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Armkwrb Verlag: y.Stetamo Sohne* Geschäfts'»ahnhofsti'.s * fronspr.ftr.W * Postschecks:^tankfttctoM.232^o

Nr. 54 (l. Blatt) Donnerstag, den 5. Mai 1927 79. Zahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 3639. Die Herren Bürgermeister bezw. Schul- verbandsvorsteher werden an die sofortige Einsendung der Uebersicht über die Zahl der die öffentliche Volksschule besuchenden schulpflichtigen Kinder nach dem Stande vom 1. Mai 1927 erinnert. (s. Verfügung vom 20. April 1927 Nr. 3313 Kreisblatt Nr. 49).

Schlächtern, den 4. Mai 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 3592. Diejenigen Ortöpolizeibehörden, welche mit der Einsendung des Verzeichnisses der Drogen- pp Handlungen noch im Rückstände sind, werden hiermit nochmals daran erinnert. (S. Kreisblatt Nr. 7 für 1898 und 27 für 1910). Schlächtern, den 2. Mai 1927.

Der Landrat. J. V.: Schulthet;.

J.-Nr. 3660. Im Laufe des Monats April d. Js.

wurden folgenden Personen Jahresjagdscheine ausgestellt:

Rollmann, Reinhold, Friseur, Schlächtern,

Jäger, Johannes, Landwirt, Heubach,

Euler, Lehrer, Heubach,

Müller, Heinrich, Landwirt, Heubach,

Schöppner, Emil, Bürgermeister, Uerzell, Preßberger, Wilhelm, Förster, Kerberödorf, Kern, Karl, Musikdirektor, Frankfurt a. M., Möller, Heinrich, Jagdaufseher, Wallroth.

Schlächtern, den 2. Mai 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 3685. Den Herren Bürgermeistern und GutS- vorstehern wird in den nächsten Tagen die Hebeliste über die L a n d w i r t s ch a f t S k a m m e r b e i tr ä g e mit einem Metsschr^rn der V' ^ft-^^ P Kassel W 2 März d. Js. Nr. 2970 zugehen.

Unter genauer Beachtung der Ziffer 19 dieses Schrei­bens ist das Weitere sofort zu veranlassen; insbesondere ist dafür zu sorgen, daß die Beiträge, sowie die Hebel,sten s. Zt. p ü n k t l i ch an die Landwirtschaftekammer abgesandt werden.

Schlächtern, den 2. Mai 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Stadt Schtüchtern.

Öffentliche Bekanntmachung betr. Hanszinssteuer.

1. Der preußische Landtag hat durch ein am 7. 4. 1927 beschlossenes Gesetz die Hauszinssteuer mit Wirkung vom 1. 4. 1927 auf den zwölffachen Betrag der staatlichen Grundvermögenssteuer erhöht. Die Steuer wird wie bisher am 15. eines jeden Monats fällig, erstmalig also im April. Eine besondere Benachrichtigung an die Steuerschuldner er= geht im allgemeinen nicht.

Bestehen im Einzelfalle bis zum Fälligkeitstage noch Zweifel über die Höhe der Steuer in den Fällen der Ziff. 4, s0 ist die Steuer in der bisherigen Höhe zu zahlen. Der Mehrbetrag ist alsdann am nächsten Fällig­keitstage mit der erhöhten Steuer für den Monat Mai ab» zuführen.

2. Die bisherige Veranlagung aller Einfamilienhäuser mit weniger als 90 Csm. Wohnfläche und aller mit Beihil­fen aus öffentlichen Mitteln errichteten Neubauten wird durch die Erhöhung des Steuersatzes nicht berührt.

3. Gleichfalls unverändert bleibt die Steuer für die sonstigen bebauten Grundstücke, die mit 375 bis 875 vom hundert der Grundvermögenssteuer veranlagt sind.

4. Für alle übrigen bebauten Grundstücke, das sind die bislang mit einem Steuersatz von 1000 vom Hundert ver­anlagten, erhöht sich die Steuer um ein Fünftel des bis­herigen Betrages.

5. Die Steuerschuldner der unter 5iff. 4 genannten Grundstücke können bei dem zuständigen Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses (Katafteramt) bis zum 1. 10. 1927 Anträge auf Steuerermäßigung stellen

a) wenn die Grundstücke am 31. 12. 1918 mit mehr als 40, aber nicht mehr als 60 vom Hundert des Fxiedenswerts belastet waren,

b) wenn der Eigentümer in dem steuerpflichtigen Grundstücke wohnt oder gewerbliche Räume selbst nutzt und das Grundstück am 31. 12. 1918 mit über 45 vom Hundert des Friedenswerts belastet war. Die gleiche Ermäßigung findet auf Antrag statt für Grundstücke von Baugenossenschaften, die von Mitgliedern dieser Genossenschaften bewohnt werden (vgl. Ziff. 5 des neuen Gesetzes und Ziff. 8, letzter Satz, dieses Erlasses.)

In den Anträgen zu a) ist die Höhe der Belastung am äl. 12. 1918 anzugeben, in den Anträgen zu b) außer die- £r Belastung die Friedensmiete des gesamten Grundstücks sowie die Friedensmiete der von dem Eigentümer selbst be­

wohnten oder gewerblich genutzten Räume. Etwa vorhan­dene Grundbuchauszüge sind den Anträgen beizufügen. Dienst- und Werkwohnungen einschl. der Hauswarts- ufw.- wohnungen können als vom Eigentümer genutzt nicht gelten.

Die Angaben in den Anträgen werden nachgeprüft. Un­richtige Angaben ziehen strafrechtliche Verfolgung nach sich. Die hinterzogenen Beträge werden unnachsichtlich beigetrie­ben.

6. Nach der Dritten Verordnung zur Durchführung der Hauszinssteuerverordnung ist die Frist zur Stellung von Anträgen auf Steuerermäßigung gemäß '§ 2 Abf. 3 und 4, § 4 Abf. 3 bis 5 und § 5 der Hauszinssteuerverord­nung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 7. 1926 bis zum 1. 7. 1927 verlängert worden. Lind Anträge dieser Art bereits gestellt, so ist die Erneuerung der Anträge zweck­los, weil die bereits gestellten Anträge und die darauf er- gangenen Entscheidungen auch für die Zukunft rechtswirk- sam sind. Ist dagegen die Antragftellung bislang versäumt worden, so können die Anträge au chjetzt noch, spätestens aber am '30. 6. 1927 bei dem Vorsitzenden des zu­ständigen Grund steuerausschusses (Katafteramt) nachgeholt werden. Sinb die Anträge begründet, so wird ihnen mit Wirkung vom 1. 7. 1926 an stattgegeben werden.

Derartige Anträge können gestellt werden :

a) wenn die Friedensmiete (der Friedensmietwert) eines Grundstücks weniger als 6 vom Hundert des Frie- denswerts beträgt,

b) wenn Grundstücke (Grundstücksteile) zu gewerb­lichen Zwecken genutzt werden,

c) wenn Grundstücke am 31. 12. 1918 mit nicht mehr als 40 vom Hundert des Friedenswerts mit Hypo­theken usw. belastet waren,

d) für Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 90 Gm., die ausschließlich vom Eigen­tümer und seiner Familie bewohnt werden oder nur zum geringen Teil auf Grund behördlicher Maßnah-

* men vermietet wvlEü sind, nach oem neuen Gesetz (mit Wirkung vom 1. 4. 1927 ab) auch dann, wenn einzelne Räume vom Eigentümer für seine gewerb­lichen Zwecke benutzt werden. Dem Eigentümer gleichgestellt sind nach dem neuen Gesetz die Mitglieder von Baugenossenschaften, die ein solches Einfamilienhaus der Genossenschaft mit der Amnart; schaft auf spätere Ligentumsübertragung bewohnen

7. Anträge auf teilweise oder gänzliche 5 tun d u ng und Niederschlagung der Hauszinssteuer gemäß § 9 der Hauszinssteuerverordnung, nämlich a) für Miet- oder Eigenwohnungen bedürftiger Personen, b) für leerstehende Mieträume, c) für gewerbliche Räume, die erheblich ge­ringer als in der Vorkriegszeit ausgenutzt werden, und d) für Grundstücke, deren Eigentümer durch die höhere Auf= Wertung von Nestkaufgeldern usw. oder durch Reparatur; Hypotheken, die seit dem 1. 4. 1927 ausgenommen sind, besonders belastet sind, können jederzeit gestellt werden. Begründeten Anträgen dieser Art, die in den Fällen a) bis c) bei der zuständigen Gemeindebehörde und in den Fällen d) beim Katafteramt zu stellen sind, wird im allgemeinen mit Wirkung vom 1. des Monats stattgegeben werden, in dem der Antrag gestellt ist.

Der Vorsitzende des Grundsteuerausschusses. Momsen.

*

veröffentlicht.

Zchlüchtern, den 2. Mai 1927.

Der Magistrat. Gaenßlem

Eine neue Poincare-Rede.

Frankreichs Sicherheit.

Auf einer in Paris abgehaltenen Tagung hielt Minister- Präsident Poincare eine Rede, in der er sich mit der Sicherheit Frankreichs befaßte und erklärte:

Frankreich ist eine der Nationen, die seit mehreren Jahren ihr Heeres- und Marinebudget am stärksten eingeschränkt haben. Es hat nach dem Siege niemals etwas anderes ver­langt als die loyale Ausführung der Verträge, und wenn es auf den gleichen guten Willen gestoßen wäre, dann wäre schon längst der in den Urkunden unterzeichnete Friede in die Geister eingezogen. Frankreich wünscht heute nur die regelmäßige Bezahlung der Reparationen, wie sie im Dawes-Plan vorgesehen ist, und die vollständige Wahrung seiner Sicherheit. Es kann infolgedessen nichts von seiner Un­abhängigkeit oder von den Rechten und Garantien opfern, die ihm die Verträge zuerkannt haben. Und da Frankreich gleich­zeitig Land- und Marinemacht ist, muß es zu Lande und zu Wasser die Mittel behalten, um sich gegen Angriffe zu schützen.

Die 6knfcr Russendelegation in Berlin.

Berlin, 3. Mai. Die sowjetrussische Delegation für die Weltwirtschaftskonferenz in Genf ist heute vormittag in Berlin eingetroffen.

Rund um die Wirtschaft.

Die bekannte Commerz- und Privatbank beschäftigt sich in einem längeren Ueberblick mit der augenblicklichen" Wirt- schafts- und Börsenlage in Deutschland. Nach Ansicht der Bank ist der Rückgang der Arbeitslosenzahl um mehr als 30 Prozent in Monatsfrist der beste Beweis für die Besserung in der deut­schen Wirtschaft. Wenn auch im Steinkohlenbergbau die Hoch­konjunktur beendet ist, so können doch die meisten E^werbe- zweige wieder über einen Fortschritt in der Geschäftstätigkeit berichten.

Am Eisenmarkt gestaltete sich der Absatz nach wie vor be­friedigend, die Beschäftigung der großen eisen- und stahl- erzeugenden Werke dürfte noch für mehrere Monate gesichert sein. In der weiterverarbeitenden Industrie hat sich wiederum der Geschäftsgang gebessert, vor allem bei den Wersten und in der Maschinenindustrie. In Eisenbahnmaterialien hat sich auch der Auslandsabsatz gehoben. Das Baugewerbe kommt als Abnehmer hinzu und dürfte auch weiterhin dem Markte eine beträchtliche Stütze bieten. In der Elektrizitätsindustrie hält die gute Beschäftigung an.

Das gleiche gilt hinsichtlich der großen chemischen Indu­strie. Die kürzlich veröffentlichte Abhandlung der führenden Persönlichkeit der I. G. Farbenindustrie über Zukunfts­probleine der chemischen Großindustrie lassen die gewaltigen neuen Pläne erkennen, die auf den Gebieten der Technik un­geahnte Möglichkeiten in sich schließen.

Sehr lebhaft gestaltete sich in der letzten Zeit der Geschäfts­gang in der Textilindustrie. Ebenso gestaltete sich der Jnlands- und Auslandsabsatz der Zellstoff, und Papierindustrie günstig. Es ist bemerkenswert, daß der Import industrieller Rohstoffe seit zwei Jahren den höchsten Stand erreicht hat. Bedauer­licherweise zeigen sich aber in der letzten Zeit gewisse Tenden­zen, deren praktische Auswirkung dem Aufschwung der deut­schen Wirtschaft erhebliche Hemmungen bereiten könnte. Vor allem sind diese Tendenzen in der auf Tariferhöhung gerichte­ten Politik von Post und Eisenbahn zu erblicken.

Die Lage des Geldmarktes war mehrfachen Schwankungen unterworfen. Verstärkte Absetzungen öffentlicher Institute wirkten etwas verengend; auf der anderen Seite brachten ver- ^nrehrw ausländische Kredite wieder. e,incn gewissen rAusgl.

Näch te vor stellen langfristige AuslandsanleihenTvon denen allerdings in der I yten Zeit nur wenige zum Abschluß gelang- ten, die für den deusschen Geld- und Kapitalmarkt erwünschte Ergänzung dar. Die im April eingetretene Ermäßigung der Bankraten in England, Schweden u. a. dürfte dem veutschen Geldmarkt zweifellos eine Stütze gegeben und die Reichsbank­politik erheblich erleichtert haben.

Im ganzen wird wohl die Zukunft des deusschen Geld­marktes noch weiterhin im Zeichen einer gewissen Unsicherheit stehen, wenn auch für irgendeinen Pessimismus keinerlei An­laß vorzuliegen scheint. Voraussetzung für eine günstige Ent­wicklung bleibt immer noch der Ausgleich mit Hilfe lang­fristiger ausländischer Kredite, weshalb man auch an der Lösung des Problems der Kapitalertragssteuer nicht achtlos vorübergehen darf.

Zm Eriverbslosensüssorge.

Die Einschrävkuugsmaßnahmen der Reichsregierung.

Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstages begründete Reichsarbeitsminister Dr. Brauns auf eine sozialdemo­kratische Anfrage die Regierungsmaßnahmen, durch die die Dauer der Erwerbslosenfürsorge für einzelne Berufszweige beschränkt wird. Er erklärte, diese Maßnahmen seien erfolgt, nachdem sich der Arbeitsmarkt in diesen Berufen über Er­warten gebessert habe und sich sogar in bestimmten Gebieten ein Mangel an geeigneten Arbeitskräften gezeigt habe. Ein allgemeiner Abbau der Erwerbslosen- oder Krisenfürsorge sei nie beabsichtigt worden.

Der Vorschlag einer Einschränkung der Krisenfürsorge liege gegenwärtig dem Reichstag vor. Es zeige sich bei der Besserung des Arbeitsmarktes eine oft vorkommende unberech­tigte Ausnutzung der Krisenfürsorge. Nach den vorliegenden Berichten seien in manchen Bezirken viele Bezieher der Krisen­fürsorge nicht arbeitsfähig. Die Arbeitsfähigkeit sei aber die gesetzliche Voraussetzung für den Bezug der Krisenfürsorge. Für die Arbeitsunfähigen müsse die übrige Wohlfahrtspflege sorgen. Auf die Angestelltenberufe beziehe sich die Verkürzung der Unterstützungsdauer nicht.

Nach längerer Aussprache wurde eine Entschließung der Regierungsparteien angenommen, worin die Regierung er­sucht wird, lokale Abgrenzungen bei der bevorstehenden Ver­ordnung über die Erwerbslosen- und Krisenfürsorge zu unter­lassen. ' Die Regierung wurde ersucht, dem Ausschuß noch weiteres Material zuzuleiten.

Reichsinnenminister v. Keudell in Karlsruhe.

Karlsruhe, 3. Mai. Reichsminister des Innern, Dr. von Keudell, ist heute vormittag in Karlsruhe eingetroffen, um der badischen Regierung seinen Besuch abzustatten. Dieser Besuch gibt ihm "Gelegenheit, die Mitglieder der Landes­regierung und führende politische Persönlichkeiten unserer basischen Heimat kennenzulernen, wesentliche potihW prägen zu besprechen, um sich auf diese Weise genau zu orientieren.

Die polizeiliche Bcglc'tung ver StahlhelmtKgm:g.

Berlin, 3. Mai. Zu der von derRoten Fahne" heute veröffentlichten Meldung über polizeiliche Anweisungen zur Begleimna der Stahlhelmtagung erfahren die Blatter, MB diese Anweisungen bereits im Februar erlassen sind und sich daher nicht besonders auf die bevorstehende Stahlhelmtagung beziehen.