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Nr. 27
(1. Blatt)
Samstag, den 3. März 1928
80. Iahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Kreisausschuß.
Ordnung betr. die Erhebung einer Zagdsteuer im Kreise Gchlüchteru.
Aus Grund der §§ 6, 16, 17 und 20a des Kreis- und provinzialabgabengesetzes vom 23. April 1906 in der Fassung der Novelle vom 26. August 1921 (®.S. Seite 495) und des Nreistagsbeschlusses vom 26. November 1927 wird für den Kreis Sd; lüstern nachstehende Steuerorbufung erlassen:
§ 1.
Iagdsteuerpflichtig ist jeder, der auf Grundstücken, die im Kreise Schlüchtern belegen sind, das Jagdrecht ausübt, oder durch Dritte ausüben läßt.
§2.
Die Steuer beträgt jährlich 10 v. h. des Pachtzinses. Haben die Iagdberechtigten ihren Wohnsitz nicht im Kreise, so erhöht sich die Steuer aus 20 v. H. des Pachtpreises. Soweit es sich um Jagdberechtigte mit ständigem Wohnsitz außerhalb des deutschen Neiches handelt, erhöht sich die Steuer auf 60 v. h. des Pachtpreises. Kommen erhöhte Sätze nur für einen Teil der Iagdberechtigten an einer gemeinsamen Jagd in Betracht, so wird der Steuer für diese Iagdberechtigten der Pachtzins zugrunde gelegt, der ihrem Anteilverhältnis an der Jagd entspricht, wird von einem Jagdpächter, der seinen Wohnsitz im Kreise Schlüch- tern hat, die Ausübung der Jagd ganz oder teilweise an einen Auswärtigen abgetreten, so treten die vorstehend für Letzteren genannten erhöhten Steuersätze in Kraft.
Als Pachtpreis gilt das vom Pächter auf Grund des Pachtvertrags zu entrichtende Pachtgeld einschließlich etwaiger Nebenleistungen. Der Geldwert der letzteren wird, soweit erforderlich, vom Nreisausschuß nach Anhörung eines von ihm zu benennenden geeigneten, Sachverständigen Mt- gestellt.
Bei nicht verpachteten Jagden gilt als Pachtpreis der Preis, der nach der Beschaffenheit der Jagd unter Berücksichtigung aller den Pachtpreis beeinflussenden Umstände gewöhnlich bei einer Verpachtung zu erzielen wäre; unge- • wöhnliche nicht in der jagdlichen Eignung begründete Preis- verhältnisse sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Bei der Lchätzung des Preises sind erforderlichenfalls Sachverständige hinzuzuziehen. Bei glaubhaften Nachweis der tatsächlichen Noheinnahme aus der Jagd hat auf Antrag des Steuerpflichtigen diese Noheinnahme als Pachtpreis zu gelten. Der Antrag muß unter gleichzeitiger Führung des glaubhaften Nachweises spätestens im Linspruchsverfahren gestellt werden. Zur Noheinnahme gehört nach Maßgabe des jeweiligen Marktpreises auch der Wert des erlegten wildes, das nicht verkauft ist. Der Nachweis der tatsächlichen Noheinnahme ist durch Vorlage von Jagd- oder Schußbüchern zu führen. Lr gilt durch diese Vorlage als erbracht, wenn die Führung der Bücher und die Person des Jagdberechtig- ten Zweifel an der Nichtigkeit der Eintragungen ausschließen. 2m übrigen entscheidet der Nreisausschuß nach seinem Ermessen, ob der glaubhafte Nachweis geführt ist.
Ausnahmsweise kann der in Absatz 3 Satz 1 bezeichnete preis auch bei verpachteten Jagden als Pachtpreis Zugrunde gelegt werden, wenn das im vertrage ausbedungene Pachtgeld einschließlich der Nebenleistungen offensichtlich niedriger als dieser preis ist.
Die Ausübung der Jagd in nichtverpachteten Jagden des Staates bleibt steuerfrei.
§4.
. Der Nreisausschuß kann für einzelne Fälle Steuern, peren Einziehung nach Sage der Sache unbillig wäre, ganz dder zum Teil erlassen oder in solchen Fällen die Erstattung oder Anrechnung bereits entrichteter Steuern verfügen.
§ 5.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tage desjenigen ualendervierteljahres, in welchem die Voraussetzung des 8 1 eingetreten ist. Sie endet mit dem letzten Tage desjeni- 9en Naiendervierteljahres, in welchem die Voraussetzung
§ 1 weggefallen ist. Bei Weiterverpachtung einer ^agd wird die gezahlte Steuer angerechnet, wenn und insoweit die Vorschriften über Anfang und Ende der Steuer» Pflicht eine zeitweilige Doppelbesteuerung zur Folge haben.
§ 6.
Die Jagdberechtigungen auf Grundstücken des Kreises binnen 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Steuer» Ordnung vom Steuerpflichtigen dem Nreisausschuß unter Beifügung des Pachtvertrages zur Besteuerung anzuzeigen.
, Im übrigen sind Anfang und Ende der Steuerpflicht sowie alle Ereignisse, die eine Abänderung der Veranlagung gingen, insbesondere weiterverpachtungen, innerhalb 2 Wochen nach ihrem Eintritt dem Nreisausschuß zur Kennt» nis ZU bringen.
§ 7.
- Die Veranlagung erfolgt durch den Nreisausschuß mittelst schriftlichen Veranlagungsschreiben, bei mehrjähriger Steuerpflicht für jedes Steuerjahr besonders.
§8.
Die Steuer ist in vierteljährlichen Raten im voraus am 1. jeden Naiendervierteljahres an die Nreiskommunal- Kasse zu zählen.
Mehrere Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Haften für die Steuer als Gesamtschuldner.
Steuern, die innerhalb eines Monats nach der Fälligkeit nicht bezahlt sind, unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach Maßgabe der Verordnung vom "15. November 1899 (®.S. Seite 545) ' in der Fassung der Verordnung vom 29. April 1921 (®.S. Seite 381).
§9.
Gegen die Heranziehung der Steuer steht dem Steuerpflichtigen binnen einer Frist von 4 Wochen der Einspruch bei dem Nreisausschuß zu, und gegen dessen Beschluß innerhalb einer Frist von 2 Wochen die Klage im Verwaltungs- streitverfahren.
Durch Einspruch und Klage wird die Verpflichtung zur Zahlung der Jagdsteüer nicht aufgeschoben.
8 io.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung unterliegen, soweit nicht besondere Vorschriften Platz greifen, einer Strafe bis zu 150.— X#.
§ 11.
Die Steuerordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Schlüchtern, den 6. Dezember 1927.
Der Nreisausschuß des Kreises Schlüchtern.
I.-Nr. 760 N. A. vorstehende Jagdsteuerordnung, zu welcher der Bezirksausschuß in Nassel die Genehmigung und der ^err Oherpräsidenf tze.r._^rLSiyz Hessen-Nassau Lie _Su- äm?,.una bis zum 31. März 1930 ereilt hat, wird hiermit veröffentlicht.
Schlächtern, den 27. Februar 1928.
Der Vorsitzende des Nreisausschusses: Dr. Müller.
; LI.-Nr. 2309 F. Der Herr Sandeskrüppelarzt (Spe» zialarzt für Orthopädie) wird am Sonnabend, den 1 0. März, von vormittags 9 Uhr ab, im hiesigen Nreishause (Nreistagssaal) Sprechstunde abhalten.
Ich mache die Eltern und Vormünder der mit einem Nrüppelleiden behafteten Ninder, sowie auch die Herren Schulleiter aufmerksam und empfehle dringend, den alljährlich nur einmal stattfindenden Sprechtag dieses Spezialarztes recht zahlreich zu besuchen. Die ärztliche Beratung ist kostenlos.
Die Herren Vormundschaftsrichter und Aerzte, sowie die Gemeindeschwestern, die eine persönliche Nücksvrache wünschen, bezw. sich für dieses Gebiet der Gesundheitsfürsorge interessieren, werden zu dem Sprechtag ergebenst eingeladen.
Schlüchtern, den 27. Februar 1928.
Nreiswohlfahrtsamt.
Städtische Lateinschule Schlüchtern.
(Sexta bis Obertertia einschließlich, Lehrplan des Reform» realgymnasiums bezw. der Oberrealschule.)
Die Anmeldungen von Schülern und Schülerinnen für sämtliche Klaffen zu Ostern d. 3s. werden noch bis zum 23. März von dem Unterzeichneten mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Dabei sind Geburtsschein und Impfschein bezw. Wiederimpfschein, sowie das Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule einzureichen. Das Abgangs» Zeugnis Kann auch bei der Aufnahmeprüfung vorgelegt -werden. Die Aufnahmeprüfung für die Klaffen Quinta bis Obertertia findet am 17. April d. 3s., vormittags 9 Uhr statt. Die Seit der Aufnahmeprüfung für Sexta wird noch bekannt gegeben.
Schlüchtern, den 29. Februar 1928.
Der Leiter der Städtischen Lateinschule: Dr. Fenner, Studienrat.
— Ein weiteres Zechenunglück ereignete sich am Don» [nerstag auf der Halde der Grube „Wiendahlbänk" bei Annen. Durch eine Schwefelgasexplosion wurden vier Ar» beiter verschüttet. Drei Arbeiter konnten mit mehr oder minder schweren Verletzungen geborgen werden, während der vierte unter den brennenden Erdmassen begraben liegt.
— Nach einer eingehenden Besichtigung der Junkerswerke in Dessau hat sich das afghanische Königspaar am Donnerstag nach Dresden begeben.
— Bei Eröffnung der Luftlinie London-Marseille stürzte das erste Flugzeug ab. Die Insassen, drei englische Journalisten, wurden leicht verletzt.
Von Woche zu Woche.
Von Argus.
Der Reichstagist wieder versammelt. Die Regierung hat ihm das vielbesprochene „Notprogramm" vorgelegt. Er soll es bekanntlich bis 31. März aufarbeiten. Nach den Erklärungen, die darüber abgegeben wurden, darf man annehmen, daß der gute Wille dazu vorhanden ist. Zunächst wird die Etatberatung fortgesetzt. (Die Verabschiedung des Reichshaushalts ist ein wesentlicher Bestandteil des „Not- Programms.) Der Budaettitel „Pensionen" gab Veranlassung, die hohen Ruhegehälter derjenigen Minister zu kritisieren, die nur kurze Zeit im Amt waren und neben ihrer Pension noch erhebliche sonstige Einnahmen haben. ^Beim Titel „Landwirtschaft" hielt Reichsernährungsminister Schiele eine längere Rede über die gegenwärtige Agrarkrise. Das Notprogramm sieht bekanntlich eine Reihe von Hilfsmaßnahmen für die notleidende Landwirtschaft vor. Sie werden natürlich nicht alle Schäden heilen können. (Das können staatliche Maßnahmen allein überhaupt nicht!) Aber es ist zu hoffen, daß sie wenigstens die schlimmsten Nöte lindern. An einer gut rentierenden Landwirtschaft haben alle Stände, haben Stadt und Land ein gleich großes Interesse!
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Das Deutschtum in Südtirol wird von dem saszistischen Italien schwer drangsaliert. Zur Wehr setzen können sich unsere Brüder nicht. Sie können ihr Leid nicht einmal in die Welt hinausschreien. Denn die Schergen des Herrn Mussolini sind gleich bei der Hand. So haben es Abgeordnete des österreichisch gebliebenen Teils von Tirol übernommen, gegen die Mißhandlung ihrer Stammesbrüder zu protestieren. Das Echo, das diese Anklagen in Italien fanden, war interessant, wenn auch nicht gerade überraschend: man drehte in Rom den Stiel einfach herum und verbat sich die Einmischung von außen in innerpolitische Angelegenheiten. Eine sehr bequeme, allerdings wenig überzeugende Methode. Mussolini selber reagierte mit großer Geste. Beorderte den italienischen Botschafter in Wien nach Rom zur Berichterstattung über die Parlamentsreden. Es heißt, daß er durch ehM anderen Diplomaten — vermut,nch einen „schneid-- ger. r» ersetzt werden soll.
Denn mit den Erwartungen auf den Völkerbund wird es nichts sein. Der österreichische Bundeskanzler hat das offen erklärt. Er ist damit sicherlich im Recht. Der, Völkerbund wird sich schwer hüten, etwas gegen Herrn Mussolini zu sagen, oder gar zu unternehmen. Obwohl die französische Presse teilweise sehr scharf gegen die saszistischen Gewalt- methoden in Südtiroil Front machte. Der Völkerbund hat andere Sorgen. Zum Exempel die famosen Sichcrheits- und Abrüstungsfragen, die gegenwärtig in Genf diskutiert weroen. Man hat sich dabei innerhalb von vier Tagen glücklich in eine Sackgasse hineingeredet. Und zwar in eine für Deutschland sehr gefährliche. Frankreich ist drauf und dran, seinen Standpunkt, die allgemeine Abrüstung von einem ungemein verwickelten Netz von sogenannten Sicherheitsverträgen abhängig zu machen, im Völkerbund durchzusetzen. Zu diesen Verträgen würde auch ein sogenanntes „Ostlocarno" gehören, d. h. die für uns unmögliche feierliche Anerkennung der gegenwärtigen deutschen Ostgrenze gegen Polen mit dem berühmten „Korridor", der mitten durch deutsches Gebiet geht. Kommt aber ein derartiges „Ostlocarno" nicht zustande, dann hat Frankreich den Vorwand gefunden, um die Abrüstung überhaupt abzulehnen. Diese Abrüstung aber ist im Versailler Vertrag versprochen. Sie ist dort nicht von irgendwelchen „Sicher- Heits"-Voraussetzungen abhängig gemacht. Wo bleibt Herr Poincarch der doch immer auf peinlich genaue Einhaltung aller Vertragsbestimmungen sieht, wenn es — a es en Deutschland geht? Jetzt schweigt er. Auch Herr Brmnd schweigt. Er läßt die Genfer Verhandlungen durch den famosen Socialisten Paul-Boncour führen, dem der französische Jmperiajismus und Militarismus alles, die Verständigung und Abrüstung nichts ist. Für Deutschland sind hier schwere außenpolitische Rückschläge und Gefahren im Anzug. Bei dieser Sachlage ist es schon ein Erfolg, daß die Genfer Konferenz inzwischen die deutschen Vorschläge zur Kriegsverhütung ernsthaft diskutiert und beschlossen hat, die weitere Debatte darüber auf die nächste Tagung der Konferenz zu verschieben, um in der Zwischenzeit den übrigen Regierungen Gelegenheit zur Aeußerung zu geben.
Der Völkerbunds r a t tritt am Montag zu seiner üblichen Frühjahrstagung in Genf zusammen. Auf der Tagesordnung steht u. a. auch die berühmte Waffenaffäre von St. Gotthard. Man darf einigermaßen gespannt sein, wie sich der Rat aus dieser peinlichen Angelegenheit zieht. ,
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Nach der neuen HeeresvorZage, die von der französischen Kammer soeben verabschiedet wurde, wird die Armee eine Friedensstärke von über 500.000 Mann — darunter an die 200 000 „farbige" Franzosen -y haben, die selbstverständlich auf das Modernste ausgerüstet sind. Wie sagte noch der deutsche Außenminister neulich im Reichstag?. Es sei eine Heuchelei, wenn Frankreich bei seiner starken Rüstung immer noch nach „Sicherheiten" gegenüber dem entwaffneten Deutschland rufe. Stimmt! — Sehr verlegen ist man in Paris über die neue Note des amerikanischen Staatssekretärs Kellogg in der Anti-Kriegspaktsrage. Eine neuerliche Presseveröffentlichung des französischen Außenministeriums weist darauf hin, daß die panamerikanische Konferenz, auf deren Beschluß sich Kellogg berufen hatte, sich nur gegen jeden „Angriff s"-