Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner mntlicherKnzeiger für -en Kreis Äcklüchtem
KrmkunS Verlag: H.Strrnfetd Söhne* Sesthäst^^ahnhofstr.6 * ftvnspvrttr.^ * poststh«Kk:PmnkprorLM.rr»so
Nr. 50
Dienstag, den 26. April 1927
79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Uebersicht
der Jmpftermine im Kreise Schlüchtern (Jmpfbezirke Schlächtern, Salmünster und Sterbfritz 11) für das Jahr 1927.
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Die Jmpftermine für den Jmpfbezirk Sterbfritz 1 werden später bekannt gegeben.
Jmpfpflichtig sind alle Kinder, welche
1. im vorigen Jahre geboren sind;
2. im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen und
3. in dem Vorjahre nicht oder ohne Erfolg geimpft worden sind resp, wegen Krankheit von der Impfung ausgeschlossen werden mußten, sofern sie nicht bereits anderweit geimpft worden sind, oder die natürlichen Blattern über- standen haben, oder wegen Krankheit lttcht geimpft werden konnten. In diesem Falle ist dem Jmpfarzte vor Schluß des Jmpfgeschäfts der betreffende Impfschein resp, ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes, sofern derselbe nicht zugleich Jmpfarzt des Bezirks ist, als Nachweis vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz obiger Aufforderung der Impfung oder der Revision entzogen geblieben sind, werden nach den gesetzlichen Vorschriften bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises haben 5ie Beschlüsse des Bundesrats zur Ausführung des Jmpfgesetzes vom 22. 3. 1917, sowie die nachstehenden Anordnungen genau zu beachten resp, dafür Sorge zu tragen, daß dieselben unbedingt befolgt resp, beachtet werden:
1. Das als Jmpflokal bestimmte Zimmer muß zu diesem Zwecke besonders geeignet, d. h. hell, genügend groß, gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Arzt, die Mütter der Impflinge,
Kreis-Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 142 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und des § 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird für den Umfang des Kreises Schlüchtern mit Zustimmung des Kreisausschusses folgendes verordnet:
* § 1.
Die Kreispolizeiverordnung vom 28. August 1917 (Schlüchterner Zeitung Nr. 70), betr. Aufenthalt in den Feldern und auf den Feldwegen zur Nachtzeit, wird aufgehoben.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Schlüchtern, den 22. April 1927;
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
A. 111. 5304 a. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Herrn Oberpräsidenten vom 13. Mai 1905, betr, Verbot der Ausfuhr von Reben aus reblauöverseuchten Gemarkungen (Amtsblatt Nr. 21 von 1905), wird hierdurch
mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungsgegenstände fehlen, sind sie zu beschaffen und rechtzeitig bereit zu stellen. Bei kühler Witterung muß das Jmpflokal geheizt sein. Die Ortspolizeibehörde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß im Jmpftermin ein Vertreter der Orts- polizeibehörde anwesend ist und daß eine Schreibhülfe zur Verfügung steht.
Der Wiederimpfung und der darauf folgenden Revision hat auch der Lehrer beizuwohnen.
2. Es ist darauf zu halten, daß die Impflinge mit reingewaschenem Körper und reinen Kleidern im Termine erscheinen.
3. Herrschen in einen: Orte ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Diphtherie, Masern, Flecktyphus usw. in größerer Verbreitung, so hat der betreffende Bürgermeister dem Jmpfarzte sofort Mitteilung zu machen und ihm eine kurze Darlegung über die Verbreitung der Krankheit zu geben, damit er in der Lage ist, seine Maßnahmen zu treffen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werben hiermit veranlaßt, die obigen Jmpftermine zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, für die Vorladung der Impflinge unter Hinweis auf die Strafbestimmungen zu sorgen und die Herren Lehrer zu verständigen.
Schlüchtern, den 23. April 1927.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß z. Zt. als reblaus- verseucht zu gelten haben die Gemarkungen: Bornich, Caub, Dörscheid, Eltville, Erbach Geisenheim, Hallgarten, Hatlen- heim, Hochheim, Johannisberg, Lorch am Rhein, Lorchhausen, Mittelheim, Nochern, Oestrich, Patersberg, Rüdesheim, St. Goaröhausen, Wellmich und Winkel, sämtlich im Regierungsbezirk Wiesbaden.
Die Gemarkungen Winkel und Oestrich gelten zusammen mit dem verseuchten Teil der Gemarkung Johannisberg als e i n Gemeindebezirk im Sinne des § 6 der Verordnung vom 16. August 1905 (Amtsblatt Nr. 34 von 1905).
Kassel, am 25. März 1927.
Der Regierungspräsident.
♦
J.-Nr. 3168. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Schlüchtern, den 23. April 1927.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz.
Ziegenzucht betreffend.
J-Nr. 1771 K. A.
Die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Kassel hat beschloßen, nur diejenigen Ziegenzuchtvereine als berechtigt zur Ausstellung von Abstammungsnachweisen zu erklären, welche dem Kurhessischen Ziegenzuchtverband angeschlossen sind. Es sind dies die Kreisziegenzuchtverbände:
1. Kassel Stadt 11. Hünfeld
2. Kassel Land 12. Marburg
3. Frankenberg a/E 13. Messungen
4. FuldaLand (n.F.Stadt) 14. Kirchhain
5. Fritzlar 15. Grafschaft Schaumburg
6. Gelnhausen
7. Hanau
8. Hersfeld
9. Hofgeismar
10. Homberg
Die Herren Bürgermeister
16. Schmalkalden
17. Schlüchtern
18. Witzenhausen
19. Wolfhagen
20. Ziegenhain
des Kreises ersuche ich, die
Ziegenzüchter ihrer Gemeinde hiervon in Kenntnis zu setzen und dabei darauf aufmerksam zu machen, daß infolge dieser Anordnung der Landwirtschaftskammer auch nur die Tiere angekört werden dürfen, die einen gültigen Abstammungsnachweis besitzen.
Schlüchtern, den 18. April 1927.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
I.-Nr. 1219 £. U. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, die noch mit der Neuaufstellung und Einsendung des Unternehmerverzeichnisses im Nückstande sind, werden hieran mit einer fünftägigen Frist erinnert.
Schlüchtern, den 23. April 1927.
Der Sektionsvorstand der Hess. Nass. Landw.
Derufsgenossenschaft, Sektion Schlüchtern.
Stt vt Schlüchtern.
Oeffentliche Mahnung.
An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat April 1927 bzw. für Vormonate zu entrichtenden Staatssteuern, städt. Steuern und sonstigen Abgaben — laut Aufforderung vom 11. April 1927 im Kreisblatt — an die Stadlkasse Schlüchtern nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.
Bei Meidung kostenpflichtiger Einziehung sind sofort zu zahlen:
Preußische Grundvermögenssicuer mit Stadtzuschlag, Preußische Hauözinsfteuer, Gewerbeertragsteuer für 1925 und 1926, Gewerbekapitalsteuer für 192 5 und 1926, Holzgelder, Schulgelder, Wassergelder, Hundesteuern und alle anderen angeforderten Abgaben.
Bis zur Zustellung der neuen Steuerzettel für das Rechnungsjahr 1927 sind die alten Steuerzettel bei der Stadtkasse vorzulegen.
Schlüchtern, den 19. April 1927.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 27. April 1927 vormittags 872 Uhr wird auf dem Rathaus — Kanzlei — der Schafpferch öffentlich verpachtet.
Schlüchtern, den 25. April 1927.
Der Magistrat: Gaenßlen.
— In Oesterreich haben am Sonntag die Mahlen zum Nationalrat und zu den Gemeinderäten stattgefunden. In Wien erhielten die Sozialdemokraten zum Nationalrat 28 Mandate (bisher 27) und die Einheitsliste 15 (bisher 16) Mandate. Für den Gemeinderat haben die Sozialdemokra- ten 79 (bisher 78) und die Einheitsliste 41 Mandate wie bisher. In Gberösterreich entfallen auf die Einheitsliste 14 und aus die Sozialdemokraten 5 Mandate. In Tirol hat die Einheitsliste 6 Kandidaten erhalten, während die Sozialdemokraten 2 Kandidaten in den Nationalrat ent= senden.
— Bei dem Gauparteitag der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei in Essen kam es verschiedentlich zu Zusammenstößen, bei denen auch Schüsse fielen. 6 Nationalsozialisten und 15 Kommunisten sind verletzt worden. Ein unbeteiligtes Ehepaar wurde durch Schüsse schwer verletzt.
— Bei einem Mietsstreit in einem pariser Dorort schnitt ein Mieter dem Hausbesitzer mit einem Rasiermesser die Kehle durch, verletzte dessen Frau und Tochter lebensgefährlich und tötete sich dann selbst. _
— Nach einer Meldung aus Tokio stieß an der Vstküste der Insel Sachalin ein Transportdampfer, der 500 Personen an Borb hatte, mit einem Eisberg zusammen. Ein ReO tungsboot schlug um und 50 Personen ertranken.
— In der Stadt Kanaffawa wurden, wie aus Tokio gemeldet wird, bei einer Kesselexplosion in einer chemischen Fabrik 46 Arbeiter getötet und 153 schwer verletzt.