Einzelbild herunterladen
 

-emkuno Verlag: H.Strüqa» Svyae* <Sesth6fi--^^aimhofstr.ö * ^ernfpv.Nr.^ * Postschecks Iraul^urtaAl.r^r«>

Nr. 23 Donnerstag, den 23. Februar 1928 89. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

B. II. Nr. 1048. (Es ist uns ausgefallen, daß die An= träge auf Gewährung einmaliger Ergänzungszuschüsse viel­fach mit verhältnismäßig geringen Kosten baulicher Wieder- - Herstellungen und der Beschaffung von Lehr- und Lern- ' Mitteln begründet werden. Wir ersuchen deshalb die Herren Landräte, die Schulverbände gefälligst erneut auf die ein­schlägigen Bestimmungen hinzuweisen, deren sorgfältige Be­achtung die Schulverbände vor unvorhergesehenen und nicht tragbaren Ausgaben bewahrt.

Nach § 13 v. U. G. sind die Mittel für Kleine bauliche Reparaturen gleich den übrigen laufenden Schulunterhal- - tungskosten in einer den örtlichen Verhältnissen entsprechen­den Höhe in jedem Schul-haushaltsetat bereitzustellen. Ge- = maß B I § 2 bezw. B II § 19 b ber Dienstanweisung für ; die Schulvorstände vom 25. März 1912 (Kellner, Zchulbe- ; stimmungen S. 149) ist die Aufstellung des Haushaltsplanes i sorgfältig vorzubereiten und zu diesem Zweck im Laufe des Monats Dezember eine Besichtigung des Schulanwesens | vorzunehmen. In der Niederschrift über den Befund sind ? alle Mängel, die zu beseitigen sind, sowie alle Erweiterungen der Schulgeräte und Lehrmittel, die nötig geworden sind, zu s verzeichnen. Aisbann sind die Arbeiten und Anschaffungen | der Dringlichkeit nach zu ordnen und sofern die erforder- [ lichen Beträge in einem Jahre nicht aufgebracht werden können angemessen auf mehrere Jahre zu verteilen.

Für die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lern- mitteln ist das gleiche Verfahren in unserer Verfügung vom 6. September 1924 B I 7395 a (Amtl. Schulblatt S.77) vorgesehen. Wenn der dort angeordnete Beschaffungsplan gewissenhaft aufgestellt und durchgeführt wird, können die 5chulverbände nicht in Geldschwierigkeiten geraten.

Rassel, den 13. Februar 1928.

Regierung, Abt. für Kirchen- unD Schulwesen, gez. Dr. Rüchen.

*

I .-Nr. 1405. Die vorstehende Verfügung wird den Herren Bürgermeistern und Schulverbandsvorstehern zur Beachtung mitgeteilt. Die Dienstanweisung für die Schul- vorstände vom 25. März 1912 ist dem Amtl. Schulblatt Nr. 4/1912 als Anlage beigefügt.

Wo die Besichtigung des Schulanwesens noch nicht stattgefunden hat, ist sie alsbald nachzuholen.

Schlüchtern, den 20. Februar 1928.

Der Kom. Landrat: Dr. Müller.

Bekanntmachung.

Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der M § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (Preuß. Teseß-Sammlung S. 53.) bezeichneten Arten erlöschen nach § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 30. April 19 2 9, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasser- buch beantragt worden ist.

Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes aufrechterhalten geblieben sind:

1) das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch ober unterirdisch, un­mittelbar ober mittelbar abzuleiten,'

2) Wasser ober andere flüssige Stoffe oberirdisch ober unterirdisch, unmittelbar ober mittelbar einzuleiten,'

3) den Wasserspiegel zu senken oder zu heben, nament­lich durch Hemmung des Wasserablaufs eine dau­ernde Ansammlung von Wasser herbeizuführen-

4) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilben;

5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö­ßerer Bedeutung herzustellen,-

6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten an­zulegen.

, Im Grundbu ch eingetragene Rechte erlö= nicht.

Roch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol- W Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks- "Usschnß in Rassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei- ochörde schriftlich ober zu Protokoll zu stellen. Nähere Auskunft erteilen die Kulturbauämter in Rassel und Fulda, Iowie der Bezirksausschuß in Rassel.

Rassel, den 5. Februar 1928.

^ Vorsitzende des Bezirksausschusses. I. v.: gez. Bickell. ^-".-Nr. 195/28.

*

I.-Nr. 1330. vorstehende Bekanntmachung wird hier- veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma- Mng alsbald in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und Kerbei auf die Bedeutung der Eintragung der Wasserrechte Sonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Per­

sonen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Schlüchtern, den 20. Februar 1928.

Der kom. Landrat: Dr. Müller.

Bekanntmachung.

Betrifft Verkauf eines Ebers.

Am Montag, den 27. Februar d. Is. nachmittags 2 Uhr wird im Hofe des ßädtischen Unwesens, Fuldaer- straße 47, ein Eber zum Schlachten öffentlich verkauft. Bedingungen werden im Termin bekannt gegeben. Schlüchtern, den 21. Februar 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Das MSgabegeseh.

Annahme im amerikanischen Senat.

Das Gesetz über die Rückgabe des während des Krieges in Amerika beschlagnahmten deutschen Eigentums hat nun­mehr den Senat passiert. Wie aus Washington gemeldet wird, beriet der Senat viereinhalb Stunden über die Freigabebill, insbesondere über den Antrag des Senators Fletcher, die Ent­schädigung für deutsche Schiffe und Patente von 100 aus 75 Millionen Dollar herabzusetzen. Dieser sowie alle anderen Abänderungsanträge wurden abgelehnt.

Darauf wurde die Freigabebill ohne namentliche Abstim­mung in der vom Senatsausschuß vorgeschlagenen Form au- genomiuen. Es tritt nunmehr eine Konferenz von Delegierten beider Häuser des Kongresses zusammen, um über die vom Senatsausschuß an der Vorlage vorgenommenen Aenderungen zu beraten. In Kreisen des Ausschusses wird angenommen, daß die Bill am Freitag in beiden Häusern endgültig ver­abschiedet werden kann.

Die Aussperrung auf 29. Februar verschoben. -

Der Schiedsspruch für Mitteldeutschland verbindlich.

In dem Lohnstreit der mitteldeutschen Metallindustrie hat der Neichsarbeitsminister die Schiedssprüche vom 18. Febr. 1928 im öffentlichen Interesse für verbindlich erklärt.

Der Gesamtverband deutscher Gesamtindustrieller teilt mit: Die Schiedssprüche im Arbeitsstreit der mitteldeutschen Metallindustrie sind gegen den Willen beider Parteien vom Reichsarbeitsminister im öffentlichen Interesse von Amts wegen für verbindlich erklärt worden. Die Arbeitgeberschaft wird selbstverständlich alle juristischen Konsequenzen aus der Verbindlichkeitserklärung ziehen und soweit das technisch mög­lich ist, die Arbeitnehmer, ohne Maßregelungen vorzunehmen, toterer einstellen.

Da mehrfach von Gewerkschaftsseite und in der Arbeit­nehmerpresse zum Ausdruck gekommen ist, daß möglicherweise der Kampf durch die Verbindlichkeitserklärung noch nicht be­endet würde und infolgedessen damit zu rechnen ist, daß die Arbeit im mitteldeutschen Strekkgebiet nicht oder nicht in vollem Umfange wieder ausgenommen wird, hat der Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller beschlossen, den Aussperrungs- termin aus Mittwoch, den 29. Februar d. I., d. h. mit Arbeits­schluß, zu verschieben.

In einem Berliner Juwelengeschäft entwendete zu einer Zeit regen Geschäftsganges ein Ladendieb einen mit 30 Brillanten und 32 Diamanten besetzten Damen-Platinring, der 70 000 Mark wert ist. Von dem Dieb fehlt jede Spur.

Der Fernsprechverkehr zwischen Stockholm und den Ver­einigten Staaten von Amerika samt Kuba wurde eröffnet.

Wie aus Genf gemeldet wird, sind die Versuche der Ver­treter der Sowjets, von Schweizer Finanzinstituten Kredite zur Bezahlung der gekauften Jndustrieprodukte zu erhalten, gescheitert.

Wie Havas aus Lissabon berichtet, teilt das Ministerium des Innern mit, daß die Polizei in den Geschäftsräumen der Ge­werkschaft der Eisenbahnangestellten in Barciro Bomben entdeckt und verschiedene extremistische Agitatoren verhaftet habe.

Die panamerikanische Konferenz in Havauna hat sich vertagt.

Im amerikanischen Repräsentantenhause wurde ein Gesetz angenommen, das Müttern und Witwen von Kriegsteilnehmern, die auf europäischen Friedhöfen beerdigt sind, ermöglichen soll, auf Kosten der Regierung die Gräber zu besuchen.

Das afghanische Königspaar wurde am Dienstag Abenb beim Ueberschreiten der deutschen Grenze in Weil- Leopoldshöhe von Hegierungsoertretern feierlich em­pfangen.

Der amerikanische Gelmagnat harry Sinclair ist wegen Beamtenbestechung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Der Angeklagte Paul Rrantz ist wegen verbotenen Waffentragens zu drei- Wochen Gefängnis verurteilt, im übrigen aber freigesprochen worden J

Sie letzten Mützen des ReiEslü^s.

(Von unserm parlamentarischen Mitarbeiter.)

Die Gefahr einer Plötzlichen Auflösung des Reichs- tages ist durch das abermalige entschiedene Eingreifen des Reichspräsidenten von Hindenburg in letzter Stunde noch einmal abgewendet worden. Die staatspolitische Einsicht hat wider Erwarten doch noch einmal über die pur- teiegoistischen Wünsche gesiegt. Im Reichstag hat sich eine Mehrheit gefunden, die bereit ist, im Sinne des Hinden- burg-Briefes vor der Auflösung die wichtigsten gesetzgebe. rischen Aufgaben zu erledigen. Dazu gehören der Etat für 1928, der Nachtragsetat für 1928 und das sogenannte Rot­programm, das nach endlosen Verhandlungen zwischen der Regierung und den Parteien vereinbart worden ist. Ob­wohl eine feste Regierungskoalition im Reiche nicht mehr besteht, haben sich doch die bisherigen Regierungsparteien jetzt noch zusammengefunden in dem Entschluß, das von der Regierung vorgelegte Gefamtprogramm durchzuführen.

Die bisherigen Oppositionsparteien, Sozialdemokraten und Demokraten, haben gleichfalls ihre Bereitwilligkeit zum Ausdruck gebracht, an derErledigung dresesProgramms mitzuwirken. Allerdings haben die Redner der Opposition am Samstag kkür erkennen lasten, daß diese Bereitwillig- keitserklärung nicht bedeutet, daß sie sich mit dem RotpLo. grainm der Regierung voll und ganz identifizieren. Die Opposition hat zwar erklärt, daß sie davon absehen »volle, Agitationsanträge zu stellen. Sie hat aber sehr entschieden sich das Recht vorbehalten, sehr maßgebliche Abänderungs- anträge zu einzelnen Punkten des Notprogramms zu stellen. Die Sozialdemokraten sind der Ansicht, daß das Agrarprogramm zu weit geht und daß es einseitig auf die Wünsche des ostelbischen Großgrundbesitzes abgestellt ist. Die Demokraten bemängeln in dem sozialen Pro- gramm, daß die Kleinrentner zu kurz gekommen sind. Aus dieser Einstellung der Opposition gegenüber dem Notpro- KkMM lw «r^ Amständerr der Durchführung .cs Pro­gramms im ganzen wieder große Gefahr erwachsen. Diese Gefahr ist umso größer, als es keinem Zweifel unterliegen kann, daß auch zwischen den bisherigen Regierungsp.-r- teien die Gegensätze in einzelnen Punkten des Not­programms durchaus noch nicht ausgeglichen sind.

Es kommt jetzt darauf an, zu welchen taktischen Maß­nahmen sich das Kabinett entschließt, um das schwer be- ladene Schifflein ihres Programms in den rettenden Ha­fen zu steuern. Das Kabinett hat eine Woche Zeit, um diefe Maßnahmen vorzubereiten. Die Regierung betrachtet bekanntlich das Rotprogramm lind die Ctatserledigung als ein geschlossenes Ganzes, und sie besieht auf der restlosen Durchführung dieses Programms. Hin zu verhindern, daß einzelne Parteien aus der Notgemeinschaft, die sich im Reichstag jetzt gebildet hat, ausbrechen, wenn diejenigen Punkte erledigt sind, auf die es den betreffenden Parteien vor allem ankommt, wird der Gedanke erwogen, die noch zu erledigenden Etats und die einzelnen Punkte des Not- Programms in einem sogenannten Mantelgesetz zusammen- zufassen. Dadurch würde erreicht, daß die im einzelnen be- schlossenen Hilfsmaßnahmen nur dann in Kraft treten, wenn auch der Etat und der Nachtragsetat verabschiedet werden. Es wäre in der Tat zu begrüßen, wenn die Regierung sich zu einem solchen Vorgehen entschließen würde. Denn die Konfliktsstoffe, die das ganze Werk doch noch zum Scheitern bringen können, sind auch heute noch in Hülle und Fülle vorhanden, und es samt nicht geleugnet werden, daß bei ver­schiedenen Parteien trotz aller Loyalitätserklärungen der heimliche Wunsch vorhanden ist, die kommenden Verhand­lungen zu benutzen, um sich eine möglichst günstige Position für die Neuwahlen zu schaffen.

Was die zeitliche Durchführung des Programms angeht, so hat die Regierung bekanntlich als äußersten Mahltermin für die Neuwahlen einen Sonntag in der zweiten Hälft»- des Mai in Aussicht genommen. Dieser Wahltermin soll auch dann noch dem Willen der Regierung und des Reichs­präsidenten eingehalten werden, wenn es nicht möglich sein sollte, das Programm im Reichstag bis zum Ablauf des Etatsjahres, d. h. bis zum 1. April, durchzubringen. Falls das nicht möglich sein sollte, will die Regierung den Reichs­tag evtl. noch bis Ostern Zusammenhalten. Inzwischen werden aber bereits, unabhängig von dem Verlauf der Ver- Handlungen im Reichstag, die technischen Vorvereitungen für die Neuwahlen im Reichsinnenmmisterium durchgeführt werden. Da aber alle Parteien ein gemeinsames Interesse daran haben, möglichst bald für die Wahlagitation frei zu werden, ist man in parlamentarischen Kreisen der Ansicht, daß die Parteien einer möglichst raschen Erledigung des Programms sich nicht entgegenstellen.

Die Neubesetzung des britischen Botschafterpostens in Berlin.

London, 22. Februar. Der diplomatische Berichterstatter desDaily Telegraph" schreibt, in diplomatischen Kreisen werde allgemein erwartet, daß der gegenwärtige Botschafter in Madrid, Sir Horaee Rumbold, den freigewordenen Ber- liner Botschafterposten erhalten wird. Ferner würden als mögliche Kandidaten bezeichnet die britischen diplomatische» Vertreter in Rom, Brüssel und Peking.