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Nr. 22 (L Blatt) Dienstag, den 21. Februar 1S28
80. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Polizei-Berordnung betr. das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195) wird in Ausführung des § 46 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom i. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirkes Cassel nachstehende Polizeiverordnung erlassen.
§ 1. Das Abbrennen von Grasflachen und Rainen ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.
§ 2. Das Abbrennen von Hecken ist in der Zeit vom i. März bis 31. Juli jeden Jahres verboten und in der übrigen Zeit nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.
§ 3. Das Abbrennen darf in allen Fällen nur durch Personen im Alter von über 14 Jahren vorgenommen werden. Während des Abbrennens müssen stets mindestens zwei Personen im Alter von über 14 Jahren anwesend sein und eS sind die erforderlichen Schutzmaßregeln zu treffen, um ein Uebergreifen des Feuers auf benachbarte Grundstücke, insbesondere auf Wälder, zu verhüten.
§ 4* Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden nach § 46 des Feld- und Forft- polizeigesetzeö vom 1. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Geldstrafe von zehn bis einhundertundfünfzig Mark oder Haft bestraft.
§ 5. Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft; gleichzeitig treten sämtliche das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken regelnden sonstigen Po'.rzeiverordnungen außer Kraft.
Die Vorschriften der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtöbl. S. 104) bleiben unberührt. (A. U. 1367.) Kassel, den 25. Februar 1908.
Der Regierungspräsident.
Polizeiverord««ng betreffend das Beschneiden lebendiger Hecken.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeing Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel nachstehende Polizeivcrordnune erlassen.
§ 1. Das Beschneiden lebendiger Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines jeden Jahres verboten und darf in der übrigen Zeit nur mittels der von der zuständigen Polizeibehörde zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Heckenscheren usw.) vorgenommen werden.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden nach § 34 des Feld- und Forst- polizelgesetzes vom 1. April 1880 (G. S. S. 230) mit Geld- urafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft be-
§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 23 der Po- Kzeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtsblatt Seite 109) außer Kraft. (A. II. 607.)
Kassel, den 25. Februar 1908. Der Reg.-Präsident.
J.-Nr. 1077. Nach § 1. des Jmpfgesetzes vom 8. April (R. G. Bl. S. 31) soll der Schutzpockenimpfung unter- äogen werden:
. 1- Jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburts- W folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem okugnis die natürlichen Blattern überstanden hat.
,2. Jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder Mvatschule mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen 'Unerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das 12. ^bensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeug- >s m den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern über- "anden hat ader mit Erfolg geimpft worden ist.
. Zur Ausführung dieser Bestimmungen haben nach § 8 Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Seite 118/ zunächst:
Die Herren Standesbeamten vollständige und genaue -llen der in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 81. .«er v. Js. geborenen und noch am Leben befindlichen uns et ^T st^e Gemeinde ihres Bezirks besonders aufzustellen o^alsbald hierher einzusenden;
uns o^e Harren Lehrer bezw. Schulvorstände der oben m 2 bezeichneten Unterrichtsanstalten Listen über diejenigen
} Kinder, welche im laufenden Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen, sowie ein Verzeichnis über diejenigen Schüler aufzustellen und hierher einzureichen, für welche der Nachweis der Impfung bisher nicht erbracht worden ist und
3. die Herren Bürgermeister eine Uebersicht über diejenigen Kinder, welche aus anderen Bezirken zugezogen sind, aufzustellen und alsbald hierher einzureichen oder Fehlanzeige zu erstatten.^
Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, diese Verfügung den Herren Lehrern bezw. Leitern der oben unter 2 gedachten Unterrichtsanstalten, sowie denjenigen Standesbeamten, welche nicht zugleich Bürgermeister sind, mit dem Ersuchen bekannt zu geben, für die Anfertiguug und Einsendung der unter 1 und 2 gedachten Listen, zu welchen Formularpapier bereits übersandt worden ist, ungesäumt Sorge zu tragen.
Schlüchtern, den 15. Februar 1928.
Der Kom. Landrat. 3. v.: Zchultheis.
Kreisausschuß.
Berufsberatung und Berufsvermittlung.
J.-Nr. 1881 F. Am 22. Februar d. 3s., morgens 91/2 Uhr, findet in der Aula des Klosters in Zchlüchtern eine Konferenz des Kreislehrervereins mit der Tagesordnung „Berufsberatung und Berufsvermittlung" statt. Auf die Bekanntmachung des Lehrervereins im Rnzei- genteil der Schlüchterner Zeitung vom 16. Februar d. 3s. wird hingewiesen.
Ich halte eine eingehende Besprechung des zur Beratung stehenden Problems für so wichtig, daß ich nicht verfehlen möchte, im Einvernehmen mit dem Rreislehrerverein auch die Herren Pfarrer und Vertreter der Handwerker - und Wirtschaftsvereinigungen ergebenst einzuladen. Anbere Interessierten sind ebenfalls willkommen.
Fchlüchtern, den 16 Februar 192.8.
Der kom. Landrat: Dr. Müller.
Preutz. Katasteramt.
R. 741. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam . gemacht, daß alle bisher ausgesprochenen und noch auszu- sprechenden Stunbungen mit dem Ziele der Niederschlagung der Staatlichen Steuer vom Grundvermögen der Bestätigung des sserrn Vorsitzenden des Berufungsausschusses (Regierungspräsident) bedürfen.
Die Grtsbebörden werden um entsprechende Bekanntgabe ersucht.
Jchlüchtern, den 20. Februar 1928.
Der Vorsitzende des Grundsteuerausschusses: gez. Momsen.
Allgemeine Ortskrankenkasie Gchlüchtern.
Bekanntmachung.
Betr. Befreiungsanzeige zur Erwerbslose n- Versicherung.
Gemäß der Verordnung zur Ausführung über das Rrbeitslosen-Versicherungsgesetz müssen in allen Fällen, in denen die Befreiung von der Zahlung der Erwerbslosenversicherungsbeiträge auch über den 1. April 1928 hinaus auf Grund der vor dem 1. Oktober 1927 gestellten Be= freiungsanträge in Zuspruch genommen werden soll, bis spätestens 28. Februar 1 928 neue Anträge gestellt werden.
Die Formularmuster dazu sind bei der unterzeichneten Rasse vorrätig.
Grundsätzlich sind darnach für alle Rrbeits - und Dienst- und Lehrverhältnisse, die bereits vor dem 1. Oktober 1927 bestanden haben und für die die Befreiungsanträge unter Benutzung der alten Formulare ; gestellt waren, neue R n t r ä g e zu stellen.
Rchlüchtern, den 10. Februar 1928.
Der Vorstand der Rllg. Ortskrankenkasse.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
i Der Entwurf einer Grtssatzung 8er Ztadtgememde Lchlüchtern betr. die Festsetzung der Zahl der Stadtverordneten liegt in der Zeit vom 22. Februar bis einschl. 6. März 1928 zur Einsichtnahme der Gemeindeangehörigen im Rathaus — Dienstzimmer des Stadtinspektors — öffentlich aus.
Schlächtern, den 17. Februar 1928.
Der Magistrat: Fenner.
— Nach einer Meldung eines Berliner Blattes ist als spätester Termin für die Neuwahlen der 20. Mai in Russicht genommen.
— Ruch die Sozialdemokraten haben nunmehr die Wahlkampagne eröffnet und zwar durch eine Rede des Reichstagspräsidenten Löbe in Kiel. Lr setzte sich vor allem für die Fortführung der Friedenspolitik ein.
Die innere Krise.
Um das Arbeitsprogramm. Verhandlungen über Verhandlungen. — Immer nette Tchww. «gleiten. — Eingreifen des Reichspräsidenten. — Eine Kundgebung.
Politische Hochspannung.
Hochspannung in Berlin. In den Sitzungszimmern des Reichstages herrscht Hochbetrieb. Eine Besprechung folgt der anderen. In der Nacht vom Freitag auf Samstag wird bis nach 12 Uhr „getagt . Kabinettssitzung, Fraktionssitzungen, mterfrakttonelle Besprechungen lösen einander ab. Die Laae ändert sich stündlich. Zunächst verhandelte das Reichskabinett über das aufzustellende Notprogramm für den Reichstag. Ein« Einigung darüber wurde schließlich auch erzielt, und zwar auf ungefähr folgender Grundlage: Liquidationsschädengesetz, landwirtschaftliches Hilfsprogramm, dazu Etat und Notetat — diese Aufgaben sollte der Reichstag noch vor seiner Auflösung erledigen.
Der Gesamtmehrbedarf der Ausgaben für dieses Programm gegenüber dem bisherigen Bedarf ist auf ungefähr 158 Millionen berechnet worden, so daß sich die Summe der für die Maßnahmen erforderlichen Kapitalien einschließlich der 200 Millionen Umschuldungskredite für die Landwirtschaft, deren Beschaffung die Regierung unterstützen wird, auf etwa 860 Millionen stellen. Der Anteil der dauernden Ausgaben des Programms beträgt 133 Millionen Mark. Nach den Erklärungen, die der Reichsfinanzminister den Parteien abgegeben hat, will die Negrerung die 158 Millionen durch Erhöhung der Zolleinnahmen hereinbekommen. Sie sind jetzt mit 1050 Millionen Mark angesetzt. Der Reichsfinanzmmister rechnet mit einem Mehrauskommen von 200 Millionen Mark.
Mit diesem Arbeitsprogramm trat das Kabinett noch in der Nacht an die Regierungsparteien heran, die aber
einzelne Änderungsanträge
dazu stellten. Man konnte in der Pacht natürlich nicht mehr darüber .hcSZittieten, und so wurden die Verhandlungen nach Mitternacht abgebrochen.
Am andern Morgen verhandelte Vizekanzler Hergt mit den Demokraten, die bekanntlich zur Opposition gehören. Sie hatten schon vorher erklärt, daß sie Wert darauf legen müßten, in das Notprogramm auch ein Kleinrentnerversorgungsgesetz aufzunehmen.
Da auch unter den Regierungsparteien selbst noch feine volle Uebereinstimmung herrschte, rechnete man nicht mehr mit einem Zustandekommen des Arbeitsprogramms.
Ei« neuer Schritt des Reichspräsidenten.
Das Reichskabinett trat sodann mittags 12 Uhr zu entscheidenden Beratungen zusammen. Wie man erfährt, nahm an den Kabinettsverhandlungen auch Staatssekretär Meißner teil.
yn parlamentarischen Kreisen verlautet, daß Staatssekretär Meißner im Auftrage des Reichspräsidenten dem Reichskabinett bedeutet hatz daß der Reichspräsident entscheidenden Wert auf die parlamentarische Beratung der in dem Notprogramm vorgesehenen Maßnahmen legt, so daß die Neuwahlen dann im Mai ftattfindeu könnten.
Kundgebung der Reichsregierung.
Die Reichsregierung Veröffentlicht folgende Kundgebung:
Die Reichsregierung hat den Parteien für die Verhandlungen des Reichstages bis zum Ablauf des Etatsjahres ein Notprogramm vorgelegt. Sie legt auf seine restlose Durchführung zur Wirksammachung der vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidendes Gewicht. Sie wird nach Erledigung des Programms — selbstverständlich auch für den Fall seines Scheiterns — die Auflösung des Reichstages vom Herrn Reichspräsidenten erbitten. Die Regierung wird ihrerseits alle Vorkehrungen treffen, um Neuwahlen spätestens in der zweiten Hälfte des Mai zu ermöglichen. Sollte wider Erwarten zur Durchführung von Restpunkten des Programmes der Reichstag über das Ende des Etatsjahres hinaus beraten müssen, so fordert die Reichsregierung, daß hierfür int Reichstage die geschäftsmäßigen Voraussetzungen geschaffen, die Verhandlungen aber so geführt werden, daß der von chr in Aussicht genommene späteste Wählte rmiu eingehalten werden kann.
Der Herr Reichspräsident hat der Reichsregierung kuud- getan, daß er aus vaterländischem Interesse mit ihr der restlosen Durchführung des Notprogrammes m sschlaggcbende Bedeutung bermitzt und daß er einen dem Bo haben der Reichsregierung entsprechenden Auflösungstermin in Aussicht nehmen wird.
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Der Preußische Landtag löst sich gleichfalls auf.
Der Preußische Landtag beschloß in seiner heutigen Sitzung, sich hinsichtlich der Auflösung den Beschlüssen des Reichstages anzuschließen. Der 25. März als Wahltermin würde aus technischen Gründen nicht in Frage kommen. Als Termin käme nach Ansicht des Aeltestenrates frühestens der 22. April in Frage. Der Preußische Landtag hat sich bis zum 1. März vertagt.' Inzwischen sollen die Ausschüsse die einzelnen Etats weiter vorbereiten.