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Nr. 57
Donnerstag, den 12. Mai 1927
79. Iahrg.
Amtliche BetaNntWachnnge«
Landratsamt.
J.-Nr. 3634. Die auf Grund meiner Verfügung vom 2i. April d. Jö. — Nr. 3283 — (Kreisblatt Nr. 49) — zur Durchführung des Gesetzes über die Feststellung der Zahl der Wohnungssuchenden nach dem Stande 00m 16. Mai 1927 ang^eforderten Meldebogen gehen den Gemeindebehörden in den nächsten Tagen zu. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben durch öffentliche Bekanntmachungen und Anschläge die Wohnungssuchenden aufzu- fordern, „je zwei Stück des Meldebogens bei ihnen anzu- fordern lind bis spätestens zum 23. Mai 1927 ausgefüllt zurückzuliefern.
Die Ausfüllung hat nach Maßgabe der auf dem Meldebogen vorgedruckten Anweisungen zu erfolgen. Wer als Wohnungssuchender bereits in der Wohnungsliste eingetragen ist und die Ausfüllung des Meldebogens unterläßt, kann in den Listen des Wohnungsamts gestrichen werden. Wer die Fragen des Meldebogens wissentlich wahrheitSwidrig beantwortet, wird mit Geldstrafe bis zu 10000 RM. bestraft".
Je ein Stück des ausgefüllten Meldebogens verbleibt der Gemeinde. Die zweiten Ausfertigungen sind mir bestimmt bis zum 1. Juni 1927 einzureichen. Fehlanzeige ist, soweit sie nicht bereits bei der Formularbestellung erstattet ist, erforderlich.
Schlüchtern, den 9. Mai 1927.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
OreisausfchUtz.
J.-Nr. 2119 K. A. Auf die am Sonnabend, den 14.
Mai d. Jö. in Schlüchtern stattfindende
Zungbullendo rung mache ich nochmals besonders aufmerksam. ^,. Schlüchtern,.. d^n i" Mai 1927
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Stadt Schlüchtern.
Oeffentttibe Aufforderung zur Entrichtung von Preutz. Staatssteuern, stöbt
Steuern und sonstige Abgaben.
Im Monat Mai 1927 sind für Mai 1927 und Vormonate an die Stadtkasse Schlüchtern zu zahlen: Preußische Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag
Preußische Hauszinssteuer
Gewerbeertrag- und Gewerbekapitalsteuer für 1925 u. 1926 Holzgelder, Schulgelder, Wassergelder, Hundesteuern und alle anderen angeforderten Abgaben.
Die Grundvermögens- und Hauszinssteuern sind am 15. eines jeden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen sind Verzugszinsen zu entrichten.
Mahnungen erfolgen nur durch öffentliche Bekanntmachung. Die Einlegung von Rechtsmitteln hält die rechtzeitige Zahlung der Steuern und Abgaben nicht auf.
Soweit die neuen Steuerzettel für das Rechnungsjahr 1927 noch nicht zugestellt find, müssen die alten Steuer- zettel bei der Stadtkasse vorgelegt werden.
Schlüchtern, den 10. Mai 1927.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Betrifft: Schafräude.
Am 16. Mai 1927 erfolgt die Revision der Schafställe durch den Kreistierarzt. Die Schafbesitzer, welche die Reinigung der Schafställe noch nicht ausgeführt haben, werden nochmals aufgefordert die Reinigung und Desinfektion der Schafställe bis zum 14. d. Mts. auszuführen.
Schlüchtern, den u. Mai 1927.
Der Bürgermeister: Gaenßlen.
Bekanntmachung.
Am 16. Mai d. Js. findet eine Feststellung der Wohnungssuchenden statt.
Die Meldebogen werden den Wohnungssuchenden zwecks Ausfüllung zugestellt.
Diejenigen Wohnungssuchenden, die einen solchen Meldebogen bis zum 14. d. Mts. nicht erhalten haben, werden aufgefordert, sich einen solchen im Rathaus — Kanzlei — abzuholen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß diejenigen Wob- "ungssuchenden, die die Ausfüllung des Meldebogens unter- ^'ssen, in den Listen des Wohnungsamts gestrichen werden können.
Schlüchtern, den n. Mai 1927.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Landwirtes Reinigt und weisst s
IMiMot Ärs Her AutzePSlitit
Es ist sicher kein Zufall,. daß Außenminister Dr. Stre - semann am Sonntag zur selben Zeit, da in Berlin die große Stahlhelm-Kundgebung stattfand, bei einer Veranstaltung der Deutschen Volkspartei in Bad Oeynhausen mit starkem Nachdruck erneut betont hat, daß der Kurs der Außenpolitik, die er seit dreieinhalb Jahren in gerader Richtung verfolgt, heute wie gestern unverändert derselbe sei. Die Auslandspresse hatte nämlich in den letzten Tagen in einer Weise gegen die deutsche Verständigungspolitik scharf gemacht und dabei insbesondere auf die Kundgebung des Stahlhelms Bezug genommen, daß es direkt eine Notwendigkeit war, daß auch einmal von autori- tativer deutscher Seite diesen Verhetzungen entgegengetre- ten und falsche Vorstellungen richtiggestellt wurden.
Der Außenminister bat völlig recht mit seiner Feststellung, daß die in Deutschland in der Nachkriegszeit aufge- kommenen politischen Verbände, wie z. B. der Stahlhelm, zu ihrer heutigen Bedeutung doch nur deshalb emporwachsen konnten, weil unsere Gegner in den ersten Nachkriegsjahren eine fortgesetzte Politik der Vergewaltigung uns gegenüber getrieben haben. Man sollte meinen, daß der Verlauf der Stahlhelm-Kundgebung, der sich in musterhafter Ordnung und vorbildlicher Disziplin vollzogen hat, auch französische Berichterstatter überzeugt hat, daß der Revanche-Gedanke selbst bei solch großen politischen Verbänden heute keine Rolle mehr spielt. Wir müssen uns aber mit Entschiedenheit dagegen verwahren, daß solche Kundgebungen von gewissen Kreisen des Auslandes zum Anlaß genommen werden, um neue Schwierigkeiten zu konstruieren, wenn deutscherseits die Gegenseite an die Innehaltung von 3u- sage.i trtrttterT totste; tote sie uns gemacht worden sind.
Geradezu unerhört ist es, wenn rnan jetzt versucht, der V e s a h u n g s v e r m i n d e r u n g, wie sie uns nach der Note der Botschafterkonferenz vom 16. November 1925 zugesagt worden ist, mit dem Hinweis auf das Märchen von dem angeblichen schlechten Willen Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Wir nehmen als selbstverständlich an, daß die deutsche Regierung sich durch diese französischen Machi- nationen in keiner Weise in ihren Zielen und Absichten irre machen läßt.
Englands EhinapoM.
Weitere Erklärungen Chamberlains.
Im englischen Unterhaus gab Chamberlain eine Darstellung der Vorgänge bis zum Zusammenbruch der Hankauer Regierung und gab der Vermutung Ausdruck, daß die Zwischen- fülle von Nanking im wesentlichen den Zweck gehabt ^hätten, dem nationalistischen Generalissimus Tschang Kai schck Schwierigkeiten zu bereiten.
Statt dessen hätten die Vorgänge die Kommunisten und ihre ausländischen Ratgeber bei dem Rest der Kuomintang und dem übrigen China in Mißkredit gebracht, was von größter Wichtigkeit sei. Angesichts der bedeutsamen Entwicklung im nationalistischen China habe die Frage der Sühne für die Nan- kinger Verbrechen ein ganz neues Gesicht bekommen.
Die wirklich Schuldigen seien von den chinesischen Natw- nalisteit selbst mit einer Strenge mib einer Gründlichkeit bestraft worden, zu der keine ausländische Macht imstande gewesen wäre. Die Frage der Entschädigungen und Reparationen werde allerdings dadurch nicht berührt. Die Regierung, die aus der gegenwärtigen Verwirrung im Hangt se-Gewet entstehen werde, werde für die Verbrechen an britischen Staatsangehörigen als verantwortlich betrachtet tverden. Weiterhin sprach Chamberlain die Hoffnung aus, daß diese Regierung der Zukunft ihre auslandsfeindliche Politik zugunsten einer Politik aufgeben werde, die auf der Grundlage einer von allen ausländischen Mächten auszuarbeitenden vernünftigen Ver- tragsrevision aufzubauen sei. Er stelle fest, daß die Mäßigung der Mächte bei der Behandlung des Nankinger Zwischenfalls in erheblichem Maße durch den Wunsch beeinflußt sei, einer neuen Regierung in China in ihrer Aufgabe, Ordnung zu schaffen, keine Verlegenheit zu bereiten.
Las Unwetter in der Südpfalz.
Landau, 10. Mai. Das ganze Gebiet zwischen Godram- stein, Siebeidingen, Alberweiler bis an die Nadenburger Gegend ist außerordentlich stark heimgesucht. Die Wiesen sind in einen großen See verwandelt. Ungeheuere Wassermassen ergossen sich über die Straßen. Das Wasser floß besonders in den tiefcrgelegenen Ortsteilen in die Keller und stieg bis in die zweiten Stockwerke. Die Torfstraßen glichen Sturzbächen, die alles mit fortgerissen; sogar Fuhrwerke und Autos, die sich auf der Straße befanden, wurden von den reißenden Fluten abgetrieben. In Bürkweiler stürzen ganze Häuser ein. Der Schaden läßt sich bis jetzt noch nicht ganz übersetzen.
Prinz Karl von Bayern gestorben.
München, 10. Mai. Prinz Karl von Bayern, der zweite Sohn König Ludwigs III. von Bayern, der sich einer Blmd- darmoperation unterziehen mußte, ist heute nacht verschieden.
Keine neuen Steuer»!
Reichsfinanzminister Dr. Köhler hat die erste Gelegenheit benutzt, um zu versichern, er werde im neuen Haushaltsjahr keine Erhöhung der Steuerlast eintreten lassen. Als dann aber ein Fehlbetrag im ordentlichen Reichshaushalt in Höhe von 750 Millionen Mark eintrat, tauchten abermals Gerüchte auf, das Reichsfinanzministerium werde doch schließlich seine Zuflucht zu neuen Steuern oder wenigstens zur Erhöhung bisheriger Steuern nehmen müssen. Auch hiergegen verwahrte sich der Reichsfinanzminister. Er machte sich sogar die Anregung einer Koalitionspartei zu eigen, wonach die Länder und Gemeinden die 200 Millionen Mark aus der erhöhten Steuer- überweisungs-Garantie dazu benutzen sollten, um die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer) herabzusetzen. Allerdings hat die angespannte Finanzlage des Reiches es nicht gestattet, die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen herabzusetzen oder doch die sozialen Steuerabzüge zu erhöhen. Nochmals wurde behauptet, das Reichsfinanzministerium Plane eine Steuererhöhung, als abenteuerliche Gerüchte über eine zusätzliche Sicherung der deutschen Reparationszahlungen auftauch- ten. Es hieß, das Reichsfinanzministerium wollte die steuerliche Belastung des Tabaks durch Einführung eines deutschen Tabak- monopols erhöhen und auch die Einnahmen aus dem Brannt- Weinmonopol steigern; daneben sollten aus dem Zucker höhere Einnahmen für die Staatskasse herausgeholt werden. Auch diese Behauptungen sind vom verantwortlichen Leiter der deutschen Finanzen als unbegründet zurückgewiesen worden. Damit dürfte endgültig feststehen, daß im Rechnungsjahr 1927 feine neuen Steuern eingefuhrt werden.
In der Kritik des Reichshaushaltsplanes von 1927 ist bemängelt worden, daß wichtige Aufgaben, die im Laufe des Jahres gelöst werden sollen, nicht im Etat berücksichtigt seien. So seien für die demnächst durchzuführende _ Reform der Beamtenbesoldung keine Etatsmittel bereitgestellt worden. Selbst wenn man an einen schnellen und lebhaften Aufschwung der Wirtschaft glaubt und auf einen höheren Ertrag der großen Steuern hofft, als veranschlagt ist, sei es bedenklich anzu- nehmen, daß man den kommenden Nachtragsetat ohne Schaf- fmu^newer Ejnnabmeauelleß_Wrd§ bilanzieren können. Dem- gfg. nnber hat das Reichsfinanz mn.jicnmii erklärt,smak werde auch dann von der Erhebung neuer Steuern in diesem Rechnungsjahr absehen und andere Deckungsmöglichkeiten für einen etwa gen Fehlbetrag suchen. Denn die Beruhigung und Stärkung, der Wirtschaft werde nur dann eintreten, wenn die Unter- neh ierschaft wisse, daß sie unter allen Umständen von neuen Steuern verschont bleiben werde.
Diese Gedankengänge haben ztveifellos etwas für sich. So weit darf man aber die „Beruhigung" nicht treiben, daß man behauptet, auch für das nächste oder gar übernächste Jahr ließen sich neue Steuern vermeiden. Im nächsten Jahre wird sich die unmittelbare Belastung des Reiches für Reparationen um rund 400 Millionen Mark erhöhen — wenn nicht bis dahin eine Revision der deutschen Tributpflicht vorgenommen worden ist. Auch werden dann die Ausgaben für erhöhte Beamtenbesoldung und für die Entschädigung der Liquidations- ocschädigten in den Etat eingereiht werden müssen. Die deutsche " ' " " ■ Erhöhung der Steuerlast im
Wirtschaft muß also mit en Haushaltsjahr 1928 rechnen.
Retchsdienstsirafordnung zum neuen Veamtenrecht.
Der Reichstagsausschuß für Bcamtenangelegenhcilen begann die dritte Lesung der Reichsdienststrafordnung. Der Unübersichtlichkeit der gesetzlichen Bestimmungen will die Reichsdienststrafordnung durch Zusammenfassung der einschlägigen Materie abhelfen. Nach längerer Beratung wurde der § 1 m einer von der ursprünglichen Vorlage ziemlich abweichenden Form angenommen. Danach unterliegt ein Beamter den Vorschriften dieses Gesetzes auch ivegen eines Dienstvergehens, das er vor Eintritt in den Reichsdienst als Beamter eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeinde- verbandes oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechtes begangen hat, wenn sich die Verurteilung zu einer schwereren Strafe als Geldstrafe gerechtfertigt hätte. Eine Verfehlung, die vor Eintritt in den öffentlichen Dienst begangen wurde, unterliegt dem Dienftstrafrechte nicht. Der vierte Absatz des 8 1 wurde gestrichen. Er lautete ursprünglich: Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Handlungen oder Unterlassungen, die in Ausführung bet allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte begangen sind.
— Die Zahl der bei der Wirbelsturmkatastrophe in Ar- kansas und Missouri ums Leben Gekommenen wird gegenwärtig auf 150 angegeben, die der Verletzten auf 1000.
— In Metz stießen zwei Flugzeuge zusammen und stürzten brennend ab. Die vier Insassen wurden gelötet.
— Das Rheinische Koblensyridikat hat eine Pi eiserhöhung von 7'/r°/n für Kohle ab 1. Juni d. I. beschlossen.
— Auf einer Kruppschen Zeche in Essen stürzten drei Arbeiter von einem Gerüst ab. Zwei wurden gelötet, einer lebensgefährlich verletzt
— Ein schweres Gewitter, das gestern Abend über einen Teil des Hunsrücks ntebergmg, richtete schweren Schaden an. Teilweise ging die ganze Ernte verloren.
— In China lebt nach längerer Pause der Bürgerkrieg wieder auf. In der Provinz Houan sind die Nordlruppen weiter vorgerückt.