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Kreis-KMMaLt * Myemeiner WntlicherKnKeLyerfür den Kreis Schlüchtem

Nr. 28 (1. Glatt)

Dienstag, den 6. März 1828

80. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 1742. Das den Herren Bürgermeistern in dem nächsten Tagen zugehende Formular für dieAbrechnung über die Unterhaltungskosten der ländlichen Fortbildungs­schule" ist unter genauer Beachtung der im Märzheft 1924 der Zeitschrift für das ländliche Fortbildungsschulwesen ver­öffentlichtenGrundsätze für die Unterstützung ländlicher und gärtnerischer Fortbildungsschulen aus Staatsmitteln" auszufüllen und bis zum 1 5. März d. 3s. wieder hierherzurückzusenden.

Schlüchtern, den 2. März 1928.

Der kom. Landrat: Dr. Müller.

3 .=Rr. 1755. 3m Monat Februar d. 3s. sind folgenden Personen Iahresjagdscheine ausgestellt worden:

Dr. Kod), Karl, Rechtsanwalt, Gemünden, Kod), Walter, Rechtsanwalt, Frankfurt. Schlüchtern, den 2. März 1928.

Der kom. Landrat. 3. D.: Schultheis.

3 .=Rr 1750. Die Herren Synagogenältesten werden an die alsbaldige Tinreichung der Voranschläge für 1928 er­innert.

Schlüchtern, den 1. März 1928.

Der kom. Landrat. 3. v. : Schultheis.

J.=Hr. 1753. Die Grtspolizeibehörden ersuche sch, die nachstehende Vogelschutzbestimmung aus § 368 11 R. Str. G. in ortsüblicher Weise wiederholt zu veröffentlichen.

Wer unbefugt Tier oder Junge von jagdbarem Feder­wild oder Singvögeln ausnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 60 3MI oder entsprechender haft bestraft.

Schlüchtern, den 2. März 1928.

Der Koni. Landrat. 3. v.: Schultheis. '

Stadt Schlüchtern.

Nächster Bieh- «nd Pferdemarkt in, SchlSchtern am Dienstag, den 6. März 1 9 2 8. (Ruftrieb von Pferden, Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen.)

Der Magistrat: Gaenßlen.

Betrefft: Biehmarkt am 6. März 1928.

Rus Anlaß des am 6. d. Mts. Hier stattfindenden Viehmarktes wird darauf hingewiesen, daß nach den Be­stimmungen der Polizeiverordnung vom 19. Januar 1927 alles Marktvieh, welches am 4. Tage oder einem späteren Tage vor dem Markttag in die Stadt Schlüchtern einge­stellt wird, sofort nach der (Einstellung bei der Polizeiver­waltung anzumelden ist. Zur Rnmelbung ist sowohl der Händler als der Stallbesitzer verpflichtet. Rm Tage vor dem Markt wird alles in der Stadt vorhandene Marktvieh und das in Handels- und Gaststallungen aufgestellte Klauen= uieh amtstierärztlich untersucht. Nach dieser Untersuchung noch eingestelltes Vieh ist sofort nach der (Einstellung der W anzumelden. Das mit der Tisenbahn eintreffende Vieh wird beim Ausladen auf der Tisenbahnrampe untersucht.

Rm Markttage erfolgt die amtstierärztliche Unter­suchung der voruntersuchten Tiere nochmals vorschriftsmä­ßig einzeln durch Untersuchung der Maulhöhle an den Tin- gängen zum Marktplatz. Der Beginn des Ruftriebs nicht voruntersuchter Tiere ist auf 8 Uhr vormittags festgesetzt, übrigen beginnt der Ruftrieb morgens um 7 Uhr.

Der Marktplatz befindet sich auf der rechten Seite der Hanauerstraße und soweit dieser nicht ausreicht auf dem Vlatz vor dem Untertor.

Der Ruftrieb des Rindviehes auf den Marktplatz darf nur durch die Wassergasse und für das von Riederzell her Zugeführte Vieh von der Hanauerlandstraße aus erfolgen.

Abdruck der Polizeiverordnung ist am Rathaus aus- gehängt.

Sd)Iüd)tern, den 3. März 1928.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

, " Der Volkstrauertag ist am Sonntag im ganzen Lande 111 Zahlreichen Veranstaltungen unter Beteiligung aller Zchich- ^ der Bevölkerung feierlich begangen worden.

Der frühere Vizepräsident der Reichsbank, Txzellenz w Glasenapp, ist gestern abend in Berlin am Herzschlag ge= Körben.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann ist Sonntag Mittag in Begleitung des Staatssekretärs Dr. o. Schubert w Genf eingetroffen.

. (Eine in Berlin abgehaltene Ronferenz der Opposition . r Rommunistischen Partei hat einen Rufruf beschlossen, 111 dem zur Gründung eines Lenin-Bundes der linken Kom= wunisten aufgefordert wird.

Der Tag der Gefallenen.

Der BolkStrauertag in der Reichshauptstadt. Toten­feier im Reichstag.

Anläßlich des Volkstrauentags fanden am letz­ten Sonntag in Berlin sieben große Totenfeiern statt, während Flugzeuge mit Trauerwimpeln über der Reichshauptstadt kreisten. Im Reichstag hatten sich Reichspräsident von Hindenburg, die Reichs- und Staatsregierung, Parlamentarier, die obersten Behör­den der Stadt und der Kirche eingefunden, ferner eine Reichswehrabordnung mit 16 Fahnen der alten Ar­mee. Nach kurzem ehrwürdigen Schweigen wurde die Gedenkfeier mit demDeutschen Gebet" eingelei­tet. Es folgten Darbietungen des Erk'schen Männerge­sangvereins und Gedenkreden des Präsidenten des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge Pfarrer Siems und des Präsidenten des Deutschen Caritas- Verbandes Dr. Kreutz. Beide Redner gedachten der Toten des Weltkriegs und fanden ehrende Worte für die gefallenen Söhne der deutschen Heimat, die nun in fremder Erde ruhen.

Pfarrer Siems wies im weiteren Verlauf seiner Rede noch darauf hin, daß der Volkstrauertag noch immer nicht vor Entweihung geschützt sei, das deutsche Volk lasse es sich aber nicht nehmen, diesen Tag in Dankbarkeit und Treue denen zu weihen, die ihm alles gegeben hätten. Präsident Dr. Kreutz warf einen Rückblick aus die letzte große Heldenzeit und betonte, je mehr die Todesnot auf einer Nation wuchte, desto stärker breche sich die Hoffnung Bahn und der Glaube an eine neue Auferstehung.

Trommelwirbel! Und dann erklang das Lied vom Kameraden, das draußen an den Fronten Erlebnis wurde und Inhalt bekam. Nach dem gemeinsamen Ge­sang des Deutschlandliedes fand die Gedenkfeier mit pen ernsten Klängen des Trauermarsches aus dem OratoriumSaul" ihren Abschluß.

Zusammentritt des Mkerdundsrates.

Ungarn rechnet mit ver Abordnung einer Jnvestigatton durch Zollsachverftändige.

Am Montag wurde unter dem Vorsitz des Kolum- biers Urutia in Gens die 49. Tagung des Völkerbund­rates eröffnet. Die Delegierten weilten größtenteils bereits am Sonntag in Gens. Chamberlain hatte seine Reise in Paris um mehrere Stunden unterbrochen, und sie dann nach einer Besprechung mit Briand fort­gesetzt. Die Außenminister der Kleinen Entente hatten bereits im Lause des Sonntags miteinander Fühlung genommen. Wie verlautet, dürfte sich der Rat mit der Waffenassärc bereits am Dienstag in geheimer Sitzung befassen. Die ungarische Delegation rechnet mit der Anordnung einer Juvestigation gegen Ungarn, allerdings nicht in dem Umfange, wie sie von Seiten der Kleinen Entente angestrebt wird, wohl aber in der Form, daß eine aus Zollsachverständigen bestehende kleinere Kommission unter Führung eines Militärsach- verständigen nach St. Gotthard entsandt wird

Stillstand der Großhandelspreise.

Berlin, 5. März. Die aus dem Stichtag des 29. Februar berechnete Großhandelsindexziffer des Statisti­schen Reichsamtes beträgt wie in der Vorwoche unver­ändert 137,9. Innerhalb der einzelnen Gruppen war die Preisentwicklung teils anziehend, teils rückläufig.

Zentrumsparteitag in Baden.

Freiburg, 5. März. Hier fand ein Landes­parteitag des badischen Zentrums statt, dem eine Sitzung des Zentralkomitees vorausging. In einer vom Ko- mitee veröffentlichten Erklärung wird die Haltung Dr. Wirths im Schulkampf kritisiert und betont, er hätte in der Fraktion mitarbeiten, und mit der Badischen Landespartei Fühlung nehmen müssen.

Die Danziger Eisenbahner im Rechte.

Haag, 5. März. Der Internationale Gerichtshvs verkündigte das Gutachten in dem seit über zwei Jah­ren anhängigen Danzig-Polnischen Streitfall über das Klagerecht der im Polnischen Eisenbahndienst stehen­den Danziger Eisenbahner. Das Gutachten bejaht ein­stimmig den Rechtsweg für die Danziger Eisenbahner bei vermögensrechtlichen Ansprüchen aus dem Beamten­abkommen und die Verpflichtung der polnischen Eisen­bahnverwaltung zur Ausführung der Urteile Danziger Gerichte.

Fischerboote in EiS und Nebel verunglückt.

Riga, 5. März. Südlich von Libau wurden aus dem Nebel, der das Meer bedeckte, Hilferufe vernommen. Schleppdampfer verließen sofort den Hafen und fan­den nach einiger Zeit sechs Motor-Fischerboote, die zwischen Eisschollen eingeklemmt waren. Vier Boote werden noch vermißt. Man fürchtet, daß zehn Fischer inmgekMMK Md,

Nach einer Meldung derMontag Morgen" soll sich der ehemalige Kronprinz entschlossen haben, seinen Grund­besitz in Gels zu verkaufen, da er infolge der allgemeinen Agrarkrise und der Geldansprüche der kronprinzlichen Fa­milie ein Defizitunternehmen geworden sei.

Reform des Eides.

Die Verletzung der Eidespflicht der Pflicht, vor Ge­richt die Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen wird schwer bestraft. Mit Zuchthaus, wenn eine wissentliche, mit Gefängnis, wenn nur eine fahrlässige Verletzung der Eides- Pflicht vorliegt. Man spricht im ersteren Falle von einem Meineid", im letzteren von einemfahrlässigen Falscheid". Beide Delikte kommen leider! sehr häufig vor. Man hat daher schon seit langem die Frage erörtert, ob man nicht etwa zu häufig und bei zu unwichtigen Anlässen schwören läßt, wo­durch die Bedeutung des Eides herabgedrückt und die Ver­suchung, falsch zu schwören, erhöht wird. Insbesondere wurde in diesem Zusammenhang angeregt, Zeugeneide nicht mehr wie das bis jetzt der Fall ist v o r der Aussage, sondern nachher abzunehmen. (Man erinnert sich, daß in dem Krantz-Prozeß gerade diese Frage eine große Rolle spielte.)

Der Strafrechtsausschuß des Reichstages, der den Ent­wurf des neuen Strafgesetzbuches zu beraten hat, hat die Frage des Eides eingehend geprüft und zur Gewinnung von Vor­schlägen für eine Eidesreform einen besonderen Unterausschuß eingesetzt. Dieser hat nunmehr seine Arbeiten abgeschlossen. Er legte seine Auffassung dem Strafrechtsausschuß in folgen­der, auch für die Allgemeinheit sehr interessanter Entschließung vor:

Die Reichsregierung wird ersucht, im gesamten Ge- richtsversahren auf eine wesentliche Einschränkung der Eides- abnahmen hinzuwirken; dabei sollen ft»lgende Grundsätze be­achtet werden:

a) Im Entwurf des Ernführungsgefetzes zum Allgemeinen Deutschen Strasgesetzbch sind Abänderungen der Straf­prozeßordnung vorzuschlagen, die folgende Gesichts­punkte berücksichtigen:

1. An Stelle des Voreches soll der Rächet- treten.

2. In dem Verfahren,j das ausschließlich auf er­hobene Privatklage eingeleitet ist oder ausswließlich eine Uebertretung betrifft, unterbleibt die Beeidigung mit der Einschränkung, daß das Gericht eine Beeidigung beschließen kann, wenn aus dein 6kmge des Verfahrens sich ergibt, daß ein öffentliches Interesse oder wichtiges Interesse einer der Parteien an einer eidlichen Fest­stellung bestimmter Tatsachen vorliegt.

3. Auch für die anderen Strafprozesse soll auf wesent­liche Einschränkung der Eidesabnahme durch bestimmte Gesetzesvorschriften hingewirkt werden, wobei insbe­sondere mit Zustimmung der Parteien die Vereidigung unterbleiben kann.

4. Soweit in der Hauptverhandlung die Beeidigung unterbleiben kann, hat der Richter, mit Ausnahme der Fälle des Zeugnisverweigerungsrechts, barauf hinzu­weifen, daß eine vorsätzliche, falsche oder »«vollständige Aussage strafbar ist. Der Hinweis hat d o r der Ver- nchmung zu erfolgen. In besondere«, im Gesetz zu «Münden Fällen, insbesondere in bat Fallen des Zttrgnisverweigerungsrechts, kann das Gericht auch Mach bei Vernehmung den Hinweis machen, soweit es denselben für erforderlich hÄi. 5c diesem Falle muß dem Zeugen nach dem Hinweis Gelegeuhen gegeben werden, seine Aussage zu berichtigen oder zu ergänzen.

5. In der Voruntersuchung und im Vorverfahren darf ein Hinweis auf die Strafbarkeit vorsätzlich fal­scher oder unvollständiMr Aussagen nur in dem Um­fange der heutigen eidlichen Vernehmung erfolgen.

6. Die Frage, ob ein Zeuge vorbestraft ist, darf nur gestellt werden, soweit sie zur Beurteilung der Glaub­würdigkeit notwendig ist.

7. Sachverständige sollen nicht beeidigt, sondern nur entsprechend § 187 des Entwurfes belehrt werden.

8. Die Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind unter BerücksichtiMing des § 187 des Entwurfes zu erweitern.

b) Bei der Reform der Zivilprozeßordnung ist namentlich zu prüfen, inwietveit der Parteieid, eirtsprechend der österreichischen Regelung, burd) die uneidliche und eid­liche Vernehmung der Parteien zu ersetzen ist und der Offenbarungseid eingeschränkt werden kann, unb sind die Vorschriften über die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen den vorstehenden Richtlinien für den Strafprozeß anzupassen."

Man sieht, daß diese Anregungen daraus hinausgehen, erstens die Zahl der Eidesabnahmen überhaupt einzuschränken und zweitens gewisse Sicherheiten zu schaffen, zum mindesten gegen die Gefahr, einen fahrlässigen Falscheid zu schwüren. Der Strafrechtsausschuß hat der Entschließung seines Unter­ausschusses einmütig zugestimmt. Es wäre zu wünschen, daß den darin gemachten Vorschlägen auch Rechnung getragen wird, beim es würde dadurch sicherlich Gutes erreicht.

hi Die Reichswohnungskonferenz, die in Saniberg statt« fand, war von Vertretern aller großen Länder des Reiches bis zu Thüringen und Hamburg "beschickt. Die Verhandlungen galten vornehmlich der Frage nach der weiteren Gestaltung des Wohnungsbaues und der Aufftellung eines Bauprogramms für 1928. Außer den als Anteil aus der Hauszinssteuer zur Ver­fügung stehenden Summen sollen Baugelder über die Boden­kreditbank zur Verfügung gestellt werden, doch steht noch nicht fest, wie hoch sich diese Mittel belaufen und mit welchen Be­tragen etwa die Länder noch rechnen können.