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Kreis-Kmtsbiatt * Myememer amtlicher MzeLyer für to faxte Schlüchtern

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Nr. 36 (1. Blatt) Donnerstag, den 24. März 1927 79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Bekanntmachung.

(B. A. W. ^ Schlüchtern)

Die Gemeinde Marborn, Kreis Schlüchtern, nimmt auf Grund des § n des Fsschereigesetzes vom n. Mai 1916 (G. S. S. 55) das auf den Angelfang beschränkte Fischerei­recht in dem Ulmbach in der Gemarkung Steinau vom SchöncheSgraben bis zum Bahndamm für sich in Anspruch.

Sie hat auf Grund des § 186 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (G. S. S. 53) beantragt, diese Rechte in das Wasserbuch einzutragen.

Die zur Begründung des beanspruchten Rechts beige­brachten Unterlagen können wahrend der Dienftstunden im Geschäftszimmer des Bürgermeisteramtes in Steinau einge­sehen werden.

Widersprüche gegen das beanspruchte Recht sind binnen sechs Wochen, endigend am 30. April 1927, bei dem Be­zirksausschuß in Kassel (Regierungsgebäude) schriftlich unter Angabe obiger Geschäftsnummer anzubringen. Die Wider­sprüche sind zu begründen, wobei anzugeben ist, auf welche Rechte sie sich stützen.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Eintragung des Rechts in das Wasserbuch mit der Wirkung, daß sie gegenüber den­jenigen, die innerhalb der Frist keinen Widerspruch erhoben haben, bis zum Beweise des Gegenteils als richtig gilt, so­weit sie nicht mit dem Grundbuch im Widerspruch sieht.

Kassel, den 13. März 1927.

Namens der Bezirksausschusses.

(Wasserbuchbehörde)

Der Vorsitzende. I. V. r gez. Bickell.

Polizei« erordnnng.

Auf Grund des § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 -Ges. S. S. 195 der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 Ges. S. S. 1529 und des Art. III der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R. G. Bl. S. 44) wird für den Umfang des Kreises Schlüchtern mit Zustimmung des KreisausschnssHs folgende Polizeiverord­nung erlassen:

§ 1.

Jeder Besitzer von Bienenstöcken hat alljährlich zum 1. April die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenstöcke und Bie­nenvölker der Ortspolizeibehörde mitzuteilen. Letztere hat eine Liste über die Anmeldung zu führen und alljährlich in der Zeit zwischen 1. Juni. und 1. September eine Prüfung der ange- meloeten Stöcke und Völker durch Sachverständige vornehmen zu lassen.

§ 2.

Jeder Besitzer von Bienenvölkern ist verpflichtet, solche Stöcke die von bösartiger Faulbrut befallen werden, sofort der Ortspolizeibehörde anzugeben.

'§ 3 .

Jeder Besitzer von Bienenstöcken ist verpflichtet, die Un­tersuchung seiner Bienenstöcke durch eine von der Ortspolizei­behörde bestimmte Kommission von Sachverständigen zu ge­statten.

§ 4.

Jeder Besitzer von Bienenstöcken, bei denen bösartige Faulbrut festgestellt ist, ist verpflichtet, gemäß Anordnung der Kommission die erkrankten Bienenstöcke zu beseitigen, bezw. beseitigen zu lassen oder anderen, nach Lage des Falles, von den Sachverständigen zu Verhütungs- und Heilzwecken getrof­fenen Anordnungen nachzukommen.

§ 5-

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. bestraft, an deren Stelle im Falle der Nichtbeitreibung Haftstrafe tritt.

§ 6.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Schlüchtern, den 16. März 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Kreisausschutz.

Bürgermeister-Versammlung.

J.-Nr. 1365 K. A. Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden und die Herren Guts­vorsteher lade ich hiermit zur Besprechung auf Montag, den 28. März 1927 vormittags 10 Uhr ein (Kreis­tagssaal).

Tagesordnung:

1. Neuaufstellung der Unternehmerverzeichnisse für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

2. Reichssteuer-Anteile der Gemeinden für das Rech­nungsjahr 1927.

3. Entschädigung der als Mitglieder der Reichsbewer- tungsausschüsie bestimmten Gemeindebeamten.

4. Verschiedenes.

Schlüchtern, den 21. März 1927.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat März 1927 bezw. für Vormonate zu entrichtenden Staatssteuern, städt. Steuern und sonstige Abgaben laut Aufforderung vom 10. März 1927 im Kreisblatt an die Stadtkaste Schlüchtern, nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Bei Meidung kostenpflichtiger Einziehung sind sofort zu zahlen:

Preußische Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag

Preußische HauSzinssteuer

Gewerbeertragsteuer für 1925

Gewerbeertragsteuer für 1926

Gewerbekapitalsteuer für 1925 und 1926 (Vorauszah­lungen bis zur endgültigen Veranlagung für die beiden Steuerjahre),

Holzgelder, Schulgelder, Waffergelder, Hundesteuern und alle angeforderten Abgaben.

Die Grundvermögens- und Hauszinssteuern sind am 15. eines jeden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen sind Verzugszinsen zu entrichten.

Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Rückstände bis zum Ende des Rechnungsjahres 1926 letzter Termin: 31. März 1927 bei der Stadt­kasse Schlüchtern gezahlt sein müssm. Nach diesem Tage beginnt-trrr~Ttryrcvnn. .7 sicher

Mahnungen erfolgen nur dm^h öffentliche Bekannt­machung. Die Einlegung von Rechtsmitteln hält die recht­zeitige Zahlung der Steuern und Abgaben nicht auf.

Schlüchtern, den 22. März 1927.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Die Lage in Schanghai.

Schießereien in der Stadt.

Der Korrespondent derDaily Mail" in Schanghai meldet: Montagabend erklärte sich der Befehlshaber der nörd­lichen Streitkräfte im Bezirk von Schanghai, General Pi- schutschen, für die Kantonesen. Obwohl die Reste der. nörd­lichen Streitkräfte im Stadtteil Chapei vermutlich seinem Bei­spiel gefolgt sind, ist noch immer Gewehr- und Maschinen­gewehrfeuer in diesem Stadtteil im Gange.

Mehrere Brände sind ausgebrochen. Eine spätere Mel­dung des gleichen Korrespondenten besagt, er höre, daß General Pischutschen mit dem kantonesischen Oberbefehlshaber, General Tschangkaischek, vereinbart hat, sich ihm beim Eintreffen seiner Truppen anzuschließen, daß aber dieroten Elemente" in der kantonesischen Regierung den Ausbruch des terroristischen Feldzuges herbeigeführt hätten, um dadurch die Kontrolle über Schanghai zu erhalten.

Man glaubt jetzt, daß die Schießerei in Chapei auf Zu­sammenstöße zwischen den roten Elementen und den Soldaten Pischutschens, die die mehr gemäßigte Richtung der Nationalisten vertreten, zurückzuführen sei. Auch der Korre­spondent derTimes" in Schanghai schreibt, es werde ange­nommen, daß General Pischutschen gemeinsame Sache mit dem gemäßigteren Teil der Kuomintang mache. Ob dies richtig sei, müsse die Zukunft lehren. Festzustehen scheine, daß die Einnahme von Schanghai durch die Südtruppen zu einem Kampf zwischen den Kommunisten und dem gemäßigten Teil der Kuomintang geführt habe.

Bei einem Angriff chinesischer Freischärler auf indische Soldaten wurden zwei Jndier getötet. Außerdem wurde ein russischer Polizist verletzt. Eine in der Nähe von Schanghai stehende etwa 10 000 Mann starke Truppe der Nordarmee ist zu den Nationalisten übergegangen. In der Eingeborenen­stadt kam es zu starken Ausschreitungen. Dagegen herrscht in den ausländischen Vierteln Ruhe. Die Bewohner bleiben zu Hause; die Straßen sind leer.

Eindringen chinesischer Truppen in dle internationale Zone.

Schanghai, 22. 3. Nordtruppen, deren Zahl auf mehrere Hunderr geschätzt wird, haben die Drahtverhaue des nördlichen Teils der internationalen Niederlassung durchbrochen und sind durch Seitengassen, die nur schwach von den britischen Streitkräften besetzt waren, eingedrungen. Die Verluste der Ausländer betragen, soweit bisher bekannt ist, drei Engländer getötet, 14 verwundet, ein Japaner und ein Portugiese ver­wundet. Von einer Abteilung KantoNtruppen wurde ein britischer Panzerwagen umzingelt. Die Mannschaft, von der mehrere Mann verletzt wurden, mußte sich unter Zurück- lassung des Panzerwagens zurückziehen. Der größte Teil der eingedrungenen chinesischen Truppen ist entwaffnet und zum Verlassen der Niederlassung gezwungen worden.

Die Abrüstungskonferenz.

Bei der Eröffnung der dritten Tagung des vorbereitenden Ausschusses für die Abrüstungskonferenz in Genf führte der Präsident, der holländische Gesandte in Paris Loudon, aus, daß die Tagung zu einem positiven, einfachen und verständ­lichen Ergebnis gelangen müsse. Wenn im Ausschuß, was er im Augenblick bezweifle, irgend jemand gegen die Erreichung dieses Zieles sei, so möge er das offen bekennen und die schwere Verantwortung dafür auf sich nehmen. Loudon er­klärte dann, daß der BegriffAbrüstung" im jetzigen Zeitpunkt Hoffnungen erwecke, die nicht verwirklicht werden könnten, weshalb der Nachdruck auf die Herabsetzung der Rüstungen ge­legt werden müsse. Es sei unleugbar, daß die Möglichkeit be­waffneter Abwehr jedem Staat für den Fall eines Angriffs erhalten bleiben müsse, so daß die Abrüstung selbst nur schritt­weise und nach und nach erreicht werden könne. Die erste Aufgabe müsse sein, dem verhängnisvollen Wettrüsten Ein­halt zu gebieten. Wir haben, so erklärte er, eine allgemein gültige Konvention im Auge, die, wie wir hoffen, auch durch die Sowjetrepublik und durch andere Staaten, die dem Völker­bund nicht angehören, unterzeichnet wird, und müssen deshalb für die Konvention eine Form suchen, um allen Staaten den Beitritt möglich zu machen. Den Vorbereitungen muß daher die größte Elastizität gegeben werden. Allzu harte und allzu schroffe Formeln müssen vermieden werden.

Nach dem Präsidenten London ergriff der englische Dele­gierte ,Lord Robert Cecil das Wort. Auf Grund der vor­liegenden Berichte äußerte Cecil die Ansicht, daß bereits grund­sätzlich über fünf Punkte ein Einvernehmen erzielt sei, und zwar darüber, daß die Land-, Luft- und Seeabrüstung als gemeinsames Problem behandelt werden soll, daß die Herab­setzung der Rüstungen auf die Friedensrüstungen beschränkt bleiben soll, daß gewisse Sicherheiten geschaffen werden müßten, daß hinsichtlich der Landrüstungen nur noch begriffs­mäßige Unterschiede bestehen und daß im gewissen Sinne das Budget als Vergleichsmaßstab in Frage komme. Im zweiten Teil seiner Rede brächte Lord Cecil im Namen der englischen Regierung einen Konventionsvorentwurf vor ->er in fünf Teile yd"ifft AMWvBMtwvS vermeidet es, n^end welche Zahlen zu nennen. Ihre Einfügung foll der Abrüstungskonferenz selbst Vorbehalten sein.

Lord Robert Cecil betonte im weiteren Verlaufe seiner Darlegungen, daß sich niemand der Abrüstungsverpflichtungen des Völkerbundspaktes entziehen wolle. Er gab schließlich die Anregung, daß auch andere Delegationen Vorentwürfe ein­reichen sollen, die in einem Unterausschuß in einem gemein­samen Vorentwurf verarbeitet werden sollen, der dann im Vollausschuß zur allgemeinen Diskussion gestellt würde.

Paul Boncour-Frankreich stimmte dieser Anregung bei und erklärte, er werde seinen Gegenentwurf dem Ausschuß unterbreiten. Der italienische Delegierte erinnerte an die von Italien sofort nach Kriegsende vollzogene Abrüstung und be­tonte, diese Abrüstung sei in Italien in so großem Umfange vorgenommen worden, daß Italien heute gegenüber anderen Ländern in einer unterlegenen Stellung sich befinde. Andere Länder hätten dagegen sofort nach dem Kriege mit der Neu- rüstung begonnen. Unter Berücksichtigung dieser beiden Tat­sachen müsse man also das Abrüstungswerk mit einer Revision dex Rüstungen und nicht mit einer Stabilisierung der jetzigen Rustungsverhältnisse beginnen.

Der Gießener Fcmemordprozetz.

Gießen, 22. März. Unter starkem Andrang des Publi­kums begann heute vor dem Schwurgericht der Fcmemord- prozeß gegen den Chauffeur Schwing, den früheren Leutnant v. Salomon und den früheren Oberleutnant und ehemaligen Redakteur des Stahlhelm, Friedrich Wilhelm Heinz. Die Anklage lautet gegen Schwing und V. Salomon auf Mord­versuch, gegen Heinz auf Beihilfe. Der Mordversuch ist der Anklage zufolge in der Nacht zum 5. Mai 1922 in Bad Nau- heim an dem ^Oberleutnant a. D. Wagner begangen worden.

Die deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen.

Berlin, 22. März. Ueber den Stand der deutsch-franzö­sischen Handelsvertragsverhandlungen wird den Blättern mitgeteilt, daß im Augenblick über die französischen Kon­zessionswünsche in der Arage des Weinexports im April und Mai verhandelt wird, und zwar handelt es sich um die Höhe des Kontingents und um die Gegenleistungen, die Deutschland dafür beansprucht. Diese Frage ist noch nicht abgeschlossen; man kann aber damit rechnen, daß sie sich heute oder morgen entscheiden muß. Wenn es nicht zu einer Einigung kommt, iverdcn die Franzosen voraussichtlich von ihrem Vorbehalt der Kündigung Gebrauch machen. Die Darstellung des Matin", daß Deutschland versuche, die Verhandlungen mit dem Dawes-Plan in Verbindung zu bringen, ist als voll­ständig falsch zu bezeichnen.

--7 Dr: Ausgleich des Neichsctats. Ueber das Ergebnis der Besprechung des Reichskanzlers und mehrerer Reichsminister mit Vertretern der Regierungsparteien über den Ausgleich des Voranschlags für den Etat 1927 berichtet dieTägl. Rund­schau", daß die Erhöhung der Beamtenbesoldung, die Aufbesse­rung der Kriegsbeschädigteufürsorge und die Berücksichtigung der Liquidationsgeschädigten, alles Ausgaben, die nicht int Rahmen des Voranschlages behandelt werden sollen, nicht etiva zurückgestellt worden sind. Die Regierung wird vielmehr eine entschiedene Erklärung in dem Sinne abgeben, daß sie für diese Ausgaben die Mittel in einem Nachtragsetat anfordern wird, selbst auf die Gefahr hin, daß eine sofortige Deckung dafür nicht vorbanden sein inffte.