Nr. 58(1. Blatt)Samstag, den 14. Mai 1927.79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Durch das Gesetz über Leistungen und Beitragen in der Invalidenversicherung vom 8. d. Mts. — Reichsgesetzblatt l Seite 98 — erwächst uns eine ganz außerordentliche Geschäftslast dadurch, daß gemäß Artikel 2 des Gesetzes sämtliche laufende Renten umzurechnen sind. Ganz besonders groß und umständlich ist die Arbeit dadurch, daß in sozial sehr erwünschter Weise auch die Alt-Hinterbliebenenrente, d/h. die vor dem 1. April 1925 festgestellten, nunmehr ebenfalls Zusatzsteigerungen aus den Beiträgen zu den alten römischen Lohnklassen erhalten.
Nach der Durchführungsverordnung des Reichsarbeitsministers vom 8. d. Mts. — Reichsgesetzblatt 1 Seite 99 — hat die Versicherungsanstalt die Umrechnungsarbeiten von Amtswegen und mit möglichster Beschleunigung vorzunehmen. Insgesamt handelt es sich bei unserer Anstalt um die Um- rechnung von rund 85.000 Renten; es ist klar, daß trotz aller Anspannung längere Zeit auf das Umrechnungsgeschäft vergehen wird. Da zudem die erhöhten Bezüge erst vom 1. Juli d. Js. ab zu zahlen sind, ersuchen wir die Rentenberechtigen in geeignet erscheinender Weise auf den Sachverhalt hinzuweisen unb insbesondere ihnen klar zu machen, daß Anfragen über den Stand ihrer Angelegenheit lediglich eine Verzögerung des gesamten Umrechnungsgeschäfts herbeiführen werden. Wir möchten selbst nochmals ausdrücklich betonen, daß wir, soweit es in unseren Kräften steht, das Umrechnungsgeschäft mit größter Beschleunigung erledigen werden.
Anders liegt es bei den Verbefferungen der Leistungen an Hinterbliebene, wie sie durch Artikel 1 Ziffer 2 und Ziffer 5 im Gesetz bestimmt sind. In diesen beiden Fällen ist Antragstellung der Berechtigten nötig. Mangels Kenntnis der Verhältnisse können wir hier von Amts wegen nichts unternehmen. Es handelt sich um die Gewährung der Witwenrente lediglich auf Grund der VöÜu dung des 65. Lebensjahres — vergl. die Aenderung des 8 1258 Abs. 1 — ferner um die Hinterbliebenenfürsorge, die nunmehr unter teilweiser Aufhebung des bisherigen Artikels 71 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungs- ordnung für die Hinterbliebenen solcher Jnvalidenrentner in Betracht kommt, die dauernd erwerbsunfähig von einem vor dem 1. 1. 1912 liegenden Zeitpunkt gewesen sind, deren dauernde Invalidität seitdem fortbestanden hat und die mindestens den 1. Januar 1924 erlebt haben. Wir ersuchen demgemäß für die Fälle der Witwenrente kraft । Alters, der Hinterbliebenenfürsorge bei Jnvalidenrentnern, die seit 1911 bis mindestens Januar 1924 Rente bezogen haben und schließlich wegen Kinderzuschuß bei solchen Jnvalidenrentnern, die seit 1912 und noch heute Invalidenrente beziehen, auf Antragstellung durch die Beteiligten hinwirken zu wollen.
Endlich machen wir auf die Einführung neuer und erhöhter Beiträge aufmerksam, wie sie durch Artikel 1 Ziffer 4 vorgesehen find. Die neuen Beiträge sind erst für Beitragszeiten ab 27. Juni i927, die der Lohnklasse VII erst vom 2. Januar 1928 ab zu entrichten. Bis zum 26. Juni 1927 sind die Beiträge noch nach den zur Zeit gültigen Sätzen zu verwenden.
Ganz besonders machen wir schon jetzt auf die Bestimmung im Artikel 5 aufmerksam, nach der Jnvalidenversiche- rungsbeiträge für die Zeit vor dem 27. Juni 1927 in alter Höhe nur noch bis Ende Juli d. Js. abgegeben werden und vom 1. August an nach den neuen Vorschriften, also zu den neuen erhöhten Sätzen, zu entrichten sind. Hierin liegt in gewissem Sinne eine gesetzliche Mahnung an die Beitragspflichtigen, Arbeitgeber und dergl. zur pünktlichen Verwendung der Beiträge. Wir ersuchen demgemäß in geeigneter Weise die Beitragspflichtigen, Arbeitgeberorgani- - sationen usw. aus die Folgen etwaiger Säumigkeit hinzuweisen. Nach der Fassung des Artikels 6 läßt der Gesetzgeber es nicht zu, daß wir als Ausfühmugsbehörde von dem Termin des 1. August 1927 irgendwelche Ausnahme gestatten.
Kassel, den 21. April 1927.
Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau.
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J.-Nr. 586 V. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, das hiernach Erforderliche sofort zn veranlassen.
Schlüchtern, den 6. Mai 1927
Der Vorsitzende des Versicherungsamts. I. V: Schultheis.
Bekanntmachung.
A. II. 2538/27. Ziffer IV Absatz 1 und 2 der Bekanntmachung, betreffend Verkündigung von Orts- und Polizeiverordnungen, vom 20. September 1926 (Amtsblatt S. 221) werden wie folgt abgeändert:
IV. Die Kreis- und Ortspolizeiverordnungen sind durch
Abdruck im amtlichen Teil des Kreisblattes bezw. in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Lokalblatte oder durch Aushang an einer zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Tafel zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. In letzterem Falle muß durch eine Bekanntmachung in den Tageszeitungen auf den Ort, die Zeit und den Inhalt des AuöhangeS hingewiesen werden.
In Fällen, die keinen Aufschub zulaffen (§ 143 Abs. 2 L. V. G.) können Ortspolizeiverordnungen auch durch Anschlag an öffentlichen Anschlagssäulen zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden. In diesen Fällen muß alsbald nachträglich durch Bekanntmachung in den Tageszeitungen auf den Ort, die Zeit und den Inhalt des Anschlags hingewiesen werden.
Kassel, den 23. April 1927.
Der Regierungspräsident.
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J.-Nr. 3915. Die Ortspolizeibehörden mache ich auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam und ersuche um deren genaue Beachtung.
Schlüchtern, den 9. Mai 1927.
Dw Land rat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 3851. Die Herren Bürgermeister des Kreises mache ich auf den im Ministerialblatt für die innere Verwaltung auf Seite 471 abgedruckten Ministerialerlaß t&m 29. April 1927 — in. E. 252 —, betr. Fremdenverkehrsstatistik, aufmerksam.
Schlüchtern, den 12. Mai 1927.
Der Landrat. Z. V.: Schultheis.
Allgemeine Ortskrankenkasse Schlüchtern.
Die alsbaldige Einzahlung der noch rückständigen Beiträge aus den Zahltagen für die Monate Januar, Februar und März 1927 wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Hebetermine finden statt:
1. In Steinau, am Mittwoch, den 19. Mai 1927, von vormittags 10 bis 4 Uhr nachmittags, in der Eckardschen Gastwirtschaft daselbst.
2. In Sterbfritz, am Mittwoch, den 25. Mai 1927, von nachmittags 3 bis 6 Uhr, in der Böhm'schen Gastwirtschaft daselbst.
3. In Salmünster, am Mittwoch, den 1. Juni ' 1927, von vormittags 9 bis 12 Uhr, im Gasthause „Zum ] Engel" daselbst.
4. In Soden, ebenfalls am Mittwoch, den I. Juni 1927, von nachmittags 1 bis 4 Uhr im Gasthause „Zur , Hoffnung" des Herrn Wolf daselbst; und zwar wie seither auch für alle den genannten Orten naheliegenden Gemeinden.
Rückstände, die dann noch verbleiben, müssen unverzüglich zwangsweise zur Einziehung gelangen.
Schlüchtern, den 12. Mai 1927.
Der Vorstand der Allg. Ortskrankenkasse.
Reichspräsident und Mittelstand.
Berlin, 12. Mai. Reichspräsident von Hindenburg empfing heute im Beisein des Reichswirtschaftsministers den neuernannten Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe, Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium Dr. Reichardt und ließ sich über die Lage des gewerblichen Mittel- standes Vertrag halten.
Die Pariser Besprechungen über die Besatzungsverminderung.
Berlin, 12. Mai. Wie den Blättern mitgeteilt wird, trifft es zu, daß der französische Außenminister dem deutschen Botschaftsrat Dr. Riech zugesagt hat, bis Ende dieser Woche eine Antwort zu erteilen. Vom deutschen Standpunkt ist darauf hinzuweisen, daß die Angelegenheit der Ostfestungen mit der Verminderung der Besatzungstruppen im Rheinland an und für sich nichts zu tun hat. Auf die Verminderung hat Demsch- land einen Rechtsanspruch. Das Reichskabinett hat sich mit der Frage der Oftfeftungen noch nicht befaßt. Es ist hierzu erst in der Lage, rvenn der Bericht über die Zerstörung vorliegt.
Die neue österreichische Regierung.
Wien, 12. Mai. Die Beratungen der chriülich-sozialen Partei, der großdeutschen Volkspartei und des Landbundes wurden heute fortgesetzt. Das Ergebnis ist, daß der Landbund in die Avbeitsmehvheit des künftigen Kabinetts eintritt. Ueber die Einzelheiten, insbesondere die Zusammensetzung der neu« Regierung wird noch weiter verhandelt werden.
— Für die Reinigung der Straßen in Berlin sind im Etatsjahr 19 2 7 13 7 2 8 000 Mark erforderlich. Die zu reinigende Straßenfrontlänge beträgt 3 397 304 Meter.
— Die demokratische Reichstagsfraktion interpelliert gegen die Portoerhöhung, die eine Mehrbelastung für die Wirtschaft bringt, die 300 Millionen im Jahre erheblich übersteigt.
— Die evangelische Generalsynode hat sich in ihrer Donnerstag-Schlußsitzung in einer längeren Entschließung scharf gegen ein Konkordat ausgesprochen.
Von Woche zv Woche.
Bon Argus.
Aus der WErtschaftskonferenz in Genf ist die Generaldebatte beendet, in der alle Redner zu der Ansicht gekommen waren, daß die g^enwärtigen Verhältnisse in Handel und Wandel, in Industrie wie in Landwirtschaft recht viel zu wünschen übrig ließen. Aber war man hierin einig, so gingen die Anschauungen über die Abhilfe doch weit auseinander, und in den Kommissionen wird man tapfer arbeiten und viel Kulan; aufbieten müssen, um sich zu bestimmten Anträgen zu einigen. Wichtig ist, daß der Vertreter von Sowjetrußland für eine allgemeine Verständigung sich ausgesprochen hat, eine Tatsache, die auffallen müßte, wenn sie sich nicht dadurch erklärte, daß man in Moskau .Kredit, Kapital, Maschinen und technische .Hilfskräfte gebraucht, um wieder in die Höhe zu kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß dies Vorgehen der Sowjets dazu beiträgt, wenigstens gewisse Zugeständnisse für den Abschluß von Handelsverträgen zu machen und in den Zöllen Mäßigung zu üben. Der sehr schätzenswerte Gedanke von der Errichtung eines Bundes der „Vereinigten Staaten von Europa" wird freilich noch nicht so bald in die Wirklichkeit umgesetzt werden; dazu sind die Jnterefsen-Gegensätzc zu groß. Um zu einem solchen Ziele zu gelangen und die europäische Einigkeit zusammenzuschmieden, muß der Einfluß des amerikanischen Gläubigers auf die europäischen Schuldner noch stärker werden, als er heute ist. Denn Mr Zeit überwiegen die nationalen Vorurteile zu sehr.
Nach dem Preußischen Landtag hat jetzt ou' ~ tag seine Arbeiten wieder ausgenommen. Es wird sich vor allen Dingen darum handeln, die Abänderungen der Aufwertung und die Arbeitslosenversicherung zu erledigen, und in beiden Gesetzentwürfen sind noch mancherlei Differenzen zu beseitigen. So bei Sem Gesetz über den Schutz der Repu- blik, das verlängert werden soll, über die Schulvorlage, über die Aenderung des Artikels 48 der Reichsverfassung, der die Kompetenzen des Reichspräsidenten bestimmt, das Spiritusmonopol lssw. Einstweilen wurden kleine Entwürfe fertiggestellt.
.. . über des. Dawes-Ptan ist wieder geformt, morden, oyn ,aß sich Tatsachen, vorwärts zü^cinmen, ergaben hätten. Der Generalagent Parker Gilbert hat in einer Rede abermals seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß das Deutsche Reich die vom Jahre 1928 ab fälligen 2500 Mllionen Goldmark jährlich zahlen könne unb geht davon nicht ab. Jr^ndivelche Begründung für seine Anschauung bringt er nicht vor.
Die große Stahlhelmtagung, die i« Berlin abgehalten und von mehr als 120 000 Mitgliedern besucht worden teer, ist ohne Sensation verlaufen und nur von den Umständen begleitet gewesen, wie sie bei solchen Massenansammlungen durch Begegnungen mit politischen Gegnern vorzukommen pflegen. Die Disziplin der Stahlhelmer ist anerkannt worden und hat auf die Bevölkerung einen guten Eindruck gemacht.
Es steht jetzt fest, daß der Außenminister Briand den französischen Staatspräsidenten Doumergue auf der bevorstehenden Antrittsreise zum Besuch des Königs Geo^ von England nach London begleiten uird dort mit seinem britischen Kollegen Chamberlain über alle England und Frankreich interessierenden politischen Fragen konferieren wird. Darin werden auch die Rheinfragen, die Verringerung der Be- satzungstruppen und die eventuelle Freigabe des linken Rheinufers eine Rolle spielen. Briand will Chamberlain bewegen,
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mit ihm die deutschen Forderungen abzulehnen. Andererseits heißt es, Briand werde die Freigabe nur gegen Einführung einer neuen Kontrolle und gegen eine finanzielle _ ' 7 gung bewilligen, doch müßten die bezüglichen Vorschläge vo« Deutschland gemacht und nicht aus Paris gestellt werden. Was geschehen wird, muß abgewartet werden. Einstweilen ist der deutsche Geschäftsträger in Paris dreimal bei Briand gewesen, um die Sachlage zu besprechen. Ein benrerkeas- wertes Resultat ist bisher nicht erzielt worden. Dr. Srveft- mann hat erklärt, daß die Reichsregierung ihrer Außenpolitik treu bleiben und sich weder nach der einen, noch nach d« Seite hin drängen lassen wird.
Kirche und Schule
Richtlinien der preußischen Generalshnodc.
Die preußische Generalsynode nahm Stellung zu dem im März d. J. veröffentlichten Beschluß des Kirchensenats, einem Bericht für die Uebereinstimmung des Religionsunterrichts der Schule mit den Grundsätzen der Kirche. Diese Leitsätze sind vor kurzem dem preußischen Kultusministerium übergeben worden und bilden die Grundlage für d i e Verhandlungen mit den Staate» über die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Kirche und Schule; zugleich ist der Beschluß des Kirchensenats von weittragender Bedeutung im Hinblick auf das k 0 m m e n d e Reichsschulgesetz. Der Erziehungsausschuß hat dem Plenum eine Entschließung überreicht, in der die tzlencralsynode dem Kirchensenat ihre Zustimmung zu den veröffentlichten Richtlinien zum Ausdruck bringt. Generalsuperintendent D. Gennrich erstattete den Ausschußbericht und gab eine eingehende Interpretation der Richtlinien. Nach seinen Ausführungen gab Pfarrer Schubring im ötamen eines Teiles der linken Gruppe der Synode eine Erklärung ab, in der u. a. die Begründung ausgesprochen wird, warum die Forderung der kirchlichen Einsichtnahme in den Religionsunterricht fallen gelassen werden muß. Der Antrag des Ausschusses wurde gegen die Stimmen, die auf feiten be# Vforrers Schu bring flehen, angenommen.