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Nr. 41

Dienstag, den 5. April 1927

79. Jahrg.

- Sprechstunden beim Landratsamt: Dienstags- : und Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr.

Amtliche Bekanntmachungen

LandratSamt.

J.-Nr. 2780. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, eintretendenfalls dafür zu sorgen, daß Löschmannschaften, die zur Bekämpfung von Waldbränden angefordert werden müßen, die notwendigen Werkzeuge mitbringen. Die Aus­sicht einen Waldbrand schnell zu unterdrücken, ist von vorn­herein günstiger, wenn die zur Hilfe eilenden Mannschaften geeignete Werkzeuge, vor allem Aexte, Spaten, Schaufeln, eiserne Rechen und Hacken mit sich führen.

Bei dieser Gelegenheit mache ich die Herren Bürger­meister erneut auf die Polizeiverordnung vom 24. Februar 1908 Reg. Amtsblatt S. 53 von 1908 aufmerksam. Schlüchtern, den 1. April 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2771. In den Monaten Februar und März d. Js. wurden folgenden Personen Jahresjagdscheine ausgestellt: Kohlhepp, Johannes, Gemeinderechner Uttrichshausen, Hamprecht, Gerhard, Schulamtsbewerber, Jossa, Schulze, Rudolf, Georg, Hermann, Lackiermeister, Offenbach, Roter, Albert, Verwalter, Ahlersbach.

Schlüchtern, den 1. April 1927.

Der Landrat. J. V.: SchuWeiö.

Erlaß vom 25. Juli 1924, betr. Belehrung über Feueranlagen beim Abkochen durch

Wandergruppen III E 1337/24

In der letzten Zeit mehren sich die Nachrichten darüber, daß Wandergruppen zum Zwecke des Abkochens offene Holz­feuer im Walde angezündet und dadurch WaldheAande ge­fährdet oder in einigen Fällen sogar vernichtet haben.

Ganz abgesehen davon, daß Feueranzünden im Walde nach § 44 des Feld- und Forstpolizeigesetzes und, wenn s sich um gefährliche Stellen im Walde handelt, nach § 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuches strafbar ist, und daß außerdem der Täter oder seine Angehörigen für allen Schaden haftbar gemacht werden, der durch einen Waldbrand entsteht, muß in allen an Wanderungen beteiligten Kreisen nach mehr Ver­ständnis dafür geweckt werden, daß durch solches fahrlässiges Verhalten dem Volksvermögen schweren Schaden zugefügt wird, der bei der heutigen überaus ernsten Lage des Staates unbedingt vermieden werden muß. Wir ersuchen daher die Jugendpfleger(-pflegerinnen), Lehrer, Schulvorstände, Schul- räte, Vereinöleiter und andere leitende Persönlichkeiten anzu- halten, daß von ihnen im Unterricht und bei Wanderführer- lehrgängen regelmäßig darauf hingewiesen wird, daß die jugendlichen Wanderer beim Feuermachen in der Nähe eines Waldes äußerste Vorsicht zu beobachten und auch sonst alle behördlichen Anordnungen bei ihren Wanderungen peinlichst zu befolgen haben.

Zugleich im Namen des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

J. V.: Scheidt.

*

J.-Nr. 2784. Vorstehender Erlaß wird erneut veröffentlicht.

Schlüchtern, den 1. April 1927.

Der Land rat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

J.-Nr. 1551 K. A. Bei der am 26. März d. Js.

*x Sterbfritz, stattgefundenen Körung sind die Jungbullen der nachstehend aufgeführten Besitzer angekört worden: Wilhelm Simon in Oberzell mit 73 Punkten, Fritz Elm in Schwarzenfels mit 70 Punkten, derselbe ,, 70,5

Nikolaus Schlag in Züntersbach mit 71,5 Punkten, Adam Simon in Gundhelm mit 72 Punkten, Georg Röder in Neuengronau mit 72,5 Punkten, Nikolaus Lotz in Marjoß mit 70 Punkten, Kohlhepp in Schwarzenfels mit 78 Punkten, Johann Gärtner in Sterbfritz mit 75,5 Punkten, derselbe mit 73

Adam Zeller in Mottgers mit 70 Punkten, Joh. Schüßler in Marjoß mit 70 Punkten, Nikolaus Simon in Gundhelm mit 81 Punkten.

1 Bulle wurde abgekört und 4 Bullen wurden zurück, gestellt.

Schlüchtern, den 31. März 1927.

Der Landrat. von Trost zu Solz.

Landwirte! EggtEurenWeiren!

3m Zeichen Vismarcks.

Rom ersten Deutschen Bismarck-Tag in Hannover.

Bei Anwesenheit von Teilnehmern aus allen Gauen des Reiches ist in Hannover am Sonnabend der vom Verein zur Errichtung eines Bismarck-National- Denkmals einberufene erste Deutsche Bismarck-Tag er­öffnet worden.

Staatssekretär a. D., Exzellenz Wallraf, be­grüßte bei der Vorfeier insbesondere die Ju­gend, die das wiederbringen und vollenden solle, was die Alten einst besessen hätten, ein einiges und mäch­tiges Reich, und verlas darauf das bereits gemeldete Schreiben des Reichspräsidenten von Hindenburg. Mit einer Mahnung zur Einigkeit schloß er seine Ansprache. Geheimer Bergrat, Dr. ing. Hilger, hielt eine An­sprache auf das Vaterland und betonte, Bismarck habe an Deutschlands Zukunft geglaubt, als fast alle, auch die, die ihm nahestanden, daran verzweifelten, und er habe sich den Glauben nicht rauben lassen, trotz aller Hindernisse und trotz der Abgründe, durch die auch sein Weg ihn geführt. Von dem Landtagsabgeordneten E. M a r t e l l - Frankfurt wurde zum Schluß eine An­sprache auf Hannover gehalten.

Anläßlich der Hannoverschen Tagung hat Hin­denburg an Exzellenz Wallraf ein Schreiben gerichtet, worin er seiner Genugtuung Ausdruck ver­leiht, daß diese Gedächtnisfeier von Führern und Ver­tretern der verschiedensten politischen Richtungen und Weltanschauungen gemeinsam veranstaltet werde. Er freue sich dessen ganz besonders und er möchte, heißt es in dem Schreiben weiter, darin ein gutes Vorzeichen dafür sehen, daß sich bald alle Deutschen im ehrenden Gedächtnis Bismarcks und damit zugleich im einheit­lichen Willen, sein historisches Erbe zu erhalten, ver­einigen möchten.

Der mitteldeutsche WirtschasMag.

Lu th e rS^ ' M ^

In Weimar hat unter zahlreicher Beteiligung der Wirtschaftsverband Mitteldeutschland seine Haupt­versammlung abgehalten.

Im Anschluß an die Eröffnungsrede des Prä­sidenten von Wilmowski begrüßte der thüringische Staatsminister Dr. Sattler die Erschienenen und be­tonte, wie eng das thüringische Wirtschaftsgebiet mit den benachbarten Gebieten verbunden sei. Die For­derungen der Wirtschaft machten nicht vor den Landes­grenzen Halt. Diese Tagung möchte dazu beitragen, die Fäden zwischen den benachbarten Wirtschaftsge­bieten immer enger zu verknüpfen.

Hieraus hielt Reichskanzler a. D. Dr. Luther einen Vortrag über das ThemaEinige weltwirtschaft­liche Fragen". Dr. Luther führte aus, daß die Ar- Heitslosenfürsorge noch immer der Kernpunkt aller Wirtschaftsfragen sei. Sie sei deshalb so schwer zu lösen, weil die rund 700 000 Menschen, die im frü­heren Heer eine Volkserzieherische Durchbildung ge­nossen und dadurch gleichzeitig aus dem Wirtschaftsorganismus heransgenommen worden seien, jetzt dem Bolksganzeu zur Last fiele«.

Der eine Weg, ihnen und dem Volk zu helfen, sei die Förderung der Auswanderung. Andererseits müsse man die Wirtschaft aus jede Weise stärken, indem man unter Wahrung der wirtschaftlichen Selbständigkeit unseres Landes die Exportmöglichkeiten weiter aus- baue. Eine Kräftigung der Landwirtschaft und bis Inangriffnahme entwässerungswirtschaftlicher Aufgaben müßten gefordert werden.

Ueber VerwaliuwgSreform sprach alsdann Staats­minister a. D. Dr. Drews. Er betonte, der deutsche Partikularismus müsse endgültig beseitigt werden. Die Landesgrenzen müßten für die Wirtschaft fallen. Hin­gegen bezeichnete der Redner eine vollständige Ver­einheitlichung der Verwaltung und Ueberbrückung der politischen Grenzen mit Rücksicht auf die Reichsver- sassung als zunächst nicht durchführbar.

Das freisprechende Urteil im Wilms-Prozeß rechts­kräftig.

Berlin, 4. April. Da die Staatsanwaltschaft von der Anwendung des Rechtsmittels der Revision inner­halb der gesetzlichen Frist keinen Gebrauch gemacht hat, ist jetzt die im Wilms-Prozeß erfolgte Freispre­chung der Angeklagten Stantien, Budzinsky und von Poser nunmehr rechtskräftig geworden. Hingegen wurde bekanntlich von den vier zum Tode Verurteil­ten Schulz, Fuhrmann, Klapproth und Umhofer Re­vision beim Reichsgericht angemeldet.

Englands neue Truppensendungen nach China.

'London, 4. April. Von der britischen Rezieriulg ist die Entsendung einer Jnfanteriebrigade in Stärke von 3500 Mann mit den zugehörigen Formationen nach Schanghai zur Verstärkung der dortigen Streit kräfte beschlossen worden. Der Beschluß ist sogar denen, die in enger Fühlungnahme mit dem Gang der Elwis« Nisse stehen, überraschend gekommen.

Zur

Mit dieser außerordentlich wichtigen Frage beschäftigt sich augenblicklich der vorbereitende Ausschuß ber kommenden Ab­rüstungskonferenz in Genf. Bei dieser Gelegenheit gab der deutsche Delegierte Graf Bernstorff eine grundsätzliche Erklä- rund der deutschen Delegation zur Frage der Begrenzung der Luftstreitkräfte ab. Er führte u. a. aus:

Deutschland, dem jede Militäraviatik genommen, dem die Ausübung jeder Militäraviatik versagt wurde, steht den Luft- rüstungen ganz besonders unabhängig gegenüber. Im allge­meinen teilt die deutsche Delegation vollkommen die amerika­nische Auffassung. Der entscheidende Faktor für den mili­tärischen Wert von Flugzeugen liegt in ihrer möglichst großen Bereitschaft, möglichst schnell in den Kampf eingesetzt werden zu können. Ein künftiger Krieg wird durch die überraschende Verwendung von Flugzeugen blitzartig entfesselt werden kön­nen. Je stärker die Militäraviatik eines Landes an Personal und Material aus der Friedenszeit her sein wird, um so größer wird die Gefahr sein, die den Frieden bedroht.

Bei einem künftigen Kriege werden gerade in der Luft und lange bevor die Kanonen zu Lande und zur See zur Wir­kung gebracht werden können, die ersten Entscheidungen Schlag auf Schlag erfolgen. Also müssen die in Friedenszeit bestehen­den militärischen Luststreitkräfte so beschränkt werden, daß die internationale Sicherheit soweit als möglich gefestigt wird.

Das Ideal, das erreicht werden müßte, ist die vollständige Abschaffung aller Militäraviatik. Der andere entscheidende Faktor besteht in den Reserven, die die Militäraviatik eines Landes in dem militärisch ausgebildeten Personal und in dem aufgestapelten Material besitzt. Bei der Bewertung der Luft­rüstungen muß also berücksichtigt werden: 1. das Material und das Personal der Militäraviatik, 2. die ausgebildeten Reserven und das für die Militäraviatik aufgestapelte Material.

Graf Bernstorff stimmte im übrigen grundsätzlich den Anregungen zu, die der belgische Delegierte de Broucksre aus Grund der Brüsseler Beschlüsse des wirtschaftlichen Sachver­ständigenkomitees anfünbigte. und die im wesentlichen auf die Forderung nach Garantien dafür binauslaufen, daß alle der ?.^;;rljrt-gei^ SudfMM Nicht zu unlitäristyen Zwecken verwendet werden dürfen.

Das Abkommen mit Frankreich.

Man muß befriedigt sein."

Wie das Pariser BlattInformation" meldet, erklärte der deutsche Botschafter v. H 0 e s ch einem Redakteur dieses Blattes auf die Frage, ob er mit dem Abschluß des provisorischen Handelsabkommens zwischen Deutschlaird und Frankreich zu­frieden sei, folgendes:

Man muß immer von der Unterzeichnung eines Abkom­mens befriedigt sein, das, wenn auch nicht alle Hoffnungen erfüllt werden, doch zum mindesten von dem guten Willen der Regierungen und ihrem aufrichtigen Wunsch zu freundschaft­licher Zusammenarbeit im Interesse beider Länder Zeugnis ablegt."

Das Handelsprovisorium sieht gewisse Erleichterungen der bisher bestehenden Abkommen, besonders des vorläufigen Handelsabkommens, hinsichtlich der beide Länder besonders interessierenden Erzeugnisse vor. Es bietet Frankreich die Mög­lichkeit der Einfuhr seiner Weine nach Deutschland in den Grenzen des Globalkontingents von etwa 60 000 .Hektoliter unter den gleichen Bedingungen, tvelchen die spanischen und italienischen Weine bei der Einfuhr nach Deutschland unter­worfen sind. Frankreich gewährt Deutschland für die Dauer des Abkommens, d. h. für A p r i I, M a i u n d I u n i, wich­tige Zugeständnisse für die Einfuhr seiner Erzeugnisse, beson­ders des Maschinenbaus, der Elektrizität und der chemischen Industrie. Die Mehrzahl der in das Abkommen eingeschlossenen chemischen Produkte können in den Grenzen gewisser Kontin­gente zum Minimaltarif zur Einfuhr gelangen. Die elektro­technischen Erzeugnisse, welche in dem Abkommen aufgezählt sind, unterliegen ebenfalls dem Minimaltarif. Die aus dem Gebiete des Maschinenbaus gewährten Zugeständnisse bilden eine wertvolle Ergänzung derjenigen, welche in den Abkommen vom 5. August und 6. November geregelt sind. Anläßlich der Verlängerung der bisherigen Abkommen nahmen die beiden Regierungen"die Gelegenheit tvahr, gewisse Schwierigkeiten bei der Anwendung und Auslegung dieser Abkommen zu beheben und einige neue Zugeständnisse für die Erzeugnisse, welche besonders das S a a r g e b i e t betreffen, zu gewähren.

Die schwedische Regierung hat der Deutschen Lufthansa A.-G. die Erlaubnis erteilt, einen regelmäßigen Luftverkehr auf dem schwedischen Teil der Strecken StockholmKalmarStettin Berlin, KalmarDanzig, MalmäKopenhagenLübeckBerlin und OsloGotenburgKopenhagenStettin zu betreiben.

- In Belgrad aus Bukarest eintreffende Privatmeldungen berichten von einer bedenkliche» Verschlimmerung des Gesund­heitszustandes des Königs Ferdinand, so daß davon gesprochen wird, daß auch König Alexander nach Bukarest abregen wird.

Der japanische KreuzerAakumo" erhielt Befehl, mit einer Abteilung von 500 Marinesoldaten an Bord nach Schanghai zu fahren. Der Kreuzer wird sofort den Hafen von Jokosuka verlassen.