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Nr. 24

1. Blatt.

Samstag, der» 25. Februar 1928

80. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Bekanntmachung.

Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der im § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. Gesetz-Sammlung S. 53.) bezeichneten Arten erlöschen nach § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 3 0. April 192 9, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasser» buch beantragt worden ist.

Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes aufrechterhalten geblieben sind:

1) das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, un­mittelbar oder mittelbar abzuleiten,'

2) Wasser oder andere flüssige, Stoffe oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar einzuleiten;

3) den Wasserspiegel zu senken oder zu heben, nament­lich durch Hemmung des Wasserablaufs eine dau­ernde Ansammlung von Wasser herbeizuführen,'

4) Häfen urld Stichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden,'

5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö­ßerer Bedeutung herzustellen'

6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten an» Zulegen.

3 m Grundbu ch eingetragene Rechte erlö­schen nicht.

Roch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol­chen Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks­ausschuß in Rassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei­behörde schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Nähere Auskunft erteilen die Kulturbauämter in Rassel und Fulda, sowie der Bezirksausschuß in Rassel.

Rassel, den 5. Februar 1928.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. v.: gez. Bickell. B.A-Ilr. 195/28.

*

3. »Hr. 1530. vorstehende Bekanntmachung wird hier­mit veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma­chung alsbald 'in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Wasserrechte besonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Per­sonen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Schlüchtern, den 20. Februar 1928.

Der kom. Landrat: Dr. Müller.

3. =Hr. 1467. 3n der Gemeinde Ulmbach ist die Zchaf- räude wieder erloschen.

Schlüchtern, den 23. Februar 1928.

Der kom. Landrat. 3. V.: Schultheis.

3. «Hr. 1186. Die (Ortspolizeibehörden und Landjäge­reiämter mache ich auf die im Regierungsamtsblatt Nr. 6/28 veröffentlichte Polizeiverordnung, betr. Ueberfliegen von geschlossenen (Ortschaften und Menschenansammlungen, besonders aufmerksam.

Sd)lüd)tern, den 22. Februar 1928.

Der kom. Landrat. 3. v.: Schultheis.

Kreisausschuß.

I.-Nr. 1889 F. 3n der Landestaubstummenanstalt zu homberg findet am 3. März d. 3s. ein unentgeltlicher Sprechtag für Sprachgestörte durch den Facharzt für Sprach- störungen, Herrn Dr. med. Höpsner in Rassel statt.

Sprachgestörte, die die Beratung des Facharztes in An» fpruch nehmen wollen, werden ersucht, dieses spätestens 8 Wochen vor dem Sprechtag dem Rreiswohlfahrtsamt mitzuteilen unter Angabe von Namen, Wohnort und Ge­burtstag, ferner zu welchem Sprechtag sie sich in Homberg einfinden werden.

Schlüchtern, den 17. Februar 1928.

Rreiswohlfahrtsamt: Dr. Müller.

Allg. Ortskrankentasfe Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Lei der Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer im Vor­stände am 22. Februar 1928 sind gewählt worden:

a. als Vertreter:

1. Abam Kraus, Maschinist, Sterbfritz,

2. Johannes Müller, Haumeister, Steinau,

3. Tornel Fensterer, Färber, Soden,

4. Georg Stoppel, Steinarbeiter, Bellings,

5. Jean Walther, Buchdrucker, Schlüchtern,

6. Johannes Rohlhepp, Wegewärter, Gundhelm.

b. als Stellvertreter:

1. Johannes Euler I., Weber, Herolz,

2. Christian Sperzel, Maschinenschreiner, Salmünfter,

3. Ullrich Möller, Maurer, Elm,

4. Heinrich Röll, Waldarbeiter, Marjoß,

5. Anton Gerlach, Werkmeister, Altengronau,

6. Raspar Beringer, Waldarbeiter, Neuengronau,

7. Ronrad Blum, Holzarbeiter, Steinau,

8. Georg Bernges, Lagerarbeiter, Schlüchtern,

9. Johannes Blum IV., Stein Arbeiter,. Gundhelm,

10. Wilhelm Heilmann, Waldarbeiter, Bellings,

11. Georg Noll, Steinarbeiter, Lckardroth,

12. Johannes Traband, Buchdrucker, Schlüchtern.

'Die Gültigkeit dieser Wahl kann innerhalb 8 Tagen nach der Bekanntmachung dieses Ergebnisses angefochten werden. Anfechtungen sind beim Versicherungsamt (Land­ratsamt) anzubringen, das Versicherungsamt entscheidet über die Anfechtungen.

Schlüchtern, den 22. Februar 1928.

Der Vorstand der Allgemeinen (Ortskrankenkasfe für den Kreis Schlüchtern: Preiß, Vorsitzender.

Der Nachtragsetat.

Berlin, 24. Februar. Der Nachtragsetat für das laufende Etatsjahr, der in Höhe von etwa einer halben Milliarde Mark bereits mehrfach angekündigt worden ist, ist jetzt dem Reichs- Tat zugeleitet. Ein Posten dieses Nachtragsetats sieht eine einmalige Ausgabe in Höhe von sieben Millionen Mark beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung für die Abwicklung der Verpflichtungen betreffend die Phoebus-Film A.-G." vor. We'tere Verbindlichkeiten in Höhe von 3,2 Millionen werden noch angekündigt. Im übrigen enthält der Nachtragsetat für die Gehalts- und Lohnerhöhungen sowie die Erhöhung der Ruhegehälter und Kriegsrenten insgesamt 172 Millionen Mk.

Der amerikanische Autorennfahrer Frank Lockhart in Flo­rida versuchte den von Campbell aufgestellten Welt-Schnelligkeits­Rekord mit seinem Stutz-Rennwagen zu brechen. Als Lockhart eine Stundengeschwindigkeit von etwa 225 englische Meilen erreicht hatte, überschlug sich sein Wagen in der Luft und stürzte in den Ozean. Der Rennfahrer trug schwere Verletzungen davon.

Von Woche zu Woche.

Von Argus.

Vor acht Tagen ließ sich noch nicht übersehen, ob und wie die innere Krise im Reich gelöst weichen könne. Heute ist sie schon beinahe vergessen. So raschlebig ist unsere ^eit Weil der Reichstag eine Woche Ferien gemacht hat, denkt man taum mehr an die schweren politischen Auseinandersetzungen, die wochenlang die Defferrtlichkeit beschäftigten. Aber die jetzige Ruhe ist nur die vor dem Sturm. Man hat sich im Reichstag auf ein sogenanntesNotprogramm" geeinigt, das bis Ende März erledigt werden soll. Dann soll aufgelöst werden. In der zweiten Hälfte des Mai sollen Neuwahlen sein. Vielleicht aber steht dieses ganze schöne Programm nur auf dem Papier. Vielleicht beginnt der Wahlkampf schon in der nächsten Woche beim Wiederzusammemritt des Reichstags. Das würde natür­lich die sachlichen Erörterungen des Etats und der im Not­programm vorgesehenen Maßnahmen zugunsten der Landwirt­schaft und der Rentner gefährden und müßte unter Umständen zu einer vorzeitigen Reichstagsauflösung führen. Was wir sehr bedauern würden. Man will die einzelnen Vorlagen des Not­programms durch ein sogenanntesMantelgesetz" miteinander verbinden, d. h. diese Vorlagen als zusammenhängendes Gan- zes erklären, die nur zusammen angenommen oder abgelehnt werden können. Die kommende Woche wird den Beginn der Auseinandersetzungen über das Notprogramm bringen. Es wird sich dann bald zeigen, ob es durchgeführt werden kann.

Erfreulich ist, daß der R i e s e n k a m p f in der Metallindustrie vermieden wird: in Mitteldeutschland wird die Arbeit auf Grund des neuen Schiedsspruches wieder ausgenommen. Und die Durchführung des Aussperrungs­beschlusses für das übrige Reich ist vorläufig vertagt, wird aber dann, wie anzunehmen ist, ganz aufgehoben.

Der Prozeß Krantz hat mit der Freisprechung des Angeklagten geendet. Die Gerichtsverhandlung hat das größte Interesse in der Oeffentlichkeit gesunden: ungeheurer Andrang des Publikums, ausländische Studienkommissionen von Ge­lehrten. ft"ltcnlaNge Prozeßberichte in der Poesie. Es war eine richtig Sensation. (Berlin hat immer Sensationen: einmal Sechstagerennen, dann Lombardhausskandal, jetzt Krantz- Prozeß!) Freilich hätte diese Schülertragödie, die zwei junge Menschenleben kostete, zu ernst, zu furchtbar sein sollen, um als Nervewkitzel für ein sensationslüsternes Publikum zu dienen. Der Fall warf grelle Schlaglichter auf die sittlichen Zustände unserer Zeit. Nicht nur soweit es sich um einen Teil der Jugend handelt. Nein: was soll aus einer Jugend werden, die sich selbst überlasten bleibt, die von niemandem zur Pflichterfüllung, zur Arbeit angehalten wird? Man braucht sich wahrlich nicht darüber zu wundern, wenn solche Erziehung oder vielmehr Nichterziehung derlei Früchte zeitigt, wie sie im Krantz-Prozeß zu sehen waren. Der alte hausbacken« Satz, daß die Jugend zum Lernen da sei, wird heutigen Tages vielfach als überholt betrachtet und verlacht. Er bleibt trotzdem wahr. Eltern und Erzieher sollten ihn im Zusammenhang mit dem Krantz-Prozeß wieder hervorholen. Das ist die Lehre aus den traurigen Bildern, von denen die Gerichtsverhandlung den Schleier lüftete.

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Der König und die Königin von Afghani­stan machen in" Berlin eine offizielle Staatsvisite. Großer Empfang mit Ehrenkompagnie, Spalierbildung, Fahnen und Girlanden, dann Festessen mit Trinksprüchen usw. usw. (Was übrigens die Trinksprüche anlangt, wird es die Antialkoholiker interessieren, daß der König, der als Mohammedaner keinen Wein trinkt, seinen Toast auf den Reichspräsidenten und das deutsche Volk mit Wasser ausbrachte:Ich trinke dieses reine Wasser auf das Wohl......!") Man darf in dem Besuch aus Afghanistan wohl mehr sehen als einen Höflichkeitsakt. Afghanistan ist ein aufstrebendes Land. Sein Herrscher ist ein durchaus niobern denkender Mensch, der deutsche Ingenieure und deutsche Lehrer berufen hat und von ihrer Arbeit, wie er

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