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Nr. 34 (1. Blatt) Samstag, den 19. März 1927 79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

J.-Nr. 2265. Die Herren Vorsteher der Gesamtschulver- Hände und die Herren Bürgermeister der Einzelschulverbands- gemeinden werden an die als baldige Anmeldung etwai­ger Ansprüche der Schulverbände auf Erstattung der im Rech­nungsjahre 1926 entstandenen Schulbaukosten erinnert.

Zu den Anträgen ist das vorgeschriebene Formular zu benutzen, welches in der Waisenhausbuchdruckerei in Kassel erhältlich ist.

Schlüchtern, den 16. März 1927.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1866. In letzter Zeit ist es wiederholt vorge­kommen, daß Kühe, Rinder usw. an Maul- und Klauenseuche verendet sind, bevor der Besitzer den Ausbruch der Seuche unter seinem Viehbestände bei der Ortspolizeibehörde ange­zeigt hatte. Ich nehme daraus Veranlassung, erneut auf die gesetzliche Anzeigepflicht, sowie darauf hinzuweisen, daß in derartigen Fällen die Viehhalter empfindliche Bestrafung und die Versagung der Entschädigung zu gewärtigen haben.

Schlüchtern, den 16. März 1927.

Der Landrat. J. V.: Ichultbus.

Kreisausfchutz.

Ordnung für die Erhebung einer Kreissteuer von der Erlangung der Erlaubnis zum ständigen Betriebe der Gastwirtschaft, Schankwirtschaft oder des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus, im Kreise Schlüchtern.

Auf Grund der §§ 6, 16 und 17 des Kreis- und Pro- vmzralabgabengesetzes vom 23. April 1906 (Gesetzsammlung Seite 159) und des Kreistagsbeschlusses vom 27. März 1907 wird für den Kreis Schlüchtern nachstehende Steuerordnu. erlassen.

§ r.

Die Erlangung der Erlaubnis zum ständigen Betriebe einer Gastwirtschaft

einer Schankwirtschaft eines Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus

unterliegt nach näherer Vorschrift der §§ 24 einer Steuer.

Für die Steuer haftet derjenige, welchem die Erlaubnis ! erteilt worden ist.

§ 2.

Die nach dem Goldmarkwert zu berechnende Steuer be­trägt:

a) wenn die Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Wirt- I schuft bezw. eines neuen Kleinhandels erteilt ist, 2,5 v. H. | des Anlage- und Betriebskapitals und 5 v. H. des aus dem 6 Betrieb erzielten Jahresertrages;

b) wenn die Erlaubnis zur Errichtung einer Bar, einer Diele, | eines Kabaretts oder einer sonstigen Schankwirtschaft, die vor- I wiegend Weine und Liköre ausschenkt, erteilt ist, 5 v. H. des I Anlage- und Betriebskapitals, und 10 v. H. des aus dem Be­triebe erzielten Jahresertrages.

Für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb | des Deutschen Reiches haben, erhöhen sich die vorgenannten I Steuersätze um das fünffache.

Bei Uebernahme bestehender Wirtschaften ermäßigt sich | der in § 2 angegebene Betrag

a) auf 90 n/g, wenn die Uebernahme innerhalb von 3 Jah­ren nach Erteilung der Erlaubnis an den Vorgänger er­folgt ist,

b) auf 8Oo/o bei Uebernahme innerhalb 5 Jahren,

c) auf 70 o/o bei Uebernahme innerhalb 8 Jahren,

d) auf 60 o/o bei Uebernahme innerhalb von 10 Jahren,

e) auf 50 o/o darüber hinaus. '

§ 4. .

Die Erlaubnis zur Konzessionserweiterung einer der im 1 bezeichneten Betriebe ist mit einem Sätze von 50 v. H. der nach § 2 zu berechnenden Sätze zu versteuern.

§5.

Eine Steuer wird nicht erhoben

1) wenn die Wirtschaft (der Kleinhandel) von dem bis­herigen Inhaber auf einen direkten Abkömmling (Sohn, Toch­ter) übertragen wird,

2) wenn die Erlaubnis zum Betriebe der Wirtschaft (des ! Kleinhandels) der Witwe des bisherigen Inhabers oder nach ! deren Wiederverheiratung ihrem Ehemann erteilt wird.

§ '6 .

Der Kreisausschuß kann Steuerfreiheit gewähren

1) wenn die Erlaubnis zum Betriebe der Gast- oder Schank- I Wirtschaft, auf den Ausschank alkoholfreier Getränke beschränkt

I 2) wenn der Nachweis erbracht wird, daß der Wirtsckafts- Idetrieb für Rechnung einer Gemeinde oder eines anderen Kom-

munalverbandes einer gemeinnützigen Vereinigung oder für einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck erfolgen soll.

Wird dem Inhaber einer Wirtschaft, welche gemäß Ab­satz 1 Ziffer 1 von der Steuer befreit geblieben ist, die Er­laubnis zum Ausschank von geistigen Getränken erteilt, so ist diese ebenso wie die Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Wirtschaft zu versteuern.

§ 2.

Die Veranlagung der Steuer erfolgt durch den Kreis­ausschuß, dem hierbei die in § 16 Abs. 2 des Kreis- und Provinzialabgabengesetzes vom 23. April 1906 in Verbindung mit § 63 des Kommunalabgabengesetzse vom 14. Juli 1893 geregelten Befugnisse zustehen. Ueber die Veranlagung ist dem Steuerpflichtigen ein schriftlicher Bescheid zuzufertigen.

Soweit bei Festsetzung der Steuer der Betrag des einen oder des anberen der beiden Veranlagungsmaßstäbe noch nicht feststeht, so wird die Steuer geschätzt und vorbehaltlich späterer endgültiger Festsetzung veranlagt und erhoben.

Die Entrichtung der Steuer hat bei Aushändigung der Konzessionsurkunde zu erfolgen. Stundung bis zu 2 Monaten kann vom Kreisausschuß gewährt werden; nach vergeblicher Aufforderung zur Zahlung erfolgt die Einziehung der Steuer im Verwaltungszwangsverfahren.

§ 8.

Der Einspruch gegen die Veranlagung ist binnen einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung des Veranlagungsbeschei­des beim Kreisausschuß schriftlich anzubringen. Ueber den Einspruch beschließt der Kreisausschuß; gegen dessen Beschluß steht dem Steuerpflichtigen binnen einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Zustellung beginnenden Frist von 2 Wochen die Klage im Verwaltungsstreitverfahren an den Bezirksaus­schuß offen.

Wer eine ihm gemäß § 7 obliegende Auskunft nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Form erstattet, wiro, insofern nicht nach den oestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe von einer bis dreißig Reichsmark bestraft.

§ 10.

Diese Ordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Schlüchtern, den 27. März 1907.

Der Kreistag des Kreises Schlüchtern.

J.-Nr. 1209 K. A. Die vorstehende Konzessionssteuer­ordnung ist vom Bezirksausschuß mit Zustimmung des Herrn Oberpräsidenten zU Kassel bis zum 31. März 1 9 29 ge­nehmigt worden.

Schlüchtern, den 15. März 1927.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. J. V.: Preiß.

Ganitätskolonne betr.

J.-Nr. 21. R K. Am 20. März 1927, vormittags 8 Uhr wird im Kreiskrankenhaus Schlüchtern mit dem Aus­bildungskursus der freiwilligen Sanitätskolonne begonnen.

Diejenigen Herren, welche ihre Mitgliedschaft am 6. d. Mts. erklärt haben, werden hierauf besonders aufmerksam gemacht.

Es darf wohl erwartet werden, daß die Teilnehmerzahl an dem Kursus noch erheblich zunimmt. Jedenfalls sind Freunde der Kolonnensache hierzu freundlichst eingeladen.

Schlüchtern, den 15. März 1927.

Der Vorsitzende des Männervereins vom Roten Kreuz: von Trott zu Solz.

Der König von Dänemark bei Hindenburg.

Berlin, 17. März. Der König von Dänemark stattete heute vormittag kurz vor 12 Uhr dem Reichspräsidenten einen Besuch ab. Im Ehrenhofe des Präsidentenpalais erwies eine Abteilung Reichswehr die militärische Ehrenbezeugung. Der Reichspräsident empfing den König am Eingang und ge­leitete ihn in das Botschaftszimmer, wo die beiden Staatsober­häupter eine längere Unterredung hatten. Gegen 1 Uhr startete der Reichspräsident in der Dänischen Gesandtschaft dem König einen Gegenbesuch ab. Im Anschluß hieran fand in der Däni­schen Gesandtschaft ein Frühstück statt, an dem der Reichspräsi­dent teilnahm. Zu diesem Frühstück waren u. a. geladen: Reichskanzler Dr. Marx und Reichsaußenminister Dr. Strese- mann.

Ein Weltflugrekord der Junkers-Werke.

Dessau, 17. März. Der bekannte Pekingflieger der Junkers- Werke, Pilot Schnebele, stieg am Mittwoch um 4 Uhr mit der Junkers-MaschineW. 33" auf und blieb ununterbrochen 16K Stunden in der Luft. Er stellte mit einer Belastung von 500 Kg. einen Weltrekord auf.

Rückblick.

Kr. Kr. In der Nachkriegszeit, in der ersten Zeit des neuen deutschen Staates, als es uns sehr wenig angenehm zu Mute war, lebte ein gewisser Teil des deutschen Volkes in einer Art Rauschstimmung. Cs wäre eine interessante Aufgabe für einen Psychologen, gerade an den Aeußerungen dieses merkwürdigen Zustandes, soweit er sich in einem Teil der deutschen Presse offenbarte, Ursache, Ablauf und Hei­lung einer/ Massenwahnes festzustellen. Cs wäre interessant, gerade die Gründe festzustellen, aus denen her­aus sich jene Stimmung entwickelte, unter deren Einfluß das verstandesmäßige Denken eindunkelte und an seiner Stelle eine hemmungslose Hingabe an Wunschvorstellungen Macht über die Menschenseele gewann. Politische Abhand- lungen über nüchterne Tagesfragen waren damals in einem hymnenhaften Tone abgefaßt, als gälten alle Worte einer geistigen religiösen Erhebung und nicht den realsten Fragen des täglichen Lebens. Welche nämlich den Mutterboden aller Staatspolitik abgeben! Wie fabulierten unsere Illu­sionspolitiker über den Völkerbund ins Himmelblaue hinein! Selbst die plumpe Ablehnung der Entente, das unter­legene Deutschland sofort aufzunehme»:, konnte diese Politiker nicht aus ihrer Illusion aufschrecken. Sie wollten ihren Traum nicht aufgeben, der ihnen den Völkerbund er­scheinen ließ als die erhabene Instanz zur Lösung aller strittigen politischen Fragen noch den heiligen Grundge­setzen des Rechts und der Gerechtigkeit. Wie wurden diese seelenvollen Politiker böse, wenn einer auch nur andeutete, der Völkerbund sei ein politisches Instrument, dessen sich jeder Staat gemäß der Macht, die in seinen Hän­den liegt, bedienen wird! Daß ein Völkerbund Politik macht und nicht Recht spricht! Daß sich gerade in D e u t s ch- l a n d eine solche illusionistische Verkennung des Völker­bundes breit machen konnte, ist nicht zum wenigsten darauf zurückzuführen, daß in Deutschland unter dem alten Regime breite Kreise des Volkes garnicht zu einem selbständigen politischen Denken, vor allem nicht in außenpolitischen tuter« v^.^rJen o^r: rzogen wurden. Ste n-huen i cs vu- veseh^r hin, was von einer autoritären Perf»n-r^; im Zusammenbruch wurde es gleichgültig, ob diese ein Volks­genosse war, oder einer fremden Ration angehörte. Sonder­barerweise huldigten gerade jene Kreise, die sich als die durch das neue Regime Befreiten bezeichnen konnten, in ganz besonderer Weise der Hemmungslosigkeit. Wieviel dabei schlechtes Gewissen mitsprach, bleibe dahingestellt.

Von diesen Illusionspolitikern unterschied sich der weit- und tiefsichtige Rathenau. Gerade weil er den Völker- bund als einen politischen Faktor erkannte, warnte er immer wieder vor einem zu frühen Eintritt Deutschlands. Wie recht er hatte, lehrte uns die letzte Tagung besonders eindringlich. Richt etwa, daß Deutschland zu früh einge­treten wäre. Das Jahr 1926 war ein anderes als 1923 und 1924, es hatte ganz andere politische Bindungen. Wenn heute Deutschland im Völkerbund sitzt, so ist das eine Folge seiner in den Jahren nach Rathenaus Tod veränderten inter­nationalen Situation. Aber daß es heute noch von den anderen mancherlei einstecken muß, zeigt uns immer wieder, daß das Kiregsbeil noch nicht ganz vergraben ist. Wenn je das Recht auf Seiten einer Partei war, dann in der Saarfrage auf Seiten Deutschlands. And doch hätte eine Abstimmung über die Meinung der Ratsmitglieder sich glatt gegen das Recht gekehrt. Die Politik der Völker­bundsstaaten verlangte eben eine Nichtachtung des deut­schen Rechtes. Es kann nie scharf genug hervorgekehrt werden, daß Frankreich und seine Gesinnungsgenossen eine klare und eindeutige Bestimmung des Versailler Vertrages mißachtet und damit den Vertrag verletzt haben. Sie wag- ten das, weil das Recht zugunsten Deutschlands sprach, während sie sonst peinlich darüber wachen, daß Deutschland jedes I-tüpselchen des Vertrages innehält.

Mit Recht wird erklärt: der Völkerbund spricht nicht Recht, dafür ist das Haager Schiedsgericht da! Dem Völkerbund in seiner Gesamtheit oder jedem einzelnen Staa­te bleibt es vorbehalten, diesem Rechtsspruch nachzukommen oder nicht. Der Völkerbunds staat Polen hat in der Frage der Ehorzow-Werke genügend gezeigt, daß auch der beste Rechtsentscheid tot bleibt, wenn keine Macht da ist, ihm Geltung zu verschaffen. Jedes Recht hat noch ein anderes Recht als Kompliinentär. Etwas, was für den Völkerbund Recht ist, braucht noch lange nicht für einen Staat Recht zu sein. Es gilt eben nur noch ber, Satz Spinozas: Recht reicht immer nur soweit, als die Macht reicht, das Recht auch zu schützen oder zur Anerkennung zu bringen! Im Völkerbund herrscht die politi- scheMacht. Das bewies die Erledigung der Saarfrage. Es ist deshalb gut, daß unser Außenminister, obwohl tausend Gründe seine erste Position stärkten, nicht darauf bestand, das Recht zur Abstimmung zu stellen. Das Recht wäre unterlegen, Deutschland wäre unterlegen und vielleicht auch der Völkerbund. Denn niemand kann sagen, welche Folgen diese erste große Abstimmung für den Völkerbund selbst ge­habt hätte. Aber selbst jene, die den Völkerbund, so wie er ist, als ein Hebet ansehen, müssen letzten Endes zugeben, daß gerade Deutschland in seiner jetzigen Lage ihn n o t w e n d i g h a t, als politisches Instrument. N u r m i t demVölkerbund wird es uns möglich sein, den Locar- no-Vertrag lebendig werden zu lassen, unter der Berufung auf ihn die Welt aufzurufen zum Bekenntnis, daß jede