»r. 37 (1. Blatt)
Dienstag, den 27. März 1828
80. Zahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
A VI 1399. Die im Amtsblatt Nr. 41 auf Seite 241 veröffentlichte Bekanntmachung vom 28. September 1925. betreffend Verschiebung der in den Bäckereien und Konditoreien einzuhaltenden achtstündigen Arbeitsruhe um eine Stunde dahingehend, daß der Arbeitsbeginn auf fünf Uhr früh gelegt wird, genehmige ich hiermit unter den gleichen Bedingungen bis auf weiteres.
Kassel, den 14. März 1928.
Der Regierungspräsident.
Kreisausschuß.
Zivilversorgungsentschädigung.
1. Durch Art. 21 Ziff. II der Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs (Reichsgesetzbl. I S. 999) ist u. a. die Zahlung der Anstellungsentschädigung (§11 des Gesetzes vom 4. 4. 1874), der Zulage für Nichtbe- nutzung des Zivilversorgungsscheins (Pensionszulage § 14 des Gesetzes vom 6. 7. 1865) und der Zivilversorgungsentschädigung (§§ 19, 20 MVG. 06) (vergl. Art. VI des Gesetzes zur Abänderung des RVG. und anderer Versorgungs; gesetze vom 22.6.1923) eingestellt worden.
2. 3m Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen bestimme ich, daß die unter 1 bezeichneten versorgungsgebührnisse vom 1. 10. 1927 ab als Härteausgleich wieder laufend — in Reichsmark — in ihrer früheren Höhe, jedoch nur bis zum Höchstbetrage von 12 K^ monatlich, von Amts wegen ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gezahlt werden.
3. Für die Zahlung der Zivilversorgungsentschädigung »sw. kommen nur die Empfänger in Betracht, die diese versorgungsgebührnisse bis zur Zahlungseinstellung auf Grund des Art. 21 PAV. tatsächlich bezogen oder die gemäß «rl. KV -ses Gesetzes vom 22.-^ 1Ä. e-W^MMgL'. Übfindung erhalten haben, soweit nicht auf Grund gsse^ licher Vorschriften (ogl. z. B. § 37 MVG. 06) ein Rüben der Zivilversorgungsentschädigung usw. in Frage kommt, lleubewilligungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Haben einmalige Empfänger der Zivilversorgungsentschädigung nach Einstellung der Zahlung der Entschädigung auf Grund des Art. 21 Ziff. II PAV. den Zivilver- sorgungsschein wieder gewählt (vgl. RT. 1926 Nr. 35 $. 123), so können sie die Zivilversorgungsentschädigung auf Antrag, nnd zwar frühestens vom 1. des Antragsmonats ab, gegen Rückgabe des Zivilversorgungsscheins als Härteausgleich wieder erhalten.
5. Neben einer Versorgung nach dem RVG. oder ARG. wird die Zivilversorgungsentschädigung usw. nicht gewährt. Ebenso erhalten Versorgungsberechtigte, die nach § 8 Abs. 3 RRC. versorgt werden, sowie Empfänger eines Ausgleich- Zuschusses (R. V. Bl. 27 S. 84 Nr. 104 lfde Nr. 9 Abs. 3) die Zivilversorgungsentschädigung usw. nicht.
6. Da es sich bei Bewilligungen auf Grund dieses Erlasses um einen Härteausgleich handelt, sind Gerufungs- fahige Bescheide nicht zu erteilen.
7' . Die entstehenden Ausgaben sind bei Kap. XII, 2 Titel 1 der fortdauernden Ausgaben zu verrechnen.
3. A.: Rettig.
*
3.=Rr. 3427 F. vorstehender Erlaß des Herrn Reichs- arbeitsministers vom 10. 2. 28. wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 20. März 1928.
Rreiswohlfahrtsamt.
Durchschnittspreise für Haute
nach dem Bericht des Wirtschaftsverbandes deutscher Abdeckereiunternehmer in Hamburg für Februar 1928.
Roßhäute 220/— Ctm. . . .
R.-M.
. 28,-
pro Stck.
, 200/219 , . . .
7/
21 —
7/ H
Ä , — /199 - - - -
7/
14 —
n tt
Fohlenfelle .......
7/
10,—
—,66
77 H
Rindhäute.......
7/
pro Pfd.
Fresserfette.......
77
—,77
Kalbfelle .......
As
—,88
Schaf- und Lammfelle . . .
W
-48
* //
^tegcnfeKe, trocken ....
7/
3 ~
pro Stck.
bickelfelle, trocken ....
(A 111. 663.)
Kassel, den 12. März 1928.
7/
— 50
» n
Der
Regler»
ngo-Prasldent.
K-Nr. 1375 K. A.
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 19. März 1928.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffeö.
Dr. Müller.
Entscheidnng in der Frage der Wartezeit in der Arbeitslosenversicherung.
Berlin, 26. März. Im Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde die Frage der Wartezeit in der Arbeitslosenversicherung zur Entscheidung gebracht: Während für die Zeit vom 15. April bis 1. Juli 1928 eine Wartezeit von 5 Tagen festgesetzt wurde, wird mit dem 1. Juli die gesetzliche Wartezeit von einer Woche einsetzen.
England und die Abrüstungsfrage.
Gens, 26. März. England hat den Vertretern der Vereinigten Staaten, Frankreichs, Japans und Italiens in der Frage der Abrüstung zur See folgende Vorschläge gemacht: Die Größe jedes neu zu bauenden Schlachtschiffes soll unter 30 000 Tonnen bleiben, an Stelle der gegenwärtigen Grenze von 35 000 Tonnen; zweitens: das Höchstkaliber der Geschütze soll von 16 auf 13,5 Zoll herabgesetzt werden, und drittens: die Altersgrenze der Schiffe soll von 20 auf 26 Jahre erhöht werden.
Die LanSeLratöwahlZn im Gaargebiet.
Saarbrücken, 26. 3. (W.B.) Die gestrigen Wahlen zum Landesrat des Saargebietes haben sich ohne Zwischen- fälle vollzogen. Die Wahlbeteiligung betrug etwa 63^ Prozent. Nach dem vorläufigen Wahlergebnis erhalten die Sozialdemokraten 43 411 gegen 46 627 Stimmen im Jahre 1922, die Kommunisten 46 407 (40 235), die Wirtschafts- partei 9 156 (10 396), die Deutschdemokratische Partei 3 900 (0), die Saarländische Volkspartei 26 228 (37 571), die Thriftlich-Sozialen 9 302 (0), die Deutschnationalen 10 496 (0), die Zentrumspartei 128 886 (108 211) Stimmen. Es erhalten voraussichtlich die Sozialdemokraten 5 (6) Si^e, die Kommunisten 5 (5), die Wirtschaftspartei 1 (1), die Demokraten 0 (0), die Saarländische Volkspartei 3 (4), die Thriftlich-Sozialen 1 (0), die Deutschnationalen 1 (0), das Zentrum 14 (14) Zitze.
BombEexplosiLM in ^M-^^:-
New York, 25. 3. (W.B.) Auf der New Yorker Vntergrun!)bahn in der Nähe des Theaterviertels ereignete sich kurz vor Theaterschluß eine Bombenexplosion, die beträchtliche Aufregung verursachte, die starke Detonation wurde weithin gehört. Niemand wurde verletzt, nur an Schaufenstern der Läden wurde einiger Schaden angerichtet. Die Polizei bewacht die Station.
— Sonntag früh wurde in Wisset bei Eleve eine Dienstmagd ermordet aufgefunden. Der verdacht der Täterschaft lenkte sich auf einen Knecht, der mit der Ermordeten ein Verhältnis unterhalten hatte.
' — 3n einer Elternversammlung der Doppelschule in der Sonnenburger Strafte in Berlin wurde, wie der Montag meldet, einstimmig der Beschluß gefaßt, die Kinder erneut vom Schulunterricht fernzuhalten.
— 3n der Revisionssache Traugott v. Jagows hat das Reichsgericht das Urteil der vorirfftanz aufgehoben und feistgestellt, daß der preußische Staat verpflichtet ist, dem Kläger vom 1. 1. 1922 ab die ihm als Regierungspräsidenten im einstweiligen Ruhestand gesetzlich zustehenden Bezüge zu gewähren.
— Der Bankier Clemens Max Kunert ist nach Hinterlegung einer Kaution von 160 OÖO Mark aus der Haft entlassen worden.
— Der schwedische Dampfer Titos ist auf der Höhe von Tarita untergegangen. Ein Rettungsboot mit 12 Schiffbrüchigen wurde von einem britischen Schiff aufgefischt, ein zweites Rettungsboot mit 11 Personen wird noch vermißt.
— 3n Groß-Kronau im Kreise Allenstein äscherte ein großes Schadenfeuer 10 Wohngebäude ein.
— 3m Dorfe Blendowska in Polen wurden 31 Häuser durch einen Brand zerstört. Zwei Frauen kamen in den Flammen um.
— 3n dem Düsseldorfer Stadtteil Bilk wurde die Familie eines Anstreichers, bestehend aus Mann Frau und Sohn, tot aufgefunden, verdorbene Lebensmittel sollen den Tod herbeigeführt haben.
— Am Samstag geriet ein (Omnibus der staatlichen Kraftwagenlinie Zittau-Groß-Schonau in Brand. Die Insassen gelangten zum Teil durch die Fenster ins Freie. Sieben Personen wurden dabei verletzt.
— Ein Flugzeug der Flugschule Istres bei Marseille stürzte Sonntag nachmittag über dem dortigen Flugplatz ab. Beide Piloten fanden den Tod.
— Ein deutscher Dampfer ist Sonntag nacht bei Skagen in Brand geraten. Die Besatzung von 16 Mann konnte gerettet werden.
— Auf der Zeche Graf Bismarck in Gelsenkirchen sind drei Bergleute verschüttet worden. Einer von ihnen konnte schwer verletzt geborgen werden, während die beiden andern! nur als Leichen zutage gefördert werden konnten.
Hornberger Schlesien -
leere Redensarten.
Graf Verustorff geißelt die Unfruchtbarkeit der Genfer Arbeiten.
Der Antrag des Grafen Bernstorff auf Einberufung der Abrüstungskonferenz ist also, wie das nicht anders zu erwarten war, im Völkerbundsausschuß der Ablehnung verfallen. Demnach ist diese Genfer Tagung ausgegangen wie fast alle vorhergehenden: wie das Hornberger Schießen. Klipp und klar hat's ihnen Graf Bernstorff in einer Erklärung gesagt, die eigentlich das einzig Erfreuliche an dieser unerfreulichen Tagung bildet.
Bereits während der dritten Tagung vor nunmehr einem Jahr sei, so führte Graf Bernstorff aus, der Entwurf eines Abrüstungsabkommens ausgearbeitet worden. Dieser Entwurf habe in der Ratstagung vom Juni 1927 eine wohlwollende Beurteilung, ferner auch von französischer und britischer Seite Zustimmung gefunden. Trotzdem habe die erwartete zweite Lesung des Entwurfes in der vierten Tagung vom Spätherbst vorigen Jahres nicht stattgefunden, und auch jetzt in der fünften Tagung entziehe sich der Ausschuß in scharfem Gegensatz zu seinem früheren einstimmigen Beschluß der zweiten Lesung, die nun wiederum verschoben werde. Dies bedeute ein Stehenbleiben auf halbem Wege, keinen Fortschritt, sondern einen Leerlauf der Arbeiten.
Graf Bernstorff bedauerte, kein Mittel zu haben, um den Ausschuß zur Vornahme der zweiten Lesung oder zur Stellung des Antrages auf Einberufung der großen Abrüstungskonferenz zu veranlassen. Man könne wohl beobachten, daß der Ausschuß selbst den Zwang in sich fühle, vorwärts zu kommen. Dieser Zwang, betonte Gras Bernstorff, rühre aber nicht etwa von Deutschland her, sondern die im Vcrsailler Vertrag niedergelegten Verpflichtungen seien es, von ^,-M; , Snr SLM.AuLkchstz-rWHunße.ntz.Zwang ausgeöe. & idjf Deutschland sei es, das die Völkerbundssatzung und die Friedensverträge entworfen habe. Beide feien aber jetzt unterzeichnet und feierlich ratifiziert, und sie müßten deshalb auch ausgeführt werden. Dies hätten auch die Organe des Völkerbundes wiederholt anerkannt.
Leider sind all diese Mahnungen, so führte Gras Bernstorff weiter aus, vergeblich geblieben und das Arbeitstempo des Ausschusses zeigt einen beklagenswerten Mangel an Schwung. Wie lange die deutsche Regierung diese Unfruchtbarkeit der Ausschußarbeiten mit ansehen wird, steht dahin. Die deutsche Oeffent- lichkeit hat diese Frage bereits wiederholt gestellt. Die deutsche Regierung wünscht dringend, daß nicht etwa sie für die Untätigkeit des Vorbereitungsausschusies vor der Welt verantwortlich erscheint. Nichts anderes bleibt mir übrig, so schloß Graf Bernstorff, als angesichts des Schlusses der fünften wiederum ergebnislosen Tagung
Berufung an die Bundesversammlung im Herbst dieses Jahres
einzulegen, jenes Organ des Völkerbundes, welches den Auftrag zur Vorbereitung der Abrüstung dem Ausschuß erteilt hat und dem dieser Ausschuß verantwortlich bleibt. Selbstverständlich würde ich mich sehr freuen, wenn unser Ausschuß in der Lage wäre, der nächsten Bundesversammlung den Entwurf eines Abrüstungsabkommens nach erfolgtet zweiter Lesung vorzulegen, einen Entwurf der geeignet wäre, die Zweifel und Befürchtungen zu zerstreuen, die ich hier vor aller Öffentlichkeit darzulegen gezwungen war. Allerdings ist bei der Wendung, die unsere Arbeiten bis jetzt genommen haben, zu befürchten, daß sich auch diese Hoffnung nicht verwirklicht.
Dann wird die Bundesversammlung als Hüterin des Ansehens und des Einflusies des Völkerbundes diejenige Stelle sein — und hierbei folge ich einer Anregung des amerikanischen Delegierten Gibson —, die veranlassen wird, daß unser Ausschuß endlich aufhört, in immer erneuten Tagungen eine bedauerliche Unfruchtbarkeit zu beweisen. Diese Bundesversammlung wird auch dafür zuständig sein, einen Bericht über den tatsächlichen Stand jener zwischen den Re- giernnge« laufenden Besprechungen eutgegenznneh- men, auf die man sich hier immer wieder mit erheblichem Nachdruck beruft, die aber, wie wir uns immer wieder überzeugen mußten. sich in einem außerordentlich bescheidenen und ungenügenden Rahmen abgespielt und keinerlei praktisches Ergebnis gezeitigt haben
Und der Schluß dieser Tagung? Man will das Möglichste tun, die nächste Tagung zu dem „frühest möglichen Zeitpunkt" einzuberufen. Leere Redensarten, die ja in Genf nichts Neues sind.
Interessant ist aus dieser Schlußsitzung lediglich die gegen Deutschland und Rußland angenommene Entschließung. Sie besagt in ihrem ersten Teil, daß der Ausschuß nach Prüfung des russischen Projektes