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Schlüchtemer Zutuns

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Nr. 41 (1. Blatt) Donnerstag, den 5. April 1928

80. Aahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

3agbverorbnung.

B. A. Kr. 259 a/28. Die Schonzeit der Rehböcke im Aegierungsbezirk Rassel wird aus Grund des § 40 der Iagdordnung bis zum 26. Mai 1928 einschließlich ver­längert.

Kassel, den 23. März 1928.

Der Bezirksausschuß.

Kreisausschuß.

Vullenkörung betreffend.

I.-Nr. 1537 R. A. Die in Nr. 30 der Schlüchterner Zei­tung mit Verfügung vom 7. 3. 28. I.-Rr. 128 R. A. wie­derholt veröffentlichte Regierungs-Polizei-Verordnung vom 19. 10. 27 scheint noch immer nicht richtig bekannt zu sein. Gbschon, wie mir bekannt ist, viele Gemeinden Jungbullen neu beschafft und «eingestellt haben, ist bis jetzt nur von einer Gemeinde die zur Indienstnahme eines Gemeindebullen er­forderlichen Vorkörung beantragt worden. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Rörvorschriften hiermit erneut in Erinnerung zu bringen.

Schlüchtern, den 2. April 1928.

Der Kom. Landrat: Dr. Müller.

Stadt Schlüchtern.

Städtische Lateinschule Schlüchtern.

(Sexta bis Obertertia einschließlich Lehrplan des Reform- realggmnasiums bezw. der Dberrealschule.)

Die Aufnahmeprüfung der für Sexta angemelde­ten Schüler und Schülerinnen findet wie die Aufnahmeprü­fung für die übrigen Klassen Dienstag, den 17. April, vor­mittags 9 Uhr statt. Anmeldungen für sämtliche Rlassen werden noch entgegeiigenommen. Dabei sind Geburtsschein Und Impfschein bezw. Mederimpfschein, sowie das Abgangs­zeugnis der bisher besuchten Schule einzureichen.

Schlüchtern, den 3. April 1928.

Der Leiter der Städtischen Lateinschule:

Dr. Senner, Studienrat.

Reickstablnett unb Ostern.

Die Reichsminister befinden sich noch fast vollzählig in Berlin. Bisher sind nur der Vizekanzler Efergt und der Arbeitsminifter Brauns aus der Reichshauptstadt abgereist, letzterer nach seinem Gut in Lindenberg im Algäu. Der Reichskanzler wird die Beratungen des Parteivorstandes und des Parteiausschusses des Zentrums, die bekanntlich am 11. und 12. April nach Berlin einberufen! sind, leiten, und anschließend daran seinen mehrwöchentlichen Erholungs­urlaub nehmen, um sich von seiner kaum überstandeneN Krankheit zu erholen, lvo er diesen zu verbringen gedenkt, lteht noch nicht endgültig fest. Der Reichspräsident ist bereits in Hannover eingetroffen, um die Feiertage im Kreise feister Verwandten zu verbringen.

Der Reichswahlleiter.

Der Reichsminister des Innern hat zum'Reichswahlleiter den Präsidenten des Statistischen Reichsamts, Geheimen Re- gierungsrat Professor Dr. Wagemann, und zu seinem Stell­vertreter den Direktor des Statistischen Reichsamts, Gehei­men Regierungsrat Dr. Meisinger, ernannt. Die, Geschäfts­räume des Reichswahlleiters befinden sich Berlin W. 10, l-utzowufer 3. Fernruf: Berlin, Kurfürst 1441. Telegramm­adresse: Reichswahlleiter, Berlin W. 10.

Ministerpräsident Braun kandidiert.

. wie dervorwärts" meldet, ist Ministerpräsident Braun 'm Wahlkreis Düsseldorf-West wieder als Spitzenkandidat für den Reichstag ausgestellt worden.

Die Reichshilfe für die Landwirtschaft.

Minister Schiele hat demB. B. T." zufolge, dem 28er §a,sschuß des Reichstages nunmehr einen Entwurf der Richt- unien unterbreitet, nach dem die Verteilung der für die Landwirtschaft bewilligten 30 Millionen erfolgen soll. Zur Durchführung der Maßnahmen wird eine G. m. b. h. ge= d'^et. An der Gesellschaft sollen beteiligt werden die Spi= Neuorganisationen der Landwirtschaft, die Zentralstellen der Genossenschaftlichen Viehverwertung an den großen Schlacht- u>ehmärkten, die Schweinezüchter und Mäster, der Vieh- Handel, das Fleischergewerbe, die Fleischwarenindustrie, fo= mv Verbraucherorganisationen. Zur Wahrnehmung des Msentlichen Interesses soll ein Reichskommissar bei der Gesellschaft bestellt werden. Gründstücke und Fleischwaren- ^oriken soll die Gesellschaft in der Regel nicht erwerben. Oarlehen, für die das Reich eine Garantie übernimmt, «ollen möglichst für längere Zeit und zinslos oder zu einem Niedrigen Zinssatz gegeben werden: soweit erforderlich und möglich, sind zur Ermäßigung des Zinssatzes die zur Verfü- ^Ng stehenden Reichsmittel heranzuziehen.

LohntSmpfe.

Ablehnung des Metallarbeiterschiedsspruchs in Mannheim.

Eine Funktionarversamutlung des Deutschen Metall­arbeiterverbandes Mannheim nahm zu dem gefällten Schieds­spruch Stellung. Der Schiedsspruch wurde einstimmig abge­lehnt. Die Belegschaften der Betriebe Lanz und Brown-Boveri (rund 6000 Mann) haben die Kündigung eingereicht.

Beilegung des Buchdruckerstreiks in Dresden.

Die Differenzen zwischen den Arbeitgebern und Arbeit­nehmern im Buchdruckgewerbe im Bezirk Dresden sind durch das Entgegenkommen der Prinzipale nunmehr beigelegt wor­den. Die Zeitungen sind sämtlich wieder erschienen.

Streik in der Nürnberger Bleistiftindustrie.

In der Bleistift- und Pinselindustrie Nürnberg haben die Lohn- und Vertragsverhandlungen zu keiner Einigung geführt. . Der von den Unternehmern angerufene Schlich­tungsausschuß brächte einen für die Arbeiterschaft ungün­stigen Schiedsspruch, der einmütig abgelehnt wurde. Ein Teil der Betriebe mit etwa 1100 Beschäftigten, meistens Arbeit» rinnen, ist bereits in den Ausstand getreten.

In Berlin sind die Möbeltransportarbeiter, wie an­gekündigt, in den Ausstand getreten. Die Reichsbahn hat Vorkehrungen getroffen, um die durch den Streik der Möbel­transportarbeiter hervorgerufenen Störungen zu mildern.

Arbeiterentlassungen wegen Auftragsmangel.

Die Verwaltung der Dortmunder Union (Abteilung der Vereinigten Stahlwerke) will ihren Betrieb weiter einschränken und hat 2000 Arbeitern (etwa ein Viertel der Belegschaft) am 1. April gekündigt. Außerdem werden infolge Auftragsmangels in dieser Wochen zwei Feierschichten eingelegt. Seit einiger Zeit hat das W<Wk nur nachzwei von vier Hochöfen tu Vetch-o.

Die betroffenen Arbeiter haben beim Betriebsrat Be­schwerde eingelegt. Ende der Woche wird ein Regierungskom­missar prüfen, ob die Entlassungen durch die wirtschaftliche Lage gerechtfertigt sind.

Zahlung der Jnduftriebelastung.

Berlin, 3. April. Die am 1. April 1928 fällig gewor­dene Halbjahresrate der Jnduftriebelastung für das vierte Reparationsjahr in Höhe von 150 Millionen Goldmark ist rechts- und ordnungsgemäß von der Bank für deutsche Jndu- strieobligationen an den Generalagenten für Reparations­zahlungen für Rechnung des Treuhänders für die deutschen Jndustrieobligationen überwiesen worden.

15 Metalldiebe und Hehler ermittelt.

Berlin, 4. April. Seit einem halben Jahre etwa wurden zahlreiche, in verschiedenen Außenbezirken gelegene Großbe­triebe, die Metalle aller Art in bedeutendem Umfange ver­arbeiteten, um große Mengen wertvoller Abfallmetalle plan- mäßig bestohlen. 15 Personen, Diebe und Hehler, wurden fest- gestellt, aber einstweilen auf freiem Fuß belassen, weil alle ge­ständig sind und Fluchtverdacht nicht vorliegt. Ein Altwaren- laden, der außer Lumpen auch Abfall und Altmetalle vertrieb, und mit den Dieben in engster Verbindung stand, wurde ge­schlossen.

Ein Rostocker Dampfer in Seenot.

Vlissingen, 4. April. Der Rostocker DampferErik Larsen" treibt etwa sechs Meilen von Dover entfernt mit Maschinenschaden auf hoher See. Der Hamburger Bergungs­dampferHermes" ist von Vlissingen ausgelaufen und liegt längsseits des Rostocker Dampfers. Er beabsichtigt,Erik Larsen" nach Rotterdam einzuschleppen.

Di« waldecksche Landesvertretung nahm den Anschluß- vertrag mit Preußen mit 15 gegen eine Stimme in zweiter Lesung au.

Der SchulkreuzerBerlin" ist in Kilung (Formosa) ein- getroffen und wird am 10. April nach Kobe (Japan) in See gehen.

Der Cavell-FilmDown" wurde in London nach Austra­lien und Indien verkauft.

Der russische Volkskommissar für Finanzen erklärte, daß die 1vO-Millionen-Anleihe zur Stärkung der Bauernwirtschaft, die im Februar und März aufgelegt wurde, überzeichnet wor­den sei.

Den in Rußland verhafteten deutschen Ingenieuren geht es nach einem amtlichen deutschen Bericht gut.

Auf einem japanischen Dampfer mit 780 Auswan­derern an Bord brach die Tholera aus. Sieben Personen sind bereits der Krankheit zum Opfer gefallen. Der Dam­pfer kehrte in seinen Ausgangshafen zurück.

In Rußland wurden zwei Konterrevolutionäre zum Tode verurteilt.

In Salamanca (Spanien) löste sich eine, schwere im vollen Schwung befindliche Glocke von,' einem Kirchturm ab und stürzte auf eine gerade vorüberziehende Prozession. Drei Mädchen wurden getötet und mehrere schwer verletzt.

Aeue Bestimmungen im Melrechi.

.... Der jetzt aufgelöste Reichstag hat im Laufe seiner dies­jährigen Beratungen auch die Gesetzesvorlage angenommen, die wesentliche Aenderungen des Reichs mieten­de setz es sowie des Mieterschutzgesetzes bringt.

wesentlichen ah adelt es sich dabei um eine Lockerung H^^ Zivongs Wirtschaft. Es ist allerdings nur ein kleiner Schritt, der zunächst getan werden konnte, da man auf diesem heiklen Gebiet nur sehr vorsichtig vorgehen kann. Die Bestimmungen sind inzwischen in Kraft getreten. Da sie allgemeines Jnteresie haben, sei darüber folgendes mitgeteilt:

Zunächst wurde der Begriff gesetzliche Miete" (Friedens- Ete plus Zuschläge) abgeschafft für freiwerdende G e - f stsräume, falls Metverträge nach dem 31. März 1928 auf mehr als zwei Jahre neu abgeschlossen werden. verschiedenen deutschen Ländern sind die gewerblichen Zwecken dienenden Räume schon seit längerer Zeit aus der -o^^E^^jch^st entlassen.) Ferner kann man sich auf die gesetzliche Miete nicht mehr berufen bei Mietverträgen die über Der gewordene oder frei werdende Wohnungen nach dem 31. März 1928 auf mehr als zwei Jahre neu abgeschlossen werden, sofern die Wohnungen, abgesehen von Küche, Neben- gelaß und Mädchenkammer, mindestens sechs Wohnräume mit mindestens 100 Quadratmeter Wohnfläche haben und sofern es sich um einen Tausch handelt, bei dem die Mieter in die beiderseitigen Metverträge eintreten. Im allgemeinen dürfte die neue Bestimmung höchstens fünf Prozent der großen Wohnräume treffen. Da aber die großen Wohnungen von sechs und mehr Zimmern nur etwa vier Prozent der Gesamt- Wohnungszahl ausmachen, so ist tatsächlich nur eine geringe Zahl von Wohnungen der freien Mietbildung überliefert.

Das Mieterschutzgesetz wurde in einem wesent­lichen Teil geändert: Während bisher die Aufhebung eines Mietvertrages nur durch Klage vor Gericht erreicht werden konnte, tritt jetzt ein K ü n d i g u ng s v e rfa h re n als neue Möglichkeit hinzu. Dieses ist unter den gleichen Voraus­setzungen (Gründe) sind: erhebliche Belästigung des Ver­mieters oder eines Hausbewohners, erhebliche Gefährdung des ^: ~uuäk* ^ uuertaMw Untervermü rang, M.-wrürkstarG von mehr als einer Monatsmiete, überwiegen­des persönliches Jnteresie des Vermieters an der Erlangung des Mietraumes. Die Kündigung, die sich nur auf diese Gründe stützen kann, muß schriftlich unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks und durch Vermittlung des Amtsgerichts (Zustellung auf Anordnung der Geschäftsstelle) erfolgen. Der Mieter kann gegen die Kündigung schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers binnen zwei Wochen Widerspruch er­heben. Er findet darüber in dem Kündigungsformular eine sehr eingeherche Belehrung, so daß er kaum in Gefahr gerät, den vechtzeitigen Widerspruch zu versäumen. Ist Widerspruch erhoben, so kommen die bisherigen bekannteil Vorschriften über die Mietaufhebungsklage, der eine Güteverhandlung vor- truSachen hat, zur Anwendung. Der Vermieter kann aber auch von vornherein, statt zu kündigen, Klage wie bisher mch^beu. Erhebt der Meter rechtzeitig Widerspruch, so kann der von der Geschäftsstelle benachrichtigte Vermieter binnen zwei Wochen die Anberaumung eines Termins zur Güte- dscharchluug über die Aufhebung des Mietverhältnisses be- «rtragen. Geschieht dies, so gilt der Jrchalt des Kündigungs- ^chreibenS als Güteantrag. Andernfalls verliert die Kündigung

Kraft.

Erhebt der Mieter nicht rechtzeitig Widerspruch, so ergeht «^ Gesuch des Vermieters RäunmrkgSbeseht. Der Meter famt biegen binnen einer Woche Einspruch erheben.

W der Meter an sich mit der RäWrmrrg eilwerstanden «d will «rr eine Räumunasfrift von bestimmter Dauer haben, so bedarf es keines Widerspruchs, es genügt ein ent- wrechender Antrag, den die Geschäftsstelle dem Vermieter zur Erklärung binnen zwei Wochen zuzustellen hat. Erklärt sich dieser damit einverstanden, so erläßt die Geschäftsstelle den Räumungsbefehl mit der beantragten Räumungsfrist. Ver- toeigert der Vermieter die Zustimmung oder gibt er eine Er­klärung nicht ab, so gilt der Eintrag des Mieters als Wider­spruch gegen die Kündigung, und das Gericht setzt einen Güte- termin an. Das gleiche gilt, wenn der Mieter eine Räumungs­frist ohne bestimmte Dauer beantragt oder die Räumung von der Sicherung eines Ersatzraumes abhängig macht. Wird die Erlassung des Räumungsbefehls nicht binnen eines Monats beantragt, so verliert die Kündigung ihre Kraft.

Die Lohnverhandlungen im Ruhrbergbau.

Essen, 4. April. Die Lohnverhandlungen im Ruhrbergbau verliefen ergebnislos, weil über die Anträge der Gewerkschaf­ten, die neben anderen Abänderungen der Lohnordnung eine Lohnerhöhung von 1.50 Mark für jeden Arbeiter von zwanzig Jahren und darüber forderten, eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Der Zechenverband hat eine weitere Belastung des Ruhrbergbaues, die sich auf Grund der gesamten Forde- rungen mit reichlich 200 Millionen im Jahre auswirken würde, abgelehnt. Die Schlichtungsverhandlungen finden am 11. April im Rathaus zu Essen statt.

Lawinenunglück in Oesterreich.

Salzburg, 4. April. Auf der Schwarzen Wand nächst der Kürsinger Hütte im Venediger Gebiet wurden vier Touristen von einer Lawine überrascht. Während dr?i der Bergsteiger sich retten konnten, wurde der 24jährige Paul Söllbacher aus Nürnberg getötet. Eine Bergungsexpedition ist gestern an die Unsallstelle abgegangen.