möchte es dem Jubilar, der mit seiner Vaterstadt verwachsen ist wie kaum ein anderer, vergönnt sein, noch recht lange in Rüstig­keit und Frische an der Stadtschule zu wirken zum Segen seiner Heimatstadt!