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Rr. 50

Donnerstag, den 28. April 1928

80. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Uebersicht

ier Zmpftermine im Kreise Schlüchtern (Jmpfbezirke Schlichtern, Salmünster, Sterbfritz I und II) für das Jahr 1928.

3.=Hr. 3475. Auf Antrag der zuständigen Forstver­waltungsbehörde habe ich die Mitwirkung bei der Aus= Übung der Iagdpolizei dem Förster Mitte zu (Dberaell in den Gemarkungen Heubach, Dberzell, Schwarzenfels, Utt- richshausen, WeichQ-sbach und Züntersbach übertragen.

Schlüchtern, den 21. April 1928.

Der kom. Landrat: Dr. Müller.

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! Hütten i Schlichtern Hohenzell Bellings Marjoß Wallroth Breitenbach Kressenbach

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Sarrod H Ulmbach I Uerzell I Hintersteinau || Marborn | Romsthal I Salmünster I Soden

Sterbfritz M Weiperz , | Sannerz | Gundhelm || Breunings I Neuengronau

Altengronau I Mottgers | Schwarzenfels H Züntersbach Weichersbach 4 Oberzell

M Uttrichshausen I Heubach I Oberkalbach

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Tag und der Impfung

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Jmpfarzt Sanitätsrc Renterei

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Gastw. Böhm

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Jmpfarzt prakt. Arzt Gastw. Müller

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Dr. Strube, Uttrichsha

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Jinpfpflichtig sind alle Kinder, welche im vorigen Jahre geboren sind; im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen t UNd , Z - ^^ in dem Vorjahre nicht oder ohne Erfolg geimpft worden I sind resp, wegen Krankheit von der Impfung ausgeschlos- I sen werden mußten, sofern sie nicht bereits anderweit ge- | impft worden sind, oder die natürlichen Blattern über- | standen haben, oder wegen Krankheit nicht geimpft wer- | den konnten. In diesem Falle ist dein Zmpfarzte vor I Schluß des Jmpfgeschäfts der betreffende Impfschein resp. | ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes, sofern der- I selbe nicht zugleich Jmpfarzt des Bezirks ist, als Nachweis | vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren I Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und | trotz obiger Aufforderung der Impfung oder der Revision | entzogen geblieben sind, werden nach den gesetzlichen Vor- I Misten bestraft.

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I Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Krei- haben die Beschlüsse des Bundesrats zur Ausführung

18 JmpfgesetzeS vom 22. 3. 1917, sowie die nachstehenden Ordnungen genau zu beachten resp, dafür Sorge zu tra- daß dieselben unbedingt -befolgt resp, beachtet werden: |ii 1. Das als Jmpflokal bestimmte Zimmer muß zu die- Zwecke besonders geeignet, d. h. hell, genügend groß,

s^wigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Gelegenheiten für den Arzt, die Mütter der Impflinge,

Bekanntmachung

j i Wer die Ernennung des Reichswahlleiters.

lZach § 8 des Reichswablgesetzes in der Fassung vom ^ mät3 (R®BI. IS. 159) wird der Präsident des Stati- 0!« Reichsamts, Geheimer Regierungsrat Professor Dr. a9emann zum Reichswahlleiter und der Direktor im '.aWtifd)en Reichsamt, Geheimer Regierungsrat 111 e i = n 9 e r zum Stellvertreter des Reichswahlleiters ernannt. Berlin am 31. März 1928.

1 Der Reichsminister des Innern.

mit einem Tisch zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Waschgelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrich- tungsgegenstände fehlen, sind sie zu beschaffen und recht­zeitig bereit zu stellen. Bei kühler Witterung muß das Jmpf­lokal geheizt sein. Die Ortspolizeibehörde ist verpflichtet, da­für zu sorgen, daß im Jmpftermin ein Vertreter der Orts­polizeibehörde anwesend ist und daß eine Schreibhülfe zur Verfügung steht.

Der Wiederimpfung und der darauf folgenden Revision hat auch der Lehrer beizuwohnen.

2. Es ist darauf zu halten, daß die Impflinge mit rein­gewaschenem Körper und reinen Kleidern im Termine er­scheinen.

3. Herrschen in einem Orte ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Diphtherie, Masern, Flecktyphus usw. in grö­ßerer Verbreitung, so hat der betreffende Bürgermeister dem Jmpfarzte sofort Mitteilung zu machen und ihm eine kurze Darlegung über die Verbreitung der Krankheit zu geben, da- mit er in der Lage ist, seine Maßnahmen zu treffen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden hiermit veranlaßt, die obigen Zmpftermine zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, für die Vorladung der Impflinge un­ter Hinweis auf die Strafbestimmungen zu sorgen und die Herren Lehrer zu verständigen.

Schlüchtern, den 24. April 1928.

Der Kom. Landrat. 3. D.: Schultheis.

3.=Hr. 3524. Die Schuhabteilung der Regierung in Rassel hat angeordnet, daß vor Genehmigung der Haus- Haltsanschläge der Landgemeinden der Herr Kreisschulrat gehört werden soll, um diesem Gelegenheit zu geben, für ausreichende Ausstattung der Säulen mit Lehr- und Lern- mitteln einzutreten.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, diese Anorbnung künftig genau zu befolgen.

Schlüchtern, den 21. April 1928.

Der kom. Landrat: Dr. Müller.

Kreisaus schütz.

Bekanntmachung.

Die Witwe Elise Ziegler zu Salmünster hat zur Wie- derinbetriebnahme des seither dem Karl Wolf daselbst gehö­rigen Schlachthauses die Konzessionierung beantragt.

Ich bringe dieses vorhaben zur öffentlichen Kennt­nis mit der Rufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in 2 Exemplaren oder mündlich zu Protokoll anzubringens Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden. Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage können während der Dienst- stunden im Kreishause, Zimmer 5 und 6, eingesehen werden. Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen steht am Dienstag, den 15. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten an. 3m Falle des Aus­bleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung des Vorhabens vorgegangen werden.

Schlüchtern, den 21. April 1928.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

KoSlensreiserhöhuog beantragt.

Wegen der Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs.

Nachdem der Schiedsspruch für den Ruhrbergbau vom Reichsarbeitsministerium für verbindlich erklärt worden ist erhöhung zikM 1. Mai beantragt.

Die Sitzung des Reichskohlenverbandes und des Reichs- kohlenrates findet am 2. Mai statt. Inzwischen wird das Syndikat über das zu beantragende Ausmaß der Preis­erhöhung und über die sonstigen Maßnahmen beraten, die durch die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches notwendig werden.

Was sagt der Reichswirtschaftsminister dazu?

Zu dem Antrag des Rheinisch-Westfälischen Kohlen- shudikats, zum 1. Mai eine Kohlenpreiserhöhung vorzunehmen, erklärt die Germania: Soweit sich schon jetzt etwas Bestimmtes sagen läßt, wird die Preiserhöhung 80 bis 85 Pfg. betragen. Der bisherige Grundkohlenpreis war etwa 14,60 Mark. Es dürfte saunt damit zu rechnen sein, baß das Reichswirtschafts- I Ministerium auch diesmal wieder von seinem Vetorecht Gebrauch macht. Mit der einfachen Preiserhöhung dürfte jedoch die Situation nicht geklärt sein. Die Stillegungsbewegung wird zunächst bei den Mangerkohleuzechen ihren Fortgang nehmen. Man spricht von 5060 000 Bergarbeitern, die in der nächsten Zeit von der Stillegungsaktion betroffen werden.

In derTägl. Rundschau" heißt es: Da 40 vom Hundert des Ruhrkohlenabsatzes in das sogenannte umstrittene Gebiet gehen, wo eine Kohlenpreiserhöhung schlechterdings nicht angewandt werden kann, wird auch eine Kohlenpreiserhöhung nicht ausreichen, um die Belastung durch den Schiedsspruch wett zu machen. Das Ruhrkohlensyndikat wird infolgedessen diejenigen LieferniMn nach den umstrittenen Gebieten, die nicht auf langfristige Verträge erfolgen, cinftcHen.

Die entsprechende Einschränkung der Produktion kann zunächst nur durch Feierschichten erzielt werden. Man rechnet vor der Hand mit voraussichtlich zwei Feierschichten im Monat. Da es aber unwirtschaftlich ist, auf die Dauer mit Feierschichten zu arbeiten, wird zweifellos bald an die Stelle der Feierschichten eine Belegschaftsverminderung treten. Man rechnet damit, daß die Arbeiterschaft in absehbarer Zeit um 5080 000 Mann vermindert werden muß.

Neue Erdbebenstöße in Bulgarien.

Sofia, 25. April. Neuerdings wurden weitere schwache Erdstöße in Philippopel und anderen Orten wahrgenommen. Heftiger waren die Erdstöße in Stara Zagora und besonders in HaSkowo, wo einige Mauern einstürzten. In dem ganzen vom Erdbeben betroffenen Gebiet sucht sich die Bevölkerung verzweifelt gegen das ungünstige Wetter zu schützen, da die errichteten Baracken noch nicht ausreichen. Infolge der dauern­den Regenfälle und der Kälte, die in den letzten Tagen zugc- nommen hat, muß man ernstlich den Ausbruch einer Epidemie befürchten. 'Der Ministerpräsident erklärte, daß die Behörden. alle Anstrengungen unternehmen, um den Bau von Baracken zu beschleunigen.

Das Erdbeben in Griechenland.

Ueber die Folgen des Erdbebens in Griechenland wird noch gemeldet, daß der Schaden in Korinth allein 600 Millionen Drachmen beträgt. Von 3000 Häusern sind nur 50 übrig geblieben, die aber ebenfalls beschädigt sind.